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Zinseinnahmen aus versp. Zahlungen vs. Strafgebühr-Einnahmen  

 
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Cybertwin



Anmeldedatum: 20.12.2017
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.10.2018, 18:11    Titel: Zinseinnahmen aus versp. Zahlungen vs. Strafgebühr-Einnahmen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin mir gerade nicht zu 100% sicher wie ich diese beiden Werte deuten soll:



Welcher Wert davon ist der entscheidende wenn ein Kredit überfällig wird und man sowohl für die vereinbarte Laufzeit als auch für den überzogenen Zeitraum die Zinsen haben möchte ?
Ich würde es so verstehen, dass mit "Zinseinnahmen aus verspäteten Zahlungen" ausreichend hierfür ist.

Auf welchen Wert achtet Ihr bei Eurer Kreditauswahl?
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Gollum



Anmeldedatum: 13.01.2013
Beiträge: 558

BeitragVerfasst am: 10.10.2018, 18:50    Titel: Re: Zinseinnahmen aus versp. Zahlungen vs. Strafgebühr-Einna Antworten mit Zitat

Dein Verständnis ist richtig, "Zinseinnahmen aus verspäteten Zahlungen" ist die wichtige Spalte.

Strafzinsen wären zusätzliche Zinsen, die der Kreditnehmer zahlen muss, wenn der Kredit verspätet ist. Diese erheben die meisten Kreditanbahner aber glaub nicht mehr und sind eigentlich zu vernachlässigen, also bei mir bewegen die sich irgendwo im einstelligen Cent-Bereich im Monat.
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Omicron



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Beiträge: 719

BeitragVerfasst am: 10.10.2018, 19:56    Titel: Re: Zinseinnahmen aus versp. Zahlungen vs. Strafgebühr-Einna Antworten mit Zitat

Wichtig hierbei ist, dass die "verspäteten Zahlungen", um die es geht, sich tatsächlich nur auf nicht gezahlte Raten beziehen. Bei einem Darlehensteil von 10€, bei dem eine 1€ Monatsrate im Verzug ist, werden trotzdem 9€ weiterverzinst. Immer, bei allen Anbietern. Die Spalte macht nur Aussagen darüber, ob die verbliebenen 1€ ebenfalls noch verzinst werden, oder eben nicht.

Bei Darlehen, die länger als ein bis anderthalb Jahre laufen, ist der Unterschied völlig vernachlässigbar. Willst du dagegen Kurzläufer kaufen, ist er um so wichtiger - denn Kurzläufer haben oft nur eine einzige Monatsrate. Und wenn die in den Verzug geht, dann wird tatsächlich dein gesamter Hauptbetrag nicht mehr verzinst. Möglicherweise für bis zu zwei Monate, obwohl das Darlehen selbst nur einen Monat laufen sollte!

Der Effekt ist so spürbar, dass ich grundsätzlich alle Kurzläufer als mit 0,5% geringeren Zinsen ansehe. Denn das war ungefähr der tatsächliche Unterschied, den ich ausgerechnt habe, als ich im Frühling mal meine zweihundert letzten abgeschlossenen Kurzläufer verglichen hatte. Soll war 13,9% im Durchschnitt, tatsächlich waren aber nur knapp 13,45% Rendite bei mir angekommen.
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BeitragVerfasst am: 10.10.2018, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

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Lendlord



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Beiträge: 1277
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BeitragVerfasst am: 10.10.2018, 21:48    Titel: Re: Zinseinnahmen aus versp. Zahlungen vs. Strafgebühr-Einna Antworten mit Zitat

Hallo Omicron,

vielen Dank für diese Aufklärung. Das war mir so nicht bewusst.

Hierzu noch eine Frage zu den Kurzläufern. Der von dir genannte Effekt des "Zinsverlusts" von 0,5 % betrifft doch nur die Kurzläufer, bei denen bei "Zinseinnahmen aus verspäteten Zahlungen " Nein steht - und das trifft ja nur bei wenigen Anbietern von Kurzläufern zu, oder (siehe Tabelle) ?
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Cybertwin



Anmeldedatum: 20.12.2017
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.10.2018, 06:32    Titel: Re: Zinseinnahmen aus versp. Zahlungen vs. Strafgebühr-Einna Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.

Möchte gerne noch bei einer Sache nachhaken - Beispiel Acema:

Zinseinnahmen: ja
Zinseinnahmen aus verspäteten Zahlungen: nein
Strafgebühr-Einnahmen: Ja / Summe = 0.05%

Ist diese Konstellation dann wieder interessant oder eher nicht ?
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Omicron



Anmeldedatum: 26.01.2018
Beiträge: 719

BeitragVerfasst am: 11.10.2018, 09:06    Titel: Re: Zinseinnahmen aus versp. Zahlungen vs. Strafgebühr-Einna Antworten mit Zitat

Lendlord hat Folgendes geschrieben:
Der von dir genannte Effekt des "Zinsverlusts" von 0,5 % betrifft doch nur die Kurzläufer, bei denen bei "Zinseinnahmen aus verspäteten Zahlungen " Nein steht


Korrekt.

Ich habe gerade mal nachgeschaut, und bin überrascht worden. Es hat sich einiges zum Positiven geändert. Die Kurzläufer, die in meine Betrachtung eingeflossen sind, kamen zu 90% von Varks.am - zu dem Zeitpunkt im Frühjahr 2018 hatten die ein "Nein" bei der Verzinsung von verspäteten Zahlungen stehen. Mittlerweile ist es ein "Ja" geworden.

Überhaupt steht sehr viel mehr "Ja" in der Liste als zu dem Zeitpunkt, zu dem ich zuletzt geschaut habe. Da sah es noch so aus, als ob sich die gesamte Plattform zu einem "Nein" als Standardwert hinbewegt.


Cybertwin hat Folgendes geschrieben:
Möchte gerne noch bei einer Sache nachhaken - Beispiel Acema:

*schnipp*

Ist diese Konstellation dann wieder interessant oder eher nicht ?


Acema hat quasi Null Volumen (2-3 neue Darlehen im Jahr) und miese Zinsen (zuletzt 5,5% oder so). Unabhängig von den Details der Verzinsung würde ich behaupten, dass die Investition grundsätzlich nie interessant ist.

Primär sollte man einen Darlehensanbieter danach auswählen, was er für Zinsen bietet, ob Darlehen verfügbar sind, wie die Verzugsquote ist, und vielleicht noch wie Mintos* ihn bewertet. Man kann natürlich immer noch mehr nachforschen, aber das sollte die Minimalbetrachtung sein. Wenn man dann mehrere vergleichbare Anbieter gefunden hat, kann man im zweiten Schritt hingehen und diese Verzinsungsdetails vergleichen. Wie gesagt, bei Mittel- bis Langläufern kannst du sie sogar komplett außer Acht lassen.
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Spätzünder



Anmeldedatum: 04.09.2018
Beiträge: 490

BeitragVerfasst am: 03.04.2019, 12:16    Titel: Zinseinnahmen verspäteter Zahlungen vs. Strafgebühreinnahmen Antworten mit Zitat

Hallo, auch wenn der Thread schon älter ist, knüpfe ich mal dran an:

Es ging ja um Zinseinnahmen aus verspäteten Zahlungen vs. Strafgebühr-Einnahmen.

Ich habe bisher eigentlich alle Anbieter ohne Zinseinnahmen aus verspäteten Zahlungen, also die in der Mintos-Tabelle ein 'Nein' haben, ausgelassen (ebenso alle ab B- Rating). Denke aber nun bei den (noch) höheren Zinsmöglichkeiten (z.B. Capitalia 13%+) doch Anbieter ohne Zinsfortzahlung aber mit Strafgebühr-Einnahmen dazuzunehmen.

Beim Capitalia Beispiel sind das 0.063% pro Tag und damit wären das 23% p.a. für die Verzugszeit auf den Restbetrag, korrekt?

Wie handhabt ihr das?
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