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Falschangaben im Projekt keine strafrechtliche Relevanz ?!?  

 
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Zinshans



Anmeldedatum: 11.04.2012
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BeitragVerfasst am: 23.07.2014, 01:00    Titel: Falschangaben im Projekt keine strafrechtliche Relevanz ?!? Antworten mit Zitat

Aus dem Nachbarthread "In welche Auxmoney* Kredite investieren? (VII)" kopiert :

Zitat:
bigbear hat Folgendes geschrieben:
Urs1981 hat Folgendes geschrieben:
Kann man falls die Angaben des Kreditgebers total falsch sind noch Auxmoney* kontaktieren?


Kann man - bringt aber nicht viel. Vor ca. 1 Jahr habe ich bereits folgendes hier gepostet:

"Habe Auxmoney* informiert, dass das Bild aus dem Netz ist, der KN auf Nachfragen nicht antwortet, der Name von einer tatsächlich existierenden Praxis in 300km Entfernung geklaut ist und es laut Auskunft von AOK und einer alteingesessenen Praxis keine Praxis in B. H. gibt, auf die die Beschreibung passt.
Antwort von AM: "....Bitte beachten Sie, dass die Falschangabe von Daten in einem Kreditprojekt auf der Webseite www.auxmoney.com kein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt. ...Wir werden den Fall weiterhin überwachen und unverzüglich bei den zuständigen Ermittlungsbehörden zur Anzeige bringen, sofern die Kreditnehmerin Ihren Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt oder anderweitig ein Betrugsverdacht aufkommt."
Was noch sein muss, dass ein "anderweitiger Betrugsverdacht" aufkommt, ist mir nicht ganz klar."

(Zum Thema "unverzüglich bei den zuständigen Ermittlungsbehörden zur Anzeige bringen":
Dieser Fall wurde dann, ohne eine einzige Zahlung, trotz mehrfacher Anfragen von mir, fast 1 Jahr lang ohne weitere Aktivität von Auxmoney* einfach "liegengelassen" und erst nach einem weiteren Schreiben an CC wurde - nach ca. 1 Jahr - ein Betrugsverfahren eingeleitet, ohne Ergebnis natürlich.)


Da gibt Auxmoney* ja die offizielle Antword und das sogar schriftlich !

Im Projekt darf also folgenlos gelogen, beschönigtt und verschwiegen werden.

Das ist Hardcore !! (und war es dann für mich endgültig !!)
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 23.07.2014, 03:51    Titel: Re: Falschangaben im Projekt keine strafrechtliche Relevanz Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:

Im Projekt darf also folgenlos gelogen, beschönigtt und verschwiegen werden.

Das ist Hardcore !! (und war es dann für mich endgültig !!)


Das ist ja alles richtig. Nur: das ist ebenfalls alles überhaupt nicht neu. Da findest Du hier 5 Jahre alte Threads, wo das drin steht. Wie oft habe ich Dir in den letzten Wochen gesagt, dass die Projektbeschreibungen nur Lyrik sind?

Warum also noch einen Thread? Weil Du es bisher einfach nicht glauben wolltest? Da gibt es noch einige Threads mit Allgemeinplätzen mehr, die Du eröffnen könntest, zum Beispiel "Inkasso braucht Zeit" oder "Wenn ich einen KN doch wegen Betrugs dran kriege, ist das Geld trotzdem weg". Oder "Vorher prüfen, ob der Typ, dem ich Geld leihe, es auch zurückzahlen kann bringt mehr, als sich hinterher aufzuregen".
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 23.07.2014, 07:52    Titel: Re: Falschangaben im Projekt keine strafrechtliche Relevanz Antworten mit Zitat

Wie so oft im Leben muss man seine Fehler erst selbst machen und am eigenen Geldbeutel den Schmerz spüren, bevor man es glaubt.
Wobei die Betrugsfälle vor knapp 2 Jahren schon eine neue Dimension waren. Dass auch Identität und Scores nur für die Tonne sein können, war mir vorher nicht klar. Dann aber Reißleine und ich habe es nie bereut.
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Mein Blog rund um p2p Kredite
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Stand 9/2023

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Cavy



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BeitragVerfasst am: 23.07.2014, 08:21    Titel: Re: Falschangaben im Projekt keine strafrechtliche Relevanz Antworten mit Zitat

Ich rege mich darüber nicht auf, mir war das aber auch von vornherein
klar. Die Projektbeschreibungen sind kein Vertragsinhalt und können
somit frei erfunden werden. Vermutlich kommt mir hier zugute Jahrzehnte
im Finanzwesen und auch Beitreibung beschäftigt gewesen zu sein.
Wer erstmal erlebt hat wie eine Mutter ihre drei Kinder verleugnet um
über ihre wahre Identität zu täuschen, den wundert nichts mehr ... in
solchen Kreisen wird ohne Rücksicht auf irgendwas oder irgendwen
gelogen und betrogen, isso, leider.

