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März 2014  
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TTom



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Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 10.03.2014, 22:05    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Grober Zwischenstand bei mir:
Von 130 Projekten 12 im Inkasso, einer wird definitiv in ein paar Tagen /Wochen noch dazu kommen.

Hoffnungen auf Rückflüsse durch Inkasso -> gering bis sehr gering wegen untätigem Inkassobüro (sonst hätte ich durchaus Hoffnung, dass einige Inkassos zahlen würden, aber wenn sich halt keiner kümmert...)

Daher bin ich auch seit Dezember clean und investiere nicht mehr.
_________________
Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket
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Zinshans



Anmeldedatum: 11.04.2012
Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 01:06    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
..und wieder einer:
Zitat:

10.03.2014/SB: DerSchuldner räumt die voraussichtliche Zahlungsunfähigkeit ein. Daher wird der Kredit fristlos gekündigt. Weitere Informationen folgen.

War noch nicht mal M1. Ich frage mich, was da abgeht. Das ist mindestens schon der 5. Fall, und da passiert dann genau gar nix mehr.


Ist das dein Ernst ? Ein Schuldner braucht nur kurz anzurufen und sich für voraussichtlich zahlungsunfähig zu erklären und dann darf der gg. einige Tausend Euro einfach behalten ? Shocked
_________________
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kenzoo



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Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 07:30    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
..und wieder einer:
Zitat:

10.03.2014/SB: DerSchuldner räumt die voraussichtliche Zahlungsunfähigkeit ein. Daher wird der Kredit fristlos gekündigt. Weitere Informationen folgen.

War noch nicht mal M1. Ich frage mich, was da abgeht. Das ist mindestens schon der 5. Fall, und da passiert dann genau gar nix mehr.


Ist das dein Ernst ? Ein Schuldner braucht nur kurz anzurufen und sich für voraussichtlich zahlungsunfähig zu erklären und dann darf der gg. einige Tausend Euro einfach behalten ? Shocked


Einfach so sicher nicht, da wird dann über kurz oder lang sicher ein Insolvenzverfahren eingeleitet.
Wie lang das dauert, liegt sicher nicht allein an Auxmoney, sondern auch an der Bürokratie.

Einfach mal bei einem der alten Projekte nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.
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erdlenbruch



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Beiträge: 681

BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 07:51    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Wenn der KN sich zahlungsunfähig erklärt folgt die Kreditkündigung.
Dann Inkasso und gerichtliches Mahnverfahren.

Erst nach EV oder Insolvenz ist die Sache dann gegessen.
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Stefan026



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Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 10:20    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

erdlenbruch hat Folgendes geschrieben:
Wenn der KN sich zahlungsunfähig erklärt folgt die Kreditkündigung.
Dann Inkasso und gerichtliches Mahnverfahren.

Erst nach EV oder Insolvenz ist die Sache dann gegessen.

... oder es passiert eben gar nichts, da er ja zahlungsunfähig ist.

Projekt 10184071:
05.07.2013/SB: Der Schuldner räumt die voraussichtliche Zahlungsunfähigkeit ein, daher keine Übergabe an einen Inkassodienstleister möglich. Der Kredit wird fristlos gekündigt. Weitere Informationen folgen.

Selbstverständlich trotz mehrfacher Nachfrage unveränderter Status.
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Scripophix



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BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 10:29    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Wenn der Realname bekannt ist kann die Insolvenzbefangenheit geprüft werden.

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

Ist keine Insolvenz gegeben würde ich das dem Dienstleister Auxmoney* einmal konkret mitteilen mit einem kleinen Zusatz, dass das Nichtstun die Haftung des Dienstleisters begründen kann.

Regress ist für Anwälte und Inkassomandatare ein böses böses Wort Wink
_________________
Gruss aus dem Norden
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dagobertchen



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Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 10:51    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Stefan026 hat Folgendes geschrieben:
erdlenbruch hat Folgendes geschrieben:
Wenn der KN sich zahlungsunfähig erklärt folgt die Kreditkündigung.
Dann Inkasso und gerichtliches Mahnverfahren.

Erst nach EV oder Insolvenz ist die Sache dann gegessen.

... oder es passiert eben gar nichts, da er ja zahlungsunfähig ist.

Projekt 10184071:
05.07.2013/SB: Der Schuldner räumt die voraussichtliche Zahlungsunfähigkeit ein, daher keine Übergabe an einen Inkassodienstleister möglich. Der Kredit wird fristlos gekündigt. Weitere Informationen folgen.

Selbstverständlich trotz mehrfacher Nachfrage unveränderter Status.



