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SimFin
Anmeldedatum: 08.09.2015 Beiträge: 3
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Verfasst am: 09.09.2015, 13:12 Titel: Mintos, die Steuer und passende Daten |
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Hallo,
ich schreibe neu hier im Forum und finde es toll, wie viele gute Infos und Erfahrungen hier von den vielen verschiedenen Teilnehmern zusammengetragen zu finden sind!
Ich habe eine Frage zum lieben Thema Versteuerung und Mintos, bisher bin ich bei Mintos* noch nicht aktiv.
Es ist mir soweit klar, dass ich die Mintos* Erträge (Zinseträge + andere) selbst in meiner Steuererklärung angeben und die Abgeltungssteuer selbst abführen muss, also 25% + Soli + ggf. Kirchenst.
Wenn ich ausgefallene oder in Verzug befindliche Kredite auf dem Mintos* Zweitmarkt verkaufe, kann ich ja diesen Verlust (wie auch bei Bondora) realisieren und den Verlust steuerlich geltend machen, also ein Vorteil ggü. Smava* , Auxmoney* & Co. Für die Verkäufe auf dem Zweitmarkt gilt ebenfalls die Abgeltungssteuer, solange ich den Kredit zu mehr als 0 verkaufe. Ebenso kanns natürlich Eträge aus Aufgeldern o.ä. aus dem Zweitmarkt geben. Solange es also den Zweitmarkt gibt und ich Anteile über den Zweitmarkt verkauft bekomme, kann ich also Ausfälle steuerlich geltend machen. Hoffe das stimmt alles soweit.
Mintos bietet als lettisches Unternehmen natürlich keine Unterlagen für die dt. Finanzämter an, das ist mir klar, aber finden sich bei Mintos* gute Übersichten / Reports / Exportmöglichkeiten, bei denen sich dann auf dieser Basis die Einkünfte/ Verluste auf ein Steuerjahr bezogen gut auswerten lassen und bei Nachfragen durch das Finanzamt diese auch einigermaßen nachvollziehbar sind oder gibt es da viel eigenen Aufbereitungsbedarf?
Aus den verschiedenen Konstellationen von Zinsen, Gebühren, möglichem Bruchteil-An oder Verkauf auf dem Zweitmarkt, ggf. Bruchteilverkauf über mehrere Tage hinweg (wer weiß in wie vielen Minibruchstücken ggf. Anteile aufgekauft werden), Auf- oder Abgeldern beim Zweitmarkt etc. kommt doch durchaus bisschen Datenmaterial zusammen.
Das jetzt alles mal unabhängig von der derzeit vorhandenen "Rückkaufgarantie" durch Mogo.
Vielen Dank schon mal wenn ihr mal schreibt wie ihr das z.B. vorhabt zu handhaben. |
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Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10539 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 09.09.2015, 13:48 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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Tatsache ist, dass du hier bei fast jeder Plattform im Regen stehst und dir die Daten selbst mühsam zusammensuchen musst.
Bei mintos* speziell werden im Moment ja keine Verluste anfallen, die diese Arbeit lohnen. Ansonsten kann man das auch ziemlich einfach abbilden, wenn man streng über alle Aus- und EInzahlungen buchführt. Dann ergibt sich der Rest aus dem aufsummierten Kontostand und die Zinsen sind ja ausgewiesen. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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peyman
Anmeldedatum: 12.09.2013 Beiträge: 405
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Verfasst am: 09.09.2015, 13:58 Titel: Vorsicht (Mintos) |
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Diese Zinseinnahmen sind ,zumindest in Österreich,KEINE Kapitalerträge
sondern Einkommen,und demenstprechend höher (oder tiefer) besteuert.Wie das in Deutschland geregelt ist weiß ich nicht. |
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SimFin
Anmeldedatum: 08.09.2015 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10.09.2015, 08:15 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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Danke für Eure Antworten!
o.k. das heisst dadurch dass die Zinsen separat ausgewiesen werden, hat man durch Oktaeders Vorgehensweise einmal die Zinseträge die versteuert werden müssen und zum anderen (durch die genaue Ermittlung der Aus- und Einzahlungen abzüglich des Kontostands bei Mintos* des nichtinvestierten Geldes) das Ergebnis der Anteile an den Krediten. Bei diesem "Ergebnis der Anteile" sind dann so automatisch die Gebühren, mögliche Auf- und Abgelder beim Kauf/Verkauf auf dem Zweitmarkt berücksichtigt, die als "Kosten" der Geldanlage bei der Ermittlung des zu versteuernden Betrags sowieso abgezogen werden dürfen. Hab ich das richtig verstanden?
