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AWV Meldepflicht  
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Aalfiete
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.2015, 15:43    Titel: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Hat schon mal jemand an oder von eine/r ausländische/n Plattform einen meldepflichtigen Betrag überwiesen? Und wenn ja, den auch der Bundesbank gemeldet, oder die Übertragung als Überweisung vom eigenen zum eigenen Konto, und damit als nicht meldepflichtig angesehen?
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KSAinvest



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BeitragVerfasst am: 12.12.2015, 05:10    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Ich überweise regelmaessig höher Beträge in beide Richtunge, bleibe aber einfach unter der Meldepflichtigen Summe.
Da die meisten Überweisungen eh nur 1-2 Tage brauchen, ist es ja eigentlich kein Problem.

"Schlafende Hunde soll man nicht wecken" Laughing
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Aalfiete
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.2015, 17:33    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

KSAinvest hat Folgendes geschrieben:
Ich überweise regelmaessig höher Beträge in beide Richtunge, bleibe aber einfach unter der Meldepflichtigen Summe.
Da die meisten Überweisungen eh nur 1-2 Tage brauchen, ist es ja eigentlich kein Problem.

"Schlafende Hunde soll man nicht wecken" Laughing



Schon klar. Würde ich genauso machen.

Ich war einfach nur neugierig, ob jemand schon Erfahrungen damit hat, was die da alles wissen wollen, und welche Form der Übermittlung verwendet wurde.

Ob man damit nun schlafende Hunde weckt, weiß ich nicht, denn letztlich geht es ja nur um die Außenhandelsstatistik. Wenn man da dann eine Überweisung eines 7-stelligen Betrages Richtung Cayman Islands meldet, dann allerdings könnte eine schlafende Bulldogge geweckt werden. Laughing
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Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.2015, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

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Kreditor47



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BeitragVerfasst am: 12.12.2015, 18:40    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Aalfiete hat Folgendes geschrieben:


Ich war einfach nur neugierig, ob jemand schon Erfahrungen damit hat, was die da alles wissen wollen, und welche Form der Übermittlung verwendet wurde.


Ich habe es auch noch nicht getan. Aber wenn, würde ich folgende Seite vorab studieren. Laughing
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/grenzueberschreitende_zahlungsmeldungen.html;jsessionid=0000OTCBAAwl3swMV2FukRpLujS:-1?docId=121018#121018
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bowden



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BeitragVerfasst am: 17.04.2017, 20:25    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Hallo, ich möchte noch mal kurz fragen, wie sich das mit der Meldepflicht verhält.

Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen prinzipiell Beträge über 12500€ der Bundesbank gemeldet werden, da das Konto im Ausland nicht auf meinen Namen läuft, außer es handelt sich z.B. um Kredite oder Einlagen, die nicht länger als 12 Monate dauern.

Gilt dies auch wenn:
1. ich mehrere Überweisungen tätige am gleichen Tag (z.B. 3x 10000€)
2. ich mehrere Überweisungen an unterschiedlichen Tagen tätige (wenn ja, gibt es da auch irgendwelche Fristen, also macht es einen Unterschied ob ich Mo, Di, Mi 10000€ überweise oder in verschiedenen Monaten/Jahren?
3. Angenommen ich überweise 13000€ hin und nach 11,5 Monaten überweise ich 1000€ zurück, den Rest dann nach einem Jahr. Muss ich dann eine der Transaktionen melden?
4. Angenommen ich überweise 13000€ hin und lege es länger als 1 Jahr an (allerdings in kurzlaufende Kredite), muss ich dann etwas melden?
5. Und wie schaut es aus, wenn ich lauter Kredite kaufe, die länger als 12 Monate dauern?
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mnl



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Beiträge: 224

BeitragVerfasst am: 17.04.2017, 21:22    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

bowden hat Folgendes geschrieben:
1. ich mehrere Überweisungen tätige am gleichen Tag (z.B. 3x 10000€)
2. ich mehrere Überweisungen an unterschiedlichen Tagen tätige (wenn ja, gibt es da auch irgendwelche Fristen, also macht es einen Unterschied ob ich Mo, Di, Mi 10000€ überweise oder in verschiedenen Monaten/Jahren?
3. Angenommen ich überweise 13000€ hin und nach 11,5 Monaten überweise ich 1000€ zurück, den Rest dann nach einem Jahr. Muss ich dann eine der Transaktionen melden?
4. Angenommen ich überweise 13000€ hin und lege es länger als 1 Jahr an (allerdings in kurzlaufende Kredite), muss ich dann etwas melden?
5. Und wie schaut es aus, wenn ich lauter Kredite kaufe, die länger als 12 Monate dauern?

1. Definitiv
2. Meines Wissen nach monatlich (deckt sich mit dem Punkt "Bis wann muss die Meldung übermittelt werden?" aus den FAQ)

Mit 3-5 beziehst du dich darauf?
Zitat:
Auszahlung und Rückzahlung von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten

Würde ich als "ganz dünnes Eis" bezeichnen; einen Kredit vergibst du im eigentlichen Sinn ja nicht, oder?
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bowden



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BeitragVerfasst am: 17.04.2017, 21:28    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Ja, aber vielleicht könnte man es als Einlage sehen. Analog einem Festgeld oder Tagesgeldkonto
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Skippy



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BeitragVerfasst am: 18.04.2017, 18:24    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Meine Frau erstellt im Namen einer amerikanischen Bank die notwendigen AWV-Meldungen.

