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TTom
Anmeldedatum: 09.10.2011 Beiträge: 1515
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Verfasst am: 23.01.2014, 21:14 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Stefan026 hat Folgendes geschrieben: |
Ich schon, das sind immerhin 1109,79 abzüglich paar Euro fürs Gericht für paar Telefonate/ Schreiben. Ein super Stundensatz Erinnert mich an meinen Fall, wo nach über einem Jahr Ratenzahlungen noch immer kein Euro angekommen ist, da ja erst einmal die anfallenden Inkassokosten und Auslagen verrechnet werden für eine simple Ratenzahlungsvereinbarung, also ohne Adressrecherche oder sonstiges Zeit- und Kostenintensive Massnahmen. |
Ich hab da auch so einen Fall:
Projekt Nr. 10202833 hatte eine Ratenzahlungsvereinbarung, durch die ~2000 Euro getilgt werden konnten. Von diesen 2000 Euro hat das Inkassobüro ~1600 Euro gefressen. Wohl gemerkt für eine simple Ratenzahlungsvereinbarung! Da war nichts mit Gericht, oder so.
Dann kam eine Anlegerauszahlung. Seitdem zahlt der KN angeblich nicht mehr. Ich habe bereits VIER mal nachgefragt, was bei dem Projekt jetzt Sache ist. Immer kamen nur die bekannten Textbausteine zurück...
Scheint so, als ob das Inkasso keinen bock mehr hat, sobald die eigenen Gebühren drin sind. _________________ Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket |
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Stefan026
Anmeldedatum: 02.09.2010 Beiträge: 958
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Verfasst am: 23.01.2014, 21:58 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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TTom hat Folgendes geschrieben: | Stefan026 hat Folgendes geschrieben: |
Ich schon, das sind immerhin 1109,79 abzüglich paar Euro fürs Gericht für paar Telefonate/ Schreiben. Ein super Stundensatz Erinnert mich an meinen Fall, wo nach über einem Jahr Ratenzahlungen noch immer kein Euro angekommen ist, da ja erst einmal die anfallenden Inkassokosten und Auslagen verrechnet werden für eine simple Ratenzahlungsvereinbarung, also ohne Adressrecherche oder sonstiges Zeit- und Kostenintensive Massnahmen. |
Ich hab da auch so einen Fall:
Projekt Nr. 10202833 hatte eine Ratenzahlungsvereinbarung, durch die ~2000 Euro getilgt werden konnten. Von diesen 2000 Euro hat das Inkassobüro ~1600 Euro gefressen. Wohl gemerkt für eine simple Ratenzahlungsvereinbarung! Da war nichts mit Gericht, oder so.
Dann kam eine Anlegerauszahlung. Seitdem zahlt der KN angeblich nicht mehr. Ich habe bereits VIER mal nachgefragt, was bei dem Projekt jetzt Sache ist. Immer kamen nur die bekannten Textbausteine zurück...
Scheint so, als ob das Inkasso keinen bock mehr hat, sobald die eigenen Gebühren drin sind. |
Du beschreibst genau das Problem was ich mit diesen Beträgen und Verträgen habe. Das Inkassobüro hat auf Grund der Vertragsgestaltung mit der 100 zu 0 Aufteilung für Zahlungen überhaupt kein Interesse an der Eintreibung der kompletten Forderung. Eigene "Gebühren und Auslagen" eintreiben und ab dann den eigenen Aufwand Richtung 0 reduzieren und sich um die neuen Fälle kümmern. _________________
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 23.01.2014, 22:28 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Stefan026 hat Folgendes geschrieben: |
Du beschreibst genau das Problem was ich mit diesen Beträgen und Verträgen habe. Das Inkassobüro hat auf Grund der Vertragsgestaltung mit der 100 zu 0 Aufteilung für Zahlungen überhaupt kein Interesse an der Eintreibung der kompletten Forderung. Eigene "Gebühren und Auslagen" eintreiben und ab dann den eigenen Aufwand Richtung 0 reduzieren und sich um die neuen Fälle kümmern. |
Wäre das nicht "treuewidriges Handeln" ?
Andererseits : wir sind ja nur das "Melkvieh" und nicht die Vertragspartner des Inkasso-Dienstleisters. Wo kein Kläger da halt kein Richter _________________
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Stefan026
Anmeldedatum: 02.09.2010 Beiträge: 958
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Verfasst am: 23.01.2014, 23:34 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: |
Wäre das nicht "treuewidriges Handeln" ? |
Tja, sehe ich auch so, aber der Fall von TTom zeigt ja, wie es läuft, wenn das Eintreiben einer Rate mit mehr Aufwand als dem einfachen Durchleiten einer Zahlung verbunden ist.
Zinshans hat Folgendes geschrieben: |
Andererseits : wir sind ja nur das "Melkvieh" und nicht die Vertragspartner des Inkasso-Dienstleisters. Wo kein Kläger da halt kein Richter |
So isses! _________________
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Shady23
Anmeldedatum: 13.06.2013 Beiträge: 1226
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Verfasst am: 23.01.2014, 23:44 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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[quote="Stefan026"] Zinshans hat Folgendes geschrieben: |
Zinshans hat Folgendes geschrieben: |
Andererseits : wir sind ja nur das "Melkvieh" und nicht die Vertragspartner des Inkasso-Dienstleisters. Wo kein Kläger da halt kein Richter |
So isses! |
Im besten fall hat man aber ein dutzend anleger die ständig nachhaken. Dann ist der aufwand durch "das abwimmelm der anleger" vllt ja mal höher als das eigentliche erledigen der Arbeit  |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 24.01.2014, 00:08 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Shady23 hat Folgendes geschrieben: |
Im besten fall hat man aber ein dutzend anleger die ständig nachhaken. Dann ist der aufwand durch "das abwimmelm der anleger" vllt ja mal höher als das eigentliche erledigen der Arbeit  |
Das Abwimmeln von Anlegern ist -denke ich- kein großer Aufwand. Dafür hat man ja Textbausteine. Das einzige, was hier wirklich hilft ist leider das Einstellen der Bieterei. Das Forum hier hat über Tausend registrierte User. Das ist schon ne Hausnummer für AM.
