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Schiedsgericht von Bondora  

 
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Ikke



Anmeldedatum: 10.10.2013
Beiträge: 466

BeitragVerfasst am: 14.06.2014, 10:28    Titel: Schiedsgericht von Bondora Antworten mit Zitat

In letzter Zeit bekomme ich bei meinen Inkassopatienten immer häufiger die Meldung "Schiedsgericht von Bondora* angerufen. Entscheidung steht aus."
Hat irgendjemand schon weitere Erfahrungen was das im einzelnen bedeutet und was die entscheiden. Und mit welchen Zeiträumen muß man bis zum nächsten Schritt rechnen?
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hugh



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Beiträge: 1337

BeitragVerfasst am: 14.06.2014, 12:26    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

Ikke hat Folgendes geschrieben:
In letzter Zeit bekomme ich bei meinen Inkassopatienten immer häufiger die Meldung "Schiedsgericht von Bondora* angerufen. Entscheidung steht aus."
Hat irgendjemand schon weitere Erfahrungen was das im einzelnen bedeutet und was die entscheiden. Und mit welchen Zeiträumen muß man bis zum nächsten Schritt rechnen?


Ich hab dir schon mal am 28.5.2014 einen Link zu diesem Thema geschickt, aber der dürfte für dich nicht hilfreich gewesen sein, nachdem du nicht drauf reagiert hast bzw. die selbe Frage nochmals stellst.

Hab mal hier im Forum dazu gestöbert. Lies dir mal das von creditguru am 18.03.2013 eröffnete Themenfeld "Erster Kreditausfall bei Isepankur" durch. Dort steht auch ein bissl was zum Arbitration Court.
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Mücke
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BeitragVerfasst am: 14.06.2014, 15:58    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

Na ja, so wirklich schlauer geworden bin ich bisher auch nicht durch das Lesen der diversen posts.

"Das dauert 30-45 Tage"......... sagt mir nichts über die Tätigkeit aus.

........."dann geht es an den bailiff"........halte ich für Unfug. Ich brauche doch kein Schiedsgericht, um den GV in Beweguing zu setzen. Zumindest nicht bei uns. Da brauchts nen Vollstreckungstitel, aber den stellen gewöhnlich keine Schiedsrichter aus.

usw, usw.......

Aber was macht das Schiedsgericht bei BO nun wirklich??
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Claus Lehmann
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Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18197

BeitragVerfasst am: 14.06.2014, 16:27    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

Doch genau das tut es. Es fasst einen Beschluß zur Vollstreckung, den der bailiff (Gerichtsvollzieher) umsetzt.
Von deutschen Abläufen darauf schließen, dass der Ablauf in anderen Ländern identisch sein muss, ist nicht sinnvoll.
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Mücke
Gast





BeitragVerfasst am: 14.06.2014, 16:47    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

Sinnvoll finde ich das schon, da ich davon ausgehe, daß es sich bei Estland um einen Rechtsstaat handelt.

Aber möglicherweise sind ja Gerichtsvollzieher in Estland etwas anderes als hierzulande. Ich würde es dann nur nicht als Gerichtsvollzieher, sondern privaten Geldeintreiber bezeichnen. Oder hat das Schiedsgericht von Bondora* per Wahl durch uns amtliche Gerichtsfunktion in Estland? Mag ja sein.........nur allein mir fehlt der Glaube.
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dagobertchen



Anmeldedatum: 13.02.2014
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 14.06.2014, 17:14    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

Mücke hat Folgendes geschrieben:
Sinnvoll finde ich das schon, da ich davon ausgehe, daß es sich bei Estland um einen Rechtsstaat handelt.

Aber möglicherweise sind ja Gerichtsvollzieher in Estland etwas anderes als hierzulande. Ich würde es dann nur nicht als Gerichtsvollzieher, sondern privaten Geldeintreiber bezeichnen. Oder hat das Schiedsgericht von Bondora* per Wahl durch uns amtliche Gerichtsfunktion in Estland? Mag ja sein.........nur allein mir fehlt der Glaube.


