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Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen  
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nukin



Anmeldedatum: 24.07.2019
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 10:33    Titel: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, wie man am besten den Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzt. Dieser wird ja anscheinend freundlicherweise erst geleert, nachdem der Sparerpauschbetrag vollständig ausgeschöpft wurde und ist auch wohl immer nur für das jeweilige Jahr zu verrechnen. Alleine durch P2P dürften die meisten hier wohl locker schon weit über den 801€ liegen, wodurch bei weiteren Kapitalerträge wie Dividenden zwangsläufig die KapESt abgeführt werden muss.

Kann man die nicht verrechnungsfähigen Quellensteuern dann einfach depotübergreifend mit sämtlichen Dividenden oder Zinsen verrechnen?
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reisender1967



Anmeldedatum: 03.04.2017
Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 11:17    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Hallo nukin,

dummerweise ist der Quellensteuertopf tatsächlich der einzige der Steuertöpfe welcher zum Jahreswechsel verfällt.
Du kannst den dort enthaltenen Betrag aber tatsächlich mit Zinsen aus P2P oder ähnlichem verrechnen.
Deine Depotbank sollte Dir zum Jahreswechsel eine Bescheinigung über den Betrag zusenden und Du kannst diesen dann bei der Steuererklärung* angeben. Er wird dann mit den Zinseinnahmen verrechnet.
Auch eine Verrechnung bei verschiedenen Depots ist möglich.
_________________
Alles nur meine Meinung und jeder darf gerne eine andere haben. Wink
Ich wünsche uns allen viel Erfolg mit unseren Investments.
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Poweramd



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Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 12:35    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

reisender1967 hat Folgendes geschrieben:
Hallo nukin,

dummerweise ist der Quellensteuertopf tatsächlich der einzige der Steuertöpfe welcher zum Jahreswechsel verfällt.
Du kannst den dort enthaltenen Betrag aber tatsächlich mit Zinsen aus P2P oder ähnlichem verrechnen.
Deine Depotbank sollte Dir zum Jahreswechsel eine Bescheinigung über den Betrag zusenden und Du kannst diesen dann bei der Steuererklärung* angeben. Er wird dann mit den Zinseinnahmen verrechnet.
Auch eine Verrechnung bei verschiedenen Depots ist möglich.


Richtig.

Die anzurechnende Quellensteuern sind auf den üblichen Steuerbescheinigungen, die man ohnehin bekommt, ausgewiesen. Man muss also in der Regel nicht extra tätig werden. Eine Verrechnung ist aber natürlich nur dann möglich, wenn auch tatsächlich ESt auf die Kapitalerträge bezahlt wird. Liegt man unter dem Sparerfreibetrag bzw Grundfreibetrag, geht der Quellensteuereinbehalt ins Leere. Eine alternative Berücksichtigung als Werbungskosten analog zu § 34c Abs. 3 EStG gibt es nicht. Außerdem ist je nach Land die einbehaltene Quellensteuer nicht unbedingt identisch mit der anrechenbaren Quellensteuer, z.B. bei Litauen.
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Tyrus



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Beiträge: 233

BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 13:30    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Poweramd hat Folgendes geschrieben:

Die anzurechnende Quellensteuern sind auf den üblichen Steuerbescheinigungen, die man ohnehin bekommt, ausgewiesen. Man muss also in der Regel nicht extra tätig werden.


Anders ist es ja bei den beiden Verlusttöpfen "Aktien" und "Sonstiger Verlusttopf".
Das erste Mal in meinem Leben muss ich wohl - Corona sei Dank - beide beantragen und hoffe, dass ich das auch richtig mache:

I. 450,- Euro Einzelaktienverluste (Depot 1) kann ich mit ca. 700,- Euro (nach Nutzung des Freistellungsauftrages, sonst ca. 2.000,- Euro) Einzelaktiengewinne (Depot 2 und 3) ausgleichen. So weit klar.

II. Nun sind in meinem sonstigen Verlusttopf gleich mal 2.500,- Euro (Depot 1). Da kann ich ja praktisch alles aus dem Bank-/Aktienwesen gegenrechnen (Rest Aktiengewinne, Zinsen, Dividenden, Anleihekupons...). Große Frage: Gilt das auch für P2P-Zinsen? Kann ich diese also mit den sonstigen Verlusten (= sonstiger Verlusttopf) verrechnen?
Dann würde meine Steuernachzahlung nicht so hoch ausfallen.
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reisender1967



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Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 13:34    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Ja, kannst Du verrechnen.
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Tyrus



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Beiträge: 233

BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 13:59    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

reisender1967 hat Folgendes geschrieben:
Ja, kannst Du verrechnen.


Ich danke dir, Reisender!
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nukin



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Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 14:24    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Danke für eure Rückmeldungen. Mal sehen wie lange es dauert bis Olaf das hier liest.
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Poweramd



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Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 20:03    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Tyrus hat Folgendes geschrieben:
Poweramd hat Folgendes geschrieben:

Die anzurechnende Quellensteuern sind auf den üblichen Steuerbescheinigungen, die man ohnehin bekommt, ausgewiesen. Man muss also in der Regel nicht extra tätig werden.


