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Tintin81
Anmeldedatum: 08.01.2018 Beiträge: 11
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Verfasst am: 23.01.2022, 11:15 Titel: Kontenabruf oder -pfändung durchs Finanzamt möglich? |
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Hallo allerseits,
ich habe mal eine etwas ungewöhnliche Frage. Hier im Forum wird ja viel über Pfändungen bei Kreditnehmern etc. geschrieben und diskutiert.
Was passiert denn eigentlich umgekehrt, wenn sich ein deutsches Finanzamt dazu entscheidet bei mir als Investor etwas zu pfänden oder zumindest meine Konten "abzurufen"?
Laut Gesetz haben die ja dann Zugriff auf sämtliche Bankkonten von mir, auf jeden Fall zumindest die inländischen. Gilt dieser Zugriff dann auch EU-weit, d.h. können die auch auf meine Investor-Accounts bei Mintos* oder Bondora* in Estland zugreifen?
(Und nur, dass wir uns nicht missverstehen: Ich versteuere alle meine Gewinne auf den P2P-Plattformen völlig korrekt und bei mir steht auch keine Pfändung an. Ich finde das Thema nur interessant, weil einem Freund von mir neulich wie aus heiterem Himmel vom Finanzamt das Konto gepfändet und leergeräumt wurde. Ich war mir nicht darüber bewusst, dass dies überhaupt so ohne weiteres möglich ist. Mich würde mal interessieren, ob die auch an sein Geld gekommen wären, wenn es anstatt auf seinem deutschen Girokonto auf einem Investor-Account bei Mintos* gelegen hätte.) |
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 23.01.2022, 11:38 Titel: Re: Kontenabruf oder -pfändung durchs Finanzamt möglich? |
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Common Reporting Standard (CRS) findet derzeit mit mehr als 110 Staaten statt und bedeutet den Austausch von Kontodaten zu den Bürgern der Länder.
Beispiel: Dänemark meldet Konten deutscher Bürger nach Deutschland, umgekehrt meldet Deutschland Konten dänischer Bürger nach DK.
Teilnehmer sind u.a. Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,Gibraltar, Griechenland, Guernsey, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich und und und
Pfändungszugriff FA ist im Hinterziehungsverdachtsfall sehr einfach möglich (entspricht dem Arrest des ZivilR), sonst mit einem Vollstreckungstitel. _________________ Gruss aus dem Norden |
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Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10509 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 23.01.2022, 11:56 Titel: Re: Kontenabruf oder -pfändung durchs Finanzamt möglich? |
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Kontodaten heißt dabei zunächst aber nur die Abfrage ob ein Konto besteht. Der Kontostand wird nicht mitgeteilt.
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/kontenabruf-durch-das-finanzamt.html
Die Zahl der Abrufe ist stark steigend, seit dem das immer einfacher geht. Bei weitem der größte Anteil kommt von Gerichtsvollziehern. Und die können dann auch zackig pfänden. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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Bolanger
Anmeldedatum: 10.04.2017 Beiträge: 457
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Verfasst am: 23.01.2022, 15:20 Titel: Re: Kontenabruf oder -pfändung durchs Finanzamt möglich? |
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Ich sehe eigentlich kein Problem bei Mintos*, da es sich dabei nicht um ein Bankguthaben mit Bankkonto handelt.
Wenn ich z.B. beim örtlichen Baustoffhändler ein Baustoffkonto habe, welches aufgrund von Palettenrückgaben oder Jahresgutschriften einen positiven Betrag aufweist, bekommt das Finanzamt davon ja auch nichts mit. Dieser Betrag taucht außer in der internen Verrechnung des Baustoffhändlers nirgendwo auf. Ähnliches würde ich für die Guthaben bei den P2P-Plattformen erwarten.
