P2P Kredite
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
P2P Kredite Anbieter Vergleich
Weiß jemand, wie Verzugszinsen geregelt sind?  
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Auxmoney
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 12:53    Titel: Weiß jemand, wie Verzugszinsen geregelt sind? Antworten mit Zitat

Was ich miene ist: wem stehen die zu? Und aus welchem Rechtsgrund?

Hintergrund: Ich haba ja da dieses Projekt, das neulich nach einem Jahr nichtzahlen durch das Inkasso "vollständig" beigebracht wurde.

"vollständig" heißt in dem Fall, dass ich zwar den Einsatz zurück habe, aber nur einen Teil der Zinsen. Ich dachte zunächst, das läge an den Gebühren aber Herr Müller besteht darauf, dass es eine "Zinsgutschrift" and den KN war, die bei Kündigung durch die Bank (wegen Nichtzahlung) zwingend (gesetzlich geregelt) erfolgen müsse.

Nach längerem Bohren gab er dann zu, dass natürlich aber ab dem Zeitpunkt Verzugszinsen erhoben wurden, diese behält aber die Creditrefurm, laut Müller geschieht das im Rahmen der Gestaltungsfreiheit die CC beim Aushandeln des Inkassovertrages in meinem Namen hat.

Abseits von moralischen Bewertungen: ist das rechtens? Ich meine, OK, im Rahmen der Vertragsfreiheit kann ich Creditreform natürlich abtreten, was ich will, aber geht das bei Verzugszinsen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mgutt



Anmeldedatum: 14.12.2010
Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denke ich nicht haltbar, weil das Inkassounternehmen nur für den Forderungseinzug beauftragt wird. Schließlich kaufen sie uns die Forderung ja nicht ab.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, aber ich kann sie natürlich abtreten. Wenn CC das in meinem Namen getan hat (das behaupten sie ja)...

Zeit für den nächsten BaFin-Brief?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

Zeit für den nächsten BaFin-Brief?


Ich denke schon.
Schliesslich müssen (besser können) sie die Gebühren etc. vom KN einfordern. Aber unsere Forderungen bleiben ja bestehen. Da müssen sie halt etwas mehr vom KN einfordern. Kann ja nicht sein, dass wir darauf sitzen bleiben.

(Naja bei AM kann alles sein Twisted Evil )
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mgutt



Anmeldedatum: 14.12.2010
Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Naja, aber ich kann sie natürlich abtreten. Wenn CC das in meinem Namen getan hat (das behaupten sie ja)...


Ja und welchen Vorteil haben wir bzw. CC von dieser Abtretung? Das verstehe ich nicht. Normal wird ja abgetreten gegen eine pauschale Vergütung z.B. 50% der Forderungssumme (je nach Erfolgsquote). Da macht das ja noch Sinn, aber wenn wir genauso lange auf das Geld warten müssen, sehe ich da keinen Sinn drin.

Wo Ihr gerade die BaFin erwähnt. Die haben überhaupt nicht auf meine Emails geantwortet. Muss ich die Tage mal anrufen wo die gelandet ist.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
seabiscuit



Anmeldedatum: 27.11.2009
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Naja, aber ich kann sie natürlich abtreten. Wenn CC das in meinem Namen getan hat (das behaupten sie ja)...

Zeit für den nächsten BaFin-Brief?


Ich habe niemanden befugt, meine Forderungen an irgendwen abzutreten (falls doch: was ist die Gegenleistung?). Meine Forderungen werden ggf. für mich unentgeltlich eingetrieben, und dazu gehören auch Verzugszinsen, die untrennbar an meine Forderung gebunden sind, weil sie ohne meine Forderung gar nicht entstehen würden.

Die BaFin sollte sich den Laden wirklich mal genauer ansehen. Wenn alles in Ordnung ist, hat AM/CC schließlich nichts zu befürchten.

Ja, die P2P-Idee ist eigentlich eine sehr gute, aber da durch die Vermittlung zwangsläufig noch jemand die Hand aufhält, befürchte ich, dass ich mich zum Mittäter mache bei einem System, in dem ich alle Banken und Versicherungen für Verbrecher halte, und zwar schlimmer, als jene es jemals getan haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mgutt



Anmeldedatum: 14.12.2010
Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

seabiscuit hat Folgendes geschrieben:
Ich habe niemanden befugt, meine Forderungen an irgendwen abzutreten (falls doch: was ist die Gegenleistung?). Meine Forderungen werden ggf. für mich unentgeltlich eingetrieben, und dazu gehören auch Verzugszinsen, die untrennbar an meine Forderung gebunden sind, weil sie ohne meine Forderung gar nicht entstehen würden.


