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helpless



Anmeldedatum: 07.10.2009
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

"Anleger Identifizierung mit Zerfifikat:
Geprüfte Anleger € 7,0

Die Gültigkeit der Zertifizierung Geprüfte-Anleger beträgt 1 Jahr. "

zu geil - Zertifizierter Vollpfosten sozusagen.


Auxmoney mit Smava* im Punkt Seriösität zu vergleichen, ist aber schon böse. Smile Fast wie der Vergleich eines Rolls-Royce mit einem schrottreifen Tata Nano. Smile
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Almenschorsch



Anmeldedatum: 15.06.2009
Beiträge: 577
Wohnort: Töging am Inn

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wartet ab bei dem[*** vom Moderator gelöscht ***] zahlt der KG wahrscheinlich eine monatliche Servicegebühr von XX Euro Laughing
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trigon



Anmeldedatum: 21.07.2009
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das Angebot von [*** vom Moderator gelöscht ***] 10 mal besser als von AM. Hier kann der KN sein Projekt reinstellen ohne irgendwelche Kosten zu haben. Die Zertifikate, die aber dann das Projekt aufpeppen, sind natürlich kostenpflichtig. Selbst die Verlängerung oder Wiedereinstellung ist kostenlos. Hier zahlt der KN nur dann wenn tatsächlich das Projekt komplett finanziert wurde. Bleibt nur abzuwarten ob bei harten Negativmerkmalen der Kredit abgelehnt wird und dann trotzdem die 2% Gebühr fällig werden. 400€ für einen nicht zustande gekommenen 20.000 € Kredit wäre schon hart. Allerdings würde das [*** vom Moderator gelöscht ***]wahrscheinlich sowieso ncht bekommen, weil, greif mal einen nackten Mann in die Tasche.

Ein Nachteil hat es allerdings dann doch, die schwarzen Schaafe werden sich von dieser Plattform magisch angezogen fühlen. Und Ausfälle sind dann wahrscheinlich noch höher als bei AM.
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BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

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nobodyofconsequence
P2P Legende


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Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mal völlig abgesehen davon, dass das ganze so wie ich das Modell verstehe in Deutschland gegen das KWG verstößt und man als Anleger dann evtl. eine Straftat begeht, von der eventuellen Nichtigkeit der Ansprüche mal abgesehen.
Aber ich habe ja immer schon getönt, dass ich nach meiner Laienmeinung die Rechtsauffassung der BaFin in dem Punkt nicht ganz teile, hier ergibt sich dann bestimmt für mutige Anleger eine tolle Gelegenheit zur Klage gegen eine Bhörde, sowas macht doch bestimmt Spaß, oder?

Oder hat da jemand 'ne Bank im Modell entdeckt?
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trigon



Anmeldedatum: 21.07.2009
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Mal völlig abgesehen davon, dass das ganze so wie ich das Modell verstehe in Deutschland gegen das KWG verstößt und man als Anleger dann evtl. eine Straftat begeht


Wie verstehst Du Das denn und welche Handlung verstößt gegen das KWG?
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18123

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hat er doch geschrieben - es ist nicht ersichtlich welche Bank den Kredit vergibt.
Zur Kreditvergabe ist in D eine Banklizenz erforderlich.
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Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
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nobodyofconsequence
P2P Legende


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Beiträge: 5230

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

trigon hat Folgendes geschrieben:
nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Mal völlig abgesehen davon, dass das ganze so wie ich das Modell verstehe in Deutschland gegen das KWG verstößt und man als Anleger dann evtl. eine Straftat begeht


Wie verstehst Du Das denn und welche Handlung verstößt gegen das KWG?


Die gewerbsmäßige Vergabe von Krediten.

Nach Interpretation der BaFin - und das ist das, was man IMHO diskutieren kann, wenn man viel Zeit, Geld, Langeweile und gute Anwälte hat - ist das erfüllt, sobald man mehr als einen (!) Kredit vergibt, unabhängig von der Summe und auch nicht pro Plattform sondern pro Anleger.

Smava und AM umgehen das, indem dort eine Bank die Kredite vergibt und anschließend die Forderungen aus dem Kredit and die Anleger weiterveräußert. Das ist dann nur Factoring und nicht so streng reguliert, insbesondere nicht wenn der KN - wie auf diesen Plattformen der Fall - im Vorhinein zustimmt.
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trigon



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Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das aber wirklich ein White-Label Marktplatz von AM ist wird das bestimmt auch über AM und der SWK abgewickelt.
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mgutt



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Beiträge: 1333

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das denke ich nicht. Siehe AGB Auszug:
Zitat:
[*** vom Moderator gelöscht ***] stellt ausschließlich die Internetplattform zu Verfügung. [*** vom Moderator gelöscht ***]führt keine Tätigkeiten im Sinne des §34c GewO aus. Wir sind keine Bank, also kein Kreditinstitut und kein Finanzdienstleister nach § 1 des Kreditwesengesetzes. Wir erbringen insofern weder Bankgeschäfte noch Finanzdienstleistungen, sondern beschränken uns auf den Betrieb des Portals nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen. Die Mitglieder schließen die Kredite direkt untereinander ab. [*** vom Moderator gelöscht ***] erhält hierfür vom Kreditnehmer eine Auktionsgebühr in der Höhe von 2% auf dem ausstehenden Kreditbetrags. Die Gebühren sind nur dann fällig wenn das Kreditprojekt zu 100% finanziert wurde.


Ich frage mich wie dann die Rückabwicklung läuft. Muss der KN dann x Daueraufträge einrichten oder wie ^^

[*** vom Moderator gelöscht ***] übernimmt im Auftrag auch das Inkasso. Sie verkaufen in dem Fall die Forderung komplett und sonst kann man aber auch selbst mahnen:
Zitat:
Falls gewünscht, die betroffenen Anleger können auch direkt die rechtliche Schritte gegen den Kreditnehmer einzuleiten (Das gerichtliche Mahn- und Klageverfahren z.B. durch Vollstreckungstitel). [*** vom Moderator gelöscht ***]übernimmt keine Haftung für in diesem Fall eventuell entstehende Kosten oder amtlichen Gebühren.


D.h. im Gegensatz zu AM oder Smava* werden hier Darlehen vergeben und keine Forderungen gekauft. Man ist also echter Darlehensnehmer und kein Anleger. Damit unterwirft man sich dem KWG und darf max. 99 Darlehen vergeben:
https://www.kredit-forum.info/teilnahme-bei-p2p-portalen-smava-auymoney-rechtswidrig-t180498.htm

Aber ich denke mal, dass die meisten sowieso unter dieser Grenze liegen werden.

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:
Nach Interpretation der BaFin - und das ist das, was man IMHO diskutieren kann, wenn man viel Zeit, Geld, Langeweile und gute Anwälte hat - ist das erfüllt, sobald man mehr als einen (!) Kredit vergibt, unabhängig von der Summe und auch nicht pro Plattform sondern pro Anleger.


Wie Du meinem Link entnehmen kannst sind die Regeln der Bafin nicht so hart. 99 Kredite und unter 500.000,- EUR gelten noch als privat.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:

Wie Du meinem Link entnehmen kannst sind die Regeln der Bafin nicht so hart. 99 Kredite und unter 500.000,- EUR gelten noch als privat.


Interessant. Hast Du eine Qualle für das Zitat, so hat das ja höchstens Guttenberg-Wert.

Kann gut sein, dass sie das gelockert haben, ich habe hier eine, wenn auch recht alte, Mail von der BaFin wo "mehr als 1 Kredit" drin steht.

EDIT: Vergiss, es, Augen aufsperren hilft, habe den Link gefunden.
Meine Mail war älter.
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18123

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

inwieweit ändert der zitierte Text denn etwas?

da steht doch auch
Zitat:
Auf den Umfang der Geschäfte kommt es nicht an, wenn die Geschäfte gewerbsmäßig betrieben werden sollen. Bankgeschäfte werden gewerbsmäßig betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit der Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Hiervon ist bereits beim Abschluss eines einzelnen Geschäfts auszugehen, wenn die Absicht der - auch nur unregelmäßigen - Wiederholung besteht.

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Claus Lehmann
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Beiträge: 18123

BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Google kennt weitere Domainnamen zum Thread Thema
z.B.
[*** vom Moderator gelöscht ***]
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Zuletzt bearbeitet von Claus Lehmann am 21.06.2011, 20:29, insgesamt einmal bearbeitet
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der "Wiederholung" beziehen die sich meine ich auf Tilgungen, die erneut investiert werden, so wie es im weiteren angedeutet wird. Insgesamt wäre das ja sonst auch ein Widerspruch. Warum spricht man von 100 Einzeldarlehen, wenn dann 1-2 schon ein Problem darstellen.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

mgutt hat Folgendes geschrieben:
Mit der "Wiederholung" beziehen die sich meine ich auf Tilgungen, die erneut investiert werden, so wie es im weiteren angedeutet wird. Insgesamt wäre das ja sonst auch ein Widerspruch. Warum spricht man von 100 Einzeldarlehen, wenn dann 1-2 schon ein Problem darstellen.


Ich glaube, das mit der Wiederholung ist die Rechtsposition (sobald man vor hat, es auch nur einmal zu wiederholen, KANN es gewerbsmäßig sein), das mit den 100 ist die Verwaltungspraxis, d.h. sobald sie jemanden finden, der 100 Kredite vergeben hat, verklagen sie ihn auch.
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mgutt



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BeitragVerfasst am: 25.05.2011, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht, dass die Klage einreichen. Die ermahnen einfach nur. Soll heißen man müsste ab diesem Zeitpunkt das Prozedere eines Kreditinstituts erfüllen oder bestehende Verträge auflösen. Allerdings anders als z.B. bei Anlagen, kann man Darlehen nur schwer kündigen, denn bekannterweise ist auszahlen einfacher als einfordern ^^

Schon alleine deswegen glaube ich nicht, dass da wirklich viel passiert, wenn man sich im Rahmen des Normalen bewegt. Das ist wie bei eBay. Wer mehr als 30 Verkäufe macht kann auch schon Händler sein, muss aber auch nicht. Und wirklich dafür interessieren tun sich nur andere Händler, die die unliebsamen Mitstreiter dezimieren wollen.

Wobei hier auch die Frage ist worüber man jetzt überhaupt spricht. Die BaFin spricht erstmal von dem Status Kreditinstitut. In Sachen Gewerberecht kann das wieder anders aussehen. Soll heißen man benötigt eine Gewerbeanmeldung, damit man Geld ausschütten kann. Hat man die nicht kann auch hier wieder ein Mitstreiter abmahnen oder aber das Ordnungsamt eine Ordnungsstrafe auferlegen. Aber auch das halte ich unwahrscheinlich, weil es erstmal durch ein Gericht bestätigt werden müsste.

Ich behaupte mal, dass das alles nicht vorm BGH standhalten würde. Auch nicht die "Vorgabe" der BaFin. Denn wenn jemand unendlich in Aktien ballern kann, kann er das auch bei Darlehensforderungen machen. Ist aber nur meine private Meinung dazu.
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