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Was ist neu in den neuen Auxmoney AGB Stand Mai 2010?  

 
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 17.05.2010, 22:39    Titel: Was ist neu in den neuen Auxmoney AGB Stand Mai 2010? Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt seit heute neue AGB bei Auxmoney.

Habs bisher nur überflogen.

Wäre interessant mal zusammenzustellen was sich geändert hat.

Positiv scheint zu sein, dass Auxmoney, mit Angaben die nicht der Ist-Situation entsprechen aufgeäumt hat.

Bisher gab es z.B. §19 (6)

Zitat:
(6) Wir weisen darauf hin, dass der Darlehensnehmer nach Ablauf von sechs Monaten unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten die Möglichkeit zu einer Kündigung und
Sondertilgung des Darlehensvertrages ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung hat. In
diesem Fall erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der vollständigen Tilgung keine Zinsen mehr.


Das hatte ich moniert, weil es offensichtlich Fälle gibt, in denen Kreditnehmer eine Ablösegebühr zahlen. "Ohne Zahlung einer Vorfälligkeitssentschädigung" stimmte also nicht. Diese Formulierung gibt es in den neuen AGB nicht mehr
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Zuletzt bearbeitet von Claus Lehmann am 18.05.2010, 00:15, insgesamt einmal bearbeitet
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 17.05.2010, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Bin gerade weiter am Lesen.

Völlig neu und interessant liest sich in den neuen AGB

§8 (3) Autopilot für Anleger

Solltet ihr mal reinschauen.

Nachtrag: Okay ich hätte vielleicht einfach erst meine ganzen Email-Posteingänge von heute zu Ende lesen sollen. Diese Änderung hat Auxmoney* ja heute auch allen geschickt
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Zuletzt bearbeitet von Claus Lehmann am 17.05.2010, 22:56, insgesamt einmal bearbeitet
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Claus Lehmann
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Beiträge: 18123

BeitragVerfasst am: 17.05.2010, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

QA scheint nicht die Stärke bei den AGB zu sein.

In der Online Version der AGB
http://www.auxmoney.com/contact/agb.php
fehlt Anlage E

(In der per Email verteilten Fassung ist Anlage E aber aufgeführt).
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BeitragVerfasst am: 17.05.2010, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

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Claus Lehmann
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Beiträge: 18123

BeitragVerfasst am: 17.05.2010, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, in den per Email verschickten AGB ist der Link auf Anlage E zwar drin
http://www.auxmoney.com/anlage_e.pdf
Dieser führt aber nur zu einem 404 Fehler
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich suche immer gerne Fehler:
1. Satz "unterliegt" richtig "unterliegen"
§ 1 Abs. 4 3 Fehler:
- "dass." der Punkt ist zuviel
- "Ändeungsmitteilung" es fehlt ein "R"
- "sechs Wochen seit Zugang" richtiger heißt es "nach Zugang"

§ 2 Abs. 1 Doppelpunkt unnötig
"für eigene Rechnung" eher "auf eigene Rechnung" oder?
§ 3 Abs. 2 ", wie z.B. Premium-Leistungen, an," 3 Kommas? ne!

§ 5 Abs. 1 "folgende, abschliessende Leistungen" richtig "folgende abschließende Leistungen"
- "gemäss" wird immer noch mit "ß" geschrieben

ab hier hatte ich keine Lust mehr alles einzeln aufzuschreiben.
insgesamt auch viele optische Fehler, mal ist Blocksatz an, dann wieder aus, zwischendurch ein paar unnötige Returns usw...

Insgesamt viele unnötige Formulierungen, in manchen Absätzen wird deutlich, dass das Werk eher von einem Laien verfasst sein muss, dann wieder richtig professional, da waren verschiedene Leute unabhängig voneinander am Werk.
Zumindest hat derjenige mit den aktuellen Neuerungen bisher nicht sehr viele juristische Formulierungen erstellt, sonst wäre vieles besser formuliert. Wenn ich ne Benotung vornehmen müsste, würde ich vermutlich die einzelnen §§ getrennt bewerten. (Gesamt 3 ?)


Zur Neuerung des PKW-Fahrzeugbrief:
Hört sich ja interessant an, aber als Kreditnehmer sollte man sich das 2x überlegen.
Der Preis des Zertifikat von 9,95 € ist ja normal, aber dass für die Aufbewahrung des Fahrzeugbriefes jeden Monat 2 € fällig werden, sollte man nicht unterschätzen.
Als Anleger sollte man dann auch mal nachdenken, wie verzweifelt jemand sein muss, wenn jemand diese Kosten + Mitteilung an KFZ-Versicherung usw. akzeptiert.

Gruß Rolf
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BeitragVerfasst am: 19.05.2010, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Schweizer vielleicht?
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