Siehe Creditconnect "meine Projekte":
Zitat:
** Durch Klick auf "Details" bestätigen Sie den Forderungsverkaufs- und Abtretungsvertrag


Halte ich rechtlich allerdings für unwirksam Wink

So oder so hast Du das wichtigste aber bereits genannt. Wo ist die Gegenleistung für den Verkauf der Forderung / die Abtretung?
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 18123

BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Siehe Creditconnect "meine Projekte":
Zitat:
** Durch Klick auf "Details" bestätigen Sie den Forderungsverkaufs- und Abtretungsvertrag


Halte ich rechtlich allerdings für unwirksam Wink




Und was ist wenn der betroffene Anleger nie auf Details** geklickt hat? So kann man keine sinnvollen Vertragsbeziehungen aufbauen.
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mgutt



Anmeldedatum: 14.12.2010
Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
mgutt hat Folgendes geschrieben:
Siehe Creditconnect "meine Projekte":
Zitat:
** Durch Klick auf "Details" bestätigen Sie den Forderungsverkaufs- und Abtretungsvertrag


Halte ich rechtlich allerdings für unwirksam Wink




Und was ist wenn der betroffene Anleger nie auf Details** geklickt hat? So kann man keine sinnvollen Vertragsbeziehungen aufbauen.


Einmal das und das andere ist halt, dass ich bei sowas maßgeblichen schon von einer überraschenden und damit ungültigen Klausel sprechen würde. Ich glaube auch ehrlich gesagt nicht, dass die IT Jungs dafür Logdaten anlegen.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Stefan026



Anmeldedatum: 02.09.2010
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mal unabhängig davon, dass durch einen Klick auf Details** niemals ein Vertrag abgeschlossen werden kann, ist die Frage sowieso irrelevant.
Der Link Details steht bekanntlich erst Wochen nach Abschluss der Verträge zwischen allen Beteiligten zur Verfügung.

Der Abtretungsvertrag kommt wahlweise durch Unterschrift und Absenden an Creditconnect oder eben durch Überweisung des Geldes an Creditconnect zu Stande (sozusagen wie beim Einkauf im Supermarkt Wink ).
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Man Kinners, Ihr schreibt aber auch eine unendliche Grütze hier zusammen, könntet Ihr vielleicht wenigstens mal nachsehen, worüber Ihr redet bevor Ihr hier irgendwelche haltlosen Spekulationen von Euch gebt? Das ist ja vom Niveau her auch nicht anders als bei AM.

Ich wollte wissen, ob jemand AHNUNG von dem Thema hat, nicht ob jemand, der die Hälfte der Überschrift gelesen hat in seinem Hirn irgendeinen zusammenhangloses Stichwort assoziieren kann.

Also:
1. Der "Forderungsverkaufs- und Abtretungsvertrag" ist kein vertrag über das Inkasso, sondern das ist der Vertrag mit dem IHR als ANLEGER die Kreditforderung kauft. Wenn Ihr den nicht annehmt, dann habt Ihr auch keine Anlage. Super. Hilft hier echt weiter.
In dem ist allerdings in der Tat geregelt, dass ich CC bevollmächtige, im Inkassofall in meinem Namen zu handeln und das Inkasso zu beauftragen.
Die einzige Frage ist: dürfen sie das auch für Verzugszinsen. Und nein: kenntnisfreies Herumgerate hilft mir nicht weiter, ich will wissen, ob jemand das WEISS. Wer keine Ahnung hat, bitte einfach mal die Fresse halten.
2. Es geht NICHT darum, meine Forderung aus dem Kredit an ein Inkasso abzutreten sondern lediglich um die Gestaltung des Inkassovertrages in dem hier offenbar die Verzugszinsen an die Creditreform abgetreten werden.

Das habe ich aber alles schon mal geschrieben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nobodyofconsequence
P2P Legende


Anmeldedatum: 02.09.2007
Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
Und was ist wenn der betroffene Anleger nie auf Details** geklickt hat? So kann man keine sinnvollen Vertragsbeziehungen aufbauen.


Ich denke, das ist nur für den Fall, dass der KG nicht zahlt und AM/CC von der Kreditkarte einzieht, dann hast Du zwar dem Rahmenvertrag aber nicht dem Einzelvertrag zugestimmt.

Das Du durch Anklicken wirksam einen Vertrag zu Stande kommen lassen kannst, halte ich für ein Gerücht, aber durch das Überweisen der Anlagesumme kannst Du es bestimmt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
seabiscuit



Anmeldedatum: 27.11.2009
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

In dem ist allerdings in der Tat geregelt, dass ich CC bevollmächtige, im Inkassofall in meinem Namen zu handeln und das Inkasso zu beauftragen.
Die einzige Frage ist: dürfen sie das auch für Verzugszinsen.

