Auxmoney hat gestern die Darstellung der Restkreditversicherung auf der Plattform geändert. In einer Informations-Email an die Anleger erläutert Auxmoney*:
Kreditnehmer auf auxmoney.com können freiwillig eine Restkreditversicherung abschließen.
Die Darstellung des beabsichtigten Abschlusses einer Restkreditversicherung als Zertifikat für das Kreditprojekt war missverständlich, da der Kreditnehmer ein gesetzliches Rücktrittsrecht von der Restkreditversicherung hat.
Die Darstellung wurde nun geändert. Neben der Ratenhöhe für das Kreditprojekt wird nun angegeben, ob diese Rate mit oder ohne Restkreditversicherung berechnet wurde.
Wir bitten Sie daher, Ihre Investitionsentscheidung ausschließlich aufgrund der durch unseren Kooperationspartner SWK Bank ermittelte Bonitätszertifikate zu stützen.
Das sieht dann in der neuen Auxmoney Darstellung im Kreditprojekt so aus (Beispiel):
Die Erläuterung lautet: „*Der Kreditnehmer hat die monatliche Rate inkl. der Kosten für eine Restkreditversicherung berechnen lassen„.
Smava* bietet eine optionale Restkreditversicherung seit März an, zeigt dies im Kreditnehmerprofil aber gar nicht an, da der Kreditnehmer die Versicherung unabhängig vom Vertrag jederzeit kündigen kann.
Im Forum gab es wiederholt Diskussionen, ob die Versicherung auch die Anleger vor Ausfällen schützt, wenn der Kreditnehmer verstirbt. Dies ist fraglich, denn nach 40 Tagen werden offene Forderungen ja an das Inkassounternehmen verkauft. Erfolgt eine Regelung erst danach profitieren nur die Erben und das Inkassounternehmen, die Anleger bekommen nur die Inkassoquote und den Poolausgleich.
Eine offizielle Stellungnahme von Smava zu der Frage gibt es nicht, im Gespräch mit mir äußerte sich ein Smava Vertreter aber zuversichtlich, dass von den Fällen, in denen die Versicherung greift, viele innerhalb der 40 Tage abgewickelt werden werden und es somit nicht zur Abgabe an das Inkassounternehmen kommt.