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ander1972



Anmeldedatum: 07.02.2010
Beiträge: 6
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 11.02.2010, 12:37    Titel: Wandeln Sie Ihre Zahlungsausfälle in Gewinne um Antworten mit Zitat

Zahlungsverzug?- Bei handelsüblich vereinbarten Verzugszinsen von etwa 30% auf Darlehensbetrag + angefallene Zinsen ist das eine neue Chance, um Gewinne zu mehren.

Zahlungsausfall?- Auch das ist kein Grund zur Sorge, wenn Sie Ihr Darlehen durch Realgarantieen abgesichert haben. In diesem Fall werden Sie den gesamten Darlehensbetrag + Zins + Zinsenszins kassieren.

Bedeutsam ist in disem Zusammenhang insbesondere die Hypothek, die Sie in Spanien sowohl für Immobilien als auch für PKWs (zusätzlich mit besonderer Versicherung flankiert) bestellen können.

Entscheidend ist, daβ die spanische Hypothek notariell beurkundet wird und allen gesetzlichen Anforderungen entspricht (im Fall einer Immobilie, insbesondere die Eintragung ins spanische Grundbuch), um direkt als Vollstreckungstitel zu dienen. Das bedeutet, dass dieser notarielle Darlehensvertrag mit Hypothekenvereinbarung vollstreckungsrechtlich die gleiche Rechtswirkung wie ein Urteil entfaltet.

Auf diese Weise spart sich der Darlehensgeber das Erkenntnisverfahren und klagt direkt auf Zwangsversteigerung aus dem notariell beurkundenten Darlehensvertrag samt Hypothekenvereinbarung. Dies erspart sehr viel Zeit. In der Praxis dauert das gesamte Zwangsversteigerungsverfahren in Spanien etwa 8 Monate.

Die spanische Rechtsordnung erlaubt unter anderem auch, Immobilienhypotheken zu bestellen, die beispielsweise einen Wechsel garantieren. Zahlt der Hypothekenschuldner bei Fälligkeit nicht den geschuldeten Wechselbetrag, dann kann der Wechselinhaber die Zwangsversteigerung der Immobilie beantragen.

Erforderlich für das Entstehen dieser Wechsel- Hypothek sind insbesondere die notarielle Beurkundung und Eintragung derselben ins Grundbuch.

Sobald diese Wechselhypothek bestellt ist, kann der Wechselinhaber den Wechsel problemos übertragen: für die Übertragung des Wechsels ist es nicht erforderlich, dass diese dem Hypothekenschuldner bekannt gegeben wird; es ist auch nicht erforderlich, die Übertragung des Wechsels ins spanische Grundbuch einzutragen.

Dies ermöglicht es dem Kreditgeber, schnell Liquidität zu schaffen. Neue Kreditgeber können neue Kreditgeschäfte schneller abschlieβen. Die Sicherung ist genauso effektiv wie im Fall der nicht verbrieften Hypothek. Das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung weicht ein wenig ab, ist aber fast genauso schnell.
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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5219

BeitragVerfasst am: 14.02.2010, 02:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da sollte man aber auch den negativen Nebeneffekt nicht verschweigen:

Das bedeutet ja wohl im Umkehrschluss, dass die haftung auf den Wert der Immobilie begrenzt ist. D.h., wenn der KN nicht zahlt und sich herausstellt, das die Immobilie weniger Wert ist, als die Summe der Hypotheken, schauen die Anleger in die Röhre.

Damit sind in den USA schon verdammt viele Anleger/Hypothekenfinanzierer auf die Fresse geflogen.
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ander1972



Anmeldedatum: 07.02.2010
Beiträge: 6
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 14.02.2010, 09:40    Titel: Kreditfinanzierung USA Antworten mit Zitat

In den USA wurden Kredite vergeben, die deutlich über dem aktuellen Marktwert der Immobilie lagen. Wenn der Wert der Immobilie bei 100 lag, wurde ein Kredit von 150 vergeben.

Die Erwartung war, dass die Marktwert im Laufe der Jahre so stark ansteigen würde, dass der Marktwert der Immobilie den Kreditbetrag samt Zinsen überflügeln würde. Lag also der Immobilienwert bei Kreditvergabe bei 100, sollte er in wenigen Jahren bei 300 liegen.