2. Es geht NICHT darum, meine Forderung aus dem Kredit an ein Inkasso abzutreten sondern lediglich um die Gestaltung des Inkassovertrages in dem hier offenbar die Verzugszinsen an die Creditreform abgetreten werden.



Wenn in meinem Namen gehandelt wird, ist mir das Ergebnis auch mitzuteilen. Es ist davon auszugehen, dass in meinem Namen das Inkassounternehmen beauftragt wird, aber nicht, dass ich ohne Gegenleistung auf einen Teil meiner Rechte verzichte, und schon gar nicht, ohne dass ich darüber informiert werde. Ein einseitig belastender Vertrag ist sittenwidrig und damit nichtig.

siehe auch http://ranieri.jura.uni-saarland.de/Lehrangebot/Examen/Tutorium/Materialien/VerbotSitten.htm, Punkt 2.

Ich hoffe, ich kriege nachträglich die Erlaubnis, was geschrieben haben zu dürfen. Rolling Eyes


Zuletzt bearbeitet von seabiscuit am 28.01.2011, 20:24, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefan026



Anmeldedatum: 02.09.2010
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Man Kinners, Ihr schreibt aber auch eine unendliche Grütze hier zusammen, könntet Ihr vielleicht wenigstens mal nachsehen, worüber Ihr redet bevor Ihr hier irgendwelche haltlosen Spekulationen von Euch gebt? Das ist ja vom Niveau her auch nicht anders als bei AM.

Ich wollte wissen, ob jemand AHNUNG von dem Thema hat, nicht ob jemand, der die Hälfte der Überschrift gelesen hat in seinem Hirn irgendeinen zusammenhangloses Stichwort assoziieren kann.

....

2. Es geht NICHT darum, meine Forderung aus dem Kredit an ein Inkasso abzutreten sondern lediglich um die Gestaltung des Inkassovertrages in dem hier offenbar die Verzugszinsen an die Creditreform abgetreten werden.

...

Dann will ich mal richtig konkret werden mit §8 des besagten Vertrages:

§ 8 Kündigung des Darlehensvertrages, Ausübung von Gestaltungsrechten
Das Recht zur Kündigung des Darlehensvertrages mit dem Darlehensnehmer verbleibt bei dem Verkäufer. Der
Käufer stimmt der Ausübung dieses und anderer selbstständiger Gestaltungsrechte durch den Verkäufer, der
hierbei nach ordnungsgemäßem kaufmännischen Ermessen handelt, schon jetzt zu. Sofern und soweit
Gestaltungsrechte trotz dieser Bestimmung auf ihn übergehen, ermächtigt er den Verkäufer diese Rechte ebenfalls
nach ordnungsgemäßem kaufmännischen Ermessen für ihn auszuüben.

Die wichtigste Passage ist meines Erachtens "ordnungsgemäßem kaufmännischen Ermessen" mit Betonung auf "ordnungsgemäßem".

Liegt also ein ordnungsgemäßes kaufmännischen Ermessen vor, wenn Creditconnect einen beliebigen Teil der Forderung, im Falle von noc also die Verzugszinsen an Creditreform abtritt?

Wohl kaum. Dann könnte Creditconnect auch genausogut 50% oder 75% oder wieviel auch immer an Creditreform abtreten. Creditconnect ist Verwalter und kann den Kreditvertrag wegen fehlenden Zahlungen kündigen, kann bei Zahlungsproblemen einzelne Raten stunden bzw. eine neue Ratenhöhe vereinbaren oder eben ein Inkassounternehmen beauftragen. Aber all das ändert nichts daran, dass Creditconnect nicht einfach mit unserem Geld machen kann was sie wollen.

§8 ist kein Persilschein, auch wenn Creditconnect es gerne so auslegen würde. Nicht umsonst gibt es im Vertrag unter §17(3) die übliche salvatorische Klausel die verhindern soll, dass ein Vertrag ungültig wird, nur weil einzelne Bestimmungen ungültig sind.
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
waldspecht



Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 29.01.2011, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Im Sinne von nobodyofconsequence halte ich was die Rechtsauffassung angeht einfach mal die FRESSE, da ich kein Jurist bin.

Aber ein ergänzende Frage sei mir erlaubt:

Wenn CC also tatsächlich die uns zustehenden Verzugszinsen nicht eintreibt oder an die Creditreform weiterreicht, was dann?

Müssen wir dann nach Rückzahlung/ Abwicklung CC um dieses Geld verklagen (dürften ja in der Regel nur ein paar Cent sein)?
EDIT:
Das mit den paar Cent war ein Gedankenfehler von mir.
_________________


Zuletzt bearbeitet von waldspecht am 29.01.2011, 20:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    P2P-Kredite.com Foren-Übersicht -> Auxmoney Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

phpBB SEO URLs V2

*Anzeige / Affiliate Link
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 197202


Impressum & Datenschutz