P2P Kredite
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
P2P Kredite Anbieter Vergleich
Vorstellung eines Projektes (Kreditprojekt Nr. 10159025)  

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Kredite von Auxmoney, Smava oder Lendico
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Looker



Anmeldedatum: 18.09.2011
Beiträge: 54
Wohnort: Voreifel

BeitragVerfasst am: 18.09.2011, 18:49    Titel: Vorstellung eines Projektes (Kreditprojekt Nr. 10159025) Antworten mit Zitat

Hallo an alle Forumsteilnehmer,

ich habe mein Kreditprojekt in Auxmoney* zur Umschuldung von Kreditkarten und Verbindlichkeiten eingestellt, um nur noch an einer Stelle zu zahlen und die monatliche Belastung zu verringern.

https://www.p2p-kredite.com/kredit/10159025

Ich habe ihn am 16.09.2011 eingestellt und dann festgestellt, das die Zertifikate eine weile dauern (Anfängerfehler ?), d.h. zu früh eingestellt. Der Passat V6 Bj. 2004 läuft noch über VW-Bank und ist in den übrigen Raten enthalten.
Leider ist bei Auxmoney* nicht vorgesehen, das wertbeständige Vermögen (z.b. Haus, Eigentumwohnung, Grundstücke usw.) wie bei mir vorhanden, irgendwie Berücksichtigung finden (Grundbuchauszug und letzter Hypothekenstand einreichbar).
Hat jemand vielleicht Verbesserungsvorschläge? Ich freue mich über jede konstruktive Kritik.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Looker



Anmeldedatum: 18.09.2011
Beiträge: 54
Wohnort: Voreifel

BeitragVerfasst am: 21.09.2011, 08:44    Titel: Vorlaufzeit für PostIdent und Schufa Antworten mit Zitat

So, bei mir waren die Vorlaufzeit für den PostIdent 3 Arbeitstage und die SCHUFA 4 Arbeitstage.
Das heißt für meinem Fall, das ich mein Projekt erst heute (21.09.2011) um
9.00 Uhr hätte einstellen sollen. So sind vier wichtige Tage bei meinem Projekt vergeudet worden!!
Schade, das auf Auxmoney* dafür kein Hinweis erscheint.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mgutt



Anmeldedatum: 14.12.2010
Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 21.09.2011, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Auxmoney will ja auch, dass Du keinen Erfolg hast und noch mal einstellst Razz
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 23.09.2011, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Schon mal über einen zweitrangigen Bausparvertrag inkl. Vorrausdarlehen nachgedacht? Einziges Problem ist den Verwendugsnachweis zu führen.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Looker



Anmeldedatum: 18.09.2011
Beiträge: 54
Wohnort: Voreifel

BeitragVerfasst am: 23.09.2011, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast Recht, habe ich schon nachgedacht und bei meiner Hypothekenbank angefragt. Diese geben nur Zweckgebunden (Nachweisbare Bau-Verwendung). Über Bausparvertrag habe ich bei zweien angefragt. Diese weisen auch auf eine Zweckgebundene Auszahlung hin und wiesen daraufhin, das der erste Hypothekengeber immer noch mit 140 Tsd (60 %) Erstenrangig steht, obwohl nur noch 69Tsd offen sind. Dazu gibt es zwei möglichkeiten,
a) Herabsetzung des ersten Ranges
b) Abtreten eines Teiles des ersten Ranges.
Beides ist aber mit Vorleistungen auf Notor- und Grundbuch kosten verbunden. Zu beachten ist hierbei auch das die Eintragung erst nach Bezahlung der Grundbuchkosten erfolgt und hierbei mit ca. 3 Monate gerechnet werden muß.

Mfg
Looker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 23.09.2011, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Looker hat Folgendes geschrieben:
Du hast Recht, habe ich schon nachgedacht und bei meiner Hypothekenbank angefragt. Diese geben nur Zweckgebunden (Nachweisbare Bau-Verwendung). Über Bausparvertrag habe ich bei zweien angefragt. Diese weisen auch auf eine Zweckgebundene Auszahlung hin und wiesen daraufhin, das der erste Hypothekengeber immer noch mit 140 Tsd (60 %) Erstenrangig steht, obwohl nur noch 69Tsd offen sind. Dazu gibt es zwei möglichkeiten,
a) Herabsetzung des ersten Ranges
b) Abtreten eines Teiles des ersten Ranges.
Beides ist aber mit Vorleistungen auf Notor- und Grundbuch kosten verbunden. Zu beachten ist hierbei auch das die Eintragung erst nach Bezahlung der Grundbuchkosten erfolgt und hierbei mit ca. 3 Monate gerechnet werden muß.

