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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17927
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Verfasst am: 31.05.2008, 20:02 Titel: Withholding Tax wegen Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar |
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MyC4 wird in Zukunft Quellensteuer nach den Gesetzen der afrikanischen Staaten einbehalten.
Bei Kenia und Uganda ist der Steuersatz 15%. Bei der Elfenbeinküste wohl zwischen 12 und 18%.
Aufgrund von DBA ist die einbehaltene Steuer auf die Einkommensteuerschuld anrechenbar (auf jeden Fall wohl in Kenia und Elfenbeinküste, eventuell auch in Uganda)
Details in einer Recherche von Christoph Sobotta:
http://www.myc4.com/Portal/WebForms/Users/DisplayUser.aspx?UserId=15347&tab=Blog
Danke Christoph! |
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Ralf Lang
Anmeldedatum: 14.08.2008 Beiträge: 38
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Verfasst am: 14.08.2008, 21:16 Titel: |
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Soweit ich mich erinnere, war unter den deutschen Teilnehmern umstritten, ob die Finanzämter das so ohne weiteres tatsächlich schlucken. Hat da schon jemand praktische Erfahrungen gesammelt? |
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Claus Lehmann Site Admin
Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 17927
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Verfasst am: 16.08.2008, 17:29 Titel: |
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Es ist umstritten unter deutsche Teilnehmern, vor allem wegen der Frage ob und welche Belege MyC4 stellen wird.
Reine Bildschrim-Screenshots?
Und im Moment noch nicht mal nach Ländern getrennt.
Ich denke wir werden Mitte nächsten Jahres sehen, was die Finanzämter dazu sagen. Gerne Erfahrungen an mich, ich verarbeite sie in einem Blog-Artikel. |
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