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Scripophix



Anmeldedatum: 09.01.2014
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BeitragVerfasst am: 09.02.2014, 12:59    Titel: Sicherer kalkulieren Antworten mit Zitat

Warum werden eigentlich nicht Eheleute als gemeinsame Kreditnehmer genommen?

Auffällig ist es bei nachfolgendem Beispiel, die Antragstellerin gibt 700,-- € eigenes Einkommen an:

Zitat:
das einkommen meines mannes habe ich zu den monatl. nebeneinkünften gerechnet,netto verdient er 1450 euro.mein mann und ich stehen beide im berufsleben...


Also zusammen 2.150 € plus Kindergeld (es ging um zwei Kinderzimmer), Kreditsumme 1.500 €. Eigentlich alles o.k.

Szenario:

Streit! Man trennt sich. Der Mann zieht aus. Das führt vermutlich zu folgendem Ergebnis:
a) Mann zahlt als Mangelfall 450 € Unterhalt, hat selbst 1.000 € Selbstbehalt, unpfändbar.
b) Frau hat 700 + Unterhalt + Kindergeld. Ebenfalls unpfändbar.

Trotzdem möchte ich den Mann mit in die Pflicht genommen wissen. Denn nach vielleicht 10 weiteren Jahren sieht es vielleicht so aus:

a) Kinder sind aus dem Haus. Die Frau verdient 700 €. Unterhalt gibt es nicht mehr. Dafür ist sie neu verheiratet. Sie unpfändbar und zahlt nicht.
b) Mann verdient 1.450 €. Unterhalt muss er nicht mehr zahlen. Pfändbar sind 283,47 €. - Und wenn er neu geheiratet hat und die Frau garnichts verdient (bei dem Grundeinkommen eher unwahrscheinlich) sind immerhin noch 5,83 € pfändbar. -- Realistisch ist übrigens die eine und andere Steigerung des Einkommens, wenn er z.B. 1.550 € verdient und neu verheiratet ist bleiben noch 55,83 € pfändbar.

Anregung:

Erweiterung der Antragsmaske auf zwei Kreditnehmer (Eheleute, eingetragene Partnerschaft, Verlobte, ....) als Gesamtschuldner.

Bei Mithaft beider Eheleute des Ausgangsfalles hätte ich einen maßgeblichen Anteil oder sogar 100 % ins Auge gefasst. Dabei bewerte ich nicht nur die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung, sondern ganz deutlich auch die Inkassowahrscheinlichkeit im Störfall. Und die variiert je nach der Menge der Kreditnehmer insbesondere bei Eheleuten (und ganz besonders dann, wenn der einkommensschwächere Teil den Antrag allein stellt).
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Gweoiu



Anmeldedatum: 05.07.2013
Beiträge: 361

BeitragVerfasst am: 11.02.2014, 18:25    Titel: Re: Sicherer kalkulieren (Lendico) Antworten mit Zitat

Ein interessanter Ansatz, meines Erachtens aber nicht ganz stimmig. Denn wenn wirklich die Eheleute gemeinsam haften würden und damit letztlich das Risiko des Anlegers sinkt, würde natürlich auch der Zins sinken. Risikobereinigt bleibt die Rendite des Anlegers also gleich. Wenn Du weniger Risko suchst, dann investiere in Projekte mit besserem Rating (bei natürlich kleinerem Zins).

Davon abgesehen, könnte das Paar aus dem Beispiel in den 10 Jahren eine Privatinsolvenz durchführen und es wäre nichts mehr zu holen.
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Scripophix



Anmeldedatum: 09.01.2014
Beiträge: 2205
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BeitragVerfasst am: 11.02.2014, 20:44    Titel: Re: Sicherer kalkulieren (Lendico) Antworten mit Zitat

Ja, der Zins ist dann vielleicht etwas niedriger.

Nein, der Ehemann kann die Insolvenz nur angehen, wenn er ebenfalls verschuldet/überschuldet ist. Dann bringt er in der Tat nichts. Das war in meinem Beispiel gerade nicht so.
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