Während die Amerikaner endlos steigende Immobilienpreise prognostizierten, gehen die spanischen p2p Kreditgeber vom schlimmsten scenario aus, nämlich dass die Immobilienpreise ganz stark fallen können. Daher:

1) muss die Gesamtbelastung der Immobilie 50% unter dem aktuellen Marktwert liegen, dh: wenn die Immobilie aktuell 100 wert ist, dann müssen der Kredit, Zins, Zinsenszins und potentielle Vollstreckungskosten sowie andere möglicherweise bestehende Vorbelastungen unter 50 liegen. So wird sichergestellt, dass selbst bei starken Preisnachlässen stets noch hinreichend Haftungsmasse für Kreditbetrag, Zins, Zinsenszins und Vollstreckungskosten vorhanden ist;

2) werden ausschliesslich Immobilien akzeptiert, die in spanischen Metropolen (bspw Madrid) liegen, da hier der Preisverfall am geringsten ist.Immobilien in spanischen Grossmetropolen sind für den Markt immer interessant. Ganz anders verhält es sich mit Immobilien in spanischen Küstengebieten. Diese werden nie akzeptiert.

Dieses Vorgehen sichert den Erfolg der p2p Kredite in Spanien ab.
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BeitragVerfasst am: 14.02.2010, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

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nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5219

BeitragVerfasst am: 14.02.2010, 13:21    Titel: Re: Kreditfinanzierung USA Antworten mit Zitat

ander1972 hat Folgendes geschrieben:

1) muss die Gesamtbelastung der Immobilie 50% unter dem aktuellen Marktwert liegen, dh: wenn die Immobilie aktuell 100 wert ist, dann müssen der Kredit, Zins, Zinsenszins und potentielle Vollstreckungskosten sowie andere möglicherweise bestehende Vorbelastungen unter 50 liegen. So wird sichergestellt, dass selbst bei starken Preisnachlässen stets noch hinreichend Haftungsmasse für Kreditbetrag, Zins, Zinsenszins und Vollstreckungskosten vorhanden ist;

Wie sichert Ihr das ab?
1. Wie verhindert Ihr, dass die Immobilie nachträglich weiterbelastet wird? Das geht doch gar nicht.
2. 50% sind doch keine Ansicherung
a) Die Schätzung kann falsch sein
b) Immobilien, auch in Madrid, schwanken weit mehr als 50% im Preis.

Sorry, mir klingt das - inbesondere mit der ganzen "ist absolut Sicher" Werbung von Dir - mindestens so unseriös, wie die ganzen Zertifikate, die ihre Bank meiner Mutter immer anderehen will.

Das ist super-hochriskantes Zeugs, was Du da propagierst und Du tust so, als wäre es mündelsicher, ich hoffe, Leute können Dich hinterher wenigstens erfolgreich verklagen.
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ander1972



Anmeldedatum: 07.02.2010
Beiträge: 6
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 14.02.2010, 17:55    Titel: Vorrangige Hpothek: wer zuerst kommt, mahlt zuerst Antworten mit Zitat

Eine nachträgliche Weiterbelastung der Immobilie berührt die vorrangig eingetragene Hypothek weder juristisch noch wirtschaftlich, denn:

1) die vorrangig eingetragene Hypothek erlischt nicht durch eine Weiterbelastung. Die Hypothek bleibt bestehen, und zwar vorrangig;

2) der Erlös der Zwangsversteigerung geht an den vorrangig eingetragenen Hypothekengläubiger zur vollständigen Schuldentilgung. Der Rest -soweit vorhanden- geht an die Gläubiger der Weiterbelastung.

Seit den Boomzeiten September 2007 -als alles rosig aussah- bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Durchschnittspreis für Wohnraum in Madrid-Hauptstadt um etwa 20% gefallen, nicht 50%. Sicherlich kann es im Einzelfall Abweichungen geben.

Hinzu kommt, dass die spanischen p2p Kreditgeber nicht vom Wert September 2007 ausgehen, sondern vom jetzigen Tiefwert.

Bzgl der Preisentwicklung in Spanien http://www.fotocasa.es/de/immobilien-index-preisentwicklung-wohnungsmarkt/ Der Internationale Währungsfond benutzt die Daten der letzten Studie von fotocas.es Das heisst, es handelt sich sehr wohl um eine seriöse Quelle.
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sarek



Anmeldedatum: 20.03.2010
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.04.2010, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das stell' ich mir ja spannend vor, wie ich von Deutschland aus in Spanien eine Zwangsversteigerung veranlasse, wenn ein Kreditnehmer in Spanien nicht mehr zahlt ...
_________________
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