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mgutt



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BeitragVerfasst am: 21.12.2010, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nach einer Beschwerde oder global?

EDIT: Ok in allen Rückständen wurde gutgeschrieben. Also hat da AM das erste mal nachträglich korrigiert. Geht also doch.

Wenn sie jetzt noch bei der Servicegebühr und den Altkunden nacharbeiten, kann man ja fast zufrieden sein ^^
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 03.01.2011, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

AM hat mir übrigens keine genaue Antwort darauf gegeben, ob das nun global ist oder nicht. Sie verwiesen bisher nur auf die SWK Bank und haben meine Beschwerde dazu auch mal weitergeleitet.

Ich habe mir zwischenzeitlich eine aktuelle Preisliste zusenden lassen:
http://www.maxrev.de/swk-bank-preis-und-leistungsverzeichnis-t180530.htm

Mich würde mal interessieren, ob die Mahnungen und Kontoauszüge eigentlich auch postalisch zugestellt werden, wie es bei der SWK normalerweise der Fall ist.

Ansonsten sieht man ganz klar, dass Lastschriftrückgaben normalerweise nur 9,- EUR kosten und nicht 15,- EUR.

Wie die SWK Bank 9,50 EUR pro Mahnung im Falle eines Rechtsstreits durchboxt, ist mir schleierhaft. Die Gerichte akzeptieren bei postalischen Mahnungen 2,50 EUR. Bei einer Emailmahnung sogar noch weniger, wenn der Vorgang automatisiert abläuft.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 06.01.2011, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Habt ihr das gewusst?

"damit eine dritte Mahnung ausgesprochen wird, muss der Rückstand 150% der Ratenhöhe betragen, dies ist hier nicht der Fall." (Senior Anlageberater)

Dh wer einfach eine Rate + Gebühren schuldig bleibt, lebt damit ungeschoren weiter.

zB Projekt 10062046 hat immer noch nichts für September bezahlt.
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max



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BeitragVerfasst am: 06.01.2011, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das wußte ich, die rate wird dann am ende der laufzeit eingezogen. ich find diese regelung eigentlich auch ganz gut. mir ist es lieber, wenn ein projekt so einigermaßen weiterläuft, anstatt das erstmal die inkassounternehmen sich ihr geld holen.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 06.01.2011, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

@max

Ich gebe dir teilweise Recht. Wenn der KN dadurch wieder Tritt fasst, ok.
Was aber IMHO auf keinen Fall geht ist dieses klammheimliche Gemauschle.
Warum kann man solche Dinge nicht transparent an den KG mitteilen?
Warum gibt es immer noch keinen Status in der Projektübersicht?
Warum muss man jedesmal erst beim Müller nachfragen?
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max



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BeitragVerfasst am: 07.01.2011, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
@max
Ich gebe dir teilweise Recht. Wenn der KN dadurch wieder Tritt fasst, ok.
Was aber IMHO auf keinen Fall geht ist dieses klammheimliche Gemauschle.
Warum kann man solche Dinge nicht transparent an den KG mitteilen?
Warum gibt es immer noch keinen Status in der Projektübersicht?
Warum muss man jedesmal erst beim Müller nachfragen?

das sind auch mit die gründe, warum ich bei AM einfach nicht mehr investiere.

wenn das partnerprogramm startet wird groß ne mail an alle anleger geschickt wieviel geld man damit verdienen kann, wenn es aber um sowas wie die servicegebühr geht ist funkstille. als antwort erhält man dann von herrn müller nur "er gibt die kritik gerne weiter" für mich ist das ne nette umschreibung für es landet im müll.

solange AM nicht wieder die KN und anleger in den mittelpunkt rückt, sondern darauf aus ist kurzfristig ein maximum an geld zu verdienen, kann ich nur jeden nahe legen die finger davon zu lassen.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 09.01.2011, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Da mir CC nicht erklären konnte warum die Gebühren unterschiedlich hoch sind und weil sie als Vermittler der Kredite mich nur auf die AGB der SWK Bank verweisen könnten, habe ich eine Beschwerde über die SWK an die BaFin wg. der unterschiedlichen Preisgestaltung und den meiner Ansicht überhöhten Gebühren (Mahngebühr, Rücklastschriftgebühr) gesendet:
http://www.maxrev.de/swk-bank-preis-und-leistungsverzeichnis-t180530.htm#2765317

Falls die was machen, erfahren wir vielleicht wie es dazu kommt, dass die SWK von der CC vermittelte Kunden mehr Rücklastschriftgebühren berechnet.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 09.01.2011, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich galube, die dürfen keine Auskunft darüber geben, was sie machen. Steht irgendwo auf deren Weseite.
Ich glaube der Trick ist, Ihnen eine Frage zu stellen (zu einem Geschäft einer Bank), die beantworten sie dann.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 09.01.2011, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

@mgutt
Zunächst begrüße ich deine Initiative, der Bank (oder wer auch immer dahinter steckt) auf die Finger zu klopfen.
Wobei ich die rückwirkende Servicegebühr noch schlimmer finde, ebenso die jetzt bei kleinen Krediten insgesamt entstehenden Kosten, bei denen man wirklich in den Wucherbereich kommen dürfte.

