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stefans
Anmeldedatum: 27.05.2016 Beiträge: 1597
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Verfasst am: 25.12.2018, 17:18 Titel: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Hallo zusammen,
eine Frage an die leidgeplagten mit dem deutschen steuersystem
wie gebt ihr verkäufe auf dem zweitmarkt in der Steuer* an?
gibt es hierzu evtl. einen blogbeitrag? |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 25.12.2018, 20:26 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Ich verrechne einfach alles miteinander, Zweitmarktverluste/-gewinne mit Zinsen aller Arten.
Nur beim Cashback bin ich mir nicht 100%ig sicher, wie man damit verfahren soll |
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Jonny4
Anmeldedatum: 22.07.2017 Beiträge: 437
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Verfasst am: 25.12.2018, 21:20 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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bowden hat Folgendes geschrieben: | Nur beim Cashback bin ich mir nicht 100%ig sicher, wie man damit verfahren soll | Das habe ich als "Sonstige Einkünfte" deklariert. Ich meine mich zu erinnern, dass es dazu auch eine Freigrenze gibt. |
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TAK79
Anmeldedatum: 22.06.2017 Beiträge: 379
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Verfasst am: 28.12.2018, 18:12 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Jonny4 hat Folgendes geschrieben: | bowden hat Folgendes geschrieben: | Nur beim Cashback bin ich mir nicht 100%ig sicher, wie man damit verfahren soll | Das habe ich als "Sonstige Einkünfte" deklariert. Ich meine mich zu erinnern, dass es dazu auch eine Freigrenze gibt. |
Ja, diese liegt bei genau 256€, ist diese erreicht muss der komplette Betrag versteuert werden. |
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Munde Gast
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Verfasst am: 28.12.2018, 19:13 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Verwendet ihr die Angaben aus dem Steuerbericht von Bondora? Wie es aussieht, werden dort Gewinne ja schon beim Kauf berechnet. D.h. bei einem Kauf mit Abschlag wird der Rabatt schon als Gewinn verbucht. Man würde also Steuern schon für Buchgewinne bezahlen, nicht erst für reale Gewinne beim Verkauf. Oder sehe ich das falsch? |
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Munde Gast
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Verfasst am: 28.12.2018, 19:15 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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bowden hat Folgendes geschrieben: | Ich verrechne einfach alles miteinander, Zweitmarktverluste/-gewinne mit Zinsen aller Arten. |
Müsste man Zweitmarktgewinne/-verluste nicht mit Veräußerungsgewinnen/-verlusten anderer Assetklassen verrechnen? Wäre für mich ganz praktisch, da ich dieses Jahr einige Veräußerungsverluste in Aktien hatte, die ich mit den Bondora-Zweitmarktgewinnen verrechnen könnte. |
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Bandit55555
Anmeldedatum: 29.07.2011 Beiträge: 2506 Wohnort: BW
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Verfasst am: 28.12.2018, 20:57 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Munde hat Folgendes geschrieben: | Müsste man Zweitmarktgewinne/-verluste nicht mit Veräußerungsgewinnen/-verlusten anderer Assetklassen verrechnen? Wäre für mich ganz praktisch, da ich dieses Jahr einige Veräußerungsverluste in Aktien hatte, die ich mit den Bondora-Zweitmarktgewinnen verrechnen könnte. |
Aktienverluste mit P2P Gewinnen verrechnen geht leider nicht. Es gibt da 2 unterschiedliche Verlustverrechnungstöpfe. Der Verlusttopf Aktienverlust lässt sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen.
P2P Verluste kommen in die Kategorie "Verluste aus Kapitalvermögen". Damit kann man alle Gewinne aus Kapitalvermögen verrechnen aber eben keine Aktienverluste.
Bin kein Steuerberater, selber informieren und Steuerberater fragen.
Munde hat Folgendes geschrieben: | Verwendet ihr die Angaben aus dem Steuerbericht von Bondora? Wie es aussieht, werden dort Gewinne ja schon beim Kauf berechnet. D.h. bei einem Kauf mit Abschlag wird der Rabatt schon als Gewinn verbucht. Man würde also Steuern schon für Buchgewinne bezahlen, nicht erst für reale Gewinne beim Verkauf. Oder sehe ich das falsch? |
Wie willst du es sonst verrechnen? Erst beim Verkauf den Einkaufspreis miteinbeziehen? Und wenn der Anteil gar nicht verkauft wird sondern ganz normal getilgt wird. _________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€ |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 28.12.2018, 21:56 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Hm, und wie sieht es mit bitcoin aus? Läuft da nicht sogar noch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht? |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 28.12.2018, 22:35 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Und noch eine zweite Frage: Ich kenn nur eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte (wie z.B. bitcoin), die ist aber meines Wissens nach höher als 256 €. Ist Cashback etwas Anderes? |
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stefans
Anmeldedatum: 27.05.2016 Beiträge: 1597
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Verfasst am: 28.12.2018, 22:47 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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so wie ich es verstanden habe:
-kauf und verkauf von krediten oder BTC = privates veräußerungsgeschäft - 600€ freigrenze
- cashback und betrieb masternode/staking = Sonstige Leistungen
- 256€ freigrenze
und beides dürfte nicht miteinander verrechenbar sein bei verlust |
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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2696
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Verfasst am: 29.12.2018, 02:49 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Jonny4 hat Folgendes geschrieben: | bowden hat Folgendes geschrieben: | Nur beim Cashback bin ich mir nicht 100%ig sicher, wie man damit verfahren soll | Das habe ich als "Sonstige Einkünfte" deklariert. Ich meine mich zu erinnern, dass es dazu auch eine Freigrenze gibt. |
Habe ich auch so gemacht, hat das Finanzamt kommentarlos durchgewunken. |
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Munde Gast
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Verfasst am: 31.12.2018, 19:30 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Bandit55555 hat Folgendes geschrieben: | Wie willst du es sonst verrechnen? Erst beim Verkauf den Einkaufspreis miteinbeziehen? |
Ja, das würde ich sagen. Denn erst dann wurde ein Gewinn oder Verlust realisiert.
Ich führe auch eine Excel-Datei, wo ich meine Gewinne aus Zweitmarktkäufen und -verkäufen so berechne, d.h. nur realisierte Gewinne/Verluste berücksichtige. Wird denn so einen selbstgeführte Excel-Datei vom Finanzamt anerkannt? Ist das Finanzamt überhaupt in der Lage, diese Angaben zu überprüfen?
Zitat: | Und wenn der Anteil gar nicht verkauft wird sondern ganz normal getilgt wird. |
Theoretisch würde ich sagen, sobald die Tilgung den Kaufbetrag übersteigt (bei einem Kauf mit Rabatt) oder bis ein Kredit komplett abbezahlt wurde (bei Kauf mit Premium). Aber Ersteres dürfte mit Bordmitteln schwierig zu berechnen sein, d.h. man müsste selbst ein Programm zur Auswertung schreiben. In meiner Excel-Datei berücksichtige ich bei normaler Tilgung eines mit Rabatt gekauften Kredits den Gewinn erst, nachdem der Kredit komplett zurückbezahlt wurde. Das würde dann aber bedeuten, dass man die Steuern zu spät bezahlt.
Letztendlich dürfte man aber bei allen Varianten denselben Betrag bezahlen, nur bei der Variante von Bondora* (Rabatt wird schon beim Kauf als Gewinn gewertet) bezahlt man ihn halt zu früh und das Geld fehlt dann für weitere Investitionen.
Wenn es aber andererseits stimmt, dass für Veräußerungsgeschäfte auf dem Zweitmarkt einen Freibetrag von 600 € gilt, kann es vielleicht sogar günstiger sein, den Betrag zu früh zu bezahlen, so dass man den Freibetrag schon für das Jahr des Kaufs mitnehmen kann, der ansonsten ja verfallen würde. Oder sehe ich das falsch? |
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svensone26
Anmeldedatum: 12.07.2018 Beiträge: 27
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Verfasst am: 08.01.2019, 22:06 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Alles was ich hier schreibe, stellt lediglich meine eigene Meinung dar und erhebt nicht den Anspruch auf Richtigkeit. Ich bin kein Steuerberater. Im Zweifel ist immer ein Steuerberater zu Rate zu ziehen!
Munde hat Folgendes geschrieben: | Bandit55555 hat Folgendes geschrieben: | Wie willst du es sonst verrechnen? Erst beim Verkauf den Einkaufspreis miteinbeziehen? |
Ja, das würde ich sagen. Denn erst dann wurde ein Gewinn oder Verlust realisiert.
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§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG: "Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten;[…]".
Für den Verkauf von Forderungen also ziemlich einfach.
Munde hat Folgendes geschrieben: |
Zitat: | Und wenn der Anteil gar nicht verkauft wird sondern ganz normal getilgt wird. |
Theoretisch würde ich sagen, sobald die Tilgung den Kaufbetrag übersteigt (bei einem Kauf mit Rabatt) oder bis ein Kredit komplett abbezahlt wurde (bei Kauf mit Premium). Aber Ersteres dürfte mit Bordmitteln schwierig zu berechnen sein, d.h. man müsste selbst ein Programm zur Auswertung schreiben. In meiner Excel-Datei berücksichtige ich bei normaler Tilgung eines mit Rabatt gekauften Kredits den Gewinn erst, nachdem der Kredit komplett zurückbezahlt wurde. Das würde dann aber bedeuten, dass man die Steuern zu spät bezahlt.
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Meiner Ansicht nach sind die Rabattgewinne einer gekauften Forderung im entsprechenden Steuerjahr zu versteuern. Kaufe ich in 2018 eine 10 Euro Forderung mit 3% Rabatt, so sind diese 30 Cent "Gewinn" mit der Steuererklärung* für den Veranlagungszeitraum 01.01.2018 -31.12.2018 zu erklären.
Das Hauptproblem bei dieser ganzen Steuergeschichte ist in meinen Augen jedoch, dass (gerade die ausländischen) Plattformen uns keine angepassten Steuerberichte anbieten (Wie auch? Das wäre eine Mega-Aufwand). Bei 1-Euro-Forderungen und einem gewissen Anlagebetrag wird das sehr schnell unüberschaubar. Den Finanzämtern dürfte die Zeit fehlen, dies bis ins letzte Detail nachzuvollziehen. Allen, die auf dem Zweitmarkt Forderungen mit Abschlag kaufen (und das sind ja in der Regel die Forderungen mit Zahlungsschwierigkeiten), empfehle ich eine eigene Excel-Tabelle. Denn einen "Gewinn" zu versteuern, den man (noch) nicht erzielt hat, muss nun wirklich nicht sein.
Munde hat Folgendes geschrieben: | Wenn es aber andererseits stimmt, dass für Veräußerungsgeschäfte auf dem Zweitmarkt einen Freibetrag von 600 € gilt, kann es vielleicht sogar günstiger sein, den Betrag zu früh zu bezahlen, so dass man den Freibetrag schon für das Jahr des Kaufs mitnehmen kann, der ansonsten ja verfallen würde. Oder sehe ich das falsch? |
Ja, sogar in mehrfacher Hinsicht
1. Vorsicht mit den Begrifflichkeiten Freigrenze und Freibetrag. In § 23 EStG handelt es sich um eine FreiGRENZE, ist diese überschritten, ist der komplette Betrag zu versteuern.
2. Zweitmarktgewinne (z.B. bei Bondora) unterliegen nicht dem § 23 EStG, sondern § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen). Nur weil § 23 EStG den Titel 'Private Veräußerungsgeschäfte' hat, ist er dennoch nicht auf jedes Veräußerungsgeschäft anzuwenden.
Sollte ich irgendwo falsch liegen, freue ich mich darauf, verbessert zu werden. Allerdings dann mit den entsprechenden Verweisen auf die einschlägigen Paragraphen. |
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Munde Gast
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Verfasst am: 09.01.2019, 00:04 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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svensone26 hat Folgendes geschrieben: | Meiner Ansicht nach sind die Rabattgewinne einer gekauften Forderung im entsprechenden Steuerjahr zu versteuern. Kaufe ich in 2018 eine 10 Euro Forderung mit 3% Rabatt, so sind diese 30 Cent "Gewinn" mit der Steuererklärung* für den Veranlagungszeitraum 01.01.2018 -31.12.2018 zu erklären. |
Aber man weiß zum Zeitpunkt des Kaufs ja noch nicht, ob der Kreditnehmer den Kredit überhaupt vollständig tilgen wird. Folglich steht auch noch nicht fest, ob man einen Rabattgewinn erzielt hat.
Zitat: | Allen, die auf dem Zweitmarkt Forderungen mit Abschlag kaufen (und das sind ja in der Regel die Forderungen mit Zahlungsschwierigkeiten), empfehle ich eine eigene Excel-Tabelle. Denn einen "Gewinn" zu versteuern, den man (noch) nicht erzielt hat, muss nun wirklich nicht sein.
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Hm, widerspricht das nicht dem, was du oben geschrieben hast, dass ein mit Rabatt gekaufter Kredit im Jahr des Kaufs versteuert werden sollte?
Aber mir ist das mit der Excel-Datei zu aufwändig und fehleranfällig, d.h. das Risiko zu hoch, deswegen evtl. Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen. Ich werde den Steuerbericht von Bondora* verwenden und versteuere die Rabattgewinne im Kaufjahr. Denn so wie ich die Zahlen in meinem Steuerbericht interpretiere, wird bei einem Verkauf mit Rabatt die Differenz zum Nennwert als Verlust berechnet, so dass man am Ende wirklich nur den erzielten Gewinn bezahlt bzw. den erlittenen Verlust anrechnen kann. D.h. kauft man heute einen Kredit mit Nennwert 10 € mit 4 € Abschlag, muss ich für 2019 diese 4 € versteuern. Verkauft man den Kredit dann im nächsten Jahr wieder für 6 €, werden (so wie ich das sehe) im Steuerbericht von Bondora* die 4 € Differenz zum Nennwert als Verlust berechnet, so dass man sie mit den Gewinnen für 2020 verrechnen kann.
In der Summe würde man dann also für 2020 wieder die Steuern sparen, die man für 2019 zu viel bezahlt hat. Der einzige "Verlust" wäre dann halt die fehlende Rendite auf die für 2019 bezahlten Steuern. |
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Kalanndok
Anmeldedatum: 06.03.2020 Beiträge: 377
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Verfasst am: 18.05.2020, 10:16 Titel: Re: Steuern Verkauf von P2P Krediten am Zweitmarkt |
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Da ich mich gerade selbst mit der Art und Weise, wie die Zweitmarktgewinne und -verluste anzugeben sind beschäftige hier mal etwas worauf ich bei Anleihen gestoßen bin.
Insbesondere der Punkt mit den Teilrückzahlungen ist da interessant:
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerliche-behandlung-der-restrukturierung-von-anleihen_164_412050.html
Also wenn man wirklich hingeht und bei jeder Teilrückzahlung anteilig die Kursgewinne mt einrechnet, macht man's zumindest mal nicht falsch.
Und wenn das Finanzamt da "Belege" sehen will, dann können sie gerne beschreiben, was sie sehen wollen, dann wird das aufbereitet oder sie bekommen die Rohdaten (sprich Kontoauszug).
Mit dem "Buchwerte versteuern" halte ich von daher für gefährlich, weil es im ersten Jahr vielleicht akzeptiert wird, aber wenn im zweiten Jahr bei Verkäufen genauer hingeguckt wird evtl. nicht mehr. Damit hätte man dann im ersten Jahr die Buchgewinne versteuert, kann aber die realisierten Verluste im nächsten Jahr nicht mehr anrechnen, weil eben vorher falsch gemacht. |
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