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erstmalig Ablösegebühr, gibts Erfahungen?  


 
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Jabane



Anmeldedatum: 17.01.2010
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.04.2010, 09:06    Titel: erstmalig Ablösegebühr, gibts Erfahungen? Antworten mit Zitat

Hallo,

diesen Monat gab es bei mir wieder eine vorzeitige Rückzahlung, hier die Buchungen dazu:
Buchungstag Wertstellung Soll Haben Text Ihr Anteil
30.09.2009 01.10.2009 +279,80 Lastschrift
13.10.2009 13.10.2009 -279,80 Auszahlung Anleger +10,49
30.10.2009 01.11.2009 +279,80 Lastschrift
13.11.2009 13.11.2009 -279,80 Auszahlung Anleger +10,49
30.11.2009 01.12.2009 +279,80 Lastschrift
14.12.2009 14.12.2009 -279,80 Auszahlung Anleger +10,49
30.12.2009 01.01.2010 +279,80 Lastschrift
14.01.2010 14.01.2010 -279,80 Auszahlung Anleger +10,49
19.01.2010 19.01.2010 -17,00 Kontoführungsgebühr
29.01.2010 01.02.2010 +296,80 Lastschrift
12.02.2010 12.02.2010 -279,80 Auszahlung Anleger +10,49
26.02.2010 01.03.2010 +279,80 Lastschrift
12.03.2010 12.03.2010 -279,80 Auszahlung Anleger +10,49
31.03.2010 01.04.2010 +279,80 Lastschrift
12.04.2010 12.04.2010 +7.313,76 Überweisung
15.04.2010 15.04.2010 -7.543,56 Auszahlung Anleger +282,88
13.04.2010 01.07.2010 -50,00 Ablösegebühr
Das erste Mal sehe ich eine Ablösegebühr von 50,- €. Bei den bisher schon vorzeitig zurückgezahlten Krediten war das nicht so. Habt Ihr ähnliche Erfahrungen?

Gruß
Jabane
_________________



Zuletzt bearbeitet von Jabane am 03.05.2010, 19:32, insgesamt einmal bearbeitet
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cetusia



Anmeldedatum: 08.04.2010
Beiträge: 170
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.04.2010, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Erfahrungen habe ich nicht damit, aber spannend wäre auch zu wissen, ob diese Gebühr dem KN zusätzlich berechnet wurde oder einfach von der Auszahlung an den KG abgezogen wurde?
_________________
AM:
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festuca



Anmeldedatum: 18.11.2009
Beiträge: 226

BeitragVerfasst am: 20.04.2010, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

In die AGB von Auxmoney* sollte schon der Anspruch auf eine
Vorfälligkeitsentschädigung für die KG aufgenommen werden.
Aus einer öffentlich zugänglichen Tabelle sollte der KN entnehmen können,
was er bei vorzeitiger Rückzahlung beizulegen hat.

Manchmal gehen die Geschäfte halt gut und der KN kommt schneller aus der Klemme.
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Jabane



Anmeldedatum: 17.01.2010
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.04.2010, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ablösegebühr hat Auxmoney* von der geleisteten Zahlung des KN abgezogen, das heißt von der letzten Rate sind 50,- einbehalten worden.
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cetusia



Anmeldedatum: 08.04.2010
Beiträge: 170
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.04.2010, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kannst Du Deinem Tilgungsplan entnehmen, ob die vom KN überwiesenen 7.313,76 Euro genau den ausstehenden Tilgungen entspricht, oder halt den Tilgungen + 50,- ?

Das wäre für mich die Lösung der Frage, ob der KN mit 50,- mehr belastet wurde.
Nur dann sollten Sie das auch wieder abziehen dürfen, ansonsten hätte der KG jan icht nur die entgangenen Zinsen zu tragen, sondern auch noch eine um 50,- gekürzte Tilgung, was ja irgendwie nicht fair wäre, oder?
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Zuletzt bearbeitet von cetusia am 21.04.2010, 00:52, insgesamt einmal bearbeitet
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18165

BeitragVerfasst am: 20.04.2010, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Habe heute aber in der Gebührenübersicht und den AGBs von Auxmoney* nichts zu dieser Gebühr gefunden?
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Meine Investments (aktualisiert 12/24):
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Jabane



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BeitragVerfasst am: 21.04.2010, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Frage, ob der KN alles bezahlt hat oder noch Beträge offen sind:
Kreditsumme: 8.000,00 €
Rückzahlungsbetrag: 10.071,00 €
Rendite*: 2.071,00 €

Bisher zurückgezahlt: -9.222,36 €
Noch offen: 848,64 €

Wie man sieht, ist noch etwas offen, der Kredit gilt aber als abbezahlt. In meinem Zahlungsverlauf fehlen noch 31,82 € an Zinsen.
So wie ich es verstehe, hat man einfach von der geleisteten Zahlungssumme 50,- Ablösegebühr abgezogen und den KG weniger überwiesen.
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18165

BeitragVerfasst am: 30.04.2010, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe nach Nachfrage von der Unternehmenskommunikation eine Antwort erhalten, die die Frage der Ablösegebühr beantwortet.
Leider darf ich sie nicht veröffentlichen.

Nach meiner persönlichen Interpretation widerspricht die gemachte Aussage aber anscheinend eventuell den Auxmoney* AGB §22 (6), dort heisst es
Zitat:
Wir weisen darauf hin, dass der Kreditnehmer nach Ablauf von sechs Monaten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten die Möglichkeit zu einer Kündigung und Sondertilgung des Kreditvertrages ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung hat. In diesem Fall erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der vollständigen Tilgung keine Zinsen mehr.


Wen das Thema interessiert, der kann sich mit dem Auxmoney* Support in Verbindung setzen, da ich wie gesagt die Antwort nicht posten darf.
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zaster



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Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 03.05.2010, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es denn bei einer Kreditkündigung durch AM nach unregelmäßig bezahlten Raten aus? Immer vorausgesetzt der KN würde irgendwann zahlen, da wäre dann doch sowas wie ne Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen - oder?
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