Lt. ihrer Aussage sind die Gelten die Meldungen jeweils für eine Transaktion. Splittungen der Zahlungen, die den Zweck haben die AWV-Meldungen zu umgehen, sind nach internationaler Definition unzulässig.
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Polarstern



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BeitragVerfasst am: 18.04.2017, 19:41    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Irgendwie weiß ich nicht, wo hier das eigentliche Problem liegt. Ich habe doch im Normalfall bei keiner Plattform uninvestiertes Geld in schwindelerregender Höhe rumliegen. Selbst bei einem recht ansehnlichen Portfolio, welches ich auflösen will, kommt das doch scheibchenweise rein. Dann überweise ich, sobald die Meldegrenze fast erreicht ist. Und ist die 3 Stunden später wieder erreicht, überweise ich erneut. Damit bleibe ich von der Meldepflicht befreit, und von Stückelung kann da dann ja keine Rede sein.

Und wenn alles nichts hilft, dann rufe ich eben kurz bei der Hotline des BMF an und melde es. Wo ist das Problem? Das ist zu statistischen Zwecken. Ausgehend davon, daß ich da kein Schwarzgeld transferiere oder gar Geldwäsche betreibe, kann es mir doch völlig schnuppe sein, ob die das in ihre Außenwirtschaftsstatistik einfließen lassen oder nicht.
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bowden



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BeitragVerfasst am: 19.04.2017, 00:37    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Ich will demnächst einen Batzen nach ViaInvest investieren und weiß nicht, ob ich das angeben muss. Skippy meinte ja, dass man eine "Transaktion" nicht splitten darf. Jetzt ist nur die Frage, was als Transaktion zählt? Auch wenn ich es an mehreren Tagen überweise?
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Twintos



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BeitragVerfasst am: 19.04.2017, 08:19    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

bowden hat Folgendes geschrieben:
Ich will demnächst einen Batzen nach ViaInvest investieren und weiß nicht, ob ich das angeben muss. Skippy meinte ja, dass man eine "Transaktion" nicht splitten darf. Jetzt ist nur die Frage, was als Transaktion zählt? Auch wenn ich es an mehreren Tagen überweise?


Ich würde jedenfalls nie einen 5-stelligen Betrag überweisen.
Bei den Banken sitzen bestimmt Mitarbeiter die das im Auftrag des Staates sofort untersuchen.
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rypeli



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BeitragVerfasst am: 19.04.2017, 08:37    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Einzelzahlungen über 12500 € müssen der Bundesbank gemeldet werden. Ich hatte den Punkt gerade ausführlich mit der Bundesbank diskutiert und diese Information erhalten.
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rypeli



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BeitragVerfasst am: 19.04.2017, 08:44    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

P.S. Wenn ihr euch nicht sicher seit, ob ihr bei bestimmten Konstellationen melden müsst oder nicht, dann empfehle ich ganz einfach die Bundesbank direkt zu kontaktieren. Die sind sehr freundlich, etwas langsam aber dann hat die Seele ihre Ruh!
Ich habe die per email kontaktiert und auch eine Antwort erhalten, die ich mir dann altmodisch ausgedruckt und abgeheftet habe.
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bowden



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BeitragVerfasst am: 19.04.2017, 19:36    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

Also nur zur Info: Ich habe heute mit der Bundesbank telefoniert.

Die nette Dame meinte, dass ich erst was angeben muss, wenn ich einer einzelnen Person einen Kredit von über 12500,- vergebe und dann auch nur, wenn dies für mehr als 12 Monate stattfindet.

Die Summe die ich an die Plattform überweise, ist ihr egal. Für sie zählen nur die einzelnen Transaktionen.

Heißt für mich somit: Keine Meldung! Smile
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Skippy



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Beiträge: 856
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BeitragVerfasst am: 19.04.2017, 23:50    Titel: Re: AWV Meldepflicht Antworten mit Zitat

bowden hat Folgendes geschrieben:
Also nur zur Info: Ich habe heute mit der Bundesbank telefoniert.

Die nette Dame meinte, dass ich erst was angeben muss, wenn ich einer einzelnen Person einen Kredit von über 12500,- vergebe und dann auch nur, wenn dies für mehr als 12 Monate stattfindet.

Die Summe die ich an die Plattform überweise, ist ihr egal. Für sie zählen nur die einzelnen Transaktionen.

Heißt für mich somit: Keine Meldung! Smile


Das ist richtig.

Mit anderen Worten: Eine Transaktion größer 12.500 € muß gemeldet werden.
Wird die Summe aufgeteilt in mehrere Transaktionen um die Meldepflicht zu umgehen, so ist dies unzulässig.
Mehrere Transaktionen unter 12.500 € an verschiedene Empfänger an einem Tag sind nicht meldepflichtig, auch wenn die Summe aller Transaktionen größer 12.500 € beträgt.

Die Meldungen dienen der statistischen Auswertung bezüglich des Handelsvolumens mit dem Ausland. Andere Länder verzichten auf solche Erhebungen.

Die Meldungen sind unabhängig bezüglich des Geldwäschegesetzes, der Steuerhinterziehung, etc.
Sollte ein Verdacht der Finanzbehörden bestehen, sind eh die Banken verpflichtet die Geldströme offen zu legen und somit die primären Ansprechpartner.
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