Irgendwie will ich mir das nicht so recht vorstellen, dass das Inkasso-Unternehmen seine Aktivität einstellt, wenn die Ihre Quote eingefahren haben. Davon hätte ja auch nur der Inkasso-Dienstleister was, es sei denn da fließen sog. "Kickbacks".
Gegen überhöhte Inkasso-Kosten kann sich ja leider nur der KN zur Wehr setzen ... und den meisten -da so oder so pleite- ist es vermutlich sogar egal. Die werden noch bis zur Bodenplatte blankgeputzt ... und dann geht es an die Offenlegung. Wer da deren letzten Kröten dann abräumt, ist denen dann wohl wurscht. _________________
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 24.01.2014, 00:15 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: |
Gegen überhöhte Inkasso-Kosten kann sich ja leider nur der KN zur Wehr setzen ... |
Wenn das Inkassobüro zu hohe Anteile/Honorare/Provisionen nimmt, dann fehlt dem Auftraggeber (Auxmoney) Geld.
Das kann AM verlangen, die können die Auszahlung geltend machen.
Tut AM das nicht, dann kann jeder KG aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages AM zur Abrechnung und Geltendmachung der Zahlung bzw. Zahlung zwingen.
Inkassokosten müssen sich längstens an der Rechtsanwaltsvergütung messen lassen. Das ist nachvollziehbar, wenn man das RVG versteht.
Wenn nicht hilft z.T. http://rvg.pentos.ag/ |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 24.01.2014, 00:41 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Welches Geld fehlt denn AM ?
angenommen, der ausstehende Betrag sei 10.000.- Euro. AM würden noch 295.- Euro (die 2,95% darauf) und noch 90.- Euro Servicefees fehlen. Inkasso treibt 2000.- ein, berechnet dafür 1.600.- (obwohl lt. Tabelle nur ca. 800.- angemessen wären ... und leitet davon 400.- weiter. Für beide ein gutes Geschäft _________________
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 24.01.2014, 00:44 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Welches Geld fehlt denn AM ?
angenommen, der ausstehende Betrag sei 10.000.- Euro. AM würden noch 295.- Euro (die 2,95% darauf) und noch 90.- Euro Servicefees fehlen. Inkasso treibt 2000.- ein, berechnet dafür 1.600.- (obwohl lt. Tabelle nur ca. 800.- angemessen wären ... und leitet davon 400.- weiter. Für beide ein gutes Geschäft |
2.000 Einnahme minus 800 Inkasso macht 1.200 minus AM-Posten = Rest für Anleger.
Achtung: AM + Inkasso haben rechtlich "treue Hände", nix ist mit bereichern.
Kiek mal hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/352.html |
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danyb
Anmeldedatum: 24.01.2014 Beiträge: 3
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Verfasst am: 24.01.2014, 10:05 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Guten Morgen
Vorgerichtliche Inkassogebühren sind doch meistens gar nicht erstattungsfähig
Natürlich sollte man über diesen Sachverhalt infomiert sein |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 24.01.2014, 10:23 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Inkassokosten gelten als Verzugsschaden und sind imho. erstattungsfähig.
KN wird ja per Mahnung 1+2+3 ausreichend oft in Verzug gesetzt. _________________
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 24.01.2014, 12:57 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Im Verzugsfall sind Inkassokosten bis 0,65 Gebührenanteil der anwaltlichen Geschäftsgebühr VV 2300 RVG erstattungsfähig. Das ist inzwischen bei den Gerichten "ausgesungen". |
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Vagabund

Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.01.2014, 14:52 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Aus dem Inkasso lt AM:
20.01.2014//PG: Uns liegt mittlerweile der erlassene Vollstreckungsbescheid vor. Sobald dieser Rechtskraft erlangt hat, werden wir die Zwangsvollstreckung einleiten.
Ich verstehe den Arzt (mit Praxis) nicht. Es geht nur um die letzte Rate (ca. 1.300.-€)!? |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 25.01.2014, 15:15 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Vagabund hat Folgendes geschrieben: | Aus dem Inkasso lt AM:
20.01.2014//PG: Uns liegt mittlerweile der erlassene Vollstreckungsbescheid vor. Sobald dieser Rechtskraft erlangt hat, werden wir die Zwangsvollstreckung einleiten.
Ich verstehe den Arzt (mit Praxis) nicht. Es geht nur um die letzte Rate (ca. 1.300.-€)!? |
vlt nur noch Kassenpatienten inzwischen  _________________
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Vagabund

Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.01.2014, 22:34 Titel: Re: Zahlungen aus dem Inkasso |
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Aus dem Inkasso: Mein Beamter bei der Bahn mit 40 Dienstjahren! Es wird eng!
23.01.2014/SB: Es liegt der Verdacht nahe, dass der Schuldner einen Kreditbetrug nach § 263 StGB begangen hat. Daher haben wir Strafeinzeige erstattet und unsere Zustimmung zu dem Schuldenbereinigungsplan widerrufen.
23.01.2014//PG: Wir konnten Unstimmigkeiten bei den Angaben des Beschuldigten im Kreditprojekt ermitteln. Wir haben daher am heutigen Tag Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges/Kreditbetruges (§§ 263, 265b StGB) erstattet und unsere Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan widerrufen. |
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