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Statistische Daten mit brauchbarer sample size  
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Mati



Anmeldedatum: 12.02.2015
Beiträge: 6
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 13.02.2015, 18:30    Titel: Re: Statistische Daten mit brauchbarer sample size Antworten mit Zitat

Oha, die gängige Rechtssprechung in Österreich für Privatkredite ist, dass darauf Einkommenssteuer anfällt, und nicht Kapitalertragssteuer? Und Verluste lassen sich demnach auch nicht anrechnen? :O Wenn dem so ist scheint es mir als wirklich nur mit Oursourcing machbar...
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5229

BeitragVerfasst am: 13.02.2015, 18:49    Titel: Re: Statistische Daten mit brauchbarer sample size Antworten mit Zitat

Mati hat Folgendes geschrieben:
Abseits dessen, wenn es für euch Deutsche wirklich so ist dass Verluste nicht abgeschrieben werden können, ganz ernsthaft, könnt ihr dass dann noch sinnvoll betreiben?!


Klar. Du muss halt in die guten Bonitäten gehen. Bei 5% Ausfallquote ist das noch beherrschbar, wenn die Zinsen passen. Bei 10% geht's gerade noch, wenn Du Wucherzinsen nehmen kannst, bei 15% kannst Du es halt komplett vergessen.
Scheinen die meisten hier im Forum anders zu sehen, ich nehme mal an, die, äh, sehen die Steuerrechtslage anders. Gerichtsfest entschieden ist das ja bei P2P-Krediten nicht (allerdings in dutzenden Fällen von privaten Krediten). Ich würde auch sagen, das ist, solange es nicht mal vor Gericht ging nicht entschieden, denn ich wäre mir nicht sicher, dass das wirklich Privatkredite sind, was Du da kaufst, oder ob es sich nicht um irgend was anderes (z.B. Factoring) handelt. Allerdings ist die Position, dass halt eine ausgefallene Forderungen grundsätzlich nicht abgeschrieben werden können, nur der Wertverlust handelbarere Dinge schon recht stark verankert und gut bestätigt. Mir wär's zu heiß und vor allem auch zu stressig, da eine andere Sicht einzunehmen, das sollen Leute mit mehr Langeweile machen.

Es gibt hier allerdings auch immer mal wieder Leute mit sehr niedrigen persönlichen Steuersätzen, für die gilt das alles nicht. Die 25% in D sind ja ein Wahlrecht, wenn Dein persönlicher Steuersatz niedriger ist, kommt der zur Anwendung. Ist er halt bei Erwerbstätigen selten.
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