Rechtsstaaten können durchaus anders als in Deutschland funktionieren und trotzdem Rechtsstaaten sein. In der Schweiz z.B. löst Du einfach die Betreibung (= ZV) aus, ohne irgendeinen Titel zu haben und das funktioniert. Auf Deutschland übertragen würde das bedeuten, Du beauftragst den Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung Deiner Forderung (ohne Titel und alles), der kontaktiert den Schuldner und wenn dieser innerhalb einer Frist nicht widerspricht dann wird vollstreckt, nur im Fall des Widerspruches geht das Ganze vor Gericht

Was lernen wir daraus: Das z.B. die Schweiz oder eben auch Estland ein anderes Vollstreckungssystem als Deutschland hat macht diese noch nicht zu einem Unrechtstaat!
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Ikke



Anmeldedatum: 10.10.2013
Beiträge: 466

BeitragVerfasst am: 14.06.2014, 17:25    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

hugh hat Folgendes geschrieben:
Ikke hat Folgendes geschrieben:
In letzter Zeit bekomme ich bei meinen Inkassopatienten immer häufiger die Meldung "Schiedsgericht von Bondora* angerufen. Entscheidung steht aus."
Hat irgendjemand schon weitere Erfahrungen was das im einzelnen bedeutet und was die entscheiden. Und mit welchen Zeiträumen muß man bis zum nächsten Schritt rechnen?


Ich hab dir schon mal am 28.5.2014 einen Link zu diesem Thema geschickt, aber der dürfte für dich nicht hilfreich gewesen sein, nachdem du nicht drauf reagiert hast bzw. die selbe Frage nochmals stellst.

Hab mal hier im Forum dazu gestöbert. Lies dir mal das von creditguru am 18.03.2013 eröffnete Themenfeld "Erster Kreditausfall bei Isepankur" durch. Dort steht auch ein bissl was zum Arbitration Court.

Hast du mir den privat geschickt, oder wie? Ich habe nichts bekommen und kann mich leider nicht an solch einen Link erinnern, deshalb hab ich wahrscheinlich auch nicht reagiert. Vielleicht hab ich es auch überlesen...sorry
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Mücke
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BeitragVerfasst am: 14.06.2014, 20:23    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

Ich glaube, weder Ikke noch ich wollten hier eine Belehrung über Formen der Rechtsstaatlichkeit lostreten. Wir wollten lediglich wissen, was das Schiedsgericht für Aufgaben hat.

Und wenn es in Estland, der Schweiz und sonstwo so einfach ist, den GV in gang zu setzen, dann bleibt immer noch die Frage offen, wozu ich dann ein Schiedsgericht brauche. Dann reicht doch ein Sachbearbeiter aus der Buchhaltung von Bondora. Jeder halbwegs des Lesens kundige kann doch erkennen, wann ein Kredit notleidend geworden ist.
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hugh



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Beiträge: 1337

BeitragVerfasst am: 15.06.2014, 08:58    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

Soweit ich das verstanden habe, ist das Schiedsgericht in Estland eine gesetzliche Voraussetzung, bevor das Ganze zum echten Gericht geht. Und in diesem Schiedsgericht müssen auch betriebsfremde Personen teilnehmen.

Hier nochmal der Link welchen ich im Themenbereicht "Inkassofall bezahlt" gepostet hab.

https://www.e-vahekohus.ee/isePankuri-vahekohtu-reglement
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18197

BeitragVerfasst am: 15.06.2014, 10:03    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

Mein Verständnis ist: Beide Vertragsparteien haben (bei Vertragsschluss) zugestimmt sich dem Schiedgerichtsspruch zu unterwerfen, wenn er wirksam getroffen wurde (es gibt Einspruchmöglichkeiten).

Nach dem Schiedsgerichtsspruch geht es somit nicht zum echten Gericht, sondern das Schiedsgericht stellt eine günstigere Alternative zur normalen Gerichtsbarkeit dar.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 15.06.2014, 10:58    Titel: Re: Schiedsgericht von Bondora (Bondora) Antworten mit Zitat

Sowas geht hierzulande übrigens auch.
Ist halt auch nicht unaufwendig, weil Du einen Richter brauchst (in Nebentätigkeit oder pensioniert; in der Regel ist das die geforderte Qualifikation), das lohnt sich erst ab einem bestimmten Umfang. Evtl. ist Isepankur* da von Anfang an von ausgegangen, dass man zu dem Volumen schon kommt oder die Gerichte in Estland sind noch überlasteter als hier.
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