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Kaum wächst ein Pflänzchen wird in D n. Regulierung gerufen  


 
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Claus Lehmann
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Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18238

BeitragVerfasst am: 20.08.2012, 20:20    Titel: Kaum wächst ein Pflänzchen wird in D n. Regulierung gerufen Antworten mit Zitat

Die ersten Anbieter von Crowdinvesting sind am Markt (sehr beschränkt weil nur unter 100 T€ Finanzierungen ohne Prospektpflicht möglich sind), der Markt ist dynamisch und entwickelt sich gerade.

Was passiert in Deutschland als erstes? Richtig. Jemand ruft nach Regulierung um die Anleger vor sich selbst zu schützen
http://www.juraforum.de/wissenschaft/schwarmfinanzierung-crowdinvesting-praezise-regulieren-409279
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mgutt



Anmeldedatum: 14.12.2010
Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 23.08.2012, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Regulierung ist der Markt tot, ohne Regulierung werden viele Leute Geld in den Sand setzen, weil sie das System nicht verstehen (siehe Auxmoney).

Schwieriges Thema.
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nobodyofconsequence
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Beiträge: 5231

BeitragVerfasst am: 23.08.2012, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Bin gar nicht sicher, ob das unbedingt ein Problem sein muss.

Der Punkt ist ja, dass es nicht so ist, dass es heute keine Regulierung gäbe, sie passt nur nicht. Kenne das noch aus den P2P-Lending Diskussionen mit der BaFin, da wird halt zur Not stark bürokratisch das bestehende Regelwerk für Banken, Fonds,... auf die neuen Plattformen abgewandt, und das muss nicht besser sein.
Ich denke, wenn es damals eine extra-Regulierung, welcher Art auch immer, für P2P-Plattformen gegeben hätte, gäbe es heute mehr davon in D und auch bessere.

Habe heute mit einem von Seedmatch gesprochen, die sind derzeit durch die bestehenden Regeln schon stark eingeschränkt. So, wie die Rechtslage ist, sind sie durch die Prospektpflicht auf 100TEUR beschränkt, was das Funding von wirklich interessanten Projekten praktisch ausschließt, 100TEUR kriegst Du doch mit 'ner halbwegs brauchbaren Idee überall zusammen, und weit kommst Du damit auch nicht.
Ich habe den Verdacht, die Leute, die das machen, tun's nur wegen des Marketingeffekts.
Und darüber sind sie gleich im Segment von Privatplatzierungen mit Mindestanlagebeträgen von 200TEUR (aus Anlegerschutz!), das ist wiederum eine Dimension, wo Du keine Internetplattform mehr bemühst.

Hier würde eine spezifische Regulierung, die es ermöglicht, auch mal 'ne Mio aus kleinen Beträgen zusammenzustückeln sicherlich eher helfen als behindern.
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18238

BeitragVerfasst am: 23.08.2012, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

@Jörg, mag ja sein,

aber hast Du mal den oben verlinkten Artikel gelesen?

allein diese Passage
„Problematisch ist, dass das Crowdinvesting in Deutschland derzeit nicht spezifisch geregelt ist“, so Klöhn. „Das bedeutet unter anderem, dass die Betreiber der Portale nicht den Verhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes nachkommen müssen und auch keine Tätigkeitserlaubnis nach dem Kreditwesengesetz benötigen.“ Da hilft es kaum, dass die - fast ausschließlich männlichen - Investoren überwiegend gut ausgebildet und erfahren am Kapitalmarkt sind.

Also ... erst mal Tätigkeitserlaubnis, bitte.

P.S.: Bei Seedmatch finde ich übrigens vor allem die Regelung in dem Fall, dass das Startup die stille Beteiligung kündigt, für die Anleger risikoreich und nachteilig.
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