Auxmoney hat heute neue AGB veröffentlicht. Kernpunkt der Änderung ist, dass zukünftig Auxmoney alle vorliegenden Bonitätsangaben auch mit den P2P Kredit Gesuchen veröffentlichen wird. Also Schufa-Score, CEG-Score und AIS Score. Bisher war die Veröffentlichung dieser Angaben optional. Kreditnehmer konnten die Score Werte abfragen und diese dann ausblenden, wenn sie sie für nicht hilfreich hielten.
Außerdem erfolgt die Identitätsprüfung früher. Im Regelfall sollen die Kreditnehmer ihre Identität via Postident (Deutsche Post)oder Online-Ident (Deutsche Telekom) bestätigen, bevor der Kreditantrag online gestellt wird. Erfolgt dies ausnahmsweise nicht, so behält sich Auxmoney vor Kreditprojekte zu löschen, wenn die Identitätsbestätigung nicht in der üblichen Zeit nachgeholt wird (neue AGB §7 (2) a).
Mit diesem Schritt sorgt Auxmoney für mehr Vergleichbarkeit der Kreditgesuche und stellt insgesamt den Anlegern mehr Informationen zur Verfügung für die Auswahl der Kredite. Über diese Änderung der Auxmoney AGB wird auch im Forum diskutiert. Posten Sie doch Ihre Meinung zu den Änderungen.