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Diskussion Steuer bei Cashback / wie versteuern?  
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Scottyffm



Anmeldedatum: 16.09.2018
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Wohnort: Fischkopp

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 07:16    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

Mich wuerde mal interessieren ob euer secondarz market aufgrund der Cashback aktionen auch so ins negative geht, genauso wie auch der angezeigte Net annual return runter geht da der cashback nicht mit berechnet wird.

Und nebenbei ich vermute mal dass der cashback wie normales einkommen zu verzinsen ist im gegensatz zu 2nd market transaktionen die mit der Kapitalertragssteuer abzugleichen sind.

sind immerhin bis zu 12% mehr steuern zu zahlen als am second. market einzukaufen und zu verkaufen. sprich statt 1,5% cashback zu bekommen kann es dann sinnvoll sein einfach nur diesen fuer 1,35% rabatt auf dem 2nd market einzukaufen oder hab ich da einen denkfehler zwecks der Steuer
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Ostpocke



Anmeldedatum: 11.01.2019
Beiträge: 683

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 07:41    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

Scottyffm hat Folgendes geschrieben:
Mich wuerde mal interessieren ob euer secondarz market aufgrund der Cashback aktionen auch so ins negative geht, genauso wie auch der angezeigte Net annual return runter geht da der cashback nicht mit berechnet wird.

Und nebenbei ich vermute mal dass der cashback wie normales einkommen zu verzinsen ist im gegensatz zu 2nd market transaktionen die mit der Kapitalertragssteuer abzugleichen sind.

sind immerhin bis zu 12% mehr steuern zu zahlen als am second. market einzukaufen und zu verkaufen. sprich statt 1,5% cashback zu bekommen kann es dann sinnvoll sein einfach nur diesen fuer 1,35% rabatt auf dem 2nd market einzukaufen oder hab ich da einen denkfehler zwecks der Steuer


Wenn Du es korrekt versteuern möchtest, gibst Du den Betrag als "Sonstige Einkünfte" nach §22 Abs. 3 EStG in der Anlage SO an. Bis zum Betrag von 256 EUR (Freigrenze) fallen darauf keine Steuern an, ab 257 EUR muss der gesamte Betrag mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Nach meiner ganz persönlichen Auffassung kräht da aber kein Hahn danach, solange Du keine Unsummen erwirtschaftest.
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Scottyffm



Anmeldedatum: 16.09.2018
Beiträge: 623
Wohnort: Fischkopp

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 08:28    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

Naja, 256 Euro sind recht schnell geschafft wenn man ein bisschen umwaelzt.

2% macht 12.800 Euro vom primaer zum 2nd market umgewaelzt. bei 2500 Euro, 3 mal am Tag ist das schon nach 2 Tagen uebertroffen.
Dementsprechend muss man nicht auf das maximum des umsatzes gehen sondern sollte noch immer eine gewisse marge die groesser als die 10% vom, cashback ausmacht beruecksichtigen. Das nur als Info, weil ich heute frueh recht viele 1,4% rabattierte Monegos jenseits der 100 euro chargen im 2.nd market gesehen hab. Waere nach Deutscher Steuerabfuehrung wohl ein netto Verlust.
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BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

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Mephisto



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Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 09:05    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

Ist das steuerlich wirklich so? Wenn ich eine Anleihe mit dem Preis von 98 kaufe und nach 1 Jahr 100 bekomme, ist das steuerlich doch auch ein Bewertungszuwachs und keine "sonstigen Einkünfte"? Das wäre aber das Gleiche, wenn ich einen Kredit mit 2% Abschlag auf dem Sekundärmarkt kaufe und zu 100% zurückgekauft werde.
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Scottyffm



Anmeldedatum: 16.09.2018
Beiträge: 623
Wohnort: Fischkopp

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 09:30    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

Sollte eigentlich unterschiedlich zu behandeln sein.
Du kaufst das darlehnen ja nicht am primaermarkt mit 2% Abschlag sondern du bekommst eine praemie von 2%.
Genauso wie du auch referrals mit deinem persoenlichen Steuersatz versteuern musst or darfst je nachdem.
Wollte es nur kurz erwaehnen aufgrund des Angebots von heute frueh.
Aber gut dazu kann man einen Steuerberater fragen. Ich kaufe gerne 1,4% abschlaege auf dem 2nd market im vergleich zu CB mit 1,5% vom primaermarkt...
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fabip2p3



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Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 18:11    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

Mephisto hat Folgendes geschrieben:
Ist das steuerlich wirklich so? Wenn ich eine Anleihe mit dem Preis von 98 kaufe und nach 1 Jahr 100 bekomme, ist das steuerlich doch auch ein Bewertungszuwachs und keine "sonstigen Einkünfte"? Das wäre aber das Gleiche, wenn ich einen Kredit mit 2% Abschlag auf dem Sekundärmarkt kaufe und zu 100% zurückgekauft werde.

