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Looker
Anmeldedatum: 18.09.2011 Beiträge: 54 Wohnort: Voreifel
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Verfasst am: 18.09.2011, 18:49 Titel: Vorstellung eines Projektes (Kreditprojekt Nr. 10159025) |
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Hallo an alle Forumsteilnehmer,
ich habe mein Kreditprojekt in Auxmoney* zur Umschuldung von Kreditkarten und Verbindlichkeiten eingestellt, um nur noch an einer Stelle zu zahlen und die monatliche Belastung zu verringern.
https://www.p2p-kredite.com/kredit/10159025
Ich habe ihn am 16.09.2011 eingestellt und dann festgestellt, das die Zertifikate eine weile dauern (Anfängerfehler ?), d.h. zu früh eingestellt. Der Passat V6 Bj. 2004 läuft noch über VW-Bank und ist in den übrigen Raten enthalten.
Leider ist bei Auxmoney* nicht vorgesehen, das wertbeständige Vermögen (z.b. Haus, Eigentumwohnung, Grundstücke usw.) wie bei mir vorhanden, irgendwie Berücksichtigung finden (Grundbuchauszug und letzter Hypothekenstand einreichbar).
Hat jemand vielleicht Verbesserungsvorschläge? Ich freue mich über jede konstruktive Kritik. |
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Looker
Anmeldedatum: 18.09.2011 Beiträge: 54 Wohnort: Voreifel
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Verfasst am: 21.09.2011, 08:44 Titel: Vorlaufzeit für PostIdent und Schufa |
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So, bei mir waren die Vorlaufzeit für den PostIdent 3 Arbeitstage und die SCHUFA 4 Arbeitstage.
Das heißt für meinem Fall, das ich mein Projekt erst heute (21.09.2011) um
9.00 Uhr hätte einstellen sollen. So sind vier wichtige Tage bei meinem Projekt vergeudet worden!!
Schade, das auf Auxmoney* dafür kein Hinweis erscheint. |
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mgutt
Anmeldedatum: 14.12.2010 Beiträge: 1333
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Verfasst am: 21.09.2011, 14:00 Titel: |
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Auxmoney will ja auch, dass Du keinen Erfolg hast und noch mal einstellst _________________
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 23.09.2011, 06:26 Titel: |
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Schon mal über einen zweitrangigen Bausparvertrag inkl. Vorrausdarlehen nachgedacht? Einziges Problem ist den Verwendugsnachweis zu führen. _________________
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Looker
Anmeldedatum: 18.09.2011 Beiträge: 54 Wohnort: Voreifel
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Verfasst am: 23.09.2011, 08:54 Titel: |
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Du hast Recht, habe ich schon nachgedacht und bei meiner Hypothekenbank angefragt. Diese geben nur Zweckgebunden (Nachweisbare Bau-Verwendung). Über Bausparvertrag habe ich bei zweien angefragt. Diese weisen auch auf eine Zweckgebundene Auszahlung hin und wiesen daraufhin, das der erste Hypothekengeber immer noch mit 140 Tsd (60 %) Erstenrangig steht, obwohl nur noch 69Tsd offen sind. Dazu gibt es zwei möglichkeiten,
a) Herabsetzung des ersten Ranges
b) Abtreten eines Teiles des ersten Ranges.
Beides ist aber mit Vorleistungen auf Notor- und Grundbuch kosten verbunden. Zu beachten ist hierbei auch das die Eintragung erst nach Bezahlung der Grundbuchkosten erfolgt und hierbei mit ca. 3 Monate gerechnet werden muß.
Mfg
Looker |
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waldspecht
Anmeldedatum: 28.09.2010 Beiträge: 630
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Verfasst am: 23.09.2011, 09:24 Titel: |
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Looker hat Folgendes geschrieben: | Du hast Recht, habe ich schon nachgedacht und bei meiner Hypothekenbank angefragt. Diese geben nur Zweckgebunden (Nachweisbare Bau-Verwendung). Über Bausparvertrag habe ich bei zweien angefragt. Diese weisen auch auf eine Zweckgebundene Auszahlung hin und wiesen daraufhin, das der erste Hypothekengeber immer noch mit 140 Tsd (60 %) Erstenrangig steht, obwohl nur noch 69Tsd offen sind. Dazu gibt es zwei möglichkeiten,
a) Herabsetzung des ersten Ranges
b) Abtreten eines Teiles des ersten Ranges.
Beides ist aber mit Vorleistungen auf Notor- und Grundbuch kosten verbunden. Zu beachten ist hierbei auch das die Eintragung erst nach Bezahlung der Grundbuchkosten erfolgt und hierbei mit ca. 3 Monate gerechnet werden muß.
