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Zinssatz nach Kreditkündigung  

 
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naprima



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BeitragVerfasst am: 20.01.2016, 18:39    Titel: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Habe in ein gut abgesichertes Projekt(125% besichert) investiert mit einem Zinssatz von 15%. Nach der Kreditkündigung wird nur noch ein Zinsatz von 4,17% berechnet. Der Kreditnehmer zahlt nach der Kündigung höhere Raten (um die Verwertung des Fahrzeuges abzuwenden) als vorher und nur 1/3 des ursprünglichen Zinssatzes. Mir ist bewusst, daß eigentlich bei einer Kündigung eine vollständige Rückzahlung die Ausnahme ist, allerdings stellt es sich in diesem Fall anders dar. Die Zinssatzänderung wurde nur auf Nachfrage mitgeteilt. Sicherlich rechtlich einwandfrei, mir als Anleger allerdings nicht bewusst.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 20.01.2016, 18:58    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Eigentlich eine prima Möglichkeit für den KN zu sparen. Auch wenn ein paar Zusatzkosten anfallen (die natürlich ausschließlich an Auxmoney* gehen).
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igoloro



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BeitragVerfasst am: 20.01.2016, 19:25    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Wer regt sich bei Auxmoney* noch über solche Kleinigkeiten auf? Wichtig ist doch erst mal nur, dass es Auxmoney* gut geht und bei Unregelmäßigkeiten gute Zusatzverdienstmöglichkeiten vorhanden sind. KG noch dazu Individualisten, die weder über den Builder bieten noch als (millionenschwere) Institution auftreten, sind generell nur als "Zahlvieh" zu betrachten. Lästig, nervig und am liebsten würden die AM-Verantwortlichen ganz darauf verzichten, sie wissen nur noch nicht wie. Laughing
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220 proj. 7.650 €
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 20.01.2016, 23:15    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

naprima hat Folgendes geschrieben:
Habe in ein gut abgesichertes Projekt(125% besichert) investiert mit einem Zinssatz von 15%. Nach der Kreditkündigung wird nur noch ein Zinsatz von 4,17% berechnet. Der Kreditnehmer zahlt nach der Kündigung höhere Raten (um die Verwertung des Fahrzeuges abzuwenden) als vorher und nur 1/3 des ursprünglichen Zinssatzes. Mir ist bewusst, daß eigentlich bei einer Kündigung eine vollständige Rückzahlung die Ausnahme ist, allerdings stellt es sich in diesem Fall anders dar. Die Zinssatzänderung wurde nur auf Nachfrage mitgeteilt. Sicherlich rechtlich einwandfrei, mir als Anleger allerdings nicht bewusst.


Nicht nur rechtlich einwandfrei sondern rechtlich sogar erforderlich, so viel ich weiß.
Wenn Du den Vertrag kündigst, dann kannst Du keine vertraglich vereinbarten Zinsen mehr verlangen sondern nur noch - nach Gesetz und Rechtsprechung geregelte - Verzugszinsen. Früher war das kein großes Problem, weil die recht hoch waren. Aber sie richten sich nach dem Basiszinssatz und der beträgt derzeit -0,83%, da ist dann nicht viel Luft.
Deine 4,17% sind somit 5% über Basiszinssatz, zu Zeiten als der damalige Diskontsatz bei 7% lag war das ne etwas andere Zahl...

Und ja, es ist eine prima Möglichkeit zu "sparen", wenn es einem egal ist, dass man keine Konten mehr eröffnen kann, keine Handyverträge m,ehr abschließen, keine Kreditkarten mehr bekommt, man keine Wohnung mehr mieten kann etc.
Ich würd's nicht machen...
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 21.01.2016, 07:27    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:


Und ja, es ist eine prima Möglichkeit zu "sparen", wenn es einem egal ist, dass man keine Konten mehr eröffnen kann, keine Handyverträge m,ehr abschließen, keine Kreditkarten mehr bekommt, man keine Wohnung mehr mieten kann etc.
Ich würd's nicht machen...


Ich auch nicht - allerdings glaube ich nicht, dass es gleich diese Konequenz hat. Wir sprechen von der Kreditkündigung. Das ist dann zwar eine Zahlungsstörung aber noch keine Insolvenz.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 21.01.2016, 13:41    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:

Ich auch nicht - allerdings glaube ich nicht, dass es gleich diese Konequenz hat. Wir sprechen von der Kreditkündigung. Das ist dann zwar eine Zahlungsstörung aber noch keine Insolvenz.


Egal. Nem Freund von mir hat mal eine Mobilfunkfirma einen strittigen Zahlungsrückstand (war tatsächlich ne Falschbuchung von denen!) bei der Schufa als Zahlungsausfall eingetragen, am nächsten Tag hat ihm die Bank das Konto gekündigt.
Gut, die Bank hat damals nur nach Ausreden gesucht, weil sie Privatkunden los werden wollte und so'ne Bank will man auch nicht wirklich haben, aber trotzdem.... Ein Konto!

Es ist ein Zahlungsausfall, das verhagelt Dir die Schufa schon gewaltig, ob es ein harter Eintrag ist, weiß ich gerade aus dem Stand nicht.
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 21.01.2016, 19:06    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Keine Ahnung, ich überziehe noch nicht einmal mein Konto.
Wir sprechen hier aber von Auxm-Clientel. Und wer sich 26k zu 15% dort ausleiht, muss schon anders ticken. Immerhin macht die Zinsdifferenz dann weit über 1000€ pro Jahr aus - und wenns um das finanzielle Überleben geht, ist das schonein Argument.
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AnKo73



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BeitragVerfasst am: 22.01.2016, 09:06    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Ich auch nicht - allerdings glaube ich nicht, dass es gleich diese Konequenz hat. Wir sprechen von der Kreditkündigung. Das ist dann zwar eine Zahlungsstörung aber noch keine Insolvenz.


Eine Kreditkündigung dürfte selbst Auxmoney* (über die SWK Bank) in die Schufa eintragen. Und mit diesem ist man de facto finanziell nicht mehr handlungsfähig.
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JLukat



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BeitragVerfasst am: 26.01.2016, 13:19    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
naprima hat Folgendes geschrieben:
Habe in ein gut abgesichertes Projekt(125% besichert) investiert mit einem Zinssatz von 15%. Nach der Kreditkündigung wird nur noch ein Zinsatz von 4,17% berechnet. Der Kreditnehmer zahlt nach der Kündigung höhere Raten (um die Verwertung des Fahrzeuges abzuwenden) als vorher und nur 1/3 des ursprünglichen Zinssatzes. Mir ist bewusst, daß eigentlich bei einer Kündigung eine vollständige Rückzahlung die Ausnahme ist, allerdings stellt es sich in diesem Fall anders dar. Die Zinssatzänderung wurde nur auf Nachfrage mitgeteilt. Sicherlich rechtlich einwandfrei, mir als Anleger allerdings nicht bewusst.


Nicht nur rechtlich einwandfrei sondern rechtlich sogar erforderlich, so viel ich weiß.
Wenn Du den Vertrag kündigst, dann kannst Du keine vertraglich vereinbarten Zinsen mehr verlangen sondern nur noch - nach Gesetz und Rechtsprechung geregelte - Verzugszinsen. ...


Das ist nur zum Teil richtig. Vertragszinsen kann man nach der Kündigung nicht mehr verlangen. Die gesetzlichen Verzugszinsen kannst du ohne weiteren Nachweis verlangen.
Einen höheren Verzugsschaden muss man nachweisen. Da bei AuxM weiterhin in Kredite zu 15% investiert werden kann, entsteht den Anlegern durch die Vorenthaltung der fälligen Kreditraten ein erstattungsfähiger "Wiederanlageschaden" in entsprechender Höhe. Da AuxM sich das Recht vorbehält, die Forderungen der KG bei den KN einzutreiben, ist AuxM auch verpflichtet, diesen leicht nachzuweisenden Schaden auch geltend zu machen. Verstößt AuxM gegen diese Verpflichtung, macht AuxM sich selbst gegenüber den KG schadensersatzpflichtig.
Hier sieht man wieder: Wenn es nur um das Geld der Anleger geht, ist AuxM gegenüber den KN großzügig.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 26.01.2016, 14:07    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

JLukat hat Folgendes geschrieben:


Das ist nur zum Teil richtig. Vertragszinsen kann man nach der Kündigung nicht mehr verlangen. Die gesetzlichen Verzugszinsen kannst du ohne weiteren Nachweis verlangen.
Einen höheren Verzugsschaden muss man nachweisen. Da bei AuxM weiterhin in Kredite zu 15% investiert werden kann, entsteht den Anlegern durch die Vorenthaltung der fälligen Kreditraten ein erstattungsfähiger "Wiederanlageschaden" in entsprechender Höhe. Da AuxM sich das Recht vorbehält, die Forderungen der KG bei den KN einzutreiben, ist AuxM auch verpflichtet, diesen leicht nachzuweisenden Schaden auch geltend zu machen. Verstößt AuxM gegen diese Verpflichtung, macht AuxM sich selbst gegenüber den KG schadensersatzpflichtig.
Hier sieht man wieder: Wenn es nur um das Geld der Anleger geht, ist AuxM gegenüber den KN großzügig.


Ich bin nicht sicher, ob das so einfach ist.
Der Vertragspartner des KN ist ja nicht der Anleger, sondern die SWK-Bank. Dass in dritter geschädigt wird betrifft ja dieses Vertragsverhältnis erst mal nicht, denn es ist ja nicht das Problem des KN, dass die SWK diese Refinanzierungsmöglichkeit gewählt hat.
Es müsste also nachgewiesen werden, dass die SWK keine bessere Refinanzierungsmöglichkeit hat oder ihrerseits dem Anleger gegenüber schadenersatzpflichtig ist.
Letzteres müsste sie dann aber vermutlich in die Forderungskaufvertrag schreiben und das wird sie nicht wollen, denn den müsste sie ja dann auch dann zahlen, wenn vom KN nix mehr einzutreiben ist.
Das ließe sich vermutlich auch irgendwie lösen, würde aber, nehme ich an, das Risiko für die SWK erhöhen, auf der Haftung sitzen zu bleiben. Das werden die nicht wollen, denn der Kredit ist ja aus der Bilanz und da noch Rückstellungen für Dinge, die man eigentlich verkürzt hat buchen zu müssen dürfte die EK-Situation nicht gerade verbessern und die ist ja alles, wo Banken heute drauf schauen.

Die Probleme des P2P-Modells liegen manchmal im Detail.
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naprima



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BeitragVerfasst am: 26.01.2016, 15:11    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Auxmoney hat sich seit Juni 2015 für mich erledigt. Die richtige Entscheidung !!!!!!
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Silbermünzen???
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.2016, 17:17    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Ich habe bis 06/2015 investiert.
Im Jahr 2015 allerdings nur sehr sporadisch.

Na wenigstens fallen im Inkasso keine Gebühren für KG an.

Aber mit mehr als 20 % vom Ausstand braucht man nicht zu rechnen.
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naprima



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BeitragVerfasst am: 19.02.2016, 12:16    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Sie erhalten erst ab dem Zeitpunkt den Basiszins, sobald der offene Saldo beglichen wurde.

Solang noch Rückstände offen sind, wird der Basiszins nicht ausgezahlt.



Mit freundlichen Grüßen


Habe jetzt angefragt, wo wir als Anleger die Rückstände erkennen und den Betrag des noch zu erhaltenden Basiszins.
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naprima



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BeitragVerfasst am: 19.02.2016, 12:42    Titel: Re: Zinssatz nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Hier die schnelle Antwort:

Wenn Sie in die Details des Kreditprojektes klicken, haben Sie oben rechts die Gesamtübersicht.

Unter der Saldosumme sehen Sie, welche Summe Ihnen nicht zurückgezahlt wurde.

In dem genannten Projekt sind es aktuell 151,72€.



Die genaue Berechnung des Basiszinses wird von der SWK Bank errechnet.

Ich werde mich dort einmal erkundigen, damit ich Ihnen konkret diese Frage beantworten kann.



Mit freundlichen Grüßen


Bedeutet erst nachdem das gesamte Kapital zurückgezahlt wurde werden die Zinsen gezahlt....
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