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naprima
Anmeldedatum: 06.10.2014 Beiträge: 809
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Verfasst am: 23.03.2021, 15:13 Titel: Sicherheiten im Falle des Rückkaufes durch LO |
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Einfach mal zur Diskussion:
Wenn ein LO gesicherte und ungesicherte Kredite verkauft und diese zurückkauft (buyback) und der LO die Forderungen nicht in voller Höhe begleichen kann. Werden die die verfügbaren Mittel einfach gleichmäßig verteilt oder haben die Gläubiger der gesicherten Darlehen einen Vorteil bei der Verteilung der Gelder ? |
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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2696
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Verfasst am: 23.03.2021, 15:54 Titel: Re: Sicherheiten im Falle des Rückkaufes durch LO |
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Was ist ein gesichertes bzw. ungesichertes Darlehen? |
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naprima
Anmeldedatum: 06.10.2014 Beiträge: 809
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Verfasst am: 23.03.2021, 18:08 Titel: Re: Sicherheiten im Falle des Rückkaufes durch LO |
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Bsp. für ungesicherte Darlehen: Payday loan / Verbraucherkredit ähnlich Dispokredit.
gesichertes Darlehen durch Pfandrecht/Sicherungsübereignung: Auto, Immobilie, Wertsachen (Schmuck) |
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Mikefamex
Anmeldedatum: 04.01.2019 Beiträge: 1645 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 23.03.2021, 18:56 Titel: Re: Sicherheiten im Falle des Rückkaufes durch LO |
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Wenn der LO seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ist er ja sozusagen pleite. Dann kümmern sich die entsprechenden Stellen um den Ablauf. |
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Pareto
Anmeldedatum: 08.07.2020 Beiträge: 68
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Verfasst am: 23.03.2021, 22:49 Titel: Re: Sicherheiten im Falle des Rückkaufes durch LO |
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Es geht dem TE ja darum ob dann einzelne Gläubiger Vorteile haben oder der Kuchen ohne Rücksicht auf spezielle Ansprüche verteilt wird (falls es noch Kuchen gibt). |
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MatthyK
Anmeldedatum: 08.02.2021 Beiträge: 54
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Verfasst am: 24.03.2021, 08:04 Titel: Re: Sicherheiten im Falle des Rückkaufes durch LO |
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Die Aufteilung des Kreditportfolios in "seine" Kredite und die "anderen" ist nur eine vertragliche Vereinbarung und hat auch nur so lange Bestand, wie alle Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen. In dem Fall, dass ein LO keine Gelder mehr zahlen kann oder will (egal ob aus Rückzahlungen der Kreditnehmer oder aus Buyback), bleibt am Ende eine Forderung gegen den LO, die man durch den Plattformbetreiber vertreten lässt (das ist zumindest die gängige, grundsätzliche Ausgestaltung.).
Es könnte also durchaus sein, dass der Kreditnehmer brav seinen Kredit abbezahlt, man als Investor dieses Kredites von dem Geld aber nichts mehr sieht, weil das irgendwo in der Insolvenzmasse eines LO "versickert".
Erst wenn die einzelnen Kredite eines Tages zu regulierten Finanzinstrumenten werden sollten (wie Mintos* das vorhat), wäre das nicht mehr so. |
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naprima
Anmeldedatum: 06.10.2014 Beiträge: 809
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Verfasst am: 24.03.2021, 11:14 Titel: Re: Sicherheiten im Falle des Rückkaufes durch LO |
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MatthyK hat Folgendes geschrieben: | Die Aufteilung des Kreditportfolios in "seine" Kredite und die "anderen" ist nur eine vertragliche Vereinbarung und hat auch nur so lange Bestand, wie alle Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen. In dem Fall, dass ein LO keine Gelder mehr zahlen kann oder will (egal ob aus Rückzahlungen der Kreditnehmer oder aus Buyback), bleibt am Ende eine Forderung gegen den LO, die man durch den Plattformbetreiber vertreten lässt (das ist zumindest die gängige, grundsätzliche Ausgestaltung.).
Es könnte also durchaus sein, dass der Kreditnehmer brav seinen Kredit abbezahlt, man als Investor dieses Kredites von dem Geld aber nichts mehr sieht, weil das irgendwo in der Insolvenzmasse eines LO "versickert".
Erst wenn die einzelnen Kredite eines Tages zu regulierten Finanzinstrumenten werden sollten (wie Mintos* das vorhat), wäre das nicht mehr so. |
Wenn also der LO beide Arten von Krediten anbietet, dann verstehe ich das so, alles fließt in die Masse (geischerte und ungesicherte) und wird gleichmäßg verteilt. Also bringt mir ein besicherter Kredit bein Insolvenz des LO nichts , außer während der Laufzeit einen oftmals geringeren Zinssatz. |
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