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Deutsches Steuer-Gutachten  
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Scottyffm



Anmeldedatum: 16.09.2018
Beiträge: 623
Wohnort: Fischkopp

BeitragVerfasst am: 05.03.2020, 20:42    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Versuch es mal es mit aktiengewinnen zu verrechnen *g
Naja ich bin generell gespannt wie meine Steuererklärung* durchgeht. Ich hab einfach das gesamte p2p als einen Batzen angegeben und eine übersichtsexceltapete dazugehängt zur abgrenzung
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bowden



Anmeldedatum: 04.09.2016
Beiträge: 852

BeitragVerfasst am: 06.03.2020, 07:53    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ne, mit aktiengewinnen geht nicht, aber ich hoffe, dass ich es einfach mit den Zinsen verrechnen kann?
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reisender1967



Anmeldedatum: 03.04.2017
Beiträge: 1967

BeitragVerfasst am: 06.03.2020, 11:20    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

So weit ich informiert bin, lassen sich Zweitmarktverluste gar nicht verrechnen, ich bin allerdings kein Steuerfachmann.
_________________
Alles nur meine Meinung und jeder darf gerne eine andere haben. Wink
Ich wünsche uns allen viel Erfolg mit unseren Investments.
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TheManiac



Anmeldedatum: 22.01.2019
Beiträge: 1028

BeitragVerfasst am: 06.03.2020, 14:04    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

bowden hat Folgendes geschrieben:
Ne, mit aktiengewinnen geht nicht, aber ich hoffe, dass ich es einfach mit den Zinsen verrechnen kann?

Ja, sind Kapitalerträge.
Mit Aktien verrechnen geht nicht.
_________________
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bowden



Anmeldedatum: 04.09.2016
Beiträge: 852

BeitragVerfasst am: 06.03.2020, 14:37    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Hat denn schon mal jemand versucht, Verluste anzurechnen?

Und eine zweite Frage hätte ich noch, da meine Steuererklärung* anscheinend noch nicht endgültig akzeptiert ist: Wie lange muss ich denn meine Belege aufheben?
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fangri



Anmeldedatum: 31.07.2017
Beiträge: 418

BeitragVerfasst am: 06.03.2020, 15:25    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ich habe in meinen 2 letzten Steuererklärungen die Verluste angegeben und jeweils eine Nachfrage des Finanzamts erhalten. In der Antwort habe ich das generelle Prinzip von P2P erklärt und für den Zweitmarkt die Analogie zu Anleihen gezogen, die auch eine feste Verzinsung haben, jedoch mit Auf-&Abschlägen gehandelt werden. Wurde bisher akzeptiert und angerechnet.
Es gibt aber auch die Auffassung, dass es sich hierbei um private Veräußerungsgeschäfte handelt.
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nixverstehen



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Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 13.04.2020, 20:13    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

ich habe mir gerade mail per email die erträge schicken lassen.
dabei sind mir folgende fragen gekommen:

1.
der Interest income den ich per mail gekommen habe ist genau de gleiche wie im kontoauszug:
zinsen, verzugsgebühren, zinsen aus rückkäufen und kummulierte rückkäufe von krediten - aber ob letzteres wirklich dazu zählt? sonst wäre es 1 cent abweichend

allerdings bis zum 31.12. nicht (wie es eigentlich sein sollte) bis zum 10.1

ist das bei euch auch so?


2.
Capital gain weicht etwas von den zweitmarkttransaktionen ab. wurde hier ja schon mal besprochen, aber was macht man da nun?


3.
hab ich dann noch Campaign "bonuses and rewards" - cashback für Willkommensbonus - wo geb ich den an?


danke.
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Kalanndok



Anmeldedatum: 06.03.2020
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 13.04.2020, 21:15    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

nixverstehen hat Folgendes geschrieben:

3.
hab ich dann noch Campaign "bonuses and rewards" - cashback für Willkommensbonus - wo geb ich den an?


danke.


https://www.p2p-kredite.com/diskussion/viewtopic,p,135141.html#135141

Sogar hier aus diesem Thread.
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nixverstehen



Anmeldedatum: 10.10.2019
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 14.04.2020, 08:06    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Kalanndok hat Folgendes geschrieben:
nixverstehen hat Folgendes geschrieben:

3.
hab ich dann noch Campaign "bonuses and rewards" - cashback für Willkommensbonus - wo geb ich den an?


danke.


https://www.p2p-kredite.com/diskussion/viewtopic,p,135141.html#135141

Sogar hier aus diesem Thread.



