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wastelcat



Anmeldedatum: 24.03.2010
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 02.04.2010, 10:01    Titel: Titel und die 30 Jahre Antworten mit Zitat

Hallo,

das mit den 30 jahren ist völlig körekt, dennoch kann der Betrag bereits zuvor als uneinbringbar ausgebucht werden.

Z.B. wenn man eine Eidesstattliche Versicherung oder erwirkt hat.

Evtl. ist sogar bereits eine Bescheinigung des Gerichtsvollzieher über eine fruchtlose Pfändung ausreichend.

Und so sehr ich mich deinen Wünschen für uns alle anschliessen mag - DAS Glück werden wir bei den Projekten die wir hier beleihen sicherlich nicht haben fürchte ich.

Gruß

Wastelcat
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trigon



Anmeldedatum: 21.07.2009
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 08.04.2010, 13:18    Titel: Re: Titel und die 30 Jahre Antworten mit Zitat

wastelcat hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

das mit den 30 jahren ist völlig körekt, dennoch kann der Betrag bereits zuvor als uneinbringbar ausgebucht werden.

Z.B. wenn man eine Eidesstattliche Versicherung oder erwirkt hat.

Evtl. ist sogar bereits eine Bescheinigung des Gerichtsvollzieher über eine fruchtlose Pfändung ausreichend.

Und so sehr ich mich deinen Wünschen für uns alle anschliessen mag - DAS Glück werden wir bei den Projekten die wir hier beleihen sicherlich nicht haben fürchte ich.

Gruß

Wastelcat


Das ist falsch!!

Hier handelt es sich um Privatvermögen das für ein Darlehen gegeben wird. Und dann sind die Verluste nicht absetzbar! Das heißt, wenn einer die EV abgibt, ist dein Geld weg und Du mußt die daraus erwirtschaften Zinsen für die z.B. ersten gezahlten Raten voll versteuern!

Gruß
trigon
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wastelcat



Anmeldedatum: 24.03.2010
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 08.04.2010, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Trigon,

zumindest nach Rückfrage bei meinem Steuerberater sehe ich das ein wenig anders:

Privat kann nicht der Verlust des kapitals gegen Zinsen anderer Kredite verrechnet werden.

Sehr wohl aber gegen erhaltene Erträge aus dem selben Projekt im selben Jahr.

Und bei meiner Antwort ging es auch nicht darum, sondern um die Ausbuchungsfrist von 30 Jahren.

gruß

Wastelcat
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trigon



Anmeldedatum: 21.07.2009
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 09.04.2010, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

wastelcat hat Folgendes geschrieben:
Hallo Trigon,

zumindest nach Rückfrage bei meinem Steuerberater sehe ich das ein wenig anders:

Privat kann nicht der Verlust des kapitals gegen Zinsen anderer Kredite verrechnet werden.

Sehr wohl aber gegen erhaltene Erträge aus dem selben Projekt im selben Jahr.



Hallo wastelcat,

das ist nicht Richtig. Wenn Du privat dein Geld verleihst dann kannst Du das eben nicht mit den Erträgen des selben Darlehens verrechnen. Das FG Münster AZ: 12 K 6919/99 hat entschieden das das nur für ein Darlehen eines Gesellschafter an eine Kapitalgesellschaft gilt. Vielleicht sollest Du denn Steuerberater wechseln?

Zitat:

Und bei meiner Antwort ging es auch nicht darum, sondern um die Ausbuchungsfrist von 30 Jahren.


Das die "Verjahrungsfrist" erst in 30 Jahren bei einem Titel eintritt ist korrekt. Deine Antwort zielte aber, korregiere mich bitte wenn das falsch ist, darauf ab das man beireits vorher den Verlust geltend machen kann. Oder wie ist deine Aussage zur "Ausbuchungsfrist" zu verstehen? Meines Wissens nach müssen ja Prvatleute keine Buchhaltung führen, also auch nichts ausbuchen!

Gruß
trigon
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Kalkulator



Anmeldedatum: 04.01.2010
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 09.04.2010, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

wastelcat hat Folgendes geschrieben:
Hallo Trigon,

zumindest nach Rückfrage bei meinem Steuerberater sehe ich das ein wenig anders:

Privat kann nicht der Verlust des kapitals gegen Zinsen anderer Kredite verrechnet werden.

Sehr wohl aber gegen erhaltene Erträge aus dem selben Projekt im selben Jahr.

Und bei meiner Antwort ging es auch nicht darum, sondern um die Ausbuchungsfrist von 30 Jahren.

gruß

Wastelcat


also ober der Steuerberater recht hat oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen.

Ist aber egal, da der Verlust niemals im selben Jahr eintreten wird wie der letzte Gewinn aus einem Projekt, da ja entweder erst nach 30 Jahren mit Auslaufen des Titels der Verlust entsteht oder ggf. durch Privatinso, aber auch die ist nicht in einem Kalendarjahr abgeschlossen.
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wastelcat



Anmeldedatum: 24.03.2010
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 09.04.2010, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Trigon,

meine Antwort zielte dahin, dass m.E. ein Verlust dann geltend gemacht werden kann wenn die Forderung als uneinbringbar feststeht.

Und hierzu ist (das weiss ich von unserer steuerlichen Betriebsprüfung) keinesfalls ein in 30 Jahren abgelaufener Titel oder eine Privatinso erforderlich.

Hier akzeptiert (zumindest unser FA) auch eine Pfandlosigkeitsbescheinigung des Gerichtsvollziehers über den Schuldner.

Das Ganze kann dann sehr wohl innerhalb eines Jahres ablaufen:

- Mahnbscheid, Vollstreckungsbescheid, das ist in wenigen Wochen durch, dann Vollstreckungsauftrag an GV.

Hier sehe ich auch keinen Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer privaten Forderung.

Aber - das ist alles nur meine Auffassung bzw. Erfahrung, das hat nat. nicht den Charakter einer professionellen Auskunft.

Und bei allem was ich hier lesen darf (oder muß) wie Inkasso durch AM so abläuft ist die Erledigung innerhalb eines Jahres ja wohl eher geträumt.

Gruß

Wastelcat
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trigon



Anmeldedatum: 21.07.2009
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 12.04.2010, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

wastelcat hat Folgendes geschrieben:
Hallo Trigon,

meine Antwort zielte dahin, dass m.E. ein Verlust dann geltend gemacht werden kann wenn die Forderung als uneinbringbar feststeht.

Und hierzu ist (das weiss ich von unserer steuerlichen Betriebsprüfung) keinesfalls ein in 30 Jahren abgelaufener Titel oder eine Privatinso erforderlich.

Hier akzeptiert (zumindest unser FA) auch eine Pfandlosigkeitsbescheinigung des Gerichtsvollziehers über den Schuldner.

Das Ganze kann dann sehr wohl innerhalb eines Jahres ablaufen:

- Mahnbscheid, Vollstreckungsbescheid, das ist in wenigen Wochen durch, dann Vollstreckungsauftrag an GV.

Hier sehe ich auch keinen Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer privaten Forderung.

Aber - das ist alles nur meine Auffassung bzw. Erfahrung, das hat nat. nicht den Charakter einer professionellen Auskunft.

Und bei allem was ich hier lesen darf (oder muß) wie Inkasso durch AM so abläuft ist die Erledigung innerhalb eines Jahres ja wohl eher geträumt.

Gruß

Wastelcat


Ja, da stimme ich Dir zu, das ist so korrekt. Du hast aber diese Erfahrungen bei einer "steuerlichen Betriebsprüfung" gesammelt. Da diese aber nur für einen Betrieb ist, kann man diese nicht eins zu eins auf private Forderungen umsetzen.

Das einzige was in den 30 Jahren wichtig ist, ist die Frage "Werde ich vom Schuldner noch mal Geld bekommen?" Wenn der PI angemeldet hat kannst Du deinen Vertrag mit CC in die Tonne klopfen.

Um das Ganze auf den Punkt zu bringen. Du hast eine Vorgehensweise die für Bertriebe gilt auf den Privatbereich wiedergespiegelt. Da es hier aber ausschließlich um private Forderungen geht, ist es völlig unintressant ob ich das vor den 30 Jahren als Verlust rechnen kann oder nicht, weil ich ja sowieso das ganze nicht anwenden kann.
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