Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
|
Verfasst am: 23.06.2014, 16:36 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
owl-finanziert hat Folgendes geschrieben: | Verstehe ich das richtig, dass AM/CC die Anlegergelder in eigenem Namen entgegennimmt und an die SWK durchleitet???
|
Na klar, Du überweist Dein erfolgreiches Gebot ja wohl immer noch auf ein Konto der CreditConnect, les dazu mal die diversen Feedbacks von KN hier im Forum mit der Aussage "die SWK wartet zur Darlehensauszahlung nur noch auf die Überweisung seitens CC" |
|
Nach oben |
|
 |
Precision
Anmeldedatum: 27.05.2013 Beiträge: 67
|
Verfasst am: 23.06.2014, 19:57 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
...also für manche Anleger kann man sich hier echt nur fremdschämen...  |
|
Nach oben |
|
 |
Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
|
Verfasst am: 23.06.2014, 20:15 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
Precision hat Folgendes geschrieben: | ...also für manche Anleger kann man sich hier echt nur fremdschämen...  |
welche meinst du denn  _________________
 |
|
Nach oben |
|
 |
Ikke

Anmeldedatum: 10.10.2013 Beiträge: 466
|
Verfasst am: 23.06.2014, 21:07 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
Precision hat Folgendes geschrieben: | ...also für manche Anleger kann man sich hier echt nur fremdschämen...  |
Was sind das denn für "Heckenschützenkommentare"? Rumflamen ohne konkret zu werden... _________________ Lächle, es könnte schlimmer kommen...ich lächelte und es kam schlimmer |
|
Nach oben |
|
 |
slibo
Anmeldedatum: 29.10.2013 Beiträge: 259
|
Verfasst am: 24.06.2014, 06:38 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
Ikke hat Folgendes geschrieben: | Precision hat Folgendes geschrieben: | ...also für manche Anleger kann man sich hier echt nur fremdschämen...  |
Was sind das denn für "Heckenschützenkommentare"? Rumflamen ohne konkret zu werden... |
...sagt der Richtige... |
|
Nach oben |
|
 |
Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
|
Verfasst am: 24.06.2014, 06:57 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
slibo hat Folgendes geschrieben: | Ikke hat Folgendes geschrieben: | Precision hat Folgendes geschrieben: | ...also für manche Anleger kann man sich hier echt nur fremdschämen...  |
Was sind das denn für "Heckenschützenkommentare"? Rumflamen ohne konkret zu werden... |
...sagt der Richtige... |
Leut´s ... koi Streit ned  _________________
 |
|
Nach oben |
|
 |
Ikke

Anmeldedatum: 10.10.2013 Beiträge: 466
|
Verfasst am: 24.06.2014, 16:21 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
slibo hat Folgendes geschrieben: | Ikke hat Folgendes geschrieben: | Precision hat Folgendes geschrieben: | ...also für manche Anleger kann man sich hier echt nur fremdschämen...  |
Was sind das denn für "Heckenschützenkommentare"? Rumflamen ohne konkret zu werden... |
...sagt der Richtige... |
Is klar...du darfst ja nicht fehlen wenn´s abdriftet. _________________ Lächle, es könnte schlimmer kommen...ich lächelte und es kam schlimmer |
|
Nach oben |
|
 |
dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
|
Verfasst am: 04.07.2014, 13:19 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
so, gerade Nachricht bekommen, die Klage wurde heute zugestellt und CreditConnect eine Frist von 2 Wochen zur Erwiderung gesetzt - ich werde wieder berichten! |
|
Nach oben |
|
 |
Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
|
Verfasst am: 04.07.2014, 13:22 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
dagobertchen hat Folgendes geschrieben: | so, gerade Nachricht bekommen, die Klage wurde heute zugestellt und CreditConnect eine Frist von 2 Wochen zur Erwiderung gesetzt - ich werde wieder berichten! |
*gespannt nach vorne schau*  _________________
 |
|
Nach oben |
|
 |
dagobertchen
Anmeldedatum: 13.02.2014 Beiträge: 211
|
Verfasst am: 03.08.2014, 16:00 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
Also, nun das versprochene Update:
CC hat erwidert und diverse Punkte vortragen lassen, ich habe dann entsprechend darauf repliziert. Zu den einzelnen Punkten:
Die Raten werden von der Partnerbank eingezogen und erst dann an CC weitergeleitet
Dies ist falsch, nur bis 02/2011 wurden die Lastschriften von der Bank eingezogen, seitdem wird die Lastschrift direkt durch CC eingezogen
Man müsste eventuelle Rücklastschriften vor der Weiterleitung abwarten
Interessiert hier nicht, bei den geltend gemachten Buchungen geht es - eben um dieses Argument zu vermeiden - um Überweisungsgutschriften, hier Ratennachzahlungen oder Ablösungen
es müsste erst zeitaufwendig für jeden der manchmal über 100 Anleger der anteilige Betrag ermittelt werden
Ich habe vorgetragen, dass ich dies mit dem Taschenrechner in einer Stunde erledige, CC aber ja einen Computer ihr eigen nennt. Dann habe ich für meine Erwiderung noch den 01.08. abgewartet (Ikke - darum konnte ich nicht früher die Katze aus dem Sack lassen) und ausdrucken lassen, das bereits am 01.08. dieser aufwendige Rechenprozess beendet war und das Ergebnis (= Zahlung für den 15.08.) fest steht, kann also auch jetzt gleich ausgezahlt werden.
die Weiterleitung zum 15. ist zweckdienlich
Mag durchaus sein, aber dann muss man es eben auf so in den Vertrag aufnehmen und darf nicht vertraglich etwas völlig anderes vereinbaren.
der Schadensersatz (entgangener Zins) wird bestritten
Ist ein üblicher Schachzug, ich hatte jedoch aus gutem Grund nur den gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht (5+B), noch vorgetragen, dass ich die Rückflüsse jeweils bei Bondora* anlege und dort eine aktuelle Rendite von 19,x % erhalte. Behalte mir natürlich Klageerhöhung vor.
Zusammenfassend:
Die Argumente sind wohl schwach bis eigentlich komplett falsch, überlege ernsthaft eine Anzeige nach § 263 wegen versuchten Prozessbetrugs wegen der klaren Aussage "Partnerbank bucht ab", was nachweislich definitiv falsch ist. Bin auf eine Klarstellung zu dem Schriftsatz gespannt.
Im übrigen liest AM/CC hier tatsächlich fleißig mit, die wissen genau, wer "dagobertchen" ist. Weiter scheinen hier manche User mit ihren Posts Auxmoney* aus der Seele zu sprechen, deren Beiträge wurden fast wörtlich in die Klageerwiderung übernommen, gibt mir schon zu denken. Entweder dessen Argumentation ist so brilliant, das Auxmoney* diese sofort übernimmt oder .....
Ich werde weiter berichten! |
|
Nach oben |
|
 |
Ikke