Fällt natürlich beides unter die Abgeltungssteuer, Cashback ist beides nicht.
Durch den persönlichen Steuersatz lohnt sich das Cashback somit erst ab einer bestimmten Differenz zum rabattierten Kauf auf dem Zweitmarkt.
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CLAM



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Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 19:43    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

fabip2p3 hat Folgendes geschrieben:
Mephisto hat Folgendes geschrieben:
Ist das steuerlich wirklich so? Wenn ich eine Anleihe mit dem Preis von 98 kaufe und nach 1 Jahr 100 bekomme, ist das steuerlich doch auch ein Bewertungszuwachs und keine "sonstigen Einkünfte"? Das wäre aber das Gleiche, wenn ich einen Kredit mit 2% Abschlag auf dem Sekundärmarkt kaufe und zu 100% zurückgekauft werde.

Fällt natürlich beides unter die Abgeltungssteuer, Cashback ist beides nicht.
Durch den persönlichen Steuersatz lohnt sich das Cashback somit erst ab einer bestimmten Differenz zum rabattierten Kauf auf dem Zweitmarkt.


Also ich würde ja dann sagen, dass auch der Kauf von Krediten mit Abschlag zu den SO Einnahmen gehört. Es isnd ja keine Zinsen.
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fabip2p3



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Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 19:58    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

CLAM hat Folgendes geschrieben:
fabip2p3 hat Folgendes geschrieben:
Mephisto hat Folgendes geschrieben:
Ist das steuerlich wirklich so? Wenn ich eine Anleihe mit dem Preis von 98 kaufe und nach 1 Jahr 100 bekomme, ist das steuerlich doch auch ein Bewertungszuwachs und keine "sonstigen Einkünfte"? Das wäre aber das Gleiche, wenn ich einen Kredit mit 2% Abschlag auf dem Sekundärmarkt kaufe und zu 100% zurückgekauft werde.

Fällt natürlich beides unter die Abgeltungssteuer, Cashback ist beides nicht.
Durch den persönlichen Steuersatz lohnt sich das Cashback somit erst ab einer bestimmten Differenz zum rabattierten Kauf auf dem Zweitmarkt.


Also ich würde ja dann sagen, dass auch der Kauf von Krediten mit Abschlag zu den SO Einnahmen gehört. Es sind ja keine Zinsen.

Sehe ich nicht so da es von keiner Kategorie der SO abgedeckt wird.
Analog zum Kauf von Anleihen unter par gebe ich die realisierten Gewinne/Verluste bei der Abgeltungssteuer an.
Theoretisch könnte man argumentieren dass es ein Veräußerungsgewinn mit 600€ Freigrenze ist und mit Aufschlägen verrechenbar.
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CLAM



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Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 20:13    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

fabip2p3 hat Folgendes geschrieben:
CLAM hat Folgendes geschrieben:
fabip2p3 hat Folgendes geschrieben:
Mephisto hat Folgendes geschrieben:
Ist das steuerlich wirklich so? Wenn ich eine Anleihe mit dem Preis von 98 kaufe und nach 1 Jahr 100 bekomme, ist das steuerlich doch auch ein Bewertungszuwachs und keine "sonstigen Einkünfte"? Das wäre aber das Gleiche, wenn ich einen Kredit mit 2% Abschlag auf dem Sekundärmarkt kaufe und zu 100% zurückgekauft werde.

Fällt natürlich beides unter die Abgeltungssteuer, Cashback ist beides nicht.
Durch den persönlichen Steuersatz lohnt sich das Cashback somit erst ab einer bestimmten Differenz zum rabattierten Kauf auf dem Zweitmarkt.


Also ich würde ja dann sagen, dass auch der Kauf von Krediten mit Abschlag zu den SO Einnahmen gehört. Es sind ja keine Zinsen.

Sehe ich nicht so da es von keiner Kategorie der SO abgedeckt wird.
Analog zum Kauf von Anleihen unter par gebe ich die realisierten Gewinne/Verluste bei der Abgeltungssteuer an.
Theoretisch könnte man argumentieren dass es ein Veräußerungsgewinn mit 600€ Freigrenze ist und mit Aufschlägen verrechenbar.


wo holst du denn jetzt die 600 Freigrenze her?
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p2pHamburg



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Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 20:44    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

ich lese hier schon seit einigen Monaten mit, aber jetzt hab ich mich auch mal angemeldet...

