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KYC-Fragebogen: "Wirtschaftlicher Eigentümer" ?  

 
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rice



Anmeldedatum: 05.12.2020
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.12.2020, 14:21    Titel: KYC-Fragebogen: "Wirtschaftlicher Eigentümer" ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Jahren, auch Dank dieses Forums, bei Bondora* invetiert.

Heute kam beim Einloggen die Aufforderung, einen KYC-Fragebogen auszufüllen, offenbar zur Geldwäschevorkehr.

Dort gibt es eine Frage unter dem Titel "Wirtschaftlicher Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner, UBO)", die lautet:
"Ich bin der wirtschaftliche Eigentümer: Ja/Nein"

Was soll das heißen?
Hat sich damit schon jemand beschäftigt?

Muss ja nicht sein, dass da ein unnötiger Geldwäschealarm losgeht, nur weil man da eine Frage falsch beantwortet.

Grüße
Rice
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18008

BeitragVerfasst am: 05.12.2020, 14:25    Titel: Re: KYC-Fragebogen: "Wirtschaftlicher Eigentümer" Antworten mit Zitat

Was ist Dir denn an der Frage unklar?
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Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
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rice



Anmeldedatum: 05.12.2020
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.12.2020, 15:04    Titel: Re: KYC-Fragebogen: "Wirtschaftlicher Eigentümer" Antworten mit Zitat

Na, worauf sich das bezieht, also wovon ich wirtschatlicher Eigentümer sein soll. Von den eingezahlten Geldern?

Der Begriff UBO wird ja sonst immer im Zusammenhang mit Gesellschaften verwendet.

Ich bin bei Bondora* aber als Privatperson angemeldet und hab auch nur meine private Kohle da drin.
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18008

BeitragVerfasst am: 05.12.2020, 15:15    Titel: Re: KYC-Fragebogen: "Wirtschaftlicher Eigentümer" Antworten mit Zitat

Wenn Du
ja antwortest, sagst Du dass das Geld Dir gehört
nein antwortest, sagst Du dass das Geld nicht Dir gehört sondern jemand anderem.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
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rice



Anmeldedatum: 05.12.2020
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.12.2020, 16:30    Titel: Re: KYC-Fragebogen: "Wirtschaftlicher Eigentümer" Antworten mit Zitat

Bist Du da sicher? Das hieße, ich müsste JA auswählen.

In der Tooltip-Hilfe steht das hier:

"Der wirtschaftliche Eigentümer ist eine natürliche Person, die unter Ausnutzung ihrer Einflussnahme die Kontrolle über eine Transaktion oder eine andere Person ausübt und in deren Interesse oder auf deren Rechnung eine Transaktion durchgeführt wird."
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Poweramd



Anmeldedatum: 24.10.2019
Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 05.12.2020, 17:49    Titel: Re: KYC-Fragebogen: "Wirtschaftlicher Eigentümer" Antworten mit Zitat

Ich halte die Tooltip Hilfe für etwas unglücklich. Bei der Frage des wirtschaftlichen Eigentümers geht es darum, wem das das Vermögen bzw. die Einnahmen tatsächlich zuzurechnen sind. Hier soll insbesondere abgeklärt werden, ob jemand als Treuhänder auf fremde Rechnung handelt und damit die Identität des tatsächlichen berechtigten nicht preisgegeben wird.
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rice



Anmeldedatum: 05.12.2020
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.12.2020, 18:36    Titel: Re: KYC-Fragebogen: "Wirtschaftlicher Eigentümer" Antworten mit Zitat

Ok, danke Euch, dann ist das für Ottonormalos also JA.
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TheManiac



Anmeldedatum: 22.01.2019
Beiträge: 1031

BeitragVerfasst am: 07.12.2020, 07:56    Titel: Re: KYC-Fragebogen: "Wirtschaftlicher Eigentümer" Antworten mit Zitat

rice hat Folgendes geschrieben:
Ok, danke Euch, dann ist das für Ottonormalos also JA.

Ja, denke - wie es jetzt bei mehreren G&G-Konten aussieht, die z. B. für Kinder oder anderen "mitgeführt" werden weiß ich nicht - ich würde da aber auf jeden Fall "Ja" ankreuzen - sonst könnte ich mir auch gut vorstellen, dass die Mittelherkunft sehr intensiv erklärt werden muss ...
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Fobby



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Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 07.12.2020, 20:38    Titel: KYC (Bondora) Antworten mit Zitat

Hallo,

kleiner Tipp von einen KYC-Beauftragten. Zu 99,9% ist der wirtschaftlich Berechtigte immer die natürliche Person, die die Verfügungsgewalt über das Konto bei Bondora* hat. Selbst wenn ihr das Geld für eure Kinder / Patenkinder etc. (gedanklich) verwaltet, seid ihr gesetzlich der wirtschaftlich Berechtigte, da ansonsten ein Vormundschaftsgericht (bei Kindern unter 18 Jahren) zustimmen müsste oder falls die Kinder über 18 Jahre sind, das Konto auf deren Name geführt werden müsste. Ist also ganz einfach Wink

Viele Grüße
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