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Lender
Anmeldedatum: 08.01.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: 08.01.2010, 19:22 Titel: Abgeltungssteuer |
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Führt CreditConnect eigentlich automatisch Abgeltungssteuer ab?
Falls ja, wie kann man einen Freistellungsauftrag stellen?
Falls nein, dann wäre jeder Anleger selbst dafür verantwortlich, dass die Steuern bezahlt werden. Doch wie rechnet man die aus? Muss man dafür jedes Projekt einzeln berechnen, also die zu erwartende Rendite durch die Zahl der Monate teilen, die der Kredit in dem Jahr gelaufen ist, und zum Schluss alle Ergebnisse addieren?
Ich habe bei AM nachgefragt, die Antwort war:
Auskunft über Ihre zukünftigen Ausschüttungen erhalten Sie in dem Finanzplan, den Sie von Creditconnect zur Verfügung gestellt bekommen. Hier sind alle von Ihnen investierte Projekte hinterlegt sowie ein Ausschüttugnsplan zu jedem Projekt zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Ausschüttungspläne können Sie auch ermitteln, wie hoch der gesamte Zinssatz sein wird, den Sie dieses Jahr erhalten. |
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rg_anlage
Anmeldedatum: 19.07.2009 Beiträge: 210
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Verfasst am: 08.01.2010, 19:55 Titel: Re: Abgeltungssteuer |
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Hier ein Auszug aus den FAQ von Auxmoney:
| Zitat: | Muss ich die Zinserträge aus der Anlage versteuern?
ZinsertragsversteuerungJa, alle Zinserträge aus der Geldanlage bei Auxmoney* sind wie alle Anleihen, Sparverträge oder Bundesschatzbriefe (Typ A) mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Dies gilt, wenn Sie den Freibetrag von € 750,00, bei Verheirateten € 1.500,00 übersteigen.
auxmoney zahlt den Anlegern die Zinserträge vollständig aus. Daher müssen Anleger die durch Auxmoney* erzielten Zinserträge in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben.
Als Hilfestellung sendet Auxmoney* allen Anlegern zu Beginn jedes Jahres eine Übersicht über die Zinserträge des vorigen Jahres. Die Auxmoney* GmbH übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Gültigkeit dieser Angaben. Diese Informationen ersetzen die fachkundige Beratung durch Ihren Steuerberater nicht. Für die steuerliche Erklärung von durch Auxmoney* erzielten Zinseinkünften ist der Steuerpflichtige selbst verantwortlich. |
Also: du darfst alles selbst machen, Freistellungsauftrag gibt es nicht.
Es gab ja schon einige Threads, die diskuttiert haben, ob die Verluste abzugsfähig sind oder nicht.
habe auf die schnelle nur den gefunden: Finanzamt
Gruß Rolf _________________
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Bankomat
Anmeldedatum: 10.12.2008 Beiträge: 54
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Verfasst am: 12.02.2010, 11:57 Titel: |
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Hallo,
gibt es eigentlich mit der neuen Kontodarstellung überhaupt noch die Möglichkeit, sich seine Zinserträge auszurechnen? Früher wurde der Zinsertrag für die jeweilige Monatsrate ja noch ausgewiesen und man hätte mühsam alles addieren können, um den zu versteuernden Betrag beim Finanzamt angeben zu können.
Doch jetzt bin ich da etwas ratlos. |
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helpless
Anmeldedatum: 07.10.2009 Beiträge: 144
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Verfasst am: 12.02.2010, 12:16 Titel: |
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Laut den FAQ´s von Auxmoney* bekommt jeder Anleger am Anfang des Jahres ein Aufstellung der angefallenen Zinsen zugeschickt. Auf mein Nachfragen bei Auxmoney* sagte man mir, das diese bis Ende Februar bei mir eingehen würde, wahrscheinlich aber früher. Mal schauen! Von meiner Bank und von Smava* ist die Aufstellung schon da und ich würde gerne meine Einkommensteuer machen.  _________________
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Bankomat
Anmeldedatum: 10.12.2008 Beiträge: 54
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Verfasst am: 12.02.2010, 14:47 Titel: |
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| Danke. Dann schau ich mal, wann da was eintrudelt. |
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seabiscuit
Anmeldedatum: 27.11.2009 Beiträge: 346
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Verfasst am: 14.02.2010, 20:42 Titel: |
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| Bankomat hat Folgendes geschrieben: | | Danke. Dann schau ich mal, wann da was eintrudelt. |
Der eine Euro Bearbeitungsgebühr müsste doch als Aufwand absetzbar sein, oder? |
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McGoldi

Anmeldedatum: 08.10.2009 Beiträge: 173 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 18.02.2010, 10:16 Titel: |
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Ja, ist er. Man kann aber nur "innerhalb" eines Kredits gegenrechnen, also nicht den Verlust des einen Kredits mit den Zinsen eines anderen gegenrechnen. Leider. _________________
www.P2P-Verwaltung.de die Empfehlung |
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helpless
Anmeldedatum: 07.10.2009 Beiträge: 144
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Verfasst am: 01.03.2010, 09:53 Titel: |
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Die Bescheinigungen für angefallene Zinsen sind nun online. Unter Creditconnect "Mein CreditConnect".
Grüße
stefan _________________
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Claus Lehmann Site Admin

Anmeldedatum: 31.08.2007 Beiträge: 18694
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Verfasst am: 02.03.2010, 00:05 Titel: |
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Müsste nicht rein formal die Auxmoney* GmbH eine Zinsbescheinigung erstellen und die Creditconnect GmbH eine weitere?
Immerhin hat vor Mitte 2009 die Auxmoney* GmbH die Auszahlungen vorgenommen. Erst danach kamen die Auszahlungen von der Creditconnect GmbH.
Aber vielleicht interessiert das die Finanzämter ja auch nicht so im Detail. Aber komisch ist es schon. _________________ Meine Investments (aktualisiert 12/25):
Laufend: Axiafunder*, Bondora*, Crowdcube, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Republic |
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nobodyofconsequence P2P Legende

Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5233
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Verfasst am: 02.03.2010, 02:18 Titel: |
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Nö, so wie ich das sehe, kommen die Zinsen von den KNs. Die "Bescheinigungen" haben doch eh nur informativen Charakter, da ist es doch ziemlich egal, wer die ausstellt. Letztlich kannst Du auch genauso gut alles selber berechnen.
Gebühren sind eine andere Sache. |
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trigon
Anmeldedatum: 21.07.2009 Beiträge: 88
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Verfasst am: 23.03.2010, 14:24 Titel: |
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| nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Nö, so wie ich das sehe, kommen die Zinsen von den KNs. Die "Bescheinigungen" haben doch eh nur informativen Charakter, da ist es doch ziemlich egal, wer die ausstellt. Letztlich kannst Du auch genauso gut alles selber berechnen.
Gebühren sind eine andere Sache. |
Das werden wir alle wahrscheinlich auch machen müssen! Die Zinsbescheinigungen sind nämlich falsch! Die rechnen nämlich auch die Zinsen dazu die garnicht gezahlt worden sind, z.B. von ausgefallenen Krediten! _________________
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helpless
Anmeldedatum: 07.10.2009 Beiträge: 144
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Verfasst am: 23.03.2010, 15:20 Titel: |
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Zum Glück hatte ich 2009 keine Ausfälle. Und ansonsten zahlste halt etwas zuviel Abgeltungssteuer, das dürfte dem Finanzamt doch nur Recht sein
Auxmoney ist halt ein toller Laden!!!
MfG _________________
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sarek
Anmeldedatum: 20.03.2010 Beiträge: 22
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Verfasst am: 27.03.2010, 22:52 Titel: Bearbeitungsgebühr absetzbar? |
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| McGoldi hat Folgendes geschrieben: | | Ja, ist er. Man kann aber nur "innerhalb" eines Kredits gegenrechnen, also nicht den Verlust des einen Kredits mit den Zinsen eines anderen gegenrechnen. Leider. |
Hast Du wirklich schon erfolgreich versucht, die Bearbeitungsgebühr abzusetzen?
Eigentlich ist mit den 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. Soli und ggf. KiSt) auf die Zinsen alles abgegolten und Werbungskosten (= die Bearbeitugsgebühr) sind nicht mehr anrechenbar. _________________
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McGoldi

Anmeldedatum: 08.10.2009 Beiträge: 173 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 01.04.2010, 15:18 Titel: |
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Nein, das kommt erst in die nächste Steuererklärung. _________________
www.P2P-Verwaltung.de die Empfehlung |
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Kalkulator
Anmeldedatum: 04.01.2010 Beiträge: 76
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Verfasst am: 01.04.2010, 23:48 Titel: |
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Der eine Euro Bearbeitungsgebühr sollte eigentlich absetzbar sein, da dieser im direkten Zusammenhang stehen. Bei Aktienkäufen und -verkäufen kann man die Kauf- und Verkaufkosten gegenrechnen, da sie im direkten Zusammenhang mit der Aktivität stehen.
Verluste aus in Verzug geratene Projekte können logischerweise bei Auxmoney* nicht gegengerechnet werden. Gibt es einen unter uns der schon einen definitiven Verlust zu verbuchen hat? Ich denke nicht.
Da eine nicht bediente Forderung durch alle Instanzen geht und mit einem Titel endet, würde ein Verlust erst nach 30 Jahren eintreten (ich glaube das war die Gültigkeit eines Titels).
Schneller ließ sich ein Verlust erst endgültig verbuchen, wenn der KN in die Privatinso geht und die Wohlverhaltensphase durchsteht, dann wären es nur 6 Jahre.
Hoffen und wünschen wir uns allen das wir niemals einen entgültigen Verlust verbuchen müssen. |
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