Seid bitte vorsichtig damit, was ihr zu steuerlichen Fragestellungen hier postet, ich mache das beruflich und muss sagen, viel von dem ist einfach falsch!

Betr. die Cashback-Aktionen empfehle ich einen Blick in § 20 Abs. 3 EStG. Die Anbahner zahlen ihn eindeutig dafür, dass man in ihre Kredite investiert. Damit ist es wirtschaftlich nichts anderes als ein zusätzliches Entgelt für die Kapitalüberlassung, bzw. auf Deutsch ein Zinskorrektiv. Und damit stellt es steuerlich imho ganz klar Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 (Zinsen) iVm Abs. 3 EStG dar...
_________________
Meine Meinung...
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fabip2p3



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Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 20:48    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

CLAM hat Folgendes geschrieben:
wo holst du denn jetzt die 600 Freigrenze her?

Aus §23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte Laughing
Ist aber meiner Meinung nach nicht anwendbar, nur ganz interessant den Dschungel an Gesetzen mal wieder durchzusehen.
Passend bis zum 31.7, nicht vergessen. Very Happy
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CLAM



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Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 20:52    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

p2pHamburg hat Folgendes geschrieben:
ich lese hier schon seit einigen Monaten mit, aber jetzt hab ich mich auch mal angemeldet...

Seid bitte vorsichtig damit, was ihr zu steuerlichen Fragestellungen hier postet, ich mache das beruflich und muss sagen, viel von dem ist einfach falsch!

Betr. die Cashback-Aktionen empfehle ich einen Blick in § 20 Abs. 3 EStG. Die Anbahner zahlen ihn eindeutig dafür, dass man in ihre Kredite investiert. Damit ist es wirtschaftlich nichts anderes als ein zusätzliches Entgelt für die Kapitalüberlassung, bzw. auf Deutsch ein Zinskorrektiv. Und damit stellt es steuerlich imho ganz klar Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 (Zinsen) iVm Abs. 3 EStG dar...


Hey, cool das du das beruflich machst. lso verstehe ich das richtig, das ich dann die CashBack EInkünfte auch in die KAP eintrage und nicht in die SO?
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p2pHamburg



Anmeldedatum: 18.07.2019
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 20:57    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

Ja, der Freibetrag nach § 23 kommt hier nicht zur Anwendung. Gewinne aus dem Kauf am Zweitmarkt mit Abschlag sind Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 und damit Einkünfte aus Kapitalvermögen die unter die Abgeltungsteuer fallen...
_________________
Meine Meinung...
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Tyrus



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Beiträge: 233

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 21:41    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

Aber der Begrüßungsbonus fällt unter die SO? Oder?
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eugenkss



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Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 18.07.2019, 21:45    Titel: Re: Cashback: Kredo und Monego haben eine gemeinsame Cashbac Antworten mit Zitat

p2pHamburg hat Folgendes geschrieben:
ich lese hier schon seit einigen Monaten mit, aber jetzt hab ich mich auch mal angemeldet...

Seid bitte vorsichtig damit, was ihr zu steuerlichen Fragestellungen hier postet, ich mache das beruflich und muss sagen, viel von dem ist einfach falsch!

Betr. die Cashback-Aktionen empfehle ich einen Blick in § 20 Abs. 3 EStG. Die Anbahner zahlen ihn eindeutig dafür, dass man in ihre Kredite investiert. Damit ist es wirtschaftlich nichts anderes als ein zusätzliches Entgelt für die Kapitalüberlassung, bzw. auf Deutsch ein Zinskorrektiv. Und damit stellt es steuerlich imho ganz klar Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 (Zinsen) iVm Abs. 3 EStG dar...


Es gibt auf jeden Fall die klare Aussage von Steuerberater Roland Elias aus Regensburg, dass diese Prämien (Campaign Rewards) zu den sonstige Leistungen gemäß §22 Nr. 3 EStG zählen, für die es eine Freigrenze von 256 Euro gibt.

Was machst du beruflich?
Und würdest du z.B. eine erhaltene Prämie für die Eröffnung eines Kontos ebenso als Zinskorrektiv und als Kapitalertrag betrachten?

Und außerdem:
Welcher Zins sollte bei der Mintos-Aktion in dem Spezialfall korrigiert werden, wenn der Kredit gekauft wird und sofort (d.h. vor der ersten Zinszahlung) wieder auf dem Zweitmarkt verkauft wird?
Oder wie würdest du diesen Fall sehen?
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