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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10920 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 09.08.2013, 16:57 Titel: Kündigung gleich nach M2? |
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Auch was Neues. Find ich allerdings angemessen.
| Zitat: |
25.06.2013//PG: Der Kreditnehmer hat uns die Einzugsermächtigung entzogen. Zahlungen erfolgen ab sofort per Überweisung durch den Kreditnehmer. 08.08.2013//PG: Der Kredit wurde außerordentlich gekündigt. Am heutigen Tag wurde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und die Lohnabtretung beim Arbeitgeber offengelegt. |
| Zitat: |
13.06.2013 13.06.2013 -303,77 Auszahlung Anleger +5,84
26.06.2013 01.07.2013 -2,50 Servicegebühr
16.07.2013 15.07.2013 -8,00 Mahngebühr M1
30.07.2013 01.08.2013 -2,50 Servicegebühr
02.08.2013 01.08.2013 -8,00 Mahngebühr M2
06.08.2013 06.08.2013 -15,00 Kreditkündigung |
_________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
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Stand 9/2023
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Stefan026
Anmeldedatum: 02.09.2010 Beiträge: 958
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Verfasst am: 09.08.2013, 19:55 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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So neu ist das nicht. Beim Entzug der Einzugsermächtigung habe ich es schon befürchtet. Prince ist vermutlich insolvent geworden und nun hat Auxmoney* es erfahren und reagiert. | Zitat: | | ... und die Lohnabtretung beim Arbeitgeber offengelegt | ist natürlich Schwachsinn bei einem Unternehmer. _________________
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arspoliteia
Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 21
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Verfasst am: 13.08.2013, 13:47 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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Ich habe eine Kündigung nach M1:
01.02.2013 01.02.2013 -9,95 Gebühren Postident
25.02.2013 01.03.2013 -2,50 Servicegebühr
28.02.2013 01.03.2013 +165,11 Lastschrift
05.03.2013 04.03.2013 -165,11 Rücklastschrift
05.03.2013 04.03.2013 -15,00 RLS-Gebühr
12.03.2013 11.03.2013 +165,11 Überweisung
14.03.2013 14.03.2013 -140,16 Auszahlung Anleger +1,00
27.03.2013 01.04.2013 -2,50 Servicegebühr
28.03.2013 01.04.2013 +170,16 Lastschrift
04.04.2013 03.04.2013 -170,16 Rücklastschrift
04.04.2013 03.04.2013 -15,00 RLS-Gebühr
12.04.2013 11.04.2013 +105,00 Überweisung
16.04.2013 15.04.2013 -8,00 Mahngebühr M1
16.04.2013 15.04.2013 +40,00 Überweisung
16.04.2013 15.04.2013 +35,00 Überweisung
02.05.2013 30.04.2013 +14,00 Überweisung
30.04.2013 01.05.2013 -2,50 Servicegebühr
30.04.2013 01.05.2013 +155,16 Lastschrift
13.05.2013 13.05.2013 -318,66 Auszahlung Anleger +2,28
28.05.2013 01.06.2013 -2,50 Servicegebühr
31.05.2013 01.06.2013 +155,16 Lastschrift
13.06.2013 13.06.2013 -152,66 Auszahlung Anleger +1,09
26.06.2013 01.07.2013 -2,50 Servicegebühr
28.06.2013 01.07.2013 +155,16 Lastschrift
03.07.2013 02.07.2013 -155,16 Rücklastschrift
03.07.2013 02.07.2013 -15,00 RLS-Gebühr
16.07.2013 15.07.2013 -8,00 Mahngebühr M1
30.07.2013 01.08.2013 -2,50 Servicegebühr
31.07.2013 01.08.2013 +155,16 Lastschrift
01.08.2013 01.08.2013 -15,00 Kreditkündigung
13.08.2013 13.08.2013 -112,16 Auszahlung Anleger +0,80
Was haltet ihr davon?
31.07.2013/DZ: Kredit wird außerordentlich gekündigt. Die Sicherstellung des Kfz, das gerichtliche Mahnverfahren sowie die Offenlegung der Lohnabtretung werden eingeleitet.