Ich versuche halt mit meinen Mitteln die "sauberen" rauszufischen.

Enttäuschungen entstehen immer nur aus zu hohen Erwartungshaltungen.
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 23.07.2014, 11:18    Titel: Re: Falschangaben im Projekt keine strafrechtliche Relevanz Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Wie so oft im Leben muss man seine Fehler erst selbst machen und am eigenen Geldbeutel den Schmerz spüren, bevor man es glaubt.
Wobei die Betrugsfälle vor knapp 2 Jahren schon eine neue Dimension waren. Dass auch Identität und Scores nur für die Tonne sein können, war mir vorher nicht klar. Dann aber Reißleine und ich habe es nie bereut.

Genauso ist es mir in den ersten Jahren auch ergangen. Einfach zu blauäugig! Erst als ich auf dieses Forum gestoßen bin wurden mir die Augen geöffnet und ich habe meine Investitionen eingestellt. Leider viel zu spät!
_________________
Gruß aus Berlin
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Scripophix



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BeitragVerfasst am: 23.07.2014, 18:58    Titel: Re: Falschangaben im Projekt keine strafrechtliche Relevanz Antworten mit Zitat

Was Auxmoney* da geschrieben hat wird aus dem zuammenhang gerissen sein; es deckt sich nicht mit der BGH-Rechtsprechung. Nur ein kleines Zitat:

Zitat:
Ob die Hingabe eines Darlehens einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB bewirkt, hängt davon ab, ob nach und infolge der Darlehensgewährung das Gesamtvermögen des Darlehensgebers einen geringeren Wert hat als vorher. Entscheidend hierfür ist ein - für den Zeitpunkt der Darlehenshingabe anzustellender - Wertvergleich zwischen dem Gegenstand des Darlehens und dem Rückzahlungsanspruch des Darlehensgläubigers. Es kommt darauf an, ob der Rückzahlungsanspruch dem überlassenen Darlehensbetrag gleichwertig ist. Minderwertig ist er unter Umständen dann, wenn es an einer Sicherheit fehlt, aus der sich der Gläubiger bei ausbleibender Rückzahlung ohne Schwierigkeiten, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners, befriedigen kann. In der Täuschung über das Bestehen, den Wert oder die Verwertbarkeit einer vertraglich ausbedungenen Sicherheit kann eine vermögensschädigende Betrugshandlung liegen. Trotz Vorspiegelung einer solchen Sicherheit entsteht aber kein Betrugsschaden, wenn der Rückzahlungsanspruch auch ohne die Sicherheit aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor einem Verlust seines Geldes schützen, wirtschaftlich sicher ist (vgl. BGH StV 1985, 186 f., 1986, 203).

Der Schädigungsvorsatz entfällt beim Darlehensbetrug nicht schon deshalb, weil der Täter beabsichtigt, hofft oder glaubt, den endgültigen Schaden abwenden zu können. Davon unberührt bleibt jedoch das Erfordernis, daß der Täter im Zeitpunkt der Kreditgewährung die Minderwertigkeit des Rückzahlungsanspruchs im Vergleich zu dem erhaltenen Geldbetrag gekannt hat. Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände (BGH wistra 1988, 188, 190; 1991, 307 f.) und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 197 f.).


Selbstleser: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/01/4-402-01.php3

Es ist etwas komplizierter, aber Fantasie-Beschreibungen werden einen Staatsanwalt schon motivieren können.

Unterscheidet in den Projektbeschreibungen aber Tatsachen (kann man beweisen) und Planungen, Meinungen, Absichtserklärungen etc. (die sind nämlich abänderbar und nicht feststehend).

"Ich will Möbel kaufen" ... kann auf den Dispo zahlen.

"Ich will renovieren"... kann in den Urlaub fahren.

"Ich will meine Tochter unterstützen" ... kann ins Casino gehen.

"Ich habe ein Haus" .... sollte dann auch ein Haus haben, und zwar real und nicht nur in Aussicht. Denn das ist eine Tatsache.

"Ich bin Angestellter"... sollte dann zum Zeitpunkt auch Angestellter gewesen sein und nicht HartzIV oder ähnlich.

Alte Regel: Tatsachen müssen stimmen, die liegen der Entscheidung zugrunde. Alles andere ist irrelevant und kann durchaus fantasiert sein.
_________________
Gruss aus dem Norden
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nobodyofconsequence
P2P Legende


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Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 23.07.2014, 21:02    Titel: Re: Falschangaben im Projekt keine strafrechtliche Relevanz Antworten mit Zitat

Aber der Darlehensgeber (die SWK) hat ja gar keinen Schaden.

Wenn das ganze eine klare Sache wäre, wo Du was mit dem KN ausmachst und er macht falsche Angaben, dann wäre das sicher relevant. Aber so ist es hier nicht.

Hier nimmt jemand ein Darlehen auf bei einer Bank (SWK). Die will dazu Dinge von ihm wissen, die sie zur Kreditprüfung verwendet. Um diese Dinge geht es hier nicht.
Gleichzeitig stellt sie noch die Bedingung, dass der KN sich auf der Plattform eines Dritten (AM) vorstellt, über die ein vierter (CC) anschließend Forderungen aus dem Kreditvertrag an einen fünften (Dich) verkaufen will. Der vierte sagt klipp und klar, dass diese Angaben nur Verkaufszwecken dienen und nur bestimmte andere Parameter geprüft werden, und zwar von der SWK.

Klar, dadurch, dass der erfolgreiche Verkauf der Forderung ein Bestandteil der Bedingungen für die Kreditvergabe ist, hat's Du eine Verbindung, über die eine Falschangabe jemanden schädigt. Aber dazwischen sind so viele Sprünge und unterschiedliche Parteien und unterschiedliche Verträge, dass das echt schwer ist, da wirklich eine strafrechtliche Relevanz hin zu bekommen.
Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass die SWK für ihre Kreditentscheidung (also die, ob der KN kreditwürdig ist, nicht die, ob sie ihn vergeben will, weil er auch verkauft wird) den Anleger gar nicht zu Rate ziehen darf, denn dann würde sie ihn evtl. einellegale Kreditvergabe machen lassen.

Ergo: Tatsachen, die der Kreditvergabeentscheidung zu Gründe liegen müssen stimmen, nur ist das halt eben bei der Projektbeschreibung nicht der Fall, da liegen die höchstens der Kaufentscheidung zu Grunde. Wenn dann würdest Du der CC gegenüber da Forderungen stellen können, aber die sagt ja klipp und klar: berücksichtige das nicht.
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Zinshans



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Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 24.07.2014, 02:27    Titel: Re: Falschangaben im Projekt keine strafrechtliche Relevanz Antworten mit Zitat

Naja ... für Investoren, die z.B. den Portfolio-Builder bieten lassen, ist die Beschreibung im Projekt ja eh wurst.

Betr. Einwand "zu sehr Bandenspiel". Bin nach wie vor der Meinung, hier müsste - mit den von Scripophix genannten "Tatsachen" - doch eigentlich was gehen. Da kommt es wohl auch auf die Sicht des Richters an. Das ganze "Kreditgebilde" zw. Anlegern/Auxmoney/SWK/Kreditnehmer greift doch gleichsam wie ein Getriebe ineinander.

1.) KN macht ggü. potentiellen Geldgebern im Projekt wahrheitsgemäße Angaben. Diese sind so grottig, dass das Projekt über Auxmoney* nicht finanziert wird. Dies hat wiederum zur Folge, dass der Kreditvertrag zw. SWK-Bank und Projektersteller gar nicht zustande kommt. Ein durchfinanziertes AM-Projekt ist Voraussetzung, dass das Geld an den KN fließt.

2.) KN möchte sein Projekt finanziert sehen und macht dafür auch unwahre Angaben, lügt und/oder verschweigt also. Die KG -in gutem Glauben- finanzieren das Projekt. Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist (Kreditsumme, Kosten der RKV, AM-Vermittlungsgebühr 2,95% sind zu 100% drin) wird an den KN ausgezahlt. Springt nur ein einziger Bieter mit schlappen 50.- Euro nach Finanzierung ab, wird der Kredit -trotz Vertrag alleinig zw. SWK/KN - nicht ausgezahlt.

Die Auszahlung durch SWK ist also nachweislich an eine 100% Finanzierung des AM-Projektes gekoppelt. SWK trägt nicht einen Cent eigenes Risiko, bzw. ist auch nicht bereit dies zu tragen.

Lt. Text des §263 BGB macht sich der strafbar, der sich durch falsche Angaben einen finanziellen Vorteil "erschleicht". Von "Vertrag" ist da gar keine Rede !

zu 100% felsenfest nachweislich gibt es das Geld der SWK nur, wenn die Gesamtsumme (Kreditbetrag+Nebenkosten) bis auf den letzten Cent durch unserein gegenfinanziert ist und wir bieten nicht aufgrund der von der SWK abgefragten Dinge, sondern anhand der im Projekt genannten. Entsprechen die nicht der Wahrheit wurde der Kredit letztlich "erschlichen", selbst wenn der dann von der SWK und nicht direkt von uns kommt.
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