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ThomasF
Anmeldedatum: 21.03.2021 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21.03.2021, 20:34 Titel: Anleihe: Crowdinvesting nicht qualifiziert nachrangig |
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!Beitrag wurde vom Repräsentant der Firma verfasst!
++Zeichnungsfrist endet am 31.03.2021++
Kurz und bündig möchte ich hier auf unser Crowdinvesting in Form einer Anleihe aufmerksam machen.
Wir haben 2018 ein kleines aber feines Geschäftsmodell entwickelt, welches nachhaltige Umsätze erwirtschaftet.
Rechtsform: GmbH mit untergeordneter GmbH & Co KG
Gesellschafter: 100% Inhaber
Gründung: 7/2015
Mitarbeiter: 2,5
Zinssatz: 5,35% p.a.
Rückzahlungsstichtag: 31.01.2023
Mindeststückelung: 100,00
Verwahrungsart: effektive elektronische Einzelurkunden (kein Wertpapierdepot notwendig!)
Gläubigerstellung: normale Gläubigerstellung (keine Nachrangklausel!)
Was macht das Unternehmen?
Das Unternehmen betreibt als Franchisegeber das eigene Franchisesystem „trockeneis-online.com“. Der Franchisegeber ist Rechnungsträger der gesamten Franchisegruppe. Franchisenehmer produzieren und versenden Trockeneis in verschiedenen Abnahmemengen. Onlinebestellungen werden über ein gemeinsames Shop-System abgewickelt.
Der Franchisenehmer erhält Provision am Verkauf oder eine vordefinierte Vergütung pro Kilogramm.
Der Franchisenehmer entrichtet an den Franchisegeber eine Werbe- und Franchisegebühr, welche zu Werbezwecken genutzt wird. Für die einheitliche Produktion stellt der Franchisegeber Isolierboxen, Verpackungsmaterial und Marketing sowie Werbung und Vertriebs-KnowHow zur Verfügung. Bei Bedarf können Produktionsanlagen vom Franchisegeber angemietet werden.
Der Franchisegeber setzt durch sein System verstärkt auf „shared-Facilitys“ und Fremdleistungen, wodurch sich ein erhebliches Einsparungspotenzial bei Miete, Lagerplatz und Personalkosten ergibt.
Was ist eine Anleihe?
Es handelt sich um ein Wertpapier, das dem Gläubiger das Recht auf Rückzahlung sowie auf Zahlung vereinbarter Zinsen einräumt. Eine Anleihe, auch festverzinsliches Wertpapier, Rentenpapier, Schuldverschreibung oder Obligation, ist ein zinstragendes Wertpapier.
Wird ein Wertpapierdepot für die hier angebotene Anleihe benötigt?
Nein. Unsere Anleihe ist nicht in einer Sammelverwahrung, es wird kein Wertpapierdepot benötigt. Als Käufer unserer Anleihe erhalten Sie ein Urkunde (Anleihen-Wertpapier) welches Ihnen das Recht auf Zinszahlung sowie Rückzahlung einräumt.
Bei Tilgung zum Stichtag 31.01.2023 bieten wir optional eine Wandlungsoption an.
Und hier gehts zur Zeichnungsplattform: https://www.trockeneis-online.com/crowdinvesting/produkt/anleihe-535-laufzeit-36-monate/
PS: mit deutscher IP-Adresse wird man von "trockeneis-online.com" automatisch auf die deutsche Seite" trockeneis-online.com/de" weitergeleitet. _________________ Thomas Freisinger
CEO von trockeneis-online.com |
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Sascha-K
Anmeldedatum: 18.08.2017 Beiträge: 420
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Verfasst am: 22.03.2021, 10:37 Titel: Re: Anleihe: Crowdinvesting nicht qualifiziert nachrangig |
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Mir hat sich in keinster Weise dargestellt, warum ich hier investieren sollte. Investiere ich bei diesem Projekt z.B. 1000€ - so ergibt sich (vor Steuer) nach einem Jahr eine Rendite von 53,50€.
Mit nur 75% des eingesetzten Kapitals ist an der Börse bei einem Investment in sogenannte BDCs - "Business Development Companies" - bei einer (für diese Geschäftsbereiche) nicht unüblichen und eher konservativen Dividende von 8% bereits ein besseres Ergebnis zu erzielen - hier entspräche die Rendite bei einem Investment von nur 750€ und einer Dividende von 8% bereits 60€. _________________ BDC-Investor an der Börse |
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ThomasF
Anmeldedatum: 21.03.2021 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.03.2021, 16:18 Titel: Re: Anleihe: Crowdinvesting nicht qualifiziert nachrangig |
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Danke für dein Feedback!
Die Rendite ist relativ mager angesetzt, dies hat einige Gründe:
1. trotz möglicher Verluste sind wir (ich) verpflichtet diese Zinsen zu bezahlen
(andere Crowdinvestings sind "Qualifizierte Partiarische Nachrangdarlehen" hat das Unternehmen keine freie verfügbare Liquidität oder keinen Bilanzgewinn - dann werden weder Zinsen noch Rückzahlung in Aussicht gestellt < man bedenke ganz "lustige" Rückstellungen in der Bilanz, welche erst nach Ende des Crowdinvestings aufgelöst werden und Crowdinvestoren gehen leer aus. Bei uns nicht.
2. Fremdüblichkeit von Zinsen
Wenn uns die Bank eine Produktionsanlage für 3,75% p.a. finanziert und wir unseren Crowdinvestoren mehr als das Doppelte ausschütten, kann es die Abzugsfähigkeit der Zinsen gegenüber dem Finanzamt beeinträchtigen und gleichzeitig im Fall einer Insolvenz eine Haftungsfrage werden.
Ebenfalls ist die Wandlungsoption zum Laufzeitende ein Thema, mit zu hohen Zinsen wird eine spätere Wandlungsoption nicht attraktiv. _________________ Thomas Freisinger
CEO von trockeneis-online.com |
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