also anlage SO?
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bowden



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Beiträge: 852

BeitragVerfasst am: 14.04.2020, 09:08    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Es gibt hier unterschiedliche Ansichten, wenn Du weiter vorne im Thread blätterst, wirst Du 2 Möglichkeiten finden:
Die Einen rechnen es auf die Zinsen einfach drauf, bei mir wurde aber auch eine Angabe in der Anlage SO akzeptiert.
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nixverstehen



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Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 14.04.2020, 09:18    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

bowden hat Folgendes geschrieben:
Es gibt hier unterschiedliche Ansichten, wenn Du weiter vorne im Thread blätterst, wirst Du 2 Möglichkeiten finden:
Die Einen rechnen es auf die Zinsen einfach drauf, bei mir wurde aber auch eine Angabe in der Anlage SO akzeptiert.


und was ist den "besser" bzw. richtig? und was mach ich mit dem capital gain?
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Kalanndok



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Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 14.04.2020, 10:40    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Was richtig ist entscheidet am Ende irgendwann vielleicht mal ein Finanzgericht, wenn sich ein Steuerzahler und ein Finanzbeamter so dermaßen uneins sind, dass es angerufen wird.

Der einzige, der Dir da einen Rat geben kann, für den er am Ende auch haften muss wenn er falsch liegt, ist hier ein Steuerberater. Und nimm mir das nicht übel, aber wenn Dir die bisher gegebenen Antworten und die anderen Antworten hier im Thread schon zu schwer zu verstehen sind, dann rate ich Dir dringendst dazu einen solchen zu konsultieren.

Und was den Capital-Gain angeht...steht auch hier im Thread: Die sind mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Kapitalerträge einzurechnen. Würde ich zumindest so machen und wenn ein Finanzbeamter das lieber als private Veräußterungsgeschäfte sehen möchte, bedanke ich mich, archiviere diese Anweisung (wichtig, falls ein anderer Finanzbeamter das anders sicht...schützt vor dem Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung später) und gebe das dann auch so an.
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nukin



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Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: 14.04.2020, 10:45    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Kalanndok hat Folgendes geschrieben:
Der einzige, der Dir da einen Rat geben kann, für den er am Ende auch haften muss wenn er falsch liegt, ist hier ein Steuerberater.

Ist das wirklich so einfach, auch als Selbstständiger? Stichwort Sorgfaltspflicht
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Kalanndok



Anmeldedatum: 06.03.2020
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 14.04.2020, 11:51    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Ja. Der haftet normalerweise für das, was er einem Mandanten rät. Darum darf ja nicht jeder Hinz und Kunz steuerberaten.

Vor allem aber geht es da um die strafrechtliche Seite der versuchten Steuerhinterziehung, falls da was falsch abgegeben wurde. Wenn ein zertifizierter Experte das evtl. falsch macht, dann kommt für Dich als Steuerpflichtigen weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit bei der Steuererklärung* in Frage.

Klar kann man sowas dann auch selbst mit dem Finanzamt klären, aber dazu muss man auch wissen und verstanden haben, warum man denn jetzt eine Einnahme in welches Feld geschrieben hat. Und den Willen das verstehen zu wollen, den vermisse ich gerade bei @nixverstehen .
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nixverstehen



Anmeldedatum: 10.10.2019
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 14.04.2020, 13:24    Titel: Re: Deutsches Steuer-Gutachten (Mintos) Antworten mit Zitat

Kalanndok hat Folgendes geschrieben:
Was richtig ist entscheidet am Ende irgendwann vielleicht mal ein Finanzgericht, wenn sich ein Steuerzahler und ein Finanzbeamter so dermaßen uneins sind, dass es angerufen wird.

Der einzige, der Dir da einen Rat geben kann, für den er am Ende auch haften muss wenn er falsch liegt, ist hier ein Steuerberater. Und nimm mir das nicht übel, aber wenn Dir die bisher gegebenen Antworten und die anderen Antworten hier im Thread schon zu schwer zu verstehen sind, dann rate ich Dir dringendst dazu einen solchen zu konsultieren.

Und was den Capital-Gain angeht...steht auch hier im Thread: Die sind mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Kapitalerträge einzurechnen. Würde ich zumindest so machen und wenn ein Finanzbeamter das lieber als private Veräußterungsgeschäfte sehen möchte, bedanke ich mich, archiviere diese Anweisung (wichtig, falls ein anderer Finanzbeamter das anders sicht...schützt vor dem Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung später) und gebe das dann auch so an.


als privates veräußerungsgeschäft, wäre ja (je nach steuersatz) sogar eher nachteiliger.
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