Viel spannender wäre für mich zu wissen, was das Finanzamt so alles machen kann und wird, wenn ich versehentlich falsche Angaben mache. Ich bemühe mich, stets ehrlich zu sein, merke aber auch, dass es durchaus komplex wird, die verschiedenen Erträge aus P2P, Krypto, Crowdinvesting etc. anzugeben. Alleine bei Bondora* G&G scheint z.B. die jährliche Versteuerung nicht dem verständnis von Bondora* zu entsprechen. Ich versteuer also brav jedes jahr irgendwas, das ich nach Bondora-Vorstellung gar nicht versteuern müsste, löse das ganze nach vielen Jahren auf in der festen Annahme, schon einen Großteil der angefallenen Zinsen vorher versteuert zu haben und schwups ist die von mir gemachte Angabe zum Zinsertrag im Auflösungsjahr signifikant kleiner als das, was ich nach Bondora-Ansicht hätte angeben müssen. Der ärger ist dann vorprogrammiert. |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17873
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Verfasst am: 23.01.2022, 15:59 Titel: Re: Kontenabruf oder -pfändung durchs Finanzamt möglich? |
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Tintin81 hat Folgendes geschrieben: | Hweil einem Freund von mir neulich wie aus heiterem Himmel vom Finanzamt das Konto gepfändet und leergeräumt wurde. |
Dein Freund wird Dir nicht erzählt haben, dass dem mit Sicherheit einige Schreiben vom Finanzamt voaruasgegangen sind, auf die er nicht (adäquat) reagiert hat. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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TheManiac
Anmeldedatum: 22.01.2019 Beiträge: 1028
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Verfasst am: 24.01.2022, 07:08 Titel: Re: Kontenabruf oder -pfändung durchs Finanzamt möglich? |
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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass "das" Finanzamt niemals Konten einfach so "pfändet".
Erstens müssen da deutliche Rückstände vorhanden sein, die wiederholt angemahnt werden und darauf muss man nicht reagieren. Vorher werden immer Tilgungspläne vereinbart, wenn man sich daran nicht hält, kann sowas natürlich passieren.
Viel schneller als das böse Finanzamt sind zum Beispiel die Krankenkassen. Wer hier als AG die Beiträge seiner Mitarbeiter nicht zeitnah abführt, der wird schneller gepfändet, als ihm lieb ist (oder der Vollzieher steht vor der Tür).
Zugriff auf ausländische Konten haben die Finanzämter auch nicht, auf irgendwelche Accounts von P2P-Plattformen natürlich auch nicht, wie soll das auch gehen. _________________ Coinlend.org - The world's leading Lending-Bot-Platform for Bitfinex, Poloniex, Liquid & Celsius - we help you to create a passive income!
Investiert: EstateGuru, Bondora* G&G, Robocash
Beendet: Mintos*,Twino, DebitumNetwork |
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Mikefamex
Anmeldedatum: 04.01.2019 Beiträge: 1615 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 24.01.2022, 10:45 Titel: Re: Kontenabruf oder -pfändung durchs Finanzamt möglich? |
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Klar werden lustig Daten ausgetauscht, zumindest europaweit. Theoretisch kann auch innerhalb Europa gepfändet werden. Bei Immobilien in Spanien oder Italien wird das regelmäßig gemacht. Im PtP- Bereich muss sich das FA halt gedulden, bis die Kreditnehmer ihre Zahlungen leisten. Der Aufwand steht da meist in keinem Verhältnis zum Ergebnis, Ausnahme vielleicht Bondora* Gogro. Aber mal realistisch: Wenn das FA schon anfängt, sich auf die PtP- Investissionen zu stürzen, hat man wohl ganz andere Probleme...Da wir sowieso gerade unseren Steuerberater in der Firma haben (für 2021), könnte ich ihn mal fragen, ob ich meine PtP- Investitionen nicht als Entwicklungshilfe und Akt der Nächstenliebe absetzen kann (der Mann hasst mich!). Schwieriger wird das Thema Steuern allerdings bei Kryptos. Da befürchte ich das Schlimmste für meinen Steuerberater (er wird mich töten!). |
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