Anders ist es ja bei den beiden Verlusttöpfen "Aktien" und "Sonstiger Verlusttopf".
Das erste Mal in meinem Leben muss ich wohl - Corona sei Dank - beide beantragen und hoffe, dass ich das auch richtig mache:

I. 450,- Euro Einzelaktienverluste (Depot 1) kann ich mit ca. 700,- Euro (nach Nutzung des Freistellungsauftrages, sonst ca. 2.000,- Euro) Einzelaktiengewinne (Depot 2 und 3) ausgleichen. So weit klar.

II. Nun sind in meinem sonstigen Verlusttopf gleich mal 2.500,- Euro (Depot 1). Da kann ich ja praktisch alles aus dem Bank-/Aktienwesen gegenrechnen (Rest Aktiengewinne, Zinsen, Dividenden, Anleihekupons...). Große Frage: Gilt das auch für P2P-Zinsen? Kann ich diese also mit den sonstigen Verlusten (= sonstiger Verlusttopf) verrechnen?
Dann würde meine Steuernachzahlung nicht so hoch ausfallen.


Für mein Verständnis: Durch was sind die sonstigen Verluste entstanden?
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reisender1967



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BeitragVerfasst am: 03.12.2020, 20:13    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Kann z.B durch den Verkauf mit Verlust von ETF oder REIT Anteilen entstehen. Diese Verluste kommen nämlich nicht in den Aktien, sondern eben in den allgemeinen Verlusttopf.
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 04.12.2020, 08:09    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Verluste aus dem Verkauf von ETFs kann man doch nicht mit Zinsgewinnen verrechnen?!
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Poweramd



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Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 04.12.2020, 09:01    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

TheManiac hat Folgendes geschrieben:
Verluste aus dem Verkauf von ETFs kann man doch nicht mit Zinsgewinnen verrechnen?!


ETFs zählen im Kontext der Verlustverrechnung NICHT als Aktien und kommen daher in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf. Eine Verrechnung mit Zinsen ist daher möglich,siehe z.B. https://www.justetf.com/de/news/etf/etfs-und-abgeltungsteuer.html
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 04.12.2020, 12:15    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Poweramd hat Folgendes geschrieben:
TheManiac hat Folgendes geschrieben:
Verluste aus dem Verkauf von ETFs kann man doch nicht mit Zinsgewinnen verrechnen?!


ETFs zählen im Kontext der Verlustverrechnung NICHT als Aktien und kommen daher in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf. Eine Verrechnung mit Zinsen ist daher möglich,siehe z.B. https://www.justetf.com/de/news/etf/etfs-und-abgeltungsteuer.html

Ah, das war mir gar nicht so klar, danke für den Hinweis.
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Tyrus



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BeitragVerfasst am: 04.12.2020, 13:01    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Poweramd hat Folgendes geschrieben:
Tyrus hat Folgendes geschrieben:
Poweramd hat Folgendes geschrieben:

Die anzurechnende Quellensteuern sind auf den üblichen Steuerbescheinigungen, die man ohnehin bekommt, ausgewiesen. Man muss also in der Regel nicht extra tätig werden.


Anders ist es ja bei den beiden Verlusttöpfen "Aktien" und "Sonstiger Verlusttopf".
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I. 450,- Euro Einzelaktienverluste (Depot 1) kann ich mit ca. 700,- Euro (nach Nutzung des Freistellungsauftrages, sonst ca. 2.000,- Euro) Einzelaktiengewinne (Depot 2 und 3) ausgleichen. So weit klar.

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Dann würde meine Steuernachzahlung nicht so hoch ausfallen.


Für mein Verständnis: Durch was sind die sonstigen Verluste entstanden?


Wir Reisender schon schrieb, durch ETFs und drei Reits.
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Poweramd



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Beiträge: 901

BeitragVerfasst am: 07.12.2020, 09:05    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

reisender1967 hat Folgendes geschrieben:
Kann z.B durch den Verkauf mit Verlust von ETF oder REIT Anteilen entstehen. Diese Verluste kommen nämlich nicht in den Aktien, sondern eben in den allgemeinen Verlusttopf.


Verluste aus der Veräußerung von REIT Anteilen kommen nach meinem Kenntnisstand in der gleichen Verlustverrechnungstopf wie Aktien, vgl. z.B. https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/steuer-verluste-aus-fondsverkaeufen-vernuenftig-verrechnen-199401/

Werden die Verluste dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf zugewiesen, so wird es sich nicht um originäre REIT Anteile gehandelt haben, sondern um ("Immobilien") ETFs, die auch in REITS investieren.
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reisender1967



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Beiträge: 1971

BeitragVerfasst am: 07.12.2020, 13:38    Titel: Re: Quellensteuerverrechnungstopf ausnutzen Antworten mit Zitat

Stimmt wohl nicht ich habe definitiv keine ETF sonder reine REIT (Realty Income, STAG Industrial, Omega Healthcare usw.) und die Verluste wurden dem allgemeinem Verlusttopf zugerechnet.
Zumindest macht die ING es so und die müssten es ja eigentlich wissen.
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