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P2P und Aktien (Steuern?)  
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p2cash



Anmeldedatum: 20.06.2019
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.07.2019, 11:29    Titel: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich bin neu dabei im Investment Bereich und habe bei Bondora* investiert. Jetzt überlege ich Aktien zu kaufen und habe mich gefragt wie es steuerlich aussieht.

Wann macht ein Freistellungsauftrag bei mir Sinn wegen den Aktien (Dividende etc.)?
Ich werde dieses Jahr wohl so um die 250€ Zinsen einnehmen.

Dividende wird ja erst nächstes Jahr im April rum ausgeschüttet, lohnt es sich also erst dann wenn überhaupt den Freistellungsauftrag einzureichen?

Wäre für eure Hilfe sehr dankbar!
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FuxX



Anmeldedatum: 04.11.2017
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 02.07.2019, 11:45    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Klar. Warum nicht?

Ist ja kein großer Aufwand, die 801€ bei der entsprechenden Bank einzurichten. Ansonsten holst du dir das Geld halt erst mit der Steuererklärung* im darauffolgenden Jahr zurück.
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p2cash



Anmeldedatum: 20.06.2019
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.07.2019, 12:10    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Ich frage deshalb, weil ich irgendwo gelesen habe, dass es ja auch strafbar? sein könnte wenn man einen solchen Antrag wegen Aktien bei einer Bank stellt. Denn was ist wenn ich bei P2P alleine schon nächstes Jahr über den Freibetrag komme? Klar gebe ich beides in der Steuererklärung* an.

Sollte ich trotzdem so einen Antrag stellen?
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18008

BeitragVerfasst am: 02.07.2019, 12:16    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Du kannst Anträge bis zu Deinem Freibetrag stellen.
Zusätzliche Einnahmen, für die kein Freistellungsauftrag vorliegt (wie P2P), berücksichtigt das Finanzamt auf Basis Deiner Steuererklärung
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
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p2cash



Anmeldedatum: 20.06.2019
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.07.2019, 12:39    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Okey danke, dann macht das wohl Sinn.

Würde es Sinn machen dieses Jahr schon den Antrag zu stellen, obwohl Dividende im nächsten Jahr ausgeschüttet wird?
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18008

BeitragVerfasst am: 02.07.2019, 12:41    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Du kannst den Antrag jetzt schon stellen. Wenn Du ihn nicht befristest, gilt er immer weiter (bis Du ihn änderst).
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
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p2cash



Anmeldedatum: 20.06.2019
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.07.2019, 13:51    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Okey, vielen Dank.
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fangri



Anmeldedatum: 31.07.2017
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 03.07.2019, 07:09    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Prinzipiell ist es auch möglich deinen Freistellungsauftrag zu splitten. Also z.B. 300€ bei der einen Bank zu hinterlegen und 501€ bei einer anderen.
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Marius1988



Anmeldedatum: 13.09.2020
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 10:55    Titel: Freistellungsauftrag Aktien/P2P Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine kurze Frage passend zu diesem etwas älteren Thread.

Vielleicht findet sich jmd. nettes, der sich einem Anfänger wie mir kurz erbarmen kann und meine Frage beantwortet Laughing

Ich will anfangen mein Geld in Aktien/ ETFs sowie einen Teil in p2p Kredite zu investieren.

Angenommen ich habe ein Depot/Bank mit welchem in Dividenden generiere.
Girokonto, Tagesgeld etc. erhalte ich keine Zinsen.

Kann ich somit einen Freistellungsauftrag bei meinem einzigen Depot/Bank in Höhe von 801€ einreichen?

Mein p2p Konto (international) weisst angenommen, jedes Jahr Zinsen von 130€ aus.

Also nochmals zusammengefasst: Die Frage die sich mir stellt, kann ich dann obwohl die 130€ Zinsen durch p2p erhalte und diese in der Steuererklärung* angebe KAP (Zeile 15) , bei meinem Depot einen Freistellungsauftrag von 801€ angeben oder muss ich von den 801€ die 130€ abziehen, also 671€ Freistellungsauftrag und dennoch die 130€ in der Steuererklärung* angeben?

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich...

Vielen Dank und beste Grüße,
Marius
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reisender1967



Anmeldedatum: 03.04.2017
Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 11:32    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Du kannst problemlos Deinen Freibetrag von 801 Euro bei Deiner Depotbank einreichen. Verboten wäre es nur, wenn Du bei mehreren Banken insgesamt mehr als die 801 Euro einreichst. Splitten geht, aber eben nur bis 801 Euro Gesamtsumme.
Alles was außerhalb Deiner Depotbank über den Freibetrag geht, wird dann mit der Einkommensteuererklärung abgerechnet.
Solltest Du den Freibetrag von 801 Euro bei Deiner Depotbank nicht ausschöpfen, kannst Du dies bei der Steuererklärung* angeben und das wird dann auf z.B. auf Deine P2P Zinsen steuersenkend angerechnet.
_________________
Alles nur meine Meinung und jeder darf gerne eine andere haben. Wink
Ich wünsche uns allen viel Erfolg mit unseren Investments.
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Marius1988



Anmeldedatum: 13.09.2020
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 11:52    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Angenommen ich bin bei meiner Depotbank, wo ich einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801€ habe, weit unter diesem Freibetrag, wie verhält es sich dann mit der Steuer?

Ich trage die Zinsen p2p in meiner Steuererklärung* ein und das Finanzamt sieht dennoch das ich unter 801€ bin und ich bekomme keine Steuer* berechnet?

