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Lendico Zinsbescheinigung  
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 09:28    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 07.04.2017, 07:34    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Okay, die heutige Email ("Informationen zu den Zahlungen aus dem Lendico* Kulanzangebot") lässt für mich folgende Vermutung zu:

Ich habe deshalb keine Zinsbescheiniggung bekommen, weil ich nur noch Kredite aus dem Kulanzangebot hatte ("Für Kreditprojekte, die nicht unter das Kulanzangebot fallen, wurden Ihnen die gültigen Bescheinigungen zu den Zinserträgen für das Jahr 2016 bereits zugestellt. ")

Es könnte auch der Grund für die oben von anderen Aufgeführten Differenzen. Aber alles nur Vermutungen.
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 07.04.2017, 08:06    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

ich habe auch nur Loans aus dem Kulanzangebot.
Ich habe am 29.03. eine Korrektur meiner Zinsbescheinigung erhalten, weil ich angeblich zuvor eine fehlerhafte Zinsbescheinigung erhalten habe.
Diese fehlerhafte habe ich aber nie erhalten.
Dafür ist die sogenannte korrigierte Bescheinigung offensichtlich fehlerhaft.
Sie weist für inländische Kapitalerträge den Wert 0€ aus. Obwohl ich bis auf einen nur inlandische Loans habe.
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 07.04.2017, 08:29    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

scrooge hat Folgendes geschrieben:
...Dafür ist die sogenannte korrigierte Bescheinigung offensichtlich fehlerhaft.
Sie weist für inländische Kapitalerträge den Wert 0€ aus. Obwohl ich bis auf einen nur inlandische Loans habe.
Lendico hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr ...,
Sie haben im April 2015 unsere Änderungsvereinbarung zum Forderungskaufvertrag bzgl. Ihres Portfolios (nachfolgend „Kulanzangebot“) angenommen. In diesem Zusammenhang hat Lendico* die vom Kulanzangebot umfassten Kreditforderungen von Ihnen zurückgekauft. Der Kaufpreis entsprach dabei dem per 30. April 2015 ausstehenden Nominalbetrag des anteilig auf Sie entfallenden Rückzahlungsanspruchs aus dem Kreditvertrag zuzüglich der aufgelaufenen, nicht ausbezahlten Zinsen sowie zukünftiger Zinsen über die Vertragslaufzeit des zugrundeliegenden Kreditvertrags. Die Zahlung des Kaufpreises durch Lendico* erfolgt in monatlichen Raten.
Demnach sind die Zinserträge aus den Loans des Kulanzangebotes schon in der Steuerbescheinigung von 2015 erhalten (habe ich noch nicht nachgerechnet ob das plausibel ist).
Somit wären die 0€ für inländische Kapitalertäge korrekt.

@Claus
wenn du nur Loans aus dem Kulanzangebot hast wären keine zu versteuernden Zinserträge in 2016 angefallen und somit erübrigt sich die Steuerbescheinigung
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 07.04.2017, 08:33    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Nein, denn damals ausbezahlt im Kulanzangebot wurden ja nur die aufgelaufenen Zinsen.

Die nach dem Kauf terminierten Zinsen werden ja monatlich weiter bezahlt (die Kulanz besteht darin, dass lendico* Zahlung zusagte unabhängig davon, ob der KN zahlt).

Demzufolge steht da ja auch

Zitat:

Die Summe Ihrer monatlichen Kaufpreisraten für 2016 beträgt: zzz €. Bei Betrachtung der verkauften Forderungen würden sich diese Kaufpreisraten aufteilen in xx € für Zinszahlungen und yyy € für Tilgungszahlungen.


Ob die Zahlen richtig sind, kann ich nicht überprüfen.
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Gweoiu



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BeitragVerfasst am: 07.04.2017, 10:12    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Eine vielleicht nicht ganz ausgegorene Idee:

Muss ich die "Zinsen" aus dem Kulanzangebot versteuern?

Lendico schfreibt: "Der Kaufpreis entsprach dabei dem per 30. April 2015 ausstehenden Nominalbetrag des anteilig auf Sie entfallenden Rückzahlungsanspruchs aus dem Kreditvertrag zuzüglich der aufgelaufenen, nicht ausbezahlten Zinsen sowie zukünftiger Zinsen über die Vertragslaufzeit des zugrundeliegenden Kreditvertrags. Die Zahlung des Kaufpreises durch Lendico* erfolgt in monatlichen Raten."

