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Deutsches Steuer-Gutachten  
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carnold



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Beiträge: 998

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 01:30    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich hätte eine Frage zu den Cashback-Erträgen. Sie können ja als sonstige Einkünfte behandelt werden. Wenn man verheiratet ist und eine gemeinsame Steuererklärung* macht, ist diese Freigrenze dann verdoppelt, weiß das jemand?
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p2pHamburg



Anmeldedatum: 18.07.2019
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 08:02    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Die Freigremze bleibt gleich. Allerdings können beide Ehegatten sie jeweils für ihre Einkünfte einmal nutzen.
_________________
Meine Meinung...
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CLAM



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Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 08:03    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

carnold hat Folgendes geschrieben:
Ich hätte eine Frage zu den Cashback-Erträgen. Sie können ja als sonstige Einkünfte behandelt werden. Wenn man verheiratet ist und eine gemeinsame Steuererklärung* macht, ist diese Freigrenze dann verdoppelt, weiß das jemand?


Also im aktuellen Gesetztestext zu §22 finde ich dazu nichts. Hier sind dabei nur die Freigrenze ausgewiesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html


Bei privaten Veräußerungsgeschäften (dazu zähle ich aktiven Handel am Zweitmarkt) zählt eine Freigrenze von 600 Euro.

Ich bin kein Steuerberater und dies stellt keine Handlungsempfehlung dar.
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BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

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bowden



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Beiträge: 852

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 08:55    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Wo hast Du das mit den 600€ her? Höre ich zum ersten Mal.
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MrP



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Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 09:00    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Im letzten Jahr lag ich auch knapp unter den 600€ und habe die Zweitmarktgewinne als sonstige Einkünfte angegeben. Da die 600€ eine Freigrenze sind blieben die Erträge steuerfrei.
Ich habe das ganze auch so im Freitextfeld im Mantelbogen in der Elster-Steuererklärung angegeben und es wurde im Bescheid so übernommen.
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MathiasM



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Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 09:23    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Nur zur Klarstellung:

carnold hat Folgendes geschrieben:
Ich hätte eine Frage zu den Cashback-Erträgen. Sie können ja als sonstige Einkünfte behandelt werden.


Cashback-Erträge bei Aktionen von Darlehensanbietern sind ein Entgelt für die Darlehensüberlassung. Daher normale Zinserträge.



CLAM hat Folgendes geschrieben:


Bei privaten Veräußerungsgeschäften (dazu zähle ich aktiven Handel am Zweitmarkt) zählt eine Freigrenze von 600 Euro.

Ich bin kein Steuerberater und dies stellt keine Handlungsempfehlung dar.


Sind keine Sonstigen Einkünfte sondern Kapitalerträge nach §20 Abs. 2 Nr. 7.
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CLAM



Anmeldedatum: 13.08.2018
Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 09:45    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

MathiasM hat Folgendes geschrieben:
Nur zur Klarstellung:

carnold hat Folgendes geschrieben:
Ich hätte eine Frage zu den Cashback-Erträgen. Sie können ja als sonstige Einkünfte behandelt werden.


Cashback-Erträge bei Aktionen von Darlehensanbietern sind ein Entgelt für die Darlehensüberlassung. Daher normale Zinserträge.



CLAM hat Folgendes geschrieben:


Bei privaten Veräußerungsgeschäften (dazu zähle ich aktiven Handel am Zweitmarkt) zählt eine Freigrenze von 600 Euro.



Ich bin kein Steuerberater und dies stellt keine Handlungsempfehlung dar.


Sind keine Sonstigen Einkünfte sondern Kapitalerträge nach §20 Abs. 2 Nr. 7.


Habe ich ja auch nicht geschrieben.
ICh sehe es aber als private Veräußerungsgeschäfte. Demnach kommt hier m.E. §23 zum tragen.
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TheManiac



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Beiträge: 1028

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 09:57    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Cashback würde ich auch als "normale" Zinserträge betrachten, ist ja eine Art Bonus-Verzinsung.

Gewinne aus dem Zweitmarkt sind entweder § 22 Nr. 3 oder § 23, da würde ich mir aber keine abschließende Meinung erlauben Wink
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CLAM



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Beiträge: 736

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 10:06    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

TheManiac hat Folgendes geschrieben:
Cashback würde ich auch als "normale" Zinserträge betrachten, ist ja eine Art Bonus-Verzinsung.