Mfg
Looker |
Und warum gibt deine Bank nicht einen Nachschlag auf das Hypodarlehen?
Ich habe ein Darlehen 150T€ Grundbuch, Darlehen 100T€ Gebäuderwert 250T€ und auf anfrage hätte ich 10T€ für 5% erhalten.
Scheiss Bank die du da hast. _________________
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Looker
Anmeldedatum: 18.09.2011 Beiträge: 54 Wohnort: Voreifel
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Verfasst am: 23.09.2011, 09:42 Titel: |
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Hallo Waldspecht,
bin noch bei der Targo und die Hypothek läuft über eine Hypothekenbank. Die Frage des Bearbeiter hatte damals im Gespräch auch die Hypthekenlaufzeit betroffen, welche im Dez.2009 um 10 Jahre für 4,79 % verlängert wurde (Kommentar Berater - ach so!).
Jetzt verstehe ich seine beiläufige Frage.
Damals beim Kauf des Objektes war der Zins beim vorläufer der Targo um 1,5% höher. |
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js2003
Anmeldedatum: 01.05.2010 Beiträge: 97
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Verfasst am: 26.09.2011, 15:18 Titel: |
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waldspecht hat Folgendes geschrieben: |
Und warum gibt deine Bank nicht einen Nachschlag auf das Hypodarlehen?
Ich habe ein Darlehen 150T€ Grundbuch, Darlehen 100T€ Gebäuderwert 250T€ und auf anfrage hätte ich 10T€ für 5% erhalten.
Scheiss Bank die du da hast. |
@waldspecht: Hast du eine Hypothek oder eine Grundschuld? |
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Looker
Anmeldedatum: 18.09.2011 Beiträge: 54 Wohnort: Voreifel
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Verfasst am: 26.09.2011, 15:52 Titel: |
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@js2003
Gibt es andere Deutungen ?
Ich dachte immer, das die ursprüngliche Hypothek = Anfangs-Darlehn als Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird und solange dort stehenbleibt bis diese komplett getilgt ist. Vorausgesetzt man vergißt diese dann nicht zu löschen, sonst steht sie noch in 100 Jahre drin.
Beim Haussuchen erlebt, eingetragene Grundschuld noch aus den 20er und nicht mehr existierende Bank, keine nachweißbare Unterlagen --> viel Spaß so etwas zeitnah Löschen zulassen im Grundbuchamt. |
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js2003
Anmeldedatum: 01.05.2010 Beiträge: 97
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Verfasst am: 27.09.2011, 09:16 Titel: |
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Oha, also es gibt gravierende Unterschiede zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothek_%28Deutschland%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld
Zitat: |
Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch zu einer Forderung, d.h. sie sind nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden. In der Praxis wird die Grundschuld allerdings fast nur – wie die Hypothek – zur Sicherung einer Forderung bewilligt. Diese wird als Sicherungsgrundschuld bezeichnet (Legaldefinition in § 1192 Abs. 1a BGB). Aber auch die Sicherungsgrundschuld ist nicht von dem Bestand der Forderung abhängig. Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach der Sicherungsvertrag entsprechend erweitert wird. Das ist auch der Grund, weshalb in der Praxis Grundschulden den Hypotheken vorgezogen werden. Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden üblicherweise noch Grundschuldzinsen (dingliche Zinsen) und die Nebenleistung eingetragen. Die Grundschuldzinsen sichern höhere Forderungen mit ab, die z.B. durch Zahlungsverzug entstehen und den Grundschuldnominalbetrag übersteigen. | (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld)
Bin zu faul zum selbst schreiben =)...
Bei interesse aber gerne mal die beiden Artikel studieren, dann wird schnell klar, warum eine Bank selten an einer Hypothek interessiert ist und immer eine Grundschuld haben möchte.
MfG
Js
Edit:
Zitat: | Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach der Sicherungsvertrag entsprechend erweitert wird. |
Soso den Sicherungsvertrag erweitern ... 99% der Grundschlud-Geber haben einen Sicherungsvertrag mit einer weiten Zweckerklärung unterschrieben. Die enge Zweckerklärung wird nur genutzt, wenn es gesetzlich nicht anders geht (z.B. Grundschuldeintragung zugunsten Dritter, oder so). |
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Looker
Anmeldedatum: 18.09.2011 Beiträge: 54 Wohnort: Voreifel
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Verfasst am: 28.09.2011, 05:59 Titel: |
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Joo,
da hab ich aber wieder einiges dazu gelernt. War mir so in dieser Form nicht bekannt. |
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