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Almenschorsch

Anmeldedatum: 15.06.2009 Beiträge: 577 Wohnort: Töging am Inn
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Verfasst am: 27.04.2010, 22:53 Titel: "Auskunftsgebühr" |
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Hat jemand mit sowas schon Erfahrung gemacht?
Handelt sich um dieses Projekt:
http://www.auxmoney.com/lend/detail.php?ItemID=10021668
Ist ne Rücklastschrift entstanden wie bei sovielen Projekten und wenn ich jetzt bei Creditconnect in den Kontoauszug schaue stehen noch 24 Euro Auskunftsgebühr drin. Für was?
Bevor ich jetzt die Herren Gollenbusch oder Müller frage tät mich mal interessieren ob jemand hier auch mal so einen Fall hatte und was das bedeutet. |
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sarek
Anmeldedatum: 20.03.2010 Beiträge: 22
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Verfasst am: 27.04.2010, 23:23 Titel: |
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Vielleicht ist es die Gebühr für eine Adressauskunft. Mit dem Kredit wollte der KN ja die Kaution für eine neue Wohnung bezahlen. Dann wird die neue Adresse nicht der Bank mitgeteilt, das Mahnschreiben für die ausgefallene Rate geht als Postrückläufer an die Bank zurück und die versucht die neue Adresse zu recherchieren ... _________________
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loupgarou

Anmeldedatum: 09.03.2010 Beiträge: 112
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Verfasst am: 29.04.2010, 22:49 Titel: |
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Hab noch 'ne neue Gebühr gefunden:
30 € Lohnabtretung
http://www.auxmoney.com/lend/detail.php?ItemID=10029778
Bedeutet dies vielleicht, daß demnächst Geld zu erwarten ist? Der Kredit ist bisher nicht ins Inkasso gegangen, wahrscheinlich weil noch keine 3. Mahnung geschrieben wurde. _________________ Auxmoney:
Smava:
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 29.04.2010, 22:49 Titel: |
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Almenschorsch

Anmeldedatum: 15.06.2009 Beiträge: 577 Wohnort: Töging am Inn
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Verfasst am: 29.04.2010, 23:04 Titel: |
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Das mit der Lohnabtretung geht so:
Wenn der Arbeitgeber bekannt ist geht das nicht ins Inkasso weil der KN mit dem Kreditvertrag unterschrieben hat, die pfändbaren Teile des Lohnes an die SWK abzutreten, sprich der Arbeitgeber überweist den pfändbaren Teil des Lohnes solange an die SWK bis der Kredit vollständig getilgt ist, vorausgesetzt im Arbeitsvertrag ist das nicht ausgeschlossen. Diese Klausel enthalten übrigens fast alle Kreditverträge die man mit Banken abschließt, also wird im Kreditvertrag eine entsprechende Klausel stehen.
Ist der Arbeitgeber nicht bekannt bzw. hat der Arbeitgeber Lohnabtretungen im Arbeitsvertrag ausgeschlossen geht das anschließend ans Inkasso und der offizielle Weg wird gegangen, also außergerichtliches Inkasso, Mahn- und Vollstreckungsbescheid und dann wohl Zwangsvollstreckung zb. Lohn- oder/und Kontopfändung.
Wie gesagt so verfährt im Regelfall jede Bank, und der Kreditvertrag geht ja zwischen KN und SWK. |
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loupgarou

Anmeldedatum: 09.03.2010 Beiträge: 112
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Verfasst am: 29.04.2010, 23:08 Titel: |
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Verstehe, vielen Dank für die prompte Aufklärung!
Inkassi hab ich schon zwei, die Lohnabtretung habe ich zum 1. Mal gesehen.... _________________ Auxmoney:
Smava:
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Almenschorsch

Anmeldedatum: 15.06.2009 Beiträge: 577 Wohnort: Töging am Inn
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Verfasst am: 29.04.2010, 23:29 Titel: |
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Bitte bitte
wie gesagt das funktioniert nur wenn der KN die Abtretung unterschrieben hat (was standardmäßig üblich ist bei Kreditverträgen) und der Arbeitgeber mitspielt, wenn dem so ist, ist das für den Kreditgeber sicherer weil die Kohle dann kommt, vorausgesetzt der KN verdient über der Pfändungsfreigrenze, notfalls mit kleineren Raten aber das Geld kommt.
Verdient der KN unter der Pfändungsfreigrenze siehts natürlich böse aus. |
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