Letztlich habe ich Lendico* den Kaufpreis ja nur gestundet und lasse mir das monatlich auszahlen. Einen Zins zahlt mir Lendico* nicht.

Ideen?
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 07.04.2017, 10:26    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

ich denke so ist das.
Lendico hat uns den Kredit abgekauft.
Den Festpreis für die Kredite war ein Angebot das wir angenommen haben. Aber wir sind keine Kreditgeber mehr.
Die Steuern aus den Zinsen der Kredite müssten dann von Lendico* an das FA abgeführt werden.

Ist noch die Frage ob der Betrag des Kulanzangebotes der über den damals noch zu tilgenden Betrag liegt als Zinsgewinn hätte ausgewiesen werden müssen.
Und Lendico* müsste den dann ja wieder als Aufwand gegenrechnen können mit den Zinsgewinnen aus den laufenden Zahlungen.

Gab's hier nichmal einen Steuerberater?
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Bandit55555



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BeitragVerfasst am: 07.04.2017, 16:35    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Ich denke es handelt sich dabei um einen Veräusserungsgewinn den wir erzielt haben. Genauso wie ein Verkauf bei einem Zweitmarkt wie z.B. Bondora* oder Mintos. Es ist sozusagen ein Verkauf auf Raten.

Ganz grob gesehen veraufe ich jeden Monat von jedem Kredit einen kleinen Teil an Lendico* mit einem kleinen Aufschlag. Ich würde den Betrag den Lendico* ausweist also in der Zeile "ausländische Kapitalerträge" mit dazurechnen.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 07.04.2017, 16:37    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Wieso "ausländisch"? Und warum können die dann keinen ordentlichen Nachweis erstellen?? Ach so, ist ja lendico.
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Bandit55555



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BeitragVerfasst am: 07.04.2017, 17:16    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Wieso "ausländisch"? Und warum können die dann keinen ordentlichen Nachweis erstellen?? Ach so, ist ja lendico.


Ups. Meinte natürlich die Zeile "Inländische Kapitalerträge".
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 15:32    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Ich habe mal bei Lendico* ob ich mit meiner Vermutung warum keine inländischen Zinserträge bei Krediten aus dem Kulanzangebot angefallen sind richtig lag.
Das bekam ich zu Antwort:
Lendico hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider dürfen wir Ihnen keine Beratung bzgl. der steuerlichen Behandlung dieses Themas geben. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lendico* Team
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 16:00    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Da musst Du Dich jetzt aber nicht bei lendico* beschweren, sondern bei der Steuerberaterlobby, die dafür gesorgt hat, dass die sowas tatsächlich nicht sagen dürfen.

Smava ist das mal angegangen und hat tatsächlich ein Steuergutachten für ihre Pool-Lösung erstellen lassen, ist aber Aufwand.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 16:11    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Das sehe ich jetzt etwas anders. Bei den meisten Erträgnisbescheinigungen inländischer Institute, die ich so bekomme, steht genau drin was in welche Zeile der ESt einzutragen ist. Von daher könnte, nein müsste lendico* sich schon äußern ob es sich um Zinserträge handelt oder nicht. Wer bitteschön sollte das sonst wissen?
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 17:29    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

Also in der Mail an mich haben sie sich geäußert: keine Zinserträge sondern ein Rückkauf.
Denke, die wissen selber nicht genau, wie das einzuordnen ist. Wenn ich raten müsste, würde ich auch auf Veräußerungsgewinn tippen.

Und das genauer zu sagen (also wo Du was eintragen sollst) ist eben Beratung. Für die normalen Zinserträge werden die das mal irgendwann von einem Steuerberater haben machen lassen, für diesen Fall vermutlich nicht.
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scrooge



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BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 17:33    Titel: Re: Lendico Zinsbescheinigung (Lendico) Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Da musst Du Dich jetzt aber nicht bei lendico* beschweren, sondern bei der Steuerberaterlobby, die dafür gesorgt hat, dass die sowas tatsächlich nicht sagen dürfen.
Es handelt sich doch nicht um eine Beratung wenn man um Klärung bittet warum in 2016 keine steuerpflichtigen Zinserträge angefallen sind.
Leider ist es aber üblich, dass sobald man in einer Anfrage das Wort 'Steuer' benutzt der Supportmitarbeiter nicht weiterliest (und auch das Denken einstellt) sondern sofort den passenden Textbaustein abschickt.
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