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"Auskunftsgebühr"  

 
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Almenschorsch



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BeitragVerfasst am: 27.04.2010, 22:53    Titel: "Auskunftsgebühr" Antworten mit Zitat

Hat jemand mit sowas schon Erfahrung gemacht?

Handelt sich um dieses Projekt:

http://www.auxmoney.com/lend/detail.php?ItemID=10021668

Ist ne Rücklastschrift entstanden wie bei sovielen Projekten und wenn ich jetzt bei Creditconnect in den Kontoauszug schaue stehen noch 24 Euro Auskunftsgebühr drin. Für was?

Bevor ich jetzt die Herren Gollenbusch oder Müller frage tät mich mal interessieren ob jemand hier auch mal so einen Fall hatte und was das bedeutet.
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sarek



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Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.04.2010, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist es die Gebühr für eine Adressauskunft. Mit dem Kredit wollte der KN ja die Kaution für eine neue Wohnung bezahlen. Dann wird die neue Adresse nicht der Bank mitgeteilt, das Mahnschreiben für die ausgefallene Rate geht als Postrückläufer an die Bank zurück und die versucht die neue Adresse zu recherchieren ...
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loupgarou



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Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 29.04.2010, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hab noch 'ne neue Gebühr gefunden:

30 € Lohnabtretung

http://www.auxmoney.com/lend/detail.php?ItemID=10029778

Bedeutet dies vielleicht, daß demnächst Geld zu erwarten ist? Der Kredit ist bisher nicht ins Inkasso gegangen, wahrscheinlich weil noch keine 3. Mahnung geschrieben wurde.
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Smava:
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

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Almenschorsch



Anmeldedatum: 15.06.2009
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der Lohnabtretung geht so:

Wenn der Arbeitgeber bekannt ist geht das nicht ins Inkasso weil der KN mit dem Kreditvertrag unterschrieben hat, die pfändbaren Teile des Lohnes an die SWK abzutreten, sprich der Arbeitgeber überweist den pfändbaren Teil des Lohnes solange an die SWK bis der Kredit vollständig getilgt ist, vorausgesetzt im Arbeitsvertrag ist das nicht ausgeschlossen. Diese Klausel enthalten übrigens fast alle Kreditverträge die man mit Banken abschließt, also wird im Kreditvertrag eine entsprechende Klausel stehen.

Ist der Arbeitgeber nicht bekannt bzw. hat der Arbeitgeber Lohnabtretungen im Arbeitsvertrag ausgeschlossen geht das anschließend ans Inkasso und der offizielle Weg wird gegangen, also außergerichtliches Inkasso, Mahn- und Vollstreckungsbescheid und dann wohl Zwangsvollstreckung zb. Lohn- oder/und Kontopfändung.

Wie gesagt so verfährt im Regelfall jede Bank, und der Kreditvertrag geht ja zwischen KN und SWK.
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loupgarou



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Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 29.04.2010, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe, vielen Dank für die prompte Aufklärung!

Inkassi hab ich schon zwei, die Lohnabtretung habe ich zum 1. Mal gesehen....
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Almenschorsch



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Beiträge: 577
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BeitragVerfasst am: 29.04.2010, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte bitte Wink

wie gesagt das funktioniert nur wenn der KN die Abtretung unterschrieben hat (was standardmäßig üblich ist bei Kreditverträgen) und der Arbeitgeber mitspielt, wenn dem so ist, ist das für den Kreditgeber sicherer weil die Kohle dann kommt, vorausgesetzt der KN verdient über der Pfändungsfreigrenze, notfalls mit kleineren Raten aber das Geld kommt.

Verdient der KN unter der Pfändungsfreigrenze siehts natürlich böse aus.
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