Ich bin mit der Informationspolitik überhaupt nicht zufrieden, warum außerordentlich gekündigt wurde. Für mich erweckt sich der Eindruck, dass außerordentlich aufgrund des Verzuges gekündigt wurde, und das wohl nur, weil man ein PKW verwerten kann, ansonsten hätte man bis M3 durchlaufen lassen. Aus meiner Sicht nicht gerade Anlegerfreundlich, wenn man bedenkt, dass nach dem 31.07.2013 01.08.2013 +155,16 Lastschrift keine RLS erfolgte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit PKW-Absicherungen gemacht? Sollte man wohl eher Abstand von nehmen. |
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creditguru

Anmeldedatum: 26.06.2012 Beiträge: 1749 Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am: 13.08.2013, 14:05 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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Was soll AM davon haben vorzeitig zu kündigen?
Du meinst, damit sie Inkasso kassieren können?
So einfach wird das rechtlich nicht duchsetzbar sein, da muss schon mehrmals angemahnt worden sein.
Aber du weißt ja nicht was der Kreditnehmer an AM oder die SWK geschrieben hat.
Wenn er sie beleidigt hat oder sonst irgendwie ihrem Ruf schaden wollte, bzw. ankündigte nicht mehr weiter zu zahlen, dann können sie den Vertrag sicher vorzeitig kündigen um Schaden für die Kreditgeber abzuwenden. |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 13.08.2013, 14:37 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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| creditguru hat Folgendes geschrieben: | So einfach wird das rechtlich nicht duchsetzbar sein, da muss schon mehrmals angemahnt worden sein.
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Schau Dir mal:
§ 490 Absatz 1 BGB
an. (http://dejure.org/gesetze/BGB/490.html)
Möglicherweise hat der Kreditnehmer ja die voraussichtliche Zahlungsunfähigkeit erklärt, oder den Verlust des Arbeitsplatzes. _________________
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arspoliteia
Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 21
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Verfasst am: 13.08.2013, 14:41 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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Und um Spekulationen entgegenzuwirken hätte ich mir eine bessere Aufklärung gewünscht, als einfach nur "wurde außerordentlich gekündigt" (Warum?) Bei allen Möglichkeiten die du aufgezeigt hast, würde ich es 1.) nachvollziehen können; mir aber 2.) mehr Transparenz wünschen. Ich denke beide Seiten würden davon profitieren.
So sieht es tatsächlich danach aus, was du gesagt hast:
| Zitat: | | Du meinst, damit sie Inkasso kassieren können? |
Zumal wir alle wissen, dass eine Verwertung eines KFZ 1000€ kostet und, dass der Inkasso-Dienstleister gewechselt wurde.
Deswegen frage ich nach ähnlichen Erfahrungen, um abschätzen zu können, ob sich KFZ-Sicherheiten noch rechnen. |
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arspoliteia
Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 21
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Verfasst am: 13.08.2013, 15:02 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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Es handelt sich um dieses Kreditprojekt:
https://www.p2p-kredite.com/kredit/10310681
Nach § 490 Absatz 1 BGB würde die Wertänderung des KFZ als Sicherheit keinen Sinn machen, da man es wohl kaum verwerten wird, nur weil sich die Sicherheit plötzlich als Schrott herausstellt. Wo liegt da der Sinn.
Arbeitslosigkeit wäre natürlich möglich. Angeblich war das Arbeitsverhältnis unbefristet, vielleicht eine Krankheit. Nach eigenem Finanzbericht würde sodann aber das Krankengeld genügen.
Meiner Meinung nach handelt es sich, insofern plötzlich eine Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird, um Betrug. Wenn man davon Kenntnis hat, da außerordentlich gekündigt wurde, kann man auch gleich stärkeres Geschütz auffahren.
Wer repariert sich seinen Schrebergarten, um dann in Insolvenz zu gehen. |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 13.08.2013, 15:15 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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| arspoliteia hat Folgendes geschrieben: |
Meiner Meinung nach handelt es sich, insofern plötzlich eine Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird, um Betrug. |
Das ist rechtlich definitiv nicht so. Betrug liegt nur dann vor, wenn bereits bei Abschluss des Kredites fest stand, dass der Kreditnehmer die Raten nicht bezahlen kann.
Hier wäre also der Grund für die Zahlungsunfähigkeit zu betrachten - hier sind viele Gründe denkbar, die eben erst später Eintreten (Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit, Scheidung/Trennung, bei Immobilien: Nachträgliche Kosten, Schäden. Bei Selbstständigen natürlich auch noch dass aus irgendwelchen Gründen das Geschäft nicht mehr läuft, Zahlungsausfälle usw...
| Zitat: | | Angeblich war das Arbeitsverhältnis unbefrist |
Auch dann kann unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden - oder die Firma ist insolvent gegangen... _________________
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arspoliteia
Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 21
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Verfasst am: 13.08.2013, 15:23 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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| Zitat: | | oder die Firma ist insolvent gegangen... |
Ja, daran hatte ich auch gedacht. Das wäre natürlich möglich.
