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der.geist
Anmeldedatum: 27.04.2020 Beiträge: 10
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Verfasst am: 27.04.2020, 16:32 Titel: Beschränkte Steuerpflicht mit Zinsen im Ausland |
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Hallo zusammen!
Ich bin Neuinvestor im P2P-Bereich und natürlich auch neu hier im Forum Seit einiger Zeit lese ich hier bereits im Forum mit und möchte nun auch selbst aktiv werden.
Ich habe eine konkrete (steuerliche) Frage, auf die leider bisweilen keine Antwort finden konnte:
Sofern die P2P-Plattform auf den Einbehalt von Quellensteuern, ggf. nach Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung verzichtet, bedeutet dies m. E. doch nur, dass die Steuer* im Ausland nicht an der Quelle, also nicht direkt bei Zinszahlung, erhoben wird, sondern (erst) im Rahmen einer dortigen Steuerveranlagung erfolgt, was in der Regel die Abgabe einer Steuererklärung* im Ausland zur Folge hat.
Wenn wir uns bspw. das Ganze am Beispiel von Polen ansehen, so sollte die 5 %-ige Steuer* auf Zinserträge von polnischen Darlehensnehmern, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Polen in Polen verbleibt, doch - sofern kein Quellensteuerabzug erfolgt - dort erklärt werden müssen, damit die polnische Steuer* zutreffend festgesetzt werden kann. Bei der deutschen Steuerveranlagung kann die 5%-Steuer aus Polen dann auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden.
Oder sehe ich hier etwas falsch?
Als Quelle nutze ich folgendes: https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/EU_OECD/anrechenbare_ausl_quellensteuer_2019.html
Ich bin bisher nur bei Bondora* und dort nur in estnische Kredite eingestiegen; hier stellt sich das Problem meiner Meinung nach jedoch nicht, da Estland keine nationale Steuer* auf Zinsen erhebt.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Beste Grüße
der.geist |
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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 28.04.2020, 06:37 Titel: Re: Beschränkte Steuerpflicht mit Zinsen im Ausland |
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Ist meines Wissens in der Praxis bei P2P nicht relevant.
- Erstens zahlen fast alle P2P Anbieter vollständig aus ohne eine Steuer* einzubehalten.
- Zweitens handelt es sich um keine wirkliche Quellensteuer wie zb. bei Aktien / Dividenden, zumindest so wie ich das bei Finbee* mitbekommen habe. |
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MathiasM
Anmeldedatum: 28.07.2019 Beiträge: 240
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Verfasst am: 28.04.2020, 08:18 Titel: Re: Beschränkte Steuerpflicht mit Zinsen im Ausland |
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Das Besteuerungsrecht für die Kapitalerträge liegt in DE (Ansässigkeitsstaat) und nicht im Ausland.
Der Quellenstaat, in deinem Beispiel Polen, darf nur einen bestimmten Prozentsatz an Quellensteuer einbehalten, der dann auf die deutsche Steuer* angerechnet werden kann.
Eine Steuerklärung im Ausland ist also nicht notwendig bzw. funktioniert nicht.
Dafür gibt es die Ansässigkeitsbescheinigung, die der Bank oder der Platform erlaubt, den Einbehalt der Quellensteuer auf die anrechenbaren Höchstsätze zu begrenzen.
Wie schon geschrieben, ist das in der Praxis nur für wenige P2P-Platformen relevant. |
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Verfasst am: 28.04.2020, 08:18 Titel: |
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der.geist
Anmeldedatum: 27.04.2020 Beiträge: 10
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Verfasst am: 28.04.2020, 18:29 Titel: Re: Beschränkte Steuerpflicht mit Zinsen im Ausland |
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Mathias, deine Ausführungen sind insoweit zutreffend.
Allerdings gibt es ja auch Plattformen, wie bspw. ViaInvest, über die man in polnische Kredite investieren kann und die - soweit ich das überblicke - keine ausländische Quellensteuer (mehr) einbehalten.
Wenn nun die Plattform für Polen weder 20 % Quellensteuer (ohne Ansässigkeitsbescheinigung) noch 5 % Quellensteuer (mit Ansässigkeitsbescheinigung) einbehält, so müsste m. E. eine Steuererklärung* in Polen abgegeben werden, damit dort die Steuer* auf 5 % (DBA-Quellensteuerhöchstsatz) vom polnischen Finanzamt festgesetzt werden kann.
Ich ziehe dabei immer gerne das innerdeutsche Beispiel heran: vergebe ich privat einen Kredit innnerhalb Deutschlands, so ist bei den Zinszahlungen ebenfalls keine Quellensteuer (= Kapitalertragsteuer) einzubehalten, da hier in dieses Geschäft kein Kreditinstitut involviert ist. Nichtsdestotrotz bin ich mit diesen Einkünften erklärungspflichtig und das deutsche Finanzamt setzt hierauf dann im Rahmen der Veranlagung die Abgeltungsteuer von 25 % + SolZ + ggf. KiSt fest. |
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MathiasM
Anmeldedatum: 28.07.2019 Beiträge: 240
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Verfasst am: 28.04.2020, 20:35 Titel: Re: Beschränkte Steuerpflicht mit Zinsen im Ausland |
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Ja, der Unterschied ist, dass du mit den Zinseinnahmen in DE steuerpflichtig bist, aber in Polen nicht.