Anmeldedatum: 10.10.2013 Beiträge: 466
|
Verfasst am: 03.08.2014, 17:59 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
Du verstehst es einen Spannungsbogen auf zu bauen...Wenn du mit dieser Sache durch kommst wird das aller Wahrscheinlichkeit einen riesen Rattenschwanz nach sich ziehen. Bin da mal gespannt. Das Auxmoney* hier mitliest sollte eigentlich allen klar sein, die wären auch schön blöd würden sie das nicht machen, die Frage die ich mir stelle: schreiben die hier auch mit und wenn ja unter welchen Pseudonym. Gerne lese ich deine Verdachtfälle auch als pm. Mit Anschuldigungen muss man ja immer sehr vorsichtig sein.
Danke erstmal für dein Update _________________ Lächle, es könnte schlimmer kommen...ich lächelte und es kam schlimmer |
|
Nach oben |
|
 |
front
Anmeldedatum: 07.05.2012 Beiträge: 23 Wohnort: München/ Kiel
|
Verfasst am: 04.08.2014, 14:41 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
Spannendster Thread seit langem!
Viel Glück (und ich bin es natürlich nicht! ) |
|
Nach oben |
|
 |
Jecky
Anmeldedatum: 01.10.2013 Beiträge: 143
|
Verfasst am: 04.08.2014, 16:03 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
dagobertchen hat Folgendes geschrieben: |
es müsste erst zeitaufwendig für jeden der manchmal über 100 Anleger der anteilige Betrag ermittelt werden
|
Stehe ich da jetzt auf dem Schlauch oder was? Dieser Anteil ist doch immer sofort ersichtlich wenn Auxmoney* zum Monatsende einzieht bzw. wenn der KN eine Überweisung tätigt. Was ist denn da zeitaufwendig?
Ich denke das zum eruieren des Betrages noch nicht mal jemand einen Knopf drücken muss, Eingabe des Betrages reicht und der Computer zeigt den entsprechenden Anteil an.
Im übrigen schließe ich mich der Meinung das dies ein interessanter Thread ist an
Ach ja fast vergessen, ich bin´s auch nicht _________________

Zuletzt bearbeitet von Jecky am 04.08.2014, 16:09, insgesamt 2-mal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
|
Verfasst am: 04.08.2014, 16:03 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
Die Argumentation ist in der Tat weit neben der Spur, die Auxmoney* dort versucht. Entgegen meiner bisherigen Meinung (ich sah dich als sicheren Verlierer) scheint Auxmoney* nicht plietsch genug die rechtlichen Ansätze zu verfolgen.
Das ist doch um einiges enttäuschend, da kam ja im Forum schon mehr.
Das ist dann eben deren Schicksal: So werden die Überweiser künftig schneller abzuarbeiten sein. Viel anders sehe ich es auch nicht mehr bei Zweitlastschriften. Da ist Auxmoney* eben ganz einfach selber schuld, wenn sie ihre Bedingungen nicht richtig verteidigen.
Die Zeitspanne vom 1. bis 15. finde ich noch immer o.k.
Praktisch wird ein positives Urteil wohl nicht viel bringen, die werden ihre Bedingungen zügig anpassen (vielleicht werde ich da mal widersprechen...).  _________________ Gruss aus dem Norden |
|
Nach oben |
|
 |
jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
|
Verfasst am: 04.08.2014, 16:11 Titel: Re: Klage gegen CC wegen unverzüglicher Auszahlung |
|
|
Scripophix hat Folgendes geschrieben: |
Die Zeitspanne vom 1. bis 15. finde ich noch immer o.k. |
Damit könnte ich mich ja auch noch arangieren. Aber es gibt ja auch genug Fälle, wo ein Kredit z.B. am 14. abgelößt wird, der Betrag aber erst ab 15. des nächsten Monates ausgezahlt wird - also das Geld mehr als 30 Tage bei Auxmoney* verbleibt.
Das habe ich bereits mehr als 10 mal erlebt!
Und das finde ich defintiv nicht ok.
Genauso verhält es sich, wenn Nachzahlungen ab ca. dem 13. Eintreffen - die werden dann auch erst einen Monat später ausgezahlt.
Noch schlimmer: Wenn dann nächsten Monat eine neue RLS eintrifft, wird die RLS-Gebühr von dem bereits erbrachten und eigentlich zu Auszahlung bereitstehenden Betrag abgezogen werden. _________________
 |
|
Nach oben |
|
 |
|