Der letzte Abschnitt ist jedoch sachlich falsch. Der KN hat nach der RLS Zeit, sein Konto auszugleichen. Ich hatte schon einige solche Fälle. Die Mahnung kommt frühestens am 16. d.M.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 09.01.2011, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

@ Oktaeder
Jo stimmt. Ich bin da von meiner Erfahrung ausgegangen und habe vergessen, dass es ja sein kann, dass jemand nachzahlt, weils bei mir keiner macht Laughing

Wegen der Servicegebühr mache ich nichts, weil ich ehrlich gesagt ein wenig hinter CC stehe. Ich kann nachvollziehen, dass die mit dem Service Geld verdienen müssen und da CC als eigenständiges Unternehmen unsere Forderungen auf deren Risiko über Inkasso einzieht und am Ende auch kein Minus machen darf, verstehe ich, dass es diese Gebühr geben muss. Natürlich finde ich es auch ein Unding, dass Bestandskunden pauschal mitbelastet wurden, aber mehr als die Kreditnehmer darauf hinweisen kann ich nicht. Und ich habe alle angeschrieben, bei denen ich geboten habe und die ein Widerrufsrecht hätten. Davon hat nicht einer widersprochen und die Hälfte hat nicht mal die PN gelesen.

Für alle zukünftigen Kunden ist es eh unstrittig, daher sehe ich da keinen weiteren Handlungsbedarf.

Wenn die Aussage von CC stimmt und davon gehe ich im Moment aus, kassiert die SWK alle anderen Gebühren für sich. Da streite ich mich dann viel lieber drüber, weil sowas nicht nur Rücklastschriften verursacht, sondern einfach unnötiger Auslöser für einen Kreditausfall sein kann. Denn selbst wenn das Inkasso Erfolg hat, bringt es uns ja nichts, wenn die Rendite futsch ist.

@ nobodyofconsequence
Du meinst die SWK? Ich dachte wg. der Preisangabenverordnung sind sie sogar dazu verpflichtet alles genau im Vorfeld zu erklären, damit man als Verbraucher eine Vergleichsmöglichkeit hat.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 09.01.2011, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:

@ nobodyofconsequence
Du meinst die SWK? Ich dachte wg. der Preisangabenverordnung sind sie sogar dazu verpflichtet alles genau im Vorfeld zu erklären, damit man als Verbraucher eine Vergleichsmöglichkeit hat.


Nein, ich meine die BaFin. Die dürfen Dir so viel ich weiß nicht sagen, was sie unternommen haben und was die SWK geantwortet hat.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 09.01.2011, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mir würde es ja reichen, wenn sie überhaupt antworten, dass sie zuständig sind Razz
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 10.03.2011, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte ja schon in einem anderen Beitrag erwähnt, dass die BaFin genantwortet hat. Sie ist für Gebühren tatsächlich nicht zuständig. Das kann nur ein Gericht klären wie sie sagten. Mehr dazu hier:
http://www.maxrev.de/swk-bank-preis-und-leistungsverzeichnis-t180530.htm#2896865

Nun bin ich im Netz auf das BGH-Urteil III ZR 57/87 vom 28.04.1988 gestoßen, wo angeblich drin stehen soll, dass Mahngebühren überhaupt unzulässig sind, wenn Verzugszinsen gefordert werden.

Auch laß ich bei test.de, dass Kontoauszugsgebühren unzulässig seien und dem Kunden ein kostenloser Abruf angeboten werden muss (meine Schlussfolgerung wäre bei fehlender Möglichkeit auch keine Gebühr möglich) und dort stand auch, dass erst ab der 2. Mahnung Mahngebühren berechnet werden dürfen und diese bei über 3,- EUR "kaum begründbar" sein sollen. Allerdings ohne Urteile als Bezug zu nennen. Es wurde leider nur auf Gesetze verwiesen, wo diese Fakten aber gar nicht aufgeführt sind.

Aber die Tendenz scheint klar zu sein. Als Kreditnehmer sollte man sich überlegen die Gebühren entsprechend zu kürzen, falls sie fällig geworden sind.
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