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linibine
Anmeldedatum: 03.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 03.06.2010, 12:07 Titel: vorzeitige Rückzahlung pro - contra - und allgemeine Fragen |
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Für mich ergeben sich gerade zwei Fragen bezüglich meines Kreditprojektes.
Vorab vielen Dank für alle Anleger, die sich an meinem Projekt beteiligt haben!
Hier noch ein kurzes Update bezüglich des Kreditprojektes:
Glücklicherweise ist der Mahnbescheid durch und ihm wurde auch nicht widersprochen. Nun können wir sofort nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an die zuständige Rentenkasse weiterleiten.
Auch das Finanzamt hat nun von einer Steuererklärung die Erstattung angewiesen. Die zweite Erklärung ist noch in Bearbeitung.
Nun zu meinen Fragen:
1. Hat es für die Anleger Nachteile (z.B. Zinsverlust) wenn ich den Kreditbetrag vorzeitig zurückzahle?
Eigentlich möchte ich dank der netten Unterstützung nicht hinnehmen, dass hier jemand, der mir Vertrauen schenkt, einen Zinsverlust erleidet.
2. Die Nennung des Arbeitgebers beim Kreditvertrag: Erfährt mein Arbeitgeber hiervon oder ist dies nur notwendig um bei eventuellen Lohnpfändungen die Angelegenheit zu beschleunigen?
Mir wär es nämlich unangenehm, wenn eine Kreditaufnahme meinerseits in unserer Geschäftsstelle bekannt werden würde.
Vielen Dank vorab für die Beantwortung der beiden Fragen.
Grüße
Sabine |
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falke
Anmeldedatum: 30.12.2009 Beiträge: 110 Wohnort: berlin
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Verfasst am: 03.06.2010, 13:44 Titel: |
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Hallo Linibine,
ich fange mal bei Frage 2 an.
Eigentlich dürfte Ihr Arbeitgeber vom Kredit nichts erfahren. Wenn man allerdings bedenkt wer sich alles Zugriff auf die Schufadaten verschaffen kann wäre ich mir da nicht mehr so sicher. Also AG wird nicht automatisch informiert, wenn der AG aufgrund seiner Tätigkeit Zugriff auf die Schafadaten bekommt, kann er durchaus erfahren was sie so alles am laufen haben. Ob dies alles rechtlich Zulässig ist, ist ggf. eine andere Frage. Eventuell haben Sie bei Bewerbung bzw. Abschluss Arbeitsvertrag auch etwas bezüglich Schufaeinsicht unterschrieben. Das ist bei einigen Berufen durchaus üblich.
Frage 1
Bei einer schnellen Rückzahlung halten sich sicherlich die Freudentänze bei den KG´s in Grenzen - jedoch besser als ein Verzug oder Kreditausfall. Bevor die erste Rückzahlung kommt vergehen ja auch mal 2 Monate und wenn man dann eine Rate bekommt - die dann auch durch die Gebühr etwas kleiner ausfällt und im nächsten Monat der Kredit gekündigt wird ist das alles ein Nullsummenspiel. Bei einer Rückzahlung so in der Mitte der Laufzeit würde ich mich freuen.
Bei dem Projekt mit 12 Monaten Laufzeit sollten sie aber auch etwas anderes bedenken. Das was Sie an Gebühren bezahlt haben ist vermutlich höher als die Zinsleistung in den 12 Monaten - zum Ende nimmt ja auch die Zinsbelastung ab. Ich würde Ihnen eher empfehlen die 12 Raten zu bezahlen und sich nebenbei ein finanzielles Polster aufzubauen. Dann brauchen Sie in Zukunft auch bei unvorhergesehenen Sachen keinen Kredit.
Gruß Falke _________________
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Smart00
Anmeldedatum: 03.12.2009 Beiträge: 81 Wohnort: RLP
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Verfasst am: 03.06.2010, 14:15 Titel: |
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falke hat Folgendes geschrieben: |
Frage 1
Bei einer schnellen Rückzahlung halten sich sicherlich die Freudentänze bei den KG´s in Grenzen - jedoch besser als ein Verzug oder Kreditausfall. Bevor die erste Rückzahlung kommt vergehen ja auch mal 2 Monate und wenn man dann eine Rate bekommt - die dann auch durch die Gebühr etwas kleiner ausfällt und im nächsten Monat der Kredit gekündigt wird ist das alles ein Nullsummenspiel. Bei einer Rückzahlung so in der Mitte der Laufzeit würde ich mich freuen.
