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naprima
Anmeldedatum: 06.10.2014 Beiträge: 809
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Verfasst am: 19.11.2020, 09:41 Titel: Änderung der AGB / Zustimmung durch weiteres Nutzen |
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Aus aktuellem Anlass und weil hier sicher mehr lesen. Wenn eine Plattform ihre AGB ändert und die Zustimmung durch weiteres nutzen dieser Plattform erteilt werden soll, kann ich verhindern das für mein bestehendes Portfolio Nachteile entstehen(Schonfrist, Buyback). ? Neuinvestitionen werden nicht mehr gemacht, es werden lediglich die liquiden Mittel abgezogen. Bei einem Widerspruch würde mir wahrscheinlich der weitere Zugang verwehrt.
Kennt sich jemand von Euch mit der rechtlichen Situation aus ? |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17956
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Verfasst am: 19.11.2020, 11:10 Titel: Re: Änderung der AGB / Zustimmung durch weiteres Nutzen |
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naprima hat Folgendes geschrieben: |
Kennt sich jemand von Euch mit der rechtlichen Situation aus ? |
Ich vermute dass das kaum eine Plattform völlig rechtlich sauber hinbekommt.
Die erste Frage ist schon mal welches Recht anwendbar ist. Die Plattform wird sagen, nationales Recht (Sitzland der plattformbetreibenden Firma).
Und das Plattform IT System müsste versionierte Fassungen unterstützen.
Beispiel die Inkassogebühr würde sich von 3% auf 4% erhöhen.
Du widersprichst wirksam, dann müsste für Deine Anlagen weiter die Inkassogebühr von 3% gelten.
Das kann meines Erachtens keines der von den Plattformen eingesetzten IT-Systeme.
Und da die Kredite z.T. Jahre laufen, müssten zig Versionen von alten AGB getrackt werden.
Also: Vermutlich wird die Plattform deine Rechte verletzten. Die Frage ist in welchem Ausmass, was Du dagegen machen könntest und wie die Erfolgsaussichten sind. Der beste Fall ist, wenn wie damals bei Lendico* die Anleger herausgekauft werden (das war aber keine AGB Änderung). _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon |
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TheManiac
Anmeldedatum: 22.01.2019 Beiträge: 1030
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Verfasst am: 23.11.2020, 10:47 Titel: Re: Änderung der AGB / Zustimmung durch weiteres Nutzen |
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Sehe ich ähnlich wie Claus, wenn die Plattform nicht in Deutschland sitzt.
Was willst du groß machen, wenn die AGBs sich ändern, du damit aber nicht einverstanden bist - klar, die Plattform in Zukunft nicht mehr nutzen, aber wie sich das auf ein bestehendes Portfolio auswirkt, kann man so allgemein für alle Plattformen einfach nicht sagen.
Dazu müsste man sich auch detalliert mit den geltenden Rechtsvorschrift vor Ort auskennen und dann, bei einem Verstoß dagegen, rechtlich gegen eine Plattform vorgehen.
Das erscheint mit aus vielen Gründen nicht praktkabel und sinnvoll. _________________ Coinlend.org - The world's leading Lending-Bot-Platform for Bitfinex, Poloniex, Liquid & Celsius - we help you to create a passive income!
Investiert: EstateGuru, Bondora* G&G, Robocash
Beendet: Mintos*,Twino, DebitumNetwork |
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thomas
Anmeldedatum: 29.11.2018 Beiträge: 486
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Verfasst am: 23.11.2020, 23:40 Titel: Re: Änderung der AGB / Zustimmung durch weiteres Nutzen |
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naprima hat Folgendes geschrieben: | ..., kann ich verhindern das für mein bestehendes Portfolio Nachteile entstehen(Schonfrist, Buyback). ? | hi.
kurz: nein.
wenn du nicht rechtzeitig widersprichst, gilt sie unabhaengig von nachteiligen aenderungen. ich sehe keine wirkliche chance spaeter zu intervenieren, da i.a. die kommunikation per mail als zugestellt gilt - gelesen oder nicht. du kannst also imho nur auf die naechste agb-aenderung warten, wenn du selbst nicht kuendigen kannst. freilich werden die aenderungen mit zunehmend allgemeineren 'freibrief-agb' seltener.
z.b. eine gebuehren-einfuehrung oder -aenderung bedarf bei mintos* keiner agb-aenderung und ist damit nicht widersprechbar und nicht verhinderbar (da man selbst nicht kuendigen kann, wenn man claims hat). es gilt nach 2wo.
wenn du rechtzeitig dabei bist, kannst du nur das kleinere uebel waehlen, wenn du eigentlich nicht einverstanden bist.
ein beispiel:
mintos mit seinen notes. nach einfuehrung der notes werden loans nicht mehr handelbar sein. in meinen augen eine deutliche benachteiligung. imho ist dafuer eine satte agb-anpassung faellig.
sagst du nun:
- ja, und akzeptierst das kurz- bis mittelfristige einsperren der bestehenden investition durch unhandelbarkeit, oder
- nein, und wirst limitiert mit - neben anderem - sofortigem einsperren der bestehenden investition durch unhandelbarkeit.
hmm. man muss sich schon sehr sicher sein, wenn man derzeit was von den angebotenen 120m-230m loans kauft
viele gruesse,
thomas. |
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