Das DBA weist das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu.
Ich hab mich das auch schon gefragt, warum die meisten Plattformen keine Quellensteuer einbehalten.
Für den Einbehalt der Quellensteuer ist allerdings ausschließlich der Kreditgeber verantwortlich (darum "an der Quelle").
ViaInvest hat nach Rücksprache mit den lokalen Steuerbehörden eine Befreiung vom Quellensteuereinbehalt in einigen Ländern erhalten.
Die Länder haben also in dem Fall auf ihren Steueranteil verzichtet. |
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der.geist
Anmeldedatum: 27.04.2020 Beiträge: 10
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Verfasst am: 29.04.2020, 10:24 Titel: Re: Beschränkte Steuerpflicht mit Zinsen im Ausland |
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Mathias, danke für deine Antwort.
Nach den meisten deutschen DBA steht dem Ansässigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht für Zinsen zu, das ist richtig. Mit diesen Ländern haben wir also steuerlich keine Probleme (wie bspw. Estland).
Aber nach Artikel 11 Abs. 2 des DBA-Polen steht Polen auch ein Besteuerungsrecht i. H. v. 5 % für die Zinsen zu. Deutschland als Ansässigkeitsstaat vermeidet die Doppelbesteuerung sodann durch Anrechnung der polnischen Steuern auf die Einkommensteuer.
Ich gehe davon aus, dass ViaInvest nach Rücksprache mit den polnischen Behörden bloß klargestellt bekommen hat, dass es als nicht abzugspflichtiges Unternehmen angesehen wird (ähnlich wie bei einem innerdeutschen Sachverhalt die private Kreditvergabe ebenso keinen Kapitalertragsteuereinbehalt auslöst).
Dies hat für uns als Investoren den entscheidenden Vorteil, dass wir unterjährig keine Liquidität durch die Quellensteuern verlieren und immer mit dem vollen Betrag reinvestieren können. Nichtdestotrotz bleibt die grundsätzliche Steuerpflicht i. H. v. 5 % in Polen doch m. E. unverändert bestehen. Die Steuer* wird dann eben erst im Rahmen einer Steuerveranlagung in Polen festgesetzt.
Dies gilt aus meiner Sicht für alle Länder, in denen das jeweilige DBA dem Quellenstaat ein begrenztes Besteuerungsrecht belässt. |
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MathiasM
Anmeldedatum: 28.07.2019 Beiträge: 240
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Verfasst am: 29.04.2020, 15:13 Titel: Re: Beschränkte Steuerpflicht mit Zinsen im Ausland |
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Du hast Recht, das DBA weist Polen ein Besteuerungsrecht zu und nicht wie ich dachte nur ein Quellensteuerabzugsrecht.
Wie das Besteuerungsrecht in der Praxis ausgeübt wird, regeln die nationalen Gesetze.
Ich kann dir deine Frage leider nicht besser beantworten. Hab aber doch meine Zweifel, ob es praktikabel und gewollt ist, in all diesen Ländern eine Steuererklärung* abzugeben. |
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der.geist
Anmeldedatum: 27.04.2020 Beiträge: 10
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Verfasst am: 29.04.2020, 16:32 Titel: Re: Beschränkte Steuerpflicht mit Zinsen im Ausland |
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Mathias, deine Aussage, dass es dann maßgebend auf die nationale Gesetzgebung ankommt ist völlig zutreffend.
Dabei ist zu beachten, dass - aus deutscher Sicht - ein Steuerausländer mit "normalen" (Guthabens-)Zinsen in Deutschland nicht beschränkt steuerpflichtig ist, sofern diese nicht grundpfandrechtlich gesichert sind. Maßgebliche Norm ist hier § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa EStG, für jeden, der es mal nachlesen möchte. Die Einkünfte wären in Deutschland also nicht steuerbar.
Sollte das polnische Steuerrecht nun vergleichbar ausgestaltet sein, würde Polen sein Besteuerungsrecht, welches Polen nach dem DBA für "normale", also ungesicherte, Zinsen zustünde, nicht wahrnehmen (was auch nicht weiter schlimm wäre, da es keine Verpflichtung eines Staates gibt, Steuern auf bestimmte Einkünfte zu erheben). Damit wäre natürlich auch eine Steuererklärungspflicht in Polen oboslet.
Gehe ich recht in der Annahme, dass bisher niemand seine polnischen Zinsen in Polen erklärt hat? Oder gibt es hier im Forum etwa doch Erfahrungswerte?
P.S.: Ich beschäftige mich beruflich mit dem deutschen Steuerrecht, kenne mich aber leider mit dem ausländischen, wie bspw. dem polischen, Steuerrecht nicht aus. |
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