Gewinne aus dem Zweitmarkt sind entweder § 22 Nr. 3 oder § 23, da würde ich mir aber keine abschließende Meinung erlauben Wink


Bei $ 22 Abs. 3 geht es um Leistungen. Ich biete aber keine Leistung an, sonder in Veräußere etwas (nämlich einen Kredit den ich gekauft habe).
Aus dem Grund habe ich den §23 eher als passend angesehen.

Aber ich bin kein Steuerberater Smile
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MathiasM



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Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 10:10    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

OK, die Freigrenze von 600 Euro gilt nicht, wenn die Veräußerungsgeschäfte zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören.

Ergibt sich aus § 23 Abs. 2, dass in dem Fall kein Veräußerungsgeschäft nach § 23 vorliegt.
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Doso



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Beiträge: 2692

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 10:11    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich habe den Cashback Bonus bisher immer als Sonstige Einkünfte angegeben und die Capital Gains (Zweitmarktgewinne) in die Zinsen eingerechnet. Bisher hat sich das Finanzamt nicht beschwert. Aber okay sie haben bisher auch noch nie irgendwelche Nachweise für P2P Kredite und Kryptospielerein gewollt.

Hauptsache mal irgendwo angegeben, bei den Beträgen sollte einem keiner einen Strick draus drehen.
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bowden



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Beiträge: 852

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 18:25    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Eine Seite weiter zurück hatte ich genau diese Frage gestellt. Damals bin ich zum folgenden Schluss gekommen:

Den Cashback trägt man komplett in der Anlage SO Zeile 8,10 und 12 ein, auch wenn dieser erst bei über 256€ Freigrenze Berücksichtigung findet.

Nur zur Info: Man muss den Cashback von Cashback-Seiten nicht eintragen (z.B. beim Buchen einer Urlaubsreise, Stromanbieter wechseln, etc.), da es als Rabatt eines Kaufs ausgewiesen ist und man ja keinen Gewinn macht.

Generell mache ich es so:
Steuerreport vom 11.1 - 10.1. generieren lassen.

Interest income als ausländische Kapitalerträge in Anlage KAP bzw. unter "Übrige Kapitalerträge" in WISO Steuersparbuch

Capital Gain (Zweitmarktgewinne) auf Zinsen draufrechnen.

Cashback wie gesagt in der Anlage SO, Zeile 8, 10, 12 eintragen bzw. "Weitere Einkünfte und Bezüge", dort unter "Leistungen".

Die 600€ Freigrenze für Cashback ist meines Wissens nach falsch, genauso wie die Ansetzung als privates Veräußerungsgeschäfts (Verrechnung mit Bitcoin möglich).

Ersteres wurde anscheinend aber auch schon bei einigen hier im Forum akzeptiert, bei mir hat sogar letzteres geklappt.

Ich bin kein Steuerberater, aber ich behaupte mal, es kommt auf den Bearbeiter an, wenn's ihn nicht juckt, wird es anscheinend egal wie durchgewunken.
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MathiasM



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Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 21:02    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Die Krux ist ja, dass im Prinzip beide Vorschriften (§ 20 und § 22/23) passen würden.
Das sorgt wahrscheinlich für Missverständnisse.

Aber zu Sonstigen Einkünften oder zu privaten Veräußerungsgeschäften würdest du nur kommen, wenn sonst keine andere Einkunftsart in Frage kommt.
Es gibt da eine klare Rangordnung.

Soweit ich weiß, ist es weder beim Cashback noch bei den Zweitmarktgeschäften wirklich strittig, dass Kapitalerträge nach § 20 vorliegen.


Und ja, der Cashback von Cashback-Seiten muss m.E. nur versteuert werden, wenn man öfter / regelmäßig Cashback erhält (Sonst. Einkünfte, Freigrenze 256 €) oder wenn man es im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit bekommt.
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bowden



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Beiträge: 852

BeitragVerfasst am: 15.01.2020, 21:15    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Es gab ein Urteil, dass Cashback bspw auf Reisen oder Strom als Rabatt angesehen wird und somit für die Steuer* nicht relevant ist.
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bowden



Anmeldedatum: 04.09.2016
Beiträge: 852

BeitragVerfasst am: 05.03.2020, 19:40    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Kann man eigentlich Zweitmarktverluste auch mit den Zinsen gegenrechnen? Oder muss ich mal mehr mit Abschlag kaufen, durch die Cashback-Aktionen und das Abstoßen von insolventen Anbieterkrediten habe ich ein ordentliches Minus inzwischen. Laughing
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