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Auxmoney und "der Vorsatz"  
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fundamentalist



Anmeldedatum: 16.04.2014
Beiträge: 1504

BeitragVerfasst am: 12.11.2014, 22:15    Titel: Re: Auxmoney und "der V......." Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:


Man erkläre mir hier bitte mein Vergehen angeblich "irgendwelche Unwahrheiten" zu verbreiten Confused Confused


Ich nehme an, es geht denen weniger um die Tatsachen, als um das Wort V.... in der Überschrift.

Schlamperei kannst du wahrscheinlich unterstellen.

Aber mit V...... begibst du dich auf dünnes Eis! Wink
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Zinshans



Anmeldedatum: 11.04.2012
Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 13.11.2014, 06:19    Titel: Re: Auxmoney und "der Vorsatz" Antworten mit Zitat

Zitat:
Schlamperei kannst du wahrscheinlich unterstellen.

Aber mit V...... begibst du dich auf dünnes Eis!


nö. 2x telefonischer Hinweis 1x per Email mit Rückantwort.

Tenor :

1.) "...entspannen Sie sich mal, das hat schon alles seine Richtigkeit... "
2.) " ... wir haben unseren Ausführungen nichts mehr hinzuzufügen ... "

bloßer "Schlamperei" wäre ein gewisses "Probleminteresse" und ein "Korrekturwillen" vorausgegangen. Da das nie gegeben war ist das wohl eher V
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volkmarf



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Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 14.11.2014, 20:50    Titel: Re: Auxmoney und "der Vorsatz" Antworten mit Zitat

Ich hatte dieselbe Diskussion, als bei einem KN zweimal die Gebühr für die Lohnpfändung berechnet wurde (und natürlich von der KG-Auszahlung auch zweimal abgezogen wurde). Wirklich korrigiert wurde das nie, da der KN dann auf einen Schlag (inklusive aller Gebühren? Nachrechnen kann man es ja nur sehr begrenzt) abbezahlt hat.

Meine Beobachtungen:
1) Auxmoney* sieht die Zahlungen der Kreditnehmer als Teilzahlungen an. Ob die KNs selbst zahlen oder ob der Lastschrifteinzug falsch ist, ist aus Sicht Auxmoney* völlig egal. Die Gebühren werden immer vor der KG-Aushalung abgezogen.
2) Auxmoney* sieht vollständige Zahlungen *nachträglich* als Teilzahlungen an, wenn nach der Lastschrift, aber noch vor der KG-Auszahlung weitere Gebühren anfallen. Das war im Januar 2014 bei vielen (nicht bei allen!) Projekten mit der "Kontoauszuggebühr" zu beobachten. Bei vielen KNs wurde die Gebühr erst im Februar eingezogen.
3) Als KG erfährt man fast nichts über Art, Höhe, Fälligkeit und Rechtfertigung der Gebühren. Man hat auch keine wirkliche Handhabe, den man muss als KG ja nichts selbst diese Gebühren entrichten (sondern man muss sie nur "auslegen"). Dass z.B. für eine Lohnpfändung eine gesonderte Gebühr zu entrichten ist und wie hoch sie ist, finde ich als KG weder im Forderungsverkaufsvertrag noch in den AGB.

Nach wie vor habe ich den Hintern nicht genug hochbekommen, um dagegen vorzugehen (bzw. ich habe zuwenig Zeit, denn ich muss mich ja hauptberuflich ums Verdienen neuen Geldes kümmern!). Der Enthusiasmus für das P2P-Modell ist jedenfalls auf der Strecke geblieben, und ich warte sehnlichst aufs "Bergfest" (50% meiner Investionen zurückgeflossen).
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Vagabund



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Beiträge: 4088
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BeitragVerfasst am: 15.11.2014, 01:40    Titel: Re: Auxmoney und "der Vorsatz" Antworten mit Zitat

volkmarf hat Folgendes geschrieben:
Der Enthusiasmus für das P2P-Modell ist jedenfalls auf der Strecke geblieben

Schade, sollte er eigentlich nicht. Es gibt nachweislich hier im Forum sehr viele Alternativen. Also nicht so schnell entmutigen lassen!
_________________
Gruß aus Berlin
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Scripophix



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Beiträge: 2205
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BeitragVerfasst am: 15.11.2014, 02:55    Titel: Re: Auxmoney und "der Vorsatz" Antworten mit Zitat

Das klingt ja wie "Kein Spaß mehr am Geld verdienen."

Es gibt immer den Anbieter, der die Lücken füllt (z.B. KN-Prüfung, hohe Zinsen).

Lendico hat mit den wenigen Spaniern immerhin schon ein paar nette Happen auf den Markt gebracht... finde ich.
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Gruss aus dem Norden
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Zinshans



Anmeldedatum: 11.04.2012
Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 22.11.2014, 13:45    Titel: Re: Auxmoney und "der Vorsatz" Antworten mit Zitat

und sie dreht sich doch !

”Elektronik für Heizung“ von Michaelgabriele, Projekt 10521452 :

Nach mehreren Anläufen und diesem Faden hier :

Zitat:
14.11.2014//MG: Der Rückstand wird mit der nächsten Rate eingezogen.


Man muß meinen, erst wenn der Unmut "richtig eskaliert" ... wird bei Aux mal "nachgerechnet" ob der erboste KG nicht vlt. doch Recht hat.

@Aux : DAS sollte sich ändern ! Wenn wir etwas reklamieren hat das meist einen plausiblen, oft sogar vorab im Forum mit anderen diskutierten Grund. Sollten wir mal falsch liegen ... und die Fehleinschätzung wird von eurer Seite plausibel dargelegt und erklärt... ist das sicher für die meisten auch kein Problem, wenn es denn stimmt. Nur Bitte ! macht Schluß´mit den abwiegelnden Pauschalantworten, denn die verderben böse die Laune !!
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Zinshans



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Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 30.01.2016, 20:46    Titel: Re: Auxmoney und "der Vorsatz" Antworten mit Zitat

wie hole ich mir nochmal 15.- Euro ab (sollte denn nochwas kommen) ?

Marcel ist pleite ....

https://www.auxmoney.com/anlegercockpit/projects/details/10470116
https://www.p2p-kredite.com/kredit/10470116
”Mietkaution selbst gemacht“ von Marcel65
12.000 gezahlt 29.500 offen

Zitat:
Buchungen
25.01.2016: Der Schuldner/Schuldnervertreter hat die voraussichtliche Zahlungsunfähigkeit eingeräumt. Weitere Informationen erfolgen zeitnah.
25.01.2016: Der Kredit wurde gemäß § 490 Absatz 1 BGB fristlos gekündigt, da eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Schuldners eingetreten ist.


Trotzdem für den 01.02.2016 (also ganze 5 Werktage nach Kündigung)

Zitat:
25.01.2016 01.02.2016 -2,50 Servicegebühr
29.01.2016 01.02.2016 +667,28 Lastschrift




Evil or Very Mad
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