Problem dürfte sein, dass laut diversen OLG-Urteilen Inkassokosten nicht erstattungsfähig sind, wenn der Schuldner zu erkennen gegeben hat, dass er eben nicht zahlen will/kann. Dann müsste aber eben CC ohne Einschaltung eines Inkassobüros tätig werden - wie man die aber dazu zwingen kann? Wohl nur über Einschaltung eines Anwaltes.
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 21:13    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

frage mich, wie das mit terrenceisaac weitergeht. 3 Raten, von denen 2 rückgebucht wurden, dann Erklärung der ZU. Hier wäre imho. auch 263BGB angebracht.
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 21:15    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Das bedeutet dann : wenn der KN ggü. Auxmoney* seine ZU erklärt, dann ist dass das Zauberwort ... er hat dann Ruhe und darf die Kohle behalten ?!? Shocked
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Zinshans



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Beiträge: 2525

BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 21:19    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

dagobertchen hat Folgendes geschrieben:
Problem dürfte sein, dass laut diversen OLG-Urteilen Inkassokosten nicht erstattungsfähig sind, wenn der Schuldner zu erkennen gegeben hat, dass er eben nicht zahlen will/kann. Dann müsste aber eben CC ohne Einschaltung eines Inkassobüros tätig werden - wie man die aber dazu zwingen kann? Wohl nur über Einschaltung eines Anwaltes.


Das tun die doch auch oft genug. Statt Inkasso gleich das gerichtliche Mahnvervahren.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 21:21    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
Das bedeutet dann : wenn der KN ggü. Auxmoney* seine ZU erklärt, dann ist dass das Zauberwort ... er hat dann Ruhe und darf die Kohle behalten ?!? Shocked


Nein, dass nun auch nicht - er muss schon irgendwann ein Insolvenzverfahren starten und entsprechend der Zahlungsquoten die Forderungen bedienen.

Er gewinnt nur erstmal Zeit, da dann das Inkasso-Büro nicht eingeschaltet wird.
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dagobertchen



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Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 21:23    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
Das tun die doch auch oft genug. Statt Inkasso gleich das gerichtliche Mahnvervahren.


Und wieso dann nicht hier? Wenn mein Schuldner erklärt, dass er zahlungsunfähig ist kann ich doch auch das gerichtliche Mahnverfahren einleiten?
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Scripophix



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BeitragVerfasst am: 11.03.2014, 22:18    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

dagobertchen hat Folgendes geschrieben:
Zinshans hat Folgendes geschrieben:
Das tun die doch auch oft genug. Statt Inkasso gleich das gerichtliche Mahnvervahren.


Und wieso dann nicht hier? Wenn mein Schuldner erklärt, dass er zahlungsunfähig ist kann ich doch auch das gerichtliche Mahnverfahren einleiten?



Nach dem Prinzip der sog. Selbstmahnung ist das richtig.

Es ist aber nicht immer sinnvoll. Wenn der Schuldner zugleich einen Insolvenzantrag gestellt hat bzw. den zu stellen glaubhaft macht würde ich aufpassen, ob der alsbald vorliegt und kein Geld mehr "verbrennen".
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Gruss aus dem Norden
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 12.03.2014, 00:20    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

und wenn ein KN einen Insolvenzantrag stellt, bzw. sich als ZU abmeldet, nachdem er gerade einmal eine einzige Rate offiziell bedient hat, besteht natürlich auch keinerlei Verdacht auf §263, denn dass er nach dem Erhalt von 6K bereits 2 Monate später nicht mal mehr 170.- Euro für die Rate zu zahlen imstande ist, war für ihn ja absolut nicht voraussehbar... Evil or Very Mad
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Scripophix



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BeitragVerfasst am: 12.03.2014, 08:47    Titel: Re: März 2014 Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
und wenn ein KN einen Insolvenzantrag stellt, bzw. sich als ZU abmeldet, nachdem er gerade einmal eine einzige Rate offiziell bedient hat, besteht natürlich auch keinerlei Verdacht auf §263, denn dass er nach dem Erhalt von 6K bereits 2 Monate später nicht mal mehr 170.- Euro für die Rate zu zahlen imstande ist, war für ihn ja absolut nicht voraussehbar... Evil or Very Mad




Tja, mal so, mal anders, das hängt vom Einzelfall ab.

Bei der Betrugsanzeige hat der Schuldner die ordentliche Kreditverwendung (meist) nachzuweisen.

Ist das geschehen wird geschaut, ob er zum Zeitpunkt der Kreditunterschrift davon ausgehen durfte, dass er zahlen kann. Er wird dann an seinem FP gemessen.

Ist auch der in Ordnung wird geprüft, warum er nicht zahlt.

Nachvollziehbar (nicht immer, aber oft, Einzelfallprüfung nötig):

Arbeitslos oder krank geworden.
Trennung vom Ehepartner, Verzweiflung.
Tod eines nahen Angehörigen, Depression.
U.s.w.


Für mich nicht nachvollziehbar:

"Ich hatte einen Job in Aussicht. Ich bin davon ausgegangen, dass ich den kriege und dann zahlen kann."

Oder:

"Meine Freundin/Verlobte hat mir gesagt, dass sie die Rate für mich zahlt. Dann haben wir uns gestritten. Da wollte sie nicht mehr zahlen. Dabei habe ich mich doch darauf verlassen. Nun sind wir wieder zusammen und sie will trotzdem nicht zahlen."

Ich habe mit ähnlichen Argumenten leider schon div. Einstellungen der Staatsanwaltschaft gelesen; da kann man stinkig werden.
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Gruss aus dem Norden
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