Was sagt eigentlich das Insolvenzrecht, wenn man einen Insolvenzantrag einreicht und zuvor um seine Kündigung bemüht war oder selbst gekündigt hat. Gibt es da Versagungsgründe zur Restschuldbefreiung, oder gilt das nur für die Wohlverhaltenszeit danach? |
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arspoliteia
Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 21
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Verfasst am: 13.08.2013, 15:26 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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| jensf hat Folgendes geschrieben: |
Das ist rechtlich definitiv nicht so. Betrug liegt nur dann vor, wenn bereits bei Abschluss des Kredites fest stand, dass der Kreditnehmer die Raten nicht bezahlen kann.
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Wobei die rechtliche Würdigung in Anbetracht dessen, dass bereits die erste Rate zur RLS führte nicht einfach sein dürfte. Eventuell waren da schon Tatbestände erfüllt. |
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arspoliteia
Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 21
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Verfasst am: 15.08.2013, 12:35 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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Ich möchte gerne auch mal etwas positives über Auxmoney* berichten. Eine neue Entwicklung in diesem Fall:
13.08.2013/DZ: Wir haben Kenntnis darüber erhalten, dass eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Kreditnehmerin eingetreten ist und haben den Kredit außerordentlich gekündigt, um die Forderung unverzüglich und werterhaltend beitreiben zu können. Dies wäre ohne eine außerordentliche Kündigung nicht möglich gewesen.
Genau das habe ich mir gewünscht. Sehr Transparent, vorbildlich. Ich hoffe das behält man bei. |
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10920 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 21.08.2013, 07:19 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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Offenbar greift man durch:
| Zitat: | | 19.08.2013/SB: Da die Schuldnerin nicht - wie vereinbart - den Rückstand ausgeglichen hat, wird der Kredit nunmehr fristlos gekündigt. |
Ob das letztlich für die KG von Vorteil sein wird`? _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
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arspoliteia
Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 21
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Verfasst am: 22.08.2013, 14:51 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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| Oktaeder hat Folgendes geschrieben: | Offenbar greift man durch:
| Zitat: | | 19.08.2013/SB: Da die Schuldnerin nicht - wie vereinbart - den Rückstand ausgeglichen hat, wird der Kredit nunmehr fristlos gekündigt. |
Ob das letztlich für die KG von Vorteil sein wird`? |
Schwer zu beantworten, da man das Rückzahlungsverhalten für die Zukunft nicht prognostizieren kann. Tendenziell würde ich aber eher zu einem Nein tendieren.
Was meint ihr? |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 22.08.2013, 16:02 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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| Oktaeder hat Folgendes geschrieben: | Offenbar greift man durch:
| Zitat: | | 19.08.2013/SB: Da die Schuldnerin nicht - wie vereinbart - den Rückstand ausgeglichen hat, wird der Kredit nunmehr fristlos gekündigt. |
Ob das letztlich für die KG von Vorteil sein wird`? |
Wie immer: Es kommt darauf an...
Hierdurch können natürlich z.B. Pfändungen eher angebracht werden - wenn also noch Masse vorhanden ist, ist das Vorteilhaft.
Wenn nein, kann das aber den Gegenteiligen Effekt haben - solange der Kredit noch nicht gekündigt ist, könnte der KN ja Versuchen, doch noch was zu zahlen, um eben die Kündigung (und damit den Schufa-Eintrag) zu vermeiden.
Ausserdem natürlich das AM-Problem: Wenns dann ins Inkasso geht, gehen ja die Zahlungen des KN erstmal ans Inkasso-Büro - und nicht an die Anleger _________________
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Oktaeder P2P Legende

Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10920 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 22.08.2013, 16:19 Titel: Re: Kündigung gleich nach M2? |
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Ich sehe eher die 2. Option. Die KN hat zwar unpünktlich und in der Summe zu wenig, aber dennoch immer mal wieder bezahlt. Letztendlich war ihr Fehler das nicht besser mit AM abzusprechen, von daher für sie: selber schuld. Für uns: das wird zäh, bis da das Geld wieder da ist. Und Zinsen gibts wohl ab jetzt auch keine mehr. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
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