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Eine vorzeitige Rückzahlung des Kredites ist erst nach einer bestimmten Laufzeit möglich, meine es wären 6 Monate gewesen. Lasse mich da aber, was die Zeitangabe angeht, gerne korrigieren. Ein Verlust unterm Strich, ausgelöst durch die Gebühren, kann also nicht eintreten.
Angenommen der Anleger kann die Summe, die vorzeitig zurückgezahlt wurde, zu den selben Konditionen neu anlegen, macht er ein Plus sofern die vorzeitige Rückzahlung ca. in der Mitte der Laufzeit erfolgt.
Gruß.
smart00 _________________ www.wiseclerk.com // Statistiken zu Auxmoney
www.p2p-verwaltung.de // Projektverwaltung für Anleger
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falke
Anmeldedatum: 30.12.2009 Beiträge: 110 Wohnort: berlin
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Verfasst am: 03.06.2010, 16:15 Titel: |
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@smart00
mit den 6 Monaten habe ich nicht gewusst das dies hier auch so ist. Die 6 Monate kommt mir auch von anderen Banken bekannt vor, sind wahrscheinlich "allgemeine Geschäftsbedingungen" . Danke
Mir ging es dabei um den Hinweis, dass ich persönlich bei einen 12 Monatskredit nach Aufnahme keinen großen Sinn in einer vorzeitigen Rückzahlung sehe - aufgrund der Gebühren und hohen Zinsleistung am Anfang der Abzahlung. Ist sicherlich auch Ansichtssache. Ich persönlich würde grundsätzlich nur einen Kredit vorzeitig zurückzahlen wenn ich das Geld wirklich "über" habe.
Falke _________________
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linibine
Anmeldedatum: 03.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 03.06.2010, 19:45 Titel: |
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Beruflich bin ich in der Immobilienbranche angestellt. Eine Klausel bezüglich Schufaauskunft habe ich nicht unterschreiben müssen. Da unsere Firma allerdings bei Verkauf und Vermietung dennoch Abfragen einholt, wurden wir sicher alle schon durchleuchtet. Naja, ich lass das Ganze jetzt mal auf mich zukommen.
Wegen der Rückzahlung habe ich angefragt, weil wir den Ausfall überbrücken wollten. Mittlerweile ist ja - zum Glück - eine Erstattung vom Finanzamt eingegangen. Wenn es so passt, werde ich dann nach einem halben Jahr den Rest tilgen. Mal schauen, was mein Mann dazu sagt.
Grüße
Sabine |
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Glukosesirup
Anmeldedatum: 05.01.2010 Beiträge: 31
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Verfasst am: 18.08.2010, 13:55 Titel: Kein Verlust für Anleger bei frühzeitiger Rückzahlung |
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Hier ist die Thread Überschrift schon passend.
Ich meine aber schon in einigen anderen Threads gelesen zu haben, dass man gerne wüsste on an als Anleger bei frühzeitiger Rückzahlung durch den Kn Verlust erleidet!
Imho NEIN.
Denn ein Kredit über 4000,00€ inkl. RKV zu 10% sieht beim KN dann so aus:
Netto Kreditbetrag: 3659,16€
Restkreditversicherung: 340,84€
Zinsen: 658,84€
Gesamtkreditbetrag: 4658,84€
Die Summe steht also schon vorher verbindlich fest. Hier wird also nicht monatlich der Zins neu berechnet. Also ob man (wenn es geht) nach einem Monat oder irgendwann abzahlt... Alles WURST. Denn die SWK will nach Überweisung den errechneten Gesamtbetrag.
Da am Tag des Antrags noch nicht genau der Tag der Auszahlung feststeht, der effektive Jahreszins aber taggenau angegeben werden muss, kann sich ggf. die im Kreditvertrag angegebene Zinsbelastung und damit verbunden die Schlußrate von der ursprünglich berechneten unterscheiden.
Das erklärt evtl. auch die Cent Defizite, die hier einige bei solch einer frühen Tilgung hinterfragen! |
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