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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17927
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Verfasst am: 15.03.2017, 16:54 Titel: Bundesverband Crowdfunding: Standard für Investoren Reports |
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Zitat: | Bundesverband Crowdfunding e.V. etabliert neue Standards für Investoren-Reporting
Im Bundesverband Crowdfunding haben sich 21 Crowdfunding-Plattformen zusammengeschlossen. Ein Ziel des Verbandes: gemeinsame Standards zu etablieren
Seit dem 01. Januar 2017 gelten für alle Projekte und Unternehmen, die auf den im Verband zusammengeschlossenen Plattformen ihre Finanzierung starten, verpflichtend neue Reporting-Richtlinien
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. beschließt damit einheitliche Zeiträume für die Reportings und die darin aufzunehmenden Inhalte
Die Richtlinien gehen über den gesetzlichen Rahmen hinaus und forcieren noch mehr Verbraucherschutz und Investorenrechte
Berlin, 14. März 2017: Die im Bundesverband Crowdfunding e.V. zusammengeschlossenen Plattformen haben jetzt verbindliche Standards beschlossen, um zukünftig die Übermittlung der Information der Unternehmen und Projektinhaber an ihre Crowd-Investoren signifikant zu verbessern. Mit diesen neuen Reporting-Richtlinien wird der Verbraucherschutz weiter optimiert.
Die vom Verband vorgelegte Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträger an ihre Investoren halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten.
Innerhalb von wenigen Wochen haben die Mitgliedsplattformen diese Standards bereits in ihre Projektverträge implementiert. Für alle Angebote, die ab dem 1.Januar 2017 auf die Mitgliedsplattformen gelangen, sind diese neuen Standards für das Investoren-Reporting bindend.
Plattformübergreifend werden die gleichen Zeiträume und Reporting-Inhalte umgesetzt
Die Investoren sollen bei allen Mitgliedsplattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über Unternehmens- und Projektrelevante Daten erhalten. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesverband Crowdfunding eine Vorlage für das Reporting der Unternehmen und Projektträger auf den Plattformen an die jeweiligen Investoren entwickelt. Diese Vorlage setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfinanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert.
Die Informationen ermöglichen den Investoren die Mitverfolgung ihrer Investments
Die zur Verfügung gestellte Information soll es den Anlegern ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll dabei in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein. Zusätzlich verpflichten die Plattformen ihre Vertragspartner auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden.
„Als junge und dynamische FinTech-Branche gehen wir wesentlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Alle im Verband organisierten Plattformen ziehen hier an einem Strang. Unser gemeinsames Anliegen ist es, den Schutz der Kleinanleger im Crowdfunding weiter zu optimieren“, erklärt Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding.
„Ich kenne keine andere Branche am Kapitalmarkt, die es trotz unterschiedlicher Geschäftsmodelle geschafft hat, innerhalb nur weniger Wochen gemeinsame Standards zu entwickeln“, so Uli Fricke, Vorstand Bundesverband Crowdfunding.
„Die gemeinsamen Standards beim Investoren-Reporting sind für uns der Ausgangspunkt, um weitere Aspekte im Crowdfunding-Prozess zu standardisieren - wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Vermögensanlage-Informationsblatt“, kündigt Tamo Zwinge, Vorstand Bundesverband Crowdfunding bereits heute an.
Die Informationen zu den erhöhten verbandsinternen Standards, aber auch zum vorhandenen gesetzlichen Rahmen sind hier übersichtlich aufgeführt:
https://www.bundesverband-crowdfunding.de/crowdfunding-und-investorenschutz-bestandsaufnahme-und-uebersicht/ |
In der Mitgliederliste stehen u.a. Companisto* & Exporo* & Giromatch* & Kapilendo* & Zinsland*
Seedmatch scheint nicht Mitglied zu sein. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5225
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Verfasst am: 15.03.2017, 18:17 Titel: Re: Bundesverband Crowdfunding: Standard für Investoren Repo |
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Prinzipiell ein guter Ansatz, aber schon noch arg dürre.
Zitat: |
„Ich kenne keine andere Branche am Kapitalmarkt, die es trotz unterschiedlicher Geschäftsmodelle geschafft hat, innerhalb nur weniger Wochen gemeinsame Standards zu entwickeln“, so Uli Fricke, Vorstand Bundesverband Crowdfunding.
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Ach doch, ne Folie voll Sprechblasen bekommen auch andere Branchen innerhalb von ein paar Wochen hin.
Die Frage ist jetzt, wie insbesondere die Richtlinien zu Reportinginhalten konkret umgesetzt werden, da spielt die Musik.
Und der zweite Punkt ist, wie das dann enforced wird. Verträge sind eine Sache, aber wenn ich dann die Einhaltung nicht erzwingen kann, bringt das auch nix, wie man bei Seedrs* und Crowdcube immer wieder sieht.
Wenn sie das alles gut machen haben sie eine echte Chance, auch die Regulierung vor sich herzutreiben, wenn nicht, werden sie weiterhin von den Briten verdrängt. |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5225
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Verfasst am: 15.03.2017, 18:19 Titel: Re: Bundesverband Crowdfunding: Standard für Investoren Repo |
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Was mir übrigens auch komplett fehlt, sind Aussagen zur Verbindlichkeit, Prüfung und Haftung für Aussagen im Rahmen der Pitches. |
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