Vielen Dank für deine Antwort!

Beste Grüße,
Marius
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Kalanndok



Anmeldedatum: 06.03.2020
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 12:21    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Dann werden der Anteil der P2P-Zinsen (genaugenommen: die Zinsen aus sonstigen Kapitalerträgen) für den von den verschiedenen Banken nicht genutzten Sparerpauschbetrag ebenfalls dem Sparerpauschbetrag zugeschrieben.

Beispiel:

Bank 1: 500 EUR Zinsen mit 400 EUR Freistellungsauftrag
Bank 2: 100 EUR Zinsen mit 401 EUR Feistellungsauftrag
P2P-Einkünfte: 600 EUR Zinsen

Das macht dann insgesamt 1200 EUR Kapitalerträge, davon ab gehen die 801 EUR Sparerpauschbetrag und es bleiben noch 399 EUR zu versteuernder Gewinn übrig.

Das wird dann zunächst zu Deinen sonstigen Gewinnen (z. B. aus nichtselbstständiger Arbeit) addiert und aus der Summe errechnet sich Dein persönlicher Steuersatz.
Wenn der über 25% liegt, dann werden die 399 EUR zu 25% Abschlagsteuer versteuert und der Rest zum persönlichen Steuersatz (ohne die Kapitalerträge). Wenn der persönliche Steuersatz höher ist, werden die gesamten Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert (und man bekommt im Beispiel für die von Bank 1 zu viel abgeführte Steuer* eine Erstattung der Differenz vom Finanzamt).

Wichtig ist dabei nur, dass in der Anlage KAP die sogenannte Günstigerprüfung beantragt wird (normalerweise machen Steuerprogramme das automatisch, aber es kann sein, wenn man beim manuellen ausfüllen das Häkchen nicht setzt es nicht gemacht wird)

Im Endeffekt geht es mit den Feistellungsaufträgen nur drum, dass man mit den passend gestellten Freistellungsaufträgen die Liquidität innerhalb des Steuerjahres über den Sparerpauschbetrag erhält. Am Ende wird eh alles nochmal nachgerechnet und ausgeglichen, ähnlich wie mit der Lohnsteuer, die effektiv ja auch nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt.
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KnightOfCydonia
Gast





BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 12:25    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Kalanndok hat Folgendes geschrieben:
Das wird dann zunächst zu Deinen sonstigen Gewinnen (z. B. aus nichtselbstständiger Arbeit) addiert und aus der Summe errechnet sich Dein persönlicher Steuersatz.
Wenn der über 25% liegt, dann werden die 399 EUR zu 25% Abschlagsteuer versteuert und der Rest zum persönlichen Steuersatz (ohne die Kapitalerträge). Wenn der persönliche Steuersatz höher ist, werden die gesamten Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert (und man bekommt im Beispiel für die von Bank 1 zu viel abgeführte Steuer* eine Erstattung der Differenz vom Finanzamt).

Es muss doch "Wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist ..." heißen.
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Marius1988



Anmeldedatum: 13.09.2020
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 12:51    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die ausführliche Antwort Smile
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reisender1967



Anmeldedatum: 03.04.2017
Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 13.09.2020, 12:54    Titel: Re: P2P und Aktien (Steuern?) Antworten mit Zitat

Zitat:
Das wird dann zunächst zu Deinen sonstigen Gewinnen (z. B. aus nichtselbstständiger Arbeit) addiert und aus der Summe errechnet sich Dein persönlicher Steuersatz.
Wenn der über 25% liegt, dann werden die 399 EUR zu 25% Abschlagsteuer versteuert und der Rest zum persönlichen Steuersatz (ohne die Kapitalerträge). Wenn der persönliche Steuersatz höher ist, werden die gesamten Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert (und man bekommt im Beispiel für die von Bank 1 zu viel abgeführte Steuer* eine Erstattung der Differenz vom Finanzamt).

Das ist so nicht ganz richtig, alles was nicht der Kapitalertragssteuer unterliegt z.B. Gehalt, Einkommen aus nichtselbsständiger Arbeit usw. zählt nicht als Gewinn, sondern als Einkommen und wird immer mit dem persönlichem Steuersatz versteuert. Der 801 Euro Freibetrag spielt dabei keine Rolle, sondern es wird der steuerliche Grundfreibetrag angerechnet.
Der Freibetrag von 801 Euro gilt nur für Kapitalgewinne z.B. Dividenden, Zinsen, Gewinne aus Wertpapierverkäüfen usw. Alles was an Gewinnen darüber hinaus geht wird erst mal mit der Kapitalertragssteuer von 25% (plus Soli) versteuert. Sollte allerdings der persönliche Steuersatz unter 25% liegen, kann man beim Finanzamt eine "Günstigerprüfung" durchführen lassen und muss dann seine gesamten Gewinne nur mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Sollte man doch über 25% persönlichen Steuersatz liegen, wird automatisch wieder die Kapitalertragssteuer für die gesamten Gewinne angesetzt. Wie gesagt, nur die Gewinne, das Einkommen (Gehalt oder Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit) wird immer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Bezüglich des Freibetrags gilt, alles was über deutsche Depotbanken abläuft wird erst mal automatisch entsprechend des Freistellungsauftrag durchgeführt. In der Einkommenssteuererklärung gibst Du dann alles an und eventuell zuviel oder zu wenig gezahlte Steuer* wird dann vom Finanzamt ermittelt.
_________________
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