Das scheint auf jeden Fall ein guter Weg zu sein! Das einzige ist, dass man über den Weg den Berechnungen von Mintos* absolut vertrauen muss, aber das muss man auch bei anderen Finanzdienstleistern (die allerdings zumindest in Deutschland anders reguliert werden) und man im schlechten Fall nicht nur Nachteile bei Einnahmen hat sondern Steuern hinterzogen hat. Aber das ist dann wahrscheinlich auch zu vorsichtig gedacht und so dürfte man einfach keine P2P-Anlagen machen.
Dumm wirds also nur wenn das Finanzamt weitere Daten anfordert, und man die Anlagen Stück für Stück aufschlüsseln soll, dann wirds bestenfalls eine masochistische Angelegenheit, oder besser gesagt extrem aufwendige Fizzelarbeit. Habt ihr euch das schon mal angeschaut wie ihr die Daten dann rausholt? (wie geschrieben ja schlimmstenfalls inklusive Bruchteilsverkäufe über den Zweitmarkt über viele Tage hinweg, entsprechend die anteilige Verzinsung etc.) Oder geht ihr einfach mal davon aus, dass ihr euch das ersparen könnt?
Zu paymans Post: Ich habe nirgends gelesen, dass es in Deutschland (ihr werdet in Österreich doch keinen Solidaritätszuschlag haben? ) diese P2P Erträge KEINE Kapitalerträge sein sollten die mit der Abgeltungssteuer besteuert werden müssen? Falls ich da falsch liege, berichtigt mich bitte.
Zuletzt bearbeitet von SimFin am 10.09.2015, 08:31, insgesamt einmal bearbeitet |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17887
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Verfasst am: 10.09.2015, 08:27 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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Er redet deshalb ja von Österreich. Hier sind auch einige Anleger unterwegs, die in Österreich, der Schweiz oder sonstwo leben. Bei Steuerthemen kommt es oft auf das Wohnsitzland an; allgemeine Aussagen können deshalb für Anleger je nach Land falsch oder verwirrend sein. _________________ Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex* |
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SimFin
Anmeldedatum: 08.09.2015 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10.09.2015, 08:34 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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klar, da hast du recht, hätte ich geschrieben dass mein Wohnort in Deutschland ist, wäre es eindeutiger gewesen. |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 10.09.2015, 10:41 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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SimFin hat Folgendes geschrieben: |
Wenn ich ausgefallene oder in Verzug befindliche Kredite auf dem Mintos* Zweitmarkt verkaufe, kann ich ja diesen Verlust (wie auch bei Bondora) realisieren und den Verlust steuerlich geltend machen |
Dir ist aber schon klar, dass Du diese Verluste nur ggü. Veräußerungsgewinnen auf dem Zweitmarkt, nicht jedoch mit den Zinsen verrechnen kannst, ja? Handelsverluste kannst Du nicht mit Zinsgewinnen verrechnen, das ist z.B. bei Bonds auch so. |
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Aalfiete Gast
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Verfasst am: 10.09.2015, 10:58 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: |
Dir ist aber schon klar, dass Du diese Verluste nur ggü. Veräußerungsgewinnen auf dem Zweitmarkt, nicht jedoch mit den Zinsen verrechnen kannst, ja? Handelsverluste kannst Du nicht mit Zinsgewinnen verrechnen, das ist z.B. bei Bonds auch so. |
Wo ist das denn für p2p gesetzlich geregelt? Meines Wissens nirgends. Ich habe nun bereits 2x bei meiner Steuererklärung nur die Erträge angegeben, d.h. Zinserträge plus/minus Gewinne und Verluste aus dem Zweitmarkt minus Gebühren. Mein Finanzamt hat sich nicht beschwert und auch keine Nachweise verlangt. |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 10.09.2015, 12:39 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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Aalfiete hat Folgendes geschrieben: |
Wo ist das denn für p2p gesetzlich geregelt? Meines Wissens nirgends.
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Sigh... nicht schon wieder... Finanzinnovationen sind seit 20 Jahren geregelt.
Und "gesetztlich" wird das generell nicht geregelt sondern per Dienstanweisung des Finanzministeriums die dann bis zur gerichtlichen Klärung (falls jemand klagt) gilt.
Es gibt zwei einschlägige Regelungen: Zinsen können nicht mit Handelserlösen verrechnet werden (das gilt generell, dazu gibt's vielleicht sogar was im Gesetz, keine Ahnung, bin kein Steuerberater aber Deine Bank wird Dir das für Dein Depot sauber getrennt ausweisen und auch nicht verrechnen). Und dann gibt es eben die Regelung, dass Verluste aus privaten Kreditforderungen nicht abzugsfähig sind.
Dazu gibt's eben extra eine Note aus dem Finanzministerium, die habe ich hier schon mindestens zwei Mal verlinkt, ein drittes Mal werde ich sie nicht suchen. Leider hat das Forum ja keine brauchbare Suche.
Die eigentliche Regelung ist übrigens keineswegs neu, den Tatbestand gibt es ja schon ewig, ich denke mal, das wird eingeführt worden sein, damit nicht im privaten Umfeld nicht zurück gezahlte Kredite zur Steuerminderung eingesetzt werden und jetzt trifft's halt ne neue Branche doof weil in D unsere tolle Regierung mal wieder zu lahm ist, innerhalb von 9 Jahren eine Regelung anzupassen...
Die Briten haben extra ne Steuerbefreiung für das Thema eingeführt, weil sie erkennen, dass sie damit einer neuen Branche helfen aber neue Branchen sind ja bei uns bähbäh, wir machen lieber ein Leistungssutzrecht damit der Springer seine alte Presse noch teurer verhökern kann, bevor sie ganz den Bach runter geht und so Sachen.
Zitat: |
Ich habe nun bereits 2x bei meiner Steuererklärung nur die Erträge angegeben, d.h. Zinserträge plus/minus Gewinne und Verluste aus dem Zweitmarkt minus Gebühren. Mein Finanzamt hat sich nicht beschwert und auch keine Nachweise verlangt. |
Ich in der Vergangenheit auch und da hatten wir dann wohl beide Glück. Ist heute ja nicht mehr so, dass die MA beim Finanzamt den ganzen Tag Langeweile haben und jede Steuererklärung bis auf das letzte Komma prüfen. Ich hatte auch schon grobe Irrtümer zu meinen Gunsten, die die mir ohne mein Zutun reingepfuscht haben, aus alledem kannst Du aber nicht schließen, dass das eine allgemeingültige Regelung ist und nicht beim nächsten Mal dann doch anders gehandhabt wird. Oder sie nach 5 Jahren beschließen, Deine alten Steuererklärungen wegen Falscherklärung in dem Punkt nochmal auf zu machen...
Ich halte das Risiko auch für gering und alles, aber kalkulieren damit und all mein Geld in HR-Kredite zu 59% stecken würde ich jetzt nicht. |
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Aalfiete Gast
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Verfasst am: 10.09.2015, 13:01 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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Nicht übertreiben mit Hochrisikodingern. Das mache ich sowieso nicht, was mich aber vor Ausfällen nicht schützt. Ich gebe lediglich an, was ich da unterm Strich verdiene, und das war bisher immer deutlich im Plus. Da freuen sie sich und fragen auch nicht nach. Und in dem Moment, wo sie mir da was abschneiden wollen, werde ich das Stopschild aufstellen. So einfach ist das. Und sollten sie mir eines Tages mit Paragraphenreiterei kommen, werde ich das ausreiten lassen. Ich habe als Rentner Zeit für ein weiteres Hobby |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 10.09.2015, 14:25 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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Aalfiete hat Folgendes geschrieben: | Nicht übertreiben mit Hochrisikodingern. Das mache ich sowieso nicht, was mich aber vor Ausfällen nicht schützt. Ich gebe lediglich an, was ich da unterm Strich verdiene, und das war bisher immer deutlich im Plus. Da freuen sie sich und fragen auch nicht nach. Und in dem Moment, wo sie mir da was abschneiden wollen, werde ich das Stopschild aufstellen. So einfach ist das. Und sollten sie mir eines Tages mit Paragraphenreiterei kommen, werde ich das ausreiten lassen. Ich habe als Rentner Zeit für ein weiteres Hobby |
Wenn Du das ernst meinst, dann hätte ich einen netten Hobbyvorschlag für Dich: Du weist nächstes Mal in der Steuererklärung brav Kreditverluste aus und strengst dann, wenn sie die nicht absetzen tatsächlich eine Klage an und lässt Dich bei dieser von Auxmoney* und Lendico* mit PR-Tamtam begleiten von wegen Innovationshemmnis und so.....
Vielleicht bringt's was und eine ganze Branche wird Dir danken.
Ansonsten könnte Crosslend* tatsächlich eine gangbare Lösung gefunden haben, die bündeln Kredite über ein SPV in Luxemburg in 25€-Bündel, das SPV macht das ja geschäftlich und sollte die Verluste abschreiben können, damit wäre das Problem dann evtl. gelöst. |
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p2pistwastolles
Anmeldedatum: 28.05.2016 Beiträge: 9
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Verfasst am: 28.05.2016, 01:16 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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Ich kenne mich da ja nicht aus und daher bitte auch nicht auslachen, aber man kann doch eine LTD gründen dazu eine Briefkastenfirma und in England die Steuern abführen wenn das dort günstiger ist?
Oder auch in Deutschland als Kleinunternehmer und die Zinsen als Geschäftsmodell angeben, dann von dem Steuerfreibetrag profitieren.
Stelle mir das sicher viel zu einfach vor
Weil wenn ich mal nachrechne, bleiben bei 12% Brutto Rendite gerade mal 8,64% Netto, was natürlich schon eine stolze Summe generiert. Vor allem wenn man an den Zinseszins denkt. Mehr Steuern > weniger investiertes Kapital = weniger Zinsen p.a. |
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peyman
Anmeldedatum: 12.09.2013 Beiträge: 405
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Verfasst am: 28.05.2016, 12:00 Titel: Firma (Mintos) |
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Ein Österreicher hat eine Firma in Litauen gegründet um dort
Steuern zu zahlen (Und auch um Verluste anrechnen zu können).
Das funktioniert schon wenn man sich
A: auskennt und
B: Entsprechend hohe Einnahmen hat.
Wegen 5000€ Zinsgewinn braucht man sowas nicht anfangen.
Hängt auch davon ab wieviel man sonst so verdient.
Wenn die P-P Zinsen die einzige Einnahmequelle sind, lohnt sich das erst ab
ca 40K /Jahr. |
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p2pistwastolles
Anmeldedatum: 28.05.2016 Beiträge: 9
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Verfasst am: 28.05.2016, 14:44 Titel: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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Natürlich muss man das immer abhängig von den Einnahmen machen aber wenn man sieht was der Staat einem nimmt ist das sicher schon unter 40K lohnenswert. Finde es ja echt traurig 26-27% des Ertrages wieder abführen zu müssen. Wenn man das aus dem Topf nimmt welcher für die Investitionen ist, dann summiert sich das beträchtlich wenn jedes Jahr die Steuer abgeführt werden muss. |
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Boozer
Anmeldedatum: 22.06.2014 Beiträge: 65
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Verfasst am: 29.05.2016, 09:34 Titel: Re: Mintos, die Steuer und passende Daten (Mintos) |
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Wenn du das KnowHow hast, was die Rechtslage betrifft und das Steuerrecht angeht, mag das vielleicht stimmen.
Je nachdem was du konstruieren möchtest, hast du einen erhöhten Arbeitsaufwand und wenn du ersteinmal Berater bezahlen musst, hast du im Ergebnis bei geringeren Erträgen unter dem Strich deutlich weniger als bei der aktuellen steuerlichen Situation.
Du musst dich ggfs. auskennen mit doppelansässigen Kapitalgesellschaften (Geschäftsleitung ist ja im Inland), mit Jahresabschlüssen nach dem Recht von vielleicht 2 Ländern, mit dem Außensteuergesetz, mit Veröffentlichungs- und Berichtspflichten (So eine britische Limited ist schneller gelöscht als einem Lieb ist und nach britischen Recht fällt deren Besitz dann an die britische Krone), usw.
Der ganze potenzielle Ärger und die weitere Kosten lohnen sich für uns Kleinanleger nicht.
Irgendwann willst du das Geld ja aus der KapGes wieder rausbekommen und dafür zahlst du auch Steuern. Du hast also nur einen Steuerstundugseffekt gehabt.
Der einzige Vorteil ist wirklich die Berücksichtigungsmöglichkeit von Verlusten. Und bei geringen Erträgen lohnt sich der ganze Aufwand nun wirklich nicht. Und mit einem Steuersatz von 26,375 % für Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag bin ich glücklich.
Selbstverständlich knallt der Zinseszinseffekt erst richtig, wenn man Steuern außer Acht lässt, aber das gehört m.E. nun Mal dazu, wenn man legal handeln möchte. |
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