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Vagabund

Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.08.2012, 16:32 Titel: Bearbeitungsgebühren |
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Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig
24.08.2012, 13:53 Uhr
Erfreuliche Nachricht für Bankkunden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden sind Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite, wie sie viele Banken und Sparkassen verlangen, nicht zulässig. Verbraucher sollten daher zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer rechnen damit, dass nun auf die Institute hohe Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern zukommen (Az.: 8 U 662/11). Mit diesem Musterbrief holen Sie sich Ihr Geld zurück.
http://wirtschaft.t-online.de/kredite-fuer-verbraucher-richter-beenden-gebuehrennepp/id_58982970/index
Ein schönes Wochenende wünscht
-Vagabund- |
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 29.08.2012, 15:27 Titel: |
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Also das ist heftig und gleichzeitig ein Problem für alle P2P Plattformen. Wie soll sich die Plattform nun finanzieren? Über die Anleger? _________________
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 29.08.2012, 15:38 Titel: |
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mgutt hat Folgendes geschrieben: | Also das ist heftig und gleichzeitig ein Problem für alle P2P Plattformen. Wie soll sich die Plattform nun finanzieren? Über die Anleger? |
Erstmal wäre die Frage, ob das in diesem Fall greift - wenn ich mich richtig entsinne, definiert AM es ja als "Provision". Ob nun Vermittlungs-Provisionen auch unter das Urteil fallen, wäre so eine Frage.
Aber ganz generell: Meiner Meinung nach wäre es das sinnvollste, Gebühren als Abschlag auf die Zinszahlungen zu erheben - genauso wie Banken ja auch Ihre internen Kosten in die Zinszahlungen mit einreisen müsste.
Also: AM bekommt einen festen Anteil der Zinsen bei den Ratenzahlungen - die Zinsen für die Anleger verringern sich natürlich dementsprechend.
Dann gibt es zwei Zinssätze: Den Zinsatz für den Kreditnehmer und den für den Anleger (Wobei das ja praktisch schon der Fall ist, da ja der Angezeigt Zinssatz nicht der Effektivzinssatz ist).
Das wäre relativ fair und transparent - zumal dann der Gewinn von AM auch davon abhängt, dass das Projekt gut läuft.
Im Moment ist es ja so, das AM die Provision von Auszahlungbetrag einbehält - also sozusagen DIREKT von den Anlegern erhält. Somit bekommt AM die komplette Provision, auch wenn keine Einzige Rate eingeht. Die Anlegergebühr wird dann von der 1. Rate abgezogen. _________________
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Vagabund

Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 29.08.2012, 17:48 Titel: |
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jensf/mgutt
Für die Vermittlungsgebühr/Provision kommt nicht der Anleger auf! Sie wird von der Kreditsumme des KN einbehalten. Es betrifft m.E. auch nicht die P2P Plattformen, sondern Bankkredite. In den Zinsen sollte die Bearbeitungsgebühr enthalten sein, wenn ich das Urteil richtig verstanden habe..
Gruß
-Vagabund- |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5229
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Verfasst am: 29.08.2012, 23:19 Titel: |
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Zins-Spread wäre weder fair noch transparent.
Die P2P-Gebühren sind Provisionen bzw. Gebühren für die Nutzung der Plattform, die fallen nicht da drunter.
Ist wie mit Husverwaltungen, die keine Gebühren für Wohnungsvermittlung nehmen dürfen und deshalb heute immer einen Makler einschalten.
Genauso wird's hier auch kommen: die Banken verkaufen Kredite über Dritte und machen dann Kickback-Regelungen bzw. sparen sich die Marketingkosten. |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 29.08.2012, 23:59 Titel: |
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Vagabund hat Folgendes geschrieben: | jensf/mgutt
Für die Vermittlungsgebühr/Provision kommt nicht der Anleger auf! Sie wird von der Kreditsumme des KN einbehalten. |
Und die Kreditsumme wird von den Anlegern bezahlt - somit kommen doch die Anleger für die Provision auf.
Wenn natürlich der KN seine Raten brav zahlt, bekommen die Anleger das natürlich zurück.
Aber für den Fall, das der KN keine Rate zahlt, haben die Anleger die Provision gezahlt. _________________
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mgutt

Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 30.08.2012, 09:05 Titel: |
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Vagabund hat Folgendes geschrieben: | jensf/mgutt
Für die Vermittlungsgebühr/Provision kommt nicht der Anleger auf! |
Die Gerichte urteilen in Richtung Transparenz. Es geht nicht nur einfach um Bearbeitungsgebühren. Siehe auch die Abschaffung von Kontoführungsgebühren. Ob das nun Bearbeitungsgebühr genannt wird oder Vermittlungsgebühr. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das haltbar ist. Denn dann gehen die Banken bald alle hin und schaffen Tochtergesellschaften, die ihnen die Kredite vermitteln und nennen das dann wirklich Vermittlungsgebühr. Aber kann auch gut sein, dass das dann tatsächlich bereits die Lücke in dem System ist und P2P entsprechend doch kein Problem bekommt.
Wie auch immer. Ich hätte auch nichts dagegen, wenn die Zinsen gesplittet würden. Der Kreditnehmer muss sich dann keinen Kopf machen und die Anleger verlieren nicht noch zusätzlich die Anlegergebühr, wenn Sondertilgung oder Inkasso ansteht.
Aber vermutlich würde keiner mehr anlegen, wenn Smava* 50% der Zinsen wg. eigenen Kosten und Pool behalten würde. Obwohl es unter dem Strich vermutlich eh keinen Unterschied macht. Wobei so ein Konstrukt evtl. vorteilhafter beim Finanzamt wäre, da dann die Verluste schon eingerechnet wären. _________________
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