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801 Euro Freistellungsauftrag  

 
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Twintos



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BeitragVerfasst am: 08.12.2019, 18:11    Titel: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Stimmt die Aussage:
Die Aktien müssen verkauft werden. Andernfalls verfallen die Freibeträge.

Meine Mutter hat 801 Euro Freibetrag bei der DKB* und ein Depot.
Das Depot war seit Jahren leer.
Anfang August habe ich ihr 100 BASF Aktien gekauft.
Wenn sie die Gewinne mit ins nächste Jahr nimmt plus 330 Euro Dividende im Mai 2020 und dann verkauft wäre das doch steuerlich schlecht.
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reisender1967



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BeitragVerfasst am: 08.12.2019, 19:14    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Ist aber so, die 801 Euro Freibetrag können bei Aktien nur für realisierte Gewinne (z.B. durch verkaufte Aktien) oder im jeweiligen Jahr erhaltenen Dividenden angerechnet werden. Ein Übertrag in Folgejahre ist nicht möglich.

Buchgewinne die nicht realisiert wurden, werden nicht angerechnet, aber Du hast dafür ja auch noch keine Steuern gezahlt.

Beim Verkauf in 2020 hat sie dann ja wieder neu 801 Euro Freibetrag und kann damit die Gewinne und Dividenden verrechnen.
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Alles nur meine Meinung und jeder darf gerne eine andere haben. Wink
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Omicron



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BeitragVerfasst am: 08.12.2019, 20:00    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Oft wird empfohlen, bei Investition in Wertpapiere zuerst einen ausschüttenden Fonds oder eine Dividendenaktie zu kaufen, bis die Ausschüttung den jährlichen Freibetrag abdeckt. Danach können dann thesaurierende Fonds bzw. Aktien ohne Ausschüttung gekauft und gehalten werden, ohne dass man Steuervorteile ungenutzt lässt.

Mit z.B. 250 Aktien würde der Freibetrag deiner Mutter vollständig durch die BASF-Dividende in Anspruch genommen werden.
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Jonny4



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BeitragVerfasst am: 08.12.2019, 21:54    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Omicron hat Folgendes geschrieben:
Oft wird empfohlen, bei Investition in Wertpapiere zuerst einen ausschüttenden Fonds oder eine Dividendenaktie zu kaufen, bis die Ausschüttung den jährlichen Freibetrag abdeckt. Danach können dann thesaurierende Fonds bzw. Aktien ohne Ausschüttung gekauft und gehalten werden, ohne dass man Steuervorteile ungenutzt lässt.

Bevor man thesaurierende Fonds kauft, könnte es auch noch sinnvoll sein, sich die 2 "neuen" Formulare "KAP" anzuschauen. Als ich sie im Sommer erstmalig sah, war ich nur noch ratlos und froh, keine thesaurierenden Fonds zu besitzen. Es könnte natürlich sein, dass bei deutschen Brokern das alles für einen erledigt wird, aber generell könnte "Steuereinfachheit" auch einen Einfluss auf Anlageentscheidungen haben.
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 10.12.2019, 12:10    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Die steuerliche Abwicklung bei thesaurierenden Fonds und ETFs übernimmt der Broker - er verrechnet die Vorabpauschale mit dem Sparerpauschbetrag - wenn dieser aufgebraucht ist, wird KapESt einbehalten.

Wenn man kein Trader ist, halte ich verkaufen, nur um die Freibeträge zu erhalten, grds für nicht sinnvoll - hin und her macht Taschen leer ist eine der wenigen tatsächlich zutreffenden Börsenweisheiten.
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reisender1967



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BeitragVerfasst am: 10.12.2019, 12:45    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

TheManiac hat Folgendes geschrieben:
Die steuerliche Abwicklung bei thesaurierenden Fonds und ETFs übernimmt der Broker - er verrechnet die Vorabpauschale mit dem Sparerpauschbetrag - wenn dieser aufgebraucht ist, wird KapESt einbehalten.

Ergänzung: Wenn es ein deutscher Broker ist und man ihm einen Freistellungsauftrag für die Steuer* erteilt hat.
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 10.12.2019, 14:19    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Ja, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt ist werden ab dem 1 EUR Gewinn Steuern einbehalten - diese kann man dann aber über die Steuererklärung* Anlage KAP wiederbekommen, falls man den Freibetrag z. B. einfach ungünstig verteilt hat.
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Skippy



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BeitragVerfasst am: 10.12.2019, 18:43    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Es geht sogar noch besser.

Ich hatte bedingt durch Bank- und Depotwechsel vergessen den Freistellungsauftrag zu erteilen.
Auch in der Einkommensteuererklärung hatte ich diesen Sachverhalt verdrängt.

Um so überraschender war ich als der Bescheid vom Finanzamt kam. Der Freibetrag wurde ohne mein Zutun berücksichtigt und verminderte mein zu versteuerndes Einkommen nachträglich.
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investor_882



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BeitragVerfasst am: 04.11.2021, 13:31    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Hallo,

eine kurze Frage zu Steuern bei P2P.

Wenn man bei einer Bank den Freistellungsauftrag von z.B. 801 € hinterlegt aber nicht komplett ausgeschöpft hat und dann manuell in der Steuererklärung* die Zinsgewinnen von P2P angibt wird dies automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, sodass man keine Steuern zahlt wenn man unter den 801€ liegt? Denn bei den P2P Plattformen wie z.B. EstateGuru kann man ja aktuell noch keinen Freistellungsauftrag einreichen.

Danke.
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TTom



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BeitragVerfasst am: 04.11.2021, 14:29    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Japp, sollte so sein.
Dieser Sachverhalt wird einem im Steuerprogramm auch gut angezeigt. Kannst ja einfach mal etwas simulieren und mit den Zahlen spielen.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 04.11.2021, 14:55    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Zur Frage des TE:
Wenn die Kurssteigerung groß waren, kann sich das lohnen, die Aktien zu verkaufen und bald darauf neu zu kaufen. Sobald die Steuerersparnis die Provisionen deutlich überschreitet und der Freibetrag nicht woandes gebraucht wird. Bei >10% Kurssteigerung könnte das Sinn machen.

Zum Freistellungauftrag: der Freibetrag wird einem von Amts wegen sowieso gewährt. Man wartet halt dann länger auf die Rückerstattung. Und das Finanzamt nölt manchmal ein wenig rum.
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Kalanndok



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BeitragVerfasst am: 27.11.2021, 01:43    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Sollte die Vorabpauschale dieses verkaufen um den Freibetrag auszuschöpfen nicht überflüssig machen?
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MathiasM



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BeitragVerfasst am: 27.11.2021, 13:05    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Die Vorabpauschale lag in den letzten Jahren im Zehntel-Prozentbereich des Jahresgewinns. Für dieses Jahr soll die Vorabpauschale sogar bei 0 % liegen.
Die Gewinne müssten daher schon ziemlich hoch ausfallen.
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reisender1967



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BeitragVerfasst am: 27.11.2021, 14:07    Titel: Re: 801 Euro Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Die Vorabpauschale gibt es außerdem nur bei ETF aber nicht bei Aktien.
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