Mfg
Looker

Und warum gibt deine Bank nicht einen Nachschlag auf das Hypodarlehen?
Ich habe ein Darlehen 150T€ Grundbuch, Darlehen 100T€ Gebäuderwert 250T€ und auf anfrage hätte ich 10T€ für 5% erhalten.
Scheiss Bank die du da hast.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Looker



Anmeldedatum: 18.09.2011
Beiträge: 54
Wohnort: Voreifel

BeitragVerfasst am: 23.09.2011, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waldspecht,

bin noch bei der Targo und die Hypothek läuft über eine Hypothekenbank. Die Frage des Bearbeiter hatte damals im Gespräch auch die Hypthekenlaufzeit betroffen, welche im Dez.2009 um 10 Jahre für 4,79 % verlängert wurde (Kommentar Berater - ach so!).
Jetzt verstehe ich seine beiläufige Frage.
Damals beim Kauf des Objektes war der Zins beim vorläufer der Targo um 1,5% höher.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
js2003



Anmeldedatum: 01.05.2010
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 26.09.2011, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

waldspecht hat Folgendes geschrieben:

Und warum gibt deine Bank nicht einen Nachschlag auf das Hypodarlehen?
Ich habe ein Darlehen 150T€ Grundbuch, Darlehen 100T€ Gebäuderwert 250T€ und auf anfrage hätte ich 10T€ für 5% erhalten.
Scheiss Bank die du da hast.


@waldspecht: Hast du eine Hypothek oder eine Grundschuld?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Looker



Anmeldedatum: 18.09.2011
Beiträge: 54
Wohnort: Voreifel

BeitragVerfasst am: 26.09.2011, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

@js2003

Gibt es andere Deutungen ?

Ich dachte immer, das die ursprüngliche Hypothek = Anfangs-Darlehn als Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird und solange dort stehenbleibt bis diese komplett getilgt ist. Vorausgesetzt man vergißt diese dann nicht zu löschen, sonst steht sie noch in 100 Jahre drin.

Beim Haussuchen erlebt, eingetragene Grundschuld noch aus den 20er und nicht mehr existierende Bank, keine nachweißbare Unterlagen --> viel Spaß so etwas zeitnah Löschen zulassen im Grundbuchamt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
js2003



Anmeldedatum: 01.05.2010
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 27.09.2011, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Oha, also es gibt gravierende Unterschiede zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothek_%28Deutschland%29

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld

Zitat:

Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch zu einer Forderung, d.h. sie sind nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden. In der Praxis wird die Grundschuld allerdings fast nur – wie die Hypothek – zur Sicherung einer Forderung bewilligt. Diese wird als Sicherungsgrundschuld bezeichnet (Legaldefinition in § 1192 Abs. 1a BGB). Aber auch die Sicherungsgrundschuld ist nicht von dem Bestand der Forderung abhängig. Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach der Sicherungsvertrag entsprechend erweitert wird. Das ist auch der Grund, weshalb in der Praxis Grundschulden den Hypotheken vorgezogen werden. Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden üblicherweise noch Grundschuldzinsen (dingliche Zinsen) und die Nebenleistung eingetragen. Die Grundschuldzinsen sichern höhere Forderungen mit ab, die z.B. durch Zahlungsverzug entstehen und den Grundschuldnominalbetrag übersteigen.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld)

Bin zu faul zum selbst schreiben =)...

Bei interesse aber gerne mal die beiden Artikel studieren, dann wird schnell klar, warum eine Bank selten an einer Hypothek interessiert ist und immer eine Grundschuld haben möchte.

MfG

Js

Edit:
Zitat:
Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach der Sicherungsvertrag entsprechend erweitert wird.


Soso den Sicherungsvertrag erweitern ... 99% der Grundschlud-Geber haben einen Sicherungsvertrag mit einer weiten Zweckerklärung unterschrieben. Die enge Zweckerklärung wird nur genutzt, wenn es gesetzlich nicht anders geht (z.B. Grundschuldeintragung zugunsten Dritter, oder so).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Looker



Anmeldedatum: 18.09.2011
Beiträge: 54
Wohnort: Voreifel

BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 05:59    Titel: Antworten mit Zitat

Joo,

da hab ich aber wieder einiges dazu gelernt. War mir so in dieser Form nicht bekannt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Kredite von Auxmoney, Smava oder Lendico Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

phpBB SEO URLs V2

*Anzeige / Affiliate Link
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 192386


Impressum & Datenschutz