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fangri
Anmeldedatum: 31.07.2017 Beiträge: 418
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Verfasst am: 16.10.2019, 09:07 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Aus meiner Sicht ist ein weiterer Stolperstein, dass discount/premium von Mintos* als Summe ausgegeben wird. Wenn ich in der Steuererklärung* die "darin enthaltenen Verluste" beziffere, muss ich aber die einzelnen Verluste bilanzieren ohne mit Erträgen zu verrechnen.
Ich habe dazu einfach die Excel aller Buchungen heruntergeladen und die negativen Buchungen aufaddiert. Allgemein kann ich empfehlen diese Transaktionstabelle zu sichern. Somit kann man auch später dem Finanzamt gegenüber nachweisen - oder auch nur selbst nachvollziehen, falls eine Plattform mal weg sein sollte. |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 16.10.2019, 19:36 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Wieso so umständlich? Die komplette Differenz kann man meines Wissens nach einfach auf die Zinsen addieren? |
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fangri
Anmeldedatum: 31.07.2017 Beiträge: 418
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Verfasst am: 17.10.2019, 07:22 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Für die Summe in Zeile 15 ist das durchaus ausreichend das aufzuaddideren. Wie ermittelst du den Eintrag in Zeile 18 für die darin enthaltenen Verluste ein?
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 17.10.2019, 07:22 Titel: |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 18.10.2019, 06:48 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Ich bin leider das ganze Wochenende unterwegs, aber ich glaube die Zeile habe ich nicht verwendet, sondern einfach alles als Zinsen angegeben. Wurde akzeptiert |
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fangri
Anmeldedatum: 31.07.2017 Beiträge: 418
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Verfasst am: 18.10.2019, 07:59 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Wenn du keine Angaben machst, wird es natürlich akzeptiert - woher sollen sie denn wissen, dass Verluste enthalten waren? Hättest du deine Kapitalerträge gar nicht angegeben, wäre es genauso akzeptiert worden. Wäre dann halt Steuerhinterziehung gewesen.
Nachdem die deklarierte Summe korrekt ist und du vermutlich auch keine astronomischen Verluste verrechnet hast, würde selbst bei einer Steuerprüfung wohl kein Hahn danach krähen. |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 18.10.2019, 11:52 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Was macht das denn für einen Unterschied, ob der Verlust angegeben ist oder nicht? Ich habe Sachen am Zweitmarkt gekauft und verkauft und obendrein Zinsen erhalten. Mein Gesamtgewinn ergibt sich also durch Addition/Subtraktion dieser Werte.
Meines Wissens nach ändert sich die erhobene Steuer* ja nicht, egal ob ich es abgeben oder nicht? Oder hab ich einen Denkfehler? |
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reisender1967
Anmeldedatum: 03.04.2017 Beiträge: 1967
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Verfasst am: 18.10.2019, 13:27 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Der Denkfehler liegt darin, das es zwei verschiedene Steuern sind.
Zinserträge werden mit der Abgeltungssteuer von 25% (26,375% inkl. Soli) versteuert.
Gewinne aus Zweitmarktgeschäften zählen aber als Veräußerungsgewinne und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Es gibt hierfür allerdings eine Freigrenze von 600 Euro. Sobald diese überschritten wird, muss allerdings alles versteuert werden. Im Gegensatz zum Freibetrag bei der Abgeltungssteuer dann also auch die Veräußerungsgewinne unter 600 Euro. _________________ Alles nur meine Meinung und jeder darf gerne eine andere haben.
Ich wünsche uns allen viel Erfolg mit unseren Investments. |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 18.10.2019, 22:27 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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p2pHamburg hat Folgendes geschrieben: | stefans hat Folgendes geschrieben: | käufe und verkäufe habe ich von zweitmarkt und cryptowährung miteinander verrechnet. |
Steuerlich ist das leider im Regelfall falsch!
Wenn man Kryptowährungen unmittelbar hält und verkauft, fällt das unter „private Veräußerungsgewinne“ nach § 23 EStG. Gewinne/Verluste vom Zweirmarkt sind aber ein Anwendungsfall von § 20 Abs. 2 EStG (also Einkünfte aus Kapitalvermögen). Das kann man nicht miteinander verrechnen!
Anders wäre es, wenn man die Kryptowährung nur als Derivat hält... |
Verstehe ich das richtig, es sind zwar auch Veräußerungsgewinne, die ich aber nicht mit den Bitcoin Verlusten (private Veräußerungsgeschäfte) verrechnen kann? Wenn ja, habe ich dann für beides eine Freigrenze oder muss ich Löhnen, wenn ich insgesamt drüberkomme?
Da ich aber mit den reinen zweitmarktgewinnen sowieso unter der Freigrenze liege, sollte es ja egal sein. |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 26.10.2019, 13:32 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Ich versuche noch mal eine kurze Zusammenfassung dieses Threads. Hier noch mal die Anmerkung, dass ich kein Steuerberater bin.
Bitte helft mir, das zu ergänzen/korrigieren:
Generell rechnet Mintos* immer mit dem Zeitraum 11.01. - 10.01.
Zinsen:
Diese werden durch die Addition folgender Werte berechnet:
Interest received + Interest income on rebuy + Late fees received + Delayed interest + Delayed interest income on rebuy
Für Zinsen gilt ein Freibetrag von 801€ (bei Verheirateten 1602€), allerdings müssen hier auch inländische Zinsen berücksichtigt werden.
Capital gain:
Kann der geneigte Privatmensch eigentlich nicht berechnen, da es auf Loan-Basis ist, außerdem werden dort Verluste nicht richtig berücksichtigt.
Die Meisten hier haben es wohl einfach mit den Zinsen verrechnet.
StefanS hat es mit Kryptoverlusten verrechnet, ob mit Erfolg, weiß man nicht?
Laut Reisender, sind es private Veräußerungsgewinne mit einem Freibetrag von 600€ (bei Verheirateten 2x600€, verteilt sich das gleichmäßig, wenn man die Gelder beiden zu gleichen Teilen zuspricht?). Dem widerspricht aber diese Seite hier: https://www.finanzfluss.de/p2p-kredite-steuern/ ?
Ich bin jetzt verwirrt, was genau stimmt jetzt und wo muss ich diese nun angeben?
Cashback/Campaign rewards:
Den Cashback trägt man wohl komplett in der Anlage SO Zeile 8,10 und 12 ein, auch wenn dieser erst bei über 256€ Freibetrag Berücksichtigung findet.
Nur zur Info: Wenn ich es richtig gegoogled habe, dann muss man hier den Cashback von Cashback-Seiten nicht eintragen (z.B. beim Buchen einer Urlaubsreise, Stromanbieter wechseln, etc.), da es als Rabatt eines Kaufs angewiesen ist und man ja keinen Gewinn macht
Extreme Zusammenfassung:
Steuerreport vom 11.1 - 10.1. generieren lassen.
Interest income als ausländische Kapitalerträge in Anlage KAP bzw. unter "Übrige Kapitalerträge" in WISO Steuersparbuch
Capital Gain auf Zinsen draufrechnen/als privates Veräußerungsgeschäft eintragen?
Cashback in der Anlage SO, Zeile 8, 10, 12 eintragen bzw. "Weitere Einkünfte und Bezüge", dort unter "Leistungen" |
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nukin
Anmeldedatum: 24.07.2019 Beiträge: 1403
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Verfasst am: 26.10.2019, 15:52 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Die ganzen Filter mit Delayed gibt es bei mir nicht. |
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Doso
Anmeldedatum: 27.10.2017 Beiträge: 2692
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Verfasst am: 25.12.2019, 01:27 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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bowden hat Folgendes geschrieben: |
Cashback/Campaign rewards:
Den Cashback trägt man wohl komplett in der Anlage SO Zeile 8,10 und 12 ein, auch wenn dieser erst bei über 256€ Freibetrag Berücksichtigung findet.
Nur zur Info: Wenn ich es richtig gegoogled habe, dann muss man hier den Cashback von Cashback-Seiten nicht eintragen (z.B. beim Buchen einer Urlaubsreise, Stromanbieter wechseln, etc.), da es als Rabatt eines Kaufs angewiesen ist und man ja keinen Gewinn macht
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Es ist eine Freigrenze kein Freibetrag. Ist man also da auch nur etwas drüber wird auch alles unter der Freigrenze versteuert.
Ich bin der Meinung das auch entsprechende Boni von Banken, Neukundenwerbung, Depotumzug und so Krams hier eingetragen werden muss. Zumindest weißen teilweise auch die Banken nochmal darauf hin das man dies machen muss. Also wohl auch sowas wie Freunde werben Bonus von P2P Plattformen. |
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Kwyjibo
Anmeldedatum: 27.04.2019 Beiträge: 27
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Verfasst am: 09.01.2020, 14:06 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Kann man die Ausfälle von Monego mit den erhaltenen Kapitalerträgen generell fürs Finanzamt miteinander verrechnen?
Falls ja, ab wann gelten Kredite wie die ausgefallenen von Monego offiziell als "verrechenvbarer Verlust"? |
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Paranouz
Anmeldedatum: 09.08.2019 Beiträge: 133 Wohnort: Nouz Town
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Bandit55555
Anmeldedatum: 29.07.2011 Beiträge: 2501 Wohnort: BW
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Verfasst am: 09.01.2020, 14:34 Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) |
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Kwyjibo hat Folgendes geschrieben: | Kann man die Ausfälle von Monego mit den erhaltenen Kapitalerträgen generell fürs Finanzamt miteinander verrechnen?
Falls ja, ab wann gelten Kredite wie die ausgefallenen von Monego offiziell als "verrechenvbarer Verlust"? |
Nein es ist nicht verrechenbar zur Zeit soweit ich weiß. Nur dann, wenn du die Ausfälle endgültig auf dem Zweitmarkt verkaufst. Dann ist der realisierte Verlust verrechenbar. Der Zweitmarkt ist allerdings für Monego gesperrt.
Wenn Monego in Insolvenz geht und es klar wäre das nichts mehr kommt würde ich aber Mintos* anschreiben und eine Verlustbescheinigung anfragen. So eine Verlustbescheinigung könnte das Finanzamt aktzeptieren. Ich glaube aber kaum das Mintos* so etwas ausstellen wird. Sie werden versuchen noch jahrelang etwas von Monego zu bekommen. _________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€ |
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Ostpocke
Anmeldedatum: 11.01.2019 Beiträge: 677
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