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siwe7

Anmeldedatum: 24.09.2018 Beiträge: 91
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Verfasst am: 15.11.2018, 09:01 Titel: Re: Mintos wird IBAN Konten und Debitkarten anbieten |
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njal hat Folgendes geschrieben: | herbert2 hat Folgendes geschrieben: |
Mir ist nicht klar wie das funktionieren soll, wenn man das gesamte Kapital investiert hat und dann Geld mit Karte abhebt. |
Wenn du ins Minus rutscht, nimmst du automatisch einen Kredit auf, der sofort zum Investieren auf dem Primärmarkt verfügbar ist.  |
Sehr gute Idee  |
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18329
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Verfasst am: 15.11.2018, 10:36 Titel: Re: Mintos wird IBAN Konten und Debitkarten anbieten |
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carnold hat Folgendes geschrieben: | @Omicron: Ist das wirklich so? Du sagst also es ist 100% legal, wenn ich ein- oder mehrmalig auf das Mintos-Konto einzahle, aber danach nie auszahle, dann muss ich meine Gewinne nicht versteuern weil ich das gewonnene Geld ja nicht "benutzen" kann? Ich kann es doch aber zum Reinvestieren benutzen...? Ich muss sie erst in dem Jahr versteuern, in dem ich sie vom Mintos-Konto zurücküberweise? |
Bevor Du das versuchst rede mit Deinem Steuerberater _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon |
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ofcler
Anmeldedatum: 25.01.2019 Beiträge: 18
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herbert2
Anmeldedatum: 16.10.2018 Beiträge: 224
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Verfasst am: 31.12.2019, 13:56 Titel: Re: Mintos wird IBAN Konten und Debitkarten anbieten |
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Zitat: | Mintos erhält 5 mio. Kapital, wird E-Money Lizenz beantragen um dann IBAN Konten mit Debitkarten anzubieten |
Das war wohl auch nur heiße Marketingluft...
Zitat: | ...300.000 Anleger bis 2019?! |
ein paar Stunden haben sie noch Zeit...  |
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Spätzünder
Anmeldedatum: 04.09.2018 Beiträge: 490
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Verfasst am: 31.12.2019, 16:33 Titel: Re: Mintos wird IBAN Konten und Debitkarten anbieten |
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Ist IMHO nur die typische Verzögerung. Als ich im Herbst mit Martins sprach, meinte er das IBAN Konto wird sogar Standard/Pflicht. Da damit dann die alternative Versteuerung wegfiele, hatte ich das als evtl. Nachteil für deutsche Investoren angemerkt.
ME sollen sie sich damit ruhig Zeit lassen. _________________ Meine P2P/Crowd/PE Investments:
Lending: EstateGuru,Bondora(G&G),Investly
Investing: Angel-Invests, Companisto(Equity),Seedrs
Beendet:Boldyield,Kuflink,Bulkestate,Bondora(PP),Swaper,Bergfuerst;Scams: Envestio,Kuetzal,Monethera,Wisefund
auslaufend:Crowdestor,Mintos,Evoestate,Brickowner,Lendermarket,Bondster,AssetzExchange,ExporoBestand |
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herbert2
Anmeldedatum: 16.10.2018 Beiträge: 224
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Verfasst am: 31.12.2019, 16:58 Titel: Re: Mintos wird IBAN Konten und Debitkarten anbieten |
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Spätzünder hat Folgendes geschrieben: | alternative Versteuerung |
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Panke
Anmeldedatum: 06.11.2017 Beiträge: 280 Wohnort: Panketal
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Verfasst am: 31.12.2019, 18:28 Titel: Re: Mintos wird IBAN Konten und Debitkarten anbieten |
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Einige Anleger sind der Meinung, dass die bei Mintos* ausgewiesenen Zinsen Ihnen nicht zugeflossen wären, da sie ja nicht auf dem Bankkonto liegen.
Das versteht man unter „alternativer Versteuerung“ - mein Sachbearbeiter beim Finanzamt hat sowas mal als ziemlich dreisten Versuch der Steuerhinterziehung bezeichnet. Das wird sicher in den nächsten Jahren mal gerichtlich entschieden - ich kenne einige, die dieser Meinung sind. |
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Robberbaron

Anmeldedatum: 27.04.2019 Beiträge: 56
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Verfasst am: 31.12.2019, 19:09 Titel: Re: Mintos wird IBAN Konten und Debitkarten anbieten |
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Dieser steuerlichen Auffassung messe ich (als Finanzbeamter) ebenfalls nur äußerst geringe Erfolgsaussichten zu.
Zinsen gelten als zugeflossen, sobald der Stpfl. die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber erhält (siehe H 11 "Zufluss von Einnahmen" EStH).
Dies ist zweifellos bereits mit Eingang auf das Mintos* Nutzerkonto der Fall.
Zum Vergleich: Bargeld gilt ja auch sofort bei Entgegennahme als zugeflossen. Denn ab diesen Zeitpunkt gehört dem Empfänger nun mal das Geld; er hat die wirtschaftliche Verfügungsmacht, und nicht erst, wenn er es später (möglicherweise) auf das Bankkonto einzahlt. |
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carnold
Anmeldedatum: 20.05.2018 Beiträge: 1012
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