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§ 54 KWG - Warum sind P2P-Kredite erlaubt?  

 
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Gunnar1978



Anmeldedatum: 13.03.2010
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 01.06.2015, 13:44    Titel: § 54 KWG - Warum sind P2P-Kredite erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich sitze gerade vor einer Arbeit fürs Studium und eigentlich gehts ums Thema Schuldnerberatung. In unseren Podiumsdiskussionen darf ich das Thema P2P-Kredite vorstellen.

Jetzt möchte ich § 54 KWG (http://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=54) entkräften, jedoch fällt mir keine vernünftige Lösung ein.

Wieso sitzen wir alle nicht schon längst im Bau? Laughing
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18086

BeitragVerfasst am: 01.06.2015, 18:15    Titel: Re: § 54 KWG - Warum sind P2P-Kredite erlaubt? Antworten mit Zitat

Die kurze Antwort ist, dass nicht die einzelnen Anleger die Kredite vergeben sondern formell die eingeschaltete Transaktionsbank, also SWK Bank, Fidor Bank bzw. Wirecard Bank, die jeweils über die notwendige Banklizenz verfügen.

Ausführlichere (lange) Antwort hatten wir hier im Forum auch, ist allerdings schon ein paar Jährchen her - aber immer noch aktuell. Such mal nach Bafin Merkblatt oder ähnlichen Suchbegriffen
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Gunnar1978



Anmeldedatum: 13.03.2010
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 01.06.2015, 18:23    Titel: Re: § 54 KWG - Warum sind P2P-Kredite erlaubt? Antworten mit Zitat

Danke, dann kann mich mein Prof an der Stelle schon mal nicht mehr zerreißen, denn der macht das ganz gerne mal, wenn er merkt, dass Studenten Unsicherheiten bei Gegenfragen haben.
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