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Komme ich aus der Nummer wieder raus?  
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manni1973



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BeitragVerfasst am: 20.04.2013, 15:04    Titel: Komme ich aus der Nummer wieder raus? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich nach einem sehr euphorischen Artikel auf n-tv.de (der vermutlich fingierte Werbung war) mich einfach mal aus Neugierde bei Auxmoney* angemeldet habe. Sah ja auch alles ganz einfach aus und schnell waren die ersten vermeintlich "unkritischen" Projekte gefunden und Gebote dafür abgegeben, so dass ich mittlerweile für 1600 Euro geboten habe. 200 davon sind auch schon erfolgreich, weitere 200 werden wahrscheinlich Erfolg haben und beim Rest bleibt es abzuwarten.

Allerdings glaube ich im Nachhinein, dass ich recht kopflos gehandelt habe, da ich sonst bei Geld eher risikoscheu bin und vor allem die langen Laufzeiten bis zu 60 Monate machen mir nun Kopfzerbrechen, weil wer weiß schon was passiert, wenn Auxmoney* selber mal dicht machen sollte aus welchem Grund auch immer.

Weiß jemand irgendeine Möglichkeit, wie man aus der Nummer nun wieder rauskommt? Eine Einzugsermächtigung für die Bankverbindung gibt es ja bei der Anmeldung angeblich nicht, d.h. die haben nur meine Kreditkarte um die Beträge einzuziehen. Was wäre, wenn ich die sperren würde? Steht bei mir selber dann bald Moskau Inkasso vor der Tür?

Oder gibts vielleicht eine einfachere Möglichkeit, da raus zu kommen?

Ich weiß, ich mache mich hier gerade etwas lächerlich. Weiß selber nicht, welcher Teufel mich bei allem geritten hat...
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Oktaeder
P2P Legende


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BeitragVerfasst am: 20.04.2013, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Fernabgabegesetz 2 Wochen Widerufsfrist.
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Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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manni1973



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Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.04.2013, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dann bin ich ja mal gespannt, ob das auch für die abgegebenen Gebote gilt.
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Werbeunterbrechung / Werbung






BeitragVerfasst am: 20.04.2013, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

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creditguru



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BeitragVerfasst am: 20.04.2013, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Klar gilt das auch dafür, aber du musst damit rechnen, dass dein Account dann gesperrt wird, wenn du das machst.
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manni1973



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Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.04.2013, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Tipps!

Mit einer möglichen Sperrung kann ich leben. Wie gesagt, ich habe sonst in Sachen Geld eher eine sehr ausgeprägte Risikoaversion. Als ich mich da angemeldet habe, spielten wohl angesichts historisch niedriger Tagesgeldzinsen irgendwelche Synapsen verrückt...
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waldspecht



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Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 21.04.2013, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

creditguru hat Folgendes geschrieben:
Klar gilt das auch dafür, aber du musst damit rechnen, dass dein Account dann gesperrt wird, wenn du das machst.


Jipp steht ja auch so im Vertrag, dass man Widersprechen kann. Also keine Bange.
_________________
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HansDambf



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Beiträge: 893

BeitragVerfasst am: 22.04.2013, 06:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Fernabgabegesetz 2 Wochen Widerufsfrist.


Aber wie soll das denn funktionieren ??
Wenn ein Kredit voll finanziert ist, dann ein Anleger von seinem Rücktrittsrecht gebrauch macht, ist dann der ganze Kredit storniert, oder wieder offen für Gebote ??
Ich stelle mir das sehr schwer vor.

Das Fernabsatzrecht gilt meiner Meinung nach nicht:

Zitat:
Keine Anwendung fand das Gesetz gemäß § 1 Abs. 3 FernAbsG auf Verträge

über Fernunterricht,
über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden,
über Finanzgeschäfte, ....


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
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jensf



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BeitragVerfasst am: 22.04.2013, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

HansDambf hat Folgendes geschrieben:


Das Fernabsatzrecht gilt meiner Meinung nach nicht:
[...]
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz


Les Dir mal den ersten Satz durch:
Zitat:
Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts. In ihm fanden sich Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen. Durch das Gesetz wurde u. a. die Fernabsatzrichtlinie umgesetzt. Es trat zum 30. Juni 2000 in Kraft und wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 in das BGB integriert.


Das FenAbsG gilt nicht mehr.
Jetzt finden sich die Regelungen im BGB, §312d.
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Hier wäre jetzt die Frage, ob die Ausschlüsse aus Absatz 4, Punkt 3 oder 4 greifen.
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HansDambf



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Beiträge: 893

BeitragVerfasst am: 22.04.2013, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Meinst du Punkt 5 - Versteigerungen und Punkt 6 Finanzdienstleistungen?
Das könnte sein.
Allerdings, wenn es explizit im Vertrag steht, dann greift natürlich das, was im Vertrag steht.
(ich muss ehrlich gestehen, ich habe den anfangs nur einmal überflogen und dann nie wieder reingeschaut)
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jensf



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BeitragVerfasst am: 22.04.2013, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Im Vertrag steht aber auch:

Zitat:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Ist natürlich die Frage, wie dass zu verstehen ist - ist die Vollständige Finanzierung bzw. Auszahlung der Kredites als vollständige Erfüllung zu verstehen?
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HansDambf



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BeitragVerfasst am: 22.04.2013, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifelsfall ja. Wobei meines Erachtes nach der KN noch die 2 Wochen zusätzliches Rücktrittsrecht hat.
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TTom



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Beiträge: 1506

BeitragVerfasst am: 22.04.2013, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

HansDambf hat Folgendes geschrieben:

Aber wie soll das denn funktionieren ??
Wenn ein Kredit voll finanziert ist, dann ein Anleger von seinem Rücktrittsrecht gebrauch macht, ist dann der ganze Kredit storniert, oder wieder offen für Gebote ??
Ich stelle mir das sehr schwer vor.

Ich glaube hier im Forum mal gelesen zu haben, dass es dafür einen zweiten (geheimen) Marktplatz für genau solche Fälle gibt, in die Auxmoney* nur bestimmte Anleger einlädt. Die Anleger können dann auf Projekte bieten, die eigentlich schon erfolgreich abgelaufen sind, um Zahlungen von abgesprungenen Anlegern auszugleichen.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 22.04.2013, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

TTom hat Folgendes geschrieben:

Ich glaube hier im Forum mal gelesen zu haben, dass es dafür einen zweiten (geheimen) Marktplatz für genau solche Fälle gibt, in die Auxmoney* nur bestimmte Anleger einlädt. Die Anleger können dann auf Projekte bieten, die eigentlich schon erfolgreich abgelaufen sind, um Zahlungen von abgesprungenen Anlegern auszugleichen.


Glaube ich kaum...
Ich hatte mal einen Fall, wo (zumindest laut Auskunft vom AM) ein Bieter ausgefallen ist, der einen größeren Betrag geboten hat - hier wurde das Projekt dann storniert und der KN musste es neu einstellen:
https://www.p2p-kredite.com/kredit/10174970
Zitat:
Leider kam mein erstes Kreditprojekt mit der Nummer
10161267 vom Oktober nicht zum Tragen, weil der Meistbietende "SolideBasis" aus der Schweiz die zugeschlagenen 18.050 EUR nicht bezahlt hat. Auxmoney* hat sich dafür entschuldigt und mir für die Neuauflage meines ersten Kreditprojekts einen Gutschein übermittelt.


Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass bei kleineren Geboten dass dann einfach AM selbst übernimmt - wenn sie an ihre eigenen Zahlen glauben, ist das ja auch nicht verkehrt...
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HansDambf



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BeitragVerfasst am: 22.04.2013, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Na wenn dem so ist ... Confused
... wird mir AM noch suspekter.
Und es bestätigt meinen Entschluss immer mehr, meine Investitionen bei AM für den Moment auszusetzen.
"natürliche Rundungsdifferenzen", Stornowelle mit ewigen Wartezeiten bis zurückgebucht wurde, verspätete Anlegerauszahlungen, Gebührenchaos. Für mich ist genug.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 22.04.2013, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir hier im Forum nicht auch schon mal jemanden, der das mit dem Widerruf gemacht hatte und dann gesperrt wurde?
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