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lennart2422



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Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.06.2020, 03:27    Titel: Bafög und P2P Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich wollte mal Fragen ob mein P2P Kontowert zu meinem Vermögen dazuzählt und ob ich den Wert in dem Bafög Formular mit berücksichtigen sollte, oder ob es "virtuelles Geld" und deshalb egal ist (bei Bitcoin ist es egal, glaube ich). Plane bei Mintos* insgesamt etwa 5000 in Invest&Access einzuzahlen und wäre sonst, wenn ich es auf meinem Tagesgeldkonto lasse, über der 9000€ Freigrenze vom Bafög. Den Bafögantrag würde ich in etwa 18 Monaten erstellen.

Lennart
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j789



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Beiträge: 1373

BeitragVerfasst am: 10.06.2020, 04:16    Titel: Re: Bafög und P2P Antworten mit Zitat

Also auskennen tuhe ich mich nicht, aber ich gehe schon davon aus das es zum Vermögen dazuzählt.

Kann mir nicht vorstellen das Bitcoin nicht auch zum Vermögen dazuzählt. Wenn du einen Gold-ETC besitzt ist es ja auch virtuelles Vermögen.
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Twintos



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Beiträge: 898

BeitragVerfasst am: 10.06.2020, 10:34    Titel: Re: Bafög und P2P Antworten mit Zitat

lennart2422 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

Ich wollte mal Fragen ob mein P2P Kontowert zu meinem Vermögen dazuzählt und ob ich den Wert in dem Bafög Formular mit berücksichtigen sollte, oder ob es "virtuelles Geld" und deshalb egal ist (bei Bitcoin ist es egal, glaube ich). Plane bei Mintos* insgesamt etwa 5000 in Invest&Access einzuzahlen und wäre sonst, wenn ich es auf meinem Tagesgeldkonto lasse, über der 9000€ Freigrenze vom Bafög. Den Bafögantrag würde ich in etwa 18 Monaten erstellen.

Lennart


Natürlich ist das alles Vermögen.

Nur kaum nachweisbar dank Datenschutz.

Aber wenn der Staat verarscht wird und die Politik grünes Licht gibt dann könnten die alles aufdecken.

Während dem Studium einfach auf ein Elternteil laufen lassen.
Sind Geschwister vorhanden ist das riskant.
Dann besser 100 g Gold kaufen und zu Hause hinlegen.
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BeitragVerfasst am: 10.06.2020, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

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MrBeer



Anmeldedatum: 03.09.2019
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10.06.2020, 16:10    Titel: Re: Bafög und P2P Antworten mit Zitat

http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__27.html zum Vermögensbegriff...

Ich kann nur davon abraten beim BAföG zu schummeln oder etwas zu "vergessen". Die BAföG-Ämter haben weitreichende Möglichkeiten was den Datenabgleich angeht und dich zu zwingen, was du evtl. alles an Unterlagen noch ranschaffen musst.
Wenns blöd läuft, kommen die irgendwann noch nach Abschluss des Studiums ums Eck und man hat plötzlich ein Strafverfahren an der Backe.
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TTom



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Beiträge: 1491

BeitragVerfasst am: 10.06.2020, 17:59    Titel: Re: Bafög und P2P Antworten mit Zitat

Bei mir wurde damals 2007 direkt ohne Anlass beim Sachbearbeiter mit dem Staatsanwalt gedroht. Und das ohne dass ich irgendwas auffälliges gesagt, getan, Vermögen vertuscht oder selbiges überhaupt gehabt hätte...
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