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Frage zur vorzeitiger Ablösung  
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slibo



Anmeldedatum: 29.10.2013
Beiträge: 259

BeitragVerfasst am: 08.04.2014, 20:23    Titel: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

Hi

kann mir jemand folgendes erklären ?






Zinssatz: 7,40 %
Bisher zurückgezahlt: € 5.723,68 Bisher zurückgezahlt: € 24,94
Noch offen: € 20.032,88 Noch offen: € 87,29


Ihr Anteil

20.06.2013 20.06.2013 -9,95 Gebühren Postident
30.07.2013 01.08.2013 -2,50 Servicegebühr
31.07.2013 01.08.2013 +727,91 Lastschrift
13.08.2013 13.08.2013 -715,46 Auszahlung Anleger +3,12
27.08.2013 01.09.2013 -2,50 Servicegebühr
30.08.2013 01.09.2013 +717,96 Lastschrift
12.09.2013 12.09.2013 -715,46 Auszahlung Anleger +3,12
30.09.2013 01.10.2013 -2,50 Servicegebühr
30.09.2013 01.10.2013 +717,96 Lastschrift
14.10.2013 14.10.2013 -715,46 Auszahlung Anleger +3,12
28.10.2013 01.11.2013 -2,50 Servicegebühr
31.10.2013 01.11.2013 +717,96 Lastschrift
13.11.2013 13.11.2013 -715,46 Auszahlung Anleger +3,12
29.11.2013 01.12.2013 -2,50 Servicegebühr
29.11.2013 01.12.2013 +717,96 Lastschrift
12.12.2013 12.12.2013 -715,46 Auszahlung Anleger +3,12
27.12.2013 01.01.2014 -2,50 Servicegebühr
30.12.2013 01.01.2014 +717,96 Lastschrift
13.01.2014 13.01.2014 -715,46 Auszahlung Anleger +3,12
17.01.2014 17.01.2014 -17,50 Kontoauszugsgebühren
28.01.2014 01.02.2014 -2,50 Servicegebühr
31.01.2014 01.02.2014 +735,46 Lastschrift
13.02.2014 13.02.2014 -715,46 Auszahlung Anleger +3,12
26.02.2014 01.03.2014 -2,50 Servicegebühr
28.02.2014 01.03.2014 +717,96 Lastschrift
13.03.2014 13.03.2014 -715,46 Auszahlung Anleger +3,12
26.03.2014 01.04.2014 -2,50 Servicegebühr
31.03.2014 01.04.2014 +717,96 Lastschrift
04.04.2014 03.04.2014 -717,96 Rücklastschrift
04.04.2014 03.04.2014 -15,00 RLS-Gebühr
04.04.2014 03.04.2014 +728,76 Bank
04.04.2014 04.04.2014 +16.470,83 Ablösung
15.04.2014 15.04.2014 +17.182,09 nächste Auszahlung•• +74,87




Damit Ihr nicht alles nachrechnen müsst :
Der KN hat laut Plan 8 mal 3,12 € gezahlt, das macht 24,96 ( für Auxmoney* ist es 24,94) soweit so gut.
Nun bekomme Ich offensichtlich noch 74,87 € aus der Ablösung.

Wenn Ich das nun addiere , komm ich auf 99,83 €.

Nun zur eigentlichen Frage :
hattet Ihr das schon mal, und wurde es ohne das Ihr aktiv geworden seid korrigiert ? Wenn es ein Denkfehler meinerseits ist, bitte mir erklären.
Muss Ich tatsächlich alle einzelnen Raten nachrechnen ?

Danke für die Infos

LG
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Bandit55555



Anmeldedatum: 30.07.2011
Beiträge: 2537
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 08.04.2014, 20:55    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

slibo hat Folgendes geschrieben:
Nun zur eigentlichen Frage :
hattet Ihr das schon mal, und wurde es ohne das Ihr aktiv geworden seid korrigiert ? Wenn es ein Denkfehler meinerseits ist, bitte mir erklären.
Muss Ich tatsächlich alle einzelnen Raten nachrechnen ?

Passiert öfters.
Wird nicht korrigiert bis sich jemand meldet.
Ich habe einmal bei so einem Fall extra mehrere Wochen gewartet ohne das etwas passiert ist.
Erst als ich mich gemeldet hatte wurde schnell der Rest ausgezahlt.
_________________
Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 118.000€
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Zinshans



Anmeldedatum: 11.04.2012
Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 08.04.2014, 21:00    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

das ist die Frage, ob es eine (komplett)Ablösung oder eine Sondertilgung sein soll.

Nachdem, was ich lese, sind noch 20.032,88 offen und es wurden 16.470,83 Euro einmalig gezahlt (die 728,76 "Bank" decken nur die geplatzte März-Rate).

Der Kollege liegt trotz 16.471.- Euro noch 3.562.- Euro hinten !
_________________


Zuletzt bearbeitet von Zinshans am 08.04.2014, 21:03, insgesamt einmal bearbeitet
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vingt



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Beiträge: 181

BeitragVerfasst am: 08.04.2014, 21:01    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

Hatte ich auch schon 3 mal. Du musst den sachlich schreiben. DAnn behaupten Sie, dass die SWK-Bank die Rückzahlungshöhe ermittelt. DAnn schreibst du Ihnen, dass du mit Auxmoney* nen Vertrag und nicht SWK hast und rechnest Ihnen das sauber vor. Und forderst, falls Sie auf andere Werte kommen, einen nachvollziehbaren Rechenweg. Bei mir kam dann innerhalb von 24 Stunden -oh WUnder- mein geforderter Wert als Ablösebetrag.
_________________
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Shady23



Anmeldedatum: 13.06.2013
Beiträge: 1226

BeitragVerfasst am: 08.04.2014, 21:01    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
das ist die Frage, ob es eine (komplett)Ablösung oder eine Sondertilgung sein soll.

Nachdem, was ich lese, sind noch 20.032,88 offen und es wurden 16.470,83 Euro einmalig gezahlt (die 728,76 "Bank" decken nur die geplatzte März-Rate).

Der Kollege liegt trotz 16.471.- K noch 3562.- hinten !


Naja bei den 3562 dürften aber noch künftige Zinsen drin sein. Aber ja, es fehlt etwas. Ich würde bis zur Auszahlung abwarten und dann schauen ob künftig nochmal eine Lastschrift oder Gutschrift gezogen wird. Wenn nicht dann reklamieren.
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Zinshans



Anmeldedatum: 11.04.2012
Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 08.04.2014, 21:05    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

Shady23 hat Folgendes geschrieben:
Naja bei den 3562 dürften aber noch künftige Zinsen drin sein. Aber ja, es fehlt etwas. Ich würde bis zur Auszahlung abwarten und dann schauen ob künftig nochmal eine Lastschrift oder Gutschrift gezogen wird. Wenn nicht dann reklamieren.


Ups ... hast recht ! Mit Grippe sollte man keine Rechenaufgaben wagen Embarassed
_________________
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Scripophix



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Beiträge: 2205
Wohnort: HL

BeitragVerfasst am: 08.04.2014, 22:53    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

vingt hat Folgendes geschrieben:
... und rechnest Ihnen das sauber vor. Und forderst, falls Sie auf andere Werte kommen, einen nachvollziehbaren Rechenweg.



Vorrechnen ist kritisch. Den Restbetrag zu verlangen ist der Anfang. Dazu kann man ja die Zahlungen addieren und auf einen fehlenden Differenzbetrag verweisen.

Der Rest ist dann Vorfälligkeitsabrechnung, das sollen die AMler dann bitte auch mal korrekt belegen.
_________________
Gruss aus dem Norden
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slibo



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Beiträge: 259

BeitragVerfasst am: 09.04.2014, 19:10    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

Danke für die Infos.

Ich gehe davon aus das Auxmoney* den Fehler selber bemerken wird, und werde das dann in den " Guten Nachrichten " bekanntgeben...

Andernfalls gibt es keine " Guten Nachrichten ", sondern eher etwas weniger Gute....

LG
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enhance



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Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 14.05.2014, 17:17    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

slibo hat Folgendes geschrieben:
Danke für die Infos.

Ich gehe davon aus das Auxmoney* den Fehler selber bemerken wird, und werde das dann in den " Guten Nachrichten " bekanntgeben...

Andernfalls gibt es keine " Guten Nachrichten ", sondern eher etwas weniger Gute....

LG


Hi slibo,
mich würde der Ausgang interessieren! Wink

Beste Grüße
enhance
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Oktaeder
P2P Legende


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Beiträge: 10739
Wohnort: Bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 14.05.2014, 18:28    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

Da es keine "gute Nachricht" gab (die gibt es eher bei Zeugen als be AM) kannst du dir den Rest denken.
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Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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dagobertchen



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Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 16.05.2014, 13:34    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

enhance hat Folgendes geschrieben:
slibo hat Folgendes geschrieben:
Danke für die Infos.

Ich gehe davon aus das Auxmoney* den Fehler selber bemerken wird, und werde das dann in den " Guten Nachrichten " bekanntgeben...

Andernfalls gibt es keine " Guten Nachrichten ", sondern eher etwas weniger Gute....

LG


Hi slibo,
mich würde der Ausgang interessieren! Wink

Beste Grüße
enhance


Mich auch - könntest Du uns hier updaten, slibo???
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slibo



Anmeldedatum: 29.10.2013
Beiträge: 259

BeitragVerfasst am: 16.05.2014, 15:11    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

dagobertchen hat Folgendes geschrieben:
enhance hat Folgendes geschrieben:
slibo hat Folgendes geschrieben:
Danke für die Infos.

Ich gehe davon aus das Auxmoney* den Fehler selber bemerken wird, und werde das dann in den " Guten Nachrichten " bekanntgeben...

Andernfalls gibt es keine " Guten Nachrichten ", sondern eher etwas weniger Gute....

LG


Hi slibo,
mich würde der Ausgang interessieren! Wink

Beste Grüße
enhance


Mich auch - könntest Du uns hier updaten, slibo???


Klar, kann ich, hab das Geld problemlos bekommen, siehe " Gute Nachrichten"

LG
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dagobertchen



Anmeldedatum: 13.02.2014
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 21.05.2014, 14:27    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

Habe gerade folgende Frage an Auxmoney* gestellt:

Beim Kreditprojekt 10332948 wurden 65,26 Euro Ablösegebühr berechnet. Wie errechnet sich diese? Laut Kreditvertrag beträgt die Ablösegebühr wohl 1 %, die vom Kreditnehmer bezahlte Ablösesumme betrug 6.322,15 Euro, 1 % daraus wären also 63,22 Euro.

Bitte um konkrete Darlegung der Berechnung, aus welcher sich hier 65,26 Euro ergeben.

Vielen Dank!



Bin auf die Antwort sehr gespannt, insbesondere auf den Rechenweg!
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Scripophix



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Beiträge: 2205
Wohnort: HL

BeitragVerfasst am: 21.05.2014, 15:40    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

Denkt daran, dass die "Ablöse" nicht nur aus der Vorfälligkeitsentschädigung besteht (nach § 502 BGB auf 1 % (bzw. bei Kurzzeiten auf 0,5 %) begrenzt, sondern Bearbeitungsgebühren etc. hinzukommen.

Da kann also ohne Probleme der Ausfall der SWK-Kontoführung und der CC-Monatsgebühren bis Laufzeitende ./. Einsparung angeführt werden. Im Zweifel sind die Beträge kumuliert weit höher als die hier reklamierten ~ 2 €.

An Stelle von Auxmoney* würde ich wohl nicht antworten - und das in diesem Fall zu recht.
_________________
Gruss aus dem Norden
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dagobertchen



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Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 21.05.2014, 15:46    Titel: Re: Frage zur vorzeitiger Ablösung Antworten mit Zitat

Scripophix hat Folgendes geschrieben:
Denkt daran, dass die "Ablöse" nicht nur aus der Vorfälligkeitsentschädigung besteht (nach § 502 BGB auf 1 % (bzw. bei Kurzzeiten auf 0,5 %) begrenzt, sondern Bearbeitungsgebühren etc. hinzukommen.

Da kann also ohne Probleme der Ausfall der SWK-Kontoführung und der CC-Monatsgebühren bis Laufzeitende ./. Einsparung angeführt werden. Im Zweifel sind die Beträge kumuliert weit höher als die hier reklamierten ~ 2 €.

An Stelle von Auxmoney* würde ich wohl nicht antworten - und das in diesem Fall zu recht.


Wo steht das??? Der Kreditvertrag regelt in § 2 ganz klar:

"Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

- 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung 1 Jahr nicht übersteigt 0,5 % Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages
- den Betrag der Sollzinsen, den der Kreditnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung errichtet hätte."

Wo sind Deiner Meinung nach sonst noch fällge "Bearbeitungsgebühren